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ASE

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Beiträge von ASE

  1. vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

     AfD-Mitglied bewegt man sich da zweifellos auf recht dünnem Eis.

    Soso?

     

    Ich glaube ja eher, das seit der strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche die Bundesregierung abgeben musste, gültig für jedes Ministerium und jede nachgeordnete Behörde, die behauptung die AFD sei rechtsextrem auf seehr dünnem Eis stattfindet.

     

     

    Im übrigen bin ich der Ansicht, das ein Verbotsverfahren gegen die SPD angestengt werden muss.

    Wer klar erkennbar linksradikale in seine Bundesgremien wählt, welche die Überwindung des Kapitalismus als Ziel haben, also von der Zerstörung unser freiheitlichen Grundordnung zugunsten einer sozialistischen Freakshow (a priori, versteht sich, a posteriori wars natürlich wieder kein Sozialismus...) träumen, erfüllt die Kriterien für ein Verbot

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  2. vor 1 Stunde schrieb LXS:

    Ja der Cut ist da. Siehe Foto. 

    Original Xr15 A2 von Sabre Defense bzw. Waffen Schumacher aus 2008

    IMG_20200308_143335~2.jpg

     

    Spacer, am besten mit WIG festschweissen lassen. vor dem 1.9. darf das noch jedermann machen.

     

    Wobei hier ja der  einstmals BKA-konforme stahlstift drin ist, der den AUto sear cut verschliesst.

     

    Aber mit dem spacer ist man vermutlich auf der sicheren seite

  3. Am 29.2.2020 um 12:56 schrieb Cascadeur:

    Auf die Gastube, das wird spannend.

    War nicht schon durchgesickert, das es sich bei den Gastube um ein "redaktionellen Fehler" handelt? Man sollte halt die gesetzlichen Grundlagen gelesen und verstanden haben,  bevor man Broschüren herausbringt.

     

    Es gibt nämlich keine Grundlage dafür die Behautpung mit den Gastubes:

     

    Das geänderte Waffengesetz erfasst jetzt Gehäuse (ober und unterteil) und Verschlussträger, aber nicht gastubes. Punkt!

     

     

    Bitte nicht jeden Unfung unkritisch weiterverbreiten nur weil man Lust an der Empörung empfindet.

     

    Der Bundestag macht die Gesetze und nicht das BKA...

     

     

     

  4. vor 21 Stunden schrieb Jack_Oneill:

    Herr Curio AFD ! Hat grade eine Verschärfung des Waffenrechts gefordert. "Keine Waffen in die Hände von Verrückten"

    ja?

     

    und?

     

    Möchtest du Waffen in den Händen von verrückten haben?

     

    Manche Leute kennen den unterschied zwischen Liberalität und Fahrlässigkeit nicht..

     

     

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  5. https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/4967-ÄndA_CDU-CSU_und_SPD_-_luftsicherheitsrechtliche_Zuverlässigk.pdf

     

    Zitat

    In Nummer 34 Buchstabe b wird in § 58 Absatz 13 Satz 1, Absatz 14 Satz 1, Absatz 15 Satz 1, Absatz 16 Satz 1, Absatz 17 Satz 2, Absatz 20 Satz 1 und Absatz 22 jeweils die Angabe „20. Februar 2020“ durch die Angabe „1. September 2020“ ersetzt.

    Der Fehler wird korriegiert, Antrag des Innenausschusses schon auf dem Weg.

     

     

    Zitat

    (22) Besitzt jemand am … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.

     

    Würde auch garnicht anders gehen, denn zwischen 20. Februar 2020 und 1.9. 2020 kann man garkeine Waffe nach §14 Abs 6 Waffg erwerben.

    Denn man erwirbt sie nach §14 Abs 4... bis der neue §14 am 1.9. in Kraft tritt.

    Deine Behörde hat dir einen rechten Käse erzählt.

     

    Eintragen!

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  6. vor 23 Minuten schrieb highlower:

    Selbst wenn er dann doch die illegale Waffe benutzt hat, aber dafür auch eine der anderen beiden legalen Waffen hätte nutzen können (die sich von der Tötungseffizienz ebenfalls problemlos für so eine furchtbare Wahnsinnstat geeignet hätten), was würde das an der Tatschwere und dem Sachverhalt in irgendeiner Form ändern?

     

    Nicht Tatschwere und Sachverhalt vermischen, das ist unlauter für die Konsequenzendiskussion.

     

    Andersherum gedacht ist deine Anmerkung nämlich ds Kernproblem für Grafe&Co: Er hätte genau so gut die Illegale nehmen können, offensihtlich war es kein Problem sich illegal eine Waffe neuerer Produktion (PPQ) zu besorgen, ergo kein unregistrierter Familienaltbesitz(z.B. Walther P1/38). Das war, wenn ich mal spekulieren darf, als bewusstes, vorsätzliches Trolling der Anti-Waffen Lobby gedacht. genau wie die Selbstgebauten des Nichtskönners von Halle.  Er hat das nur nicht konsequent durchgezogen, in dem er dann doch die Legale genommen hat.

     

     

  7. vor 15 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Der Vorwurf ist die Anzeigen bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

    Dort lag das "Manifest" nicht vor.

    Ob handeln geboten wäre und überhaupt rechtzeitig -Hinweis "hätten noch Leben können, wenn..."- gekommen wäre, ist daher offen.

    Doch es lag vor. Er hat es selber gesagt. 

    Er hat, wie solche Kloppis das immer machen(vrgl. Selbstverwalter, Reichsbürger), seine komplettes Repetitoriums des Wahns eingeschickt.

    Alles andere sind Schutzbehauptungen von Leuten, die momentan Merkels Ungnade fürchten.

     

    Wozu gibt es Par 10 NWR-Gesetz Abs. 2 und 4.?

     

    Jemand schreibt der Polizei, der StA und Bundes-StA das er Stimmen hört, glaubt das ein globaler Gedanken -Geheimdienst seine Ideen klaut und er permanent überwacht und verfolgt wird, das ihm Alpträume gesendet würden. 

    Wer hier keine massive Störung erkennen kann oder will, kann halt nicht bei StA oder Polizei arbeiten.

     

    Und glaubst das es zuviel verlangt ist, da mal im NWR nachzufragen? So per Mausclick?

     

    Das wäre die Pflicht gewesen, genau dazu sind solche Normen geschaffen worden.

     

    Aber die Versager haben halt mehr Lust darauf sich neue Paragraphen auszudenken, als mal den Bestand ordentlich anzuwenden

     

     

     

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  8. vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

    Und dann freuen, wenn sie der "Verantwortung" künftig sehr viel genauer und klienlicher nachkommen?

     

    Ich finde es schon ausgesprochen weit aus dem Fenster gelehnt aus einem nicht gänzlich bekannten Schreiben eine Handlungspflicht herbeizuschreiben.

    Auch die Annahme dass aus einer Handlunsgpflicht eine rechtzeitige, verhindernde Folge herbeigeführt werden könnte, ist etwas viel Glaskugel.

     

    Es gäbe einiges weiteres zu diskutieren:

    Krankheit und deren Bewertung

    Dritte (illegale?) Waffe

     

    Das Manifest ist verfügbar.

     

    Trotz hastigem löschen.

     

    Und ja... Handeln wäre geboten gewesen. Das ist ja gerade der Punkt.

  9. Sehr gut, das Ross und Reiter des Versagens, nämlich die Behörden inklusive Bundesanwaltschaft benannt werden.

     

    Kindern bring man bei, das sie den Teller aufessen müssen, bevor es nachschlag gibt.

     

    Politiker hingegen:

     

    Man wollte das NWR

    Man wollte die sofortige Einziehbarkeit der Waffen bei mangelnder Eignung

     

    Hätte man sein Tellerchen aufgegessen,  also beide Sachen wie vorgesehen genutzt, wäre 11 Leute noch am Leben.

     

    Da muss man die Kandidaten jetzt festnageln. Die Ausrede des Generalbundesanwalts, die schreiben hätten angeblich keine "Rechtsextremismus" enthalten hat Mittelstufenniveau, eabsolut erbärmlich, das gibt unser Land der internationalen Lächerlichkeit preis. Selbst wenn es stimmen würde, dann hat der Rest des Manifests genug Einblicke gegeben den Spinner sofort komfortabel unterzubringen.

     

    Aber man will jetzt gleich wieder ein neues Tellerchen mit neuen tollen verboten. WÄääääh

     

     

    Abgesehen davon: Eine der drei Knarren war illegal.  So what Waffengesetz...

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  10. vor 23 Stunden schrieb dpolli:

    Viel Spaß mit den Klagen. Das ist komplett deren Problem. Man kann nicht Rechte plötzlich außer Kraft setzten nur weil man unorganisiert ist. In jedem Konzern würden Köpfe rollen. ("Es tut uns leid, liebe Aktionäre, auf den Verkauf von Produkten waren wir garnicht vorbereitet, deswegen haben wir kein Geld vedient und Ihr Investment verpulvert, upsi" Aber die deutsche Verwaltung hat sich von der Beratung zur Dienstleistungsorientierung nur den Teil mit dem Geld verlangen gemerkt. 

  11. vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

    . Ein WS für ein AR beinhaltet aber auch ein Gehäuse, das in der Definition des WS nicht enthalten ist. Darf man hier einfach so ein wesentliches Teil erwerben, das nicht als Komponente eines WS privilegiert ist?

     

     

     

    Lesen.

     

    einfach nur die Gesetzesentwürfe, Beschlussempfehlungen und beschlossenen und verkündeten Gesetze lesen. Dabei auf feine Unterschiede achten...

     

     

    Zitat

    Wechselsysteme sind Austauschläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses sowie der für sie bestimmten Gehäuseteile, sofern diese Gehäuseteile technisch erforderlich sind und Austauschlauf, Verschluss und Gehäuseteile in ihrer Gesamtheit keine bestimmungsgemäß verwendbare Waffe ergeben.

     

  12. vor einer Stunde schrieb BBF:

    Na, ob da jetzt irgendwann mal einer aufstickt weil er die Schnauze von diesen immer fester anziehen der Daumenschrauben voll hat?

     

    Nö, weil es kaum Daumenschrauben sind. Sinnlose, wirkungslose Reglungen ja, aber:

     

    - Magazine: Langwaffen eh nur 10 Schuß, Kurzwaffen die meisten Disziplinen 5 oder mit 10 Schuß alles abgedeckt. Argumentation mit 20/30ern geht hier halt fehl.

    - Lower: Tatsächlich konsequent, ist bei den Kurzwaffen auch so. Selber betroffen...

    - Bedürfnisreglung: fein. endlich konkrete Regeln und Zahlen im Gesetz, nix mehr Darmstädter Extrawürste. Und nach 10 Jahren Ruhe, bzw alle 5 Jahre mitgliedsnachweis. Konsequente Vorstände verschicken die Bescheinigungen mit der Einladung zur HV.

    - Deckel auf Gelbe: Manchen einen Ärgerts, aber die NWR-Statistik sagt: 7.5 braucht der durchschnittliche Sportschütze mehr um an die Grenze zu stossen, und das vorrausgesetzt er hat alles auf Gelb, was nicht stimmt. Wenns euch aufregt: Rächt euch, weg mit den Einzelladern. Bestandsoptimierung zu den Kategorien C und B hin. Ar15 und Ar10 gibts auch als fesche Vorderschaftsrepetierer....

     

    Der meiste Bohei wird vorrübergehend sein: Magazine, lower etc.

     

    Langfristig wird sich nur die Sache mit Gelb als Esellei herausstellen. 

     

     

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  13. SPD-Müll halt,

     

    dem Vernehmen nach wollten die ds auch bei den Jägern haben. Haben Sie nicht bekommen. Da mussten natürlich die Hamsterkäufe der Schützen, durschnittlich vermutlich 1.5 pro Nase verhindert werden.

     

    So geht Sicherheit, in den Höhlen der Sprenggläubingen ist man ob dieses kühnen Schachzuges entsetzt, alle Anschlagspläne durchkreuzt(Deus vult, höhö) 

     

    Mich hat das auch hart getroffen, ich hab mir Überlegt: Was kann ein Einzellader, was ein Repetierer nicht kann. Speziell bei flinten, die fallen als Pumpe aus jeglichem Kontingent...

    Und so werd ichs auch in den Sachundelehgängen proklamieren.

     

    wäre dafür 2/6 gefallen, geschenkt, aber so

     

     

    • Gefällt mir 1
  14. vor 22 Minuten schrieb Stefan Klein:

    Wenn das Gesetz, bis auf die genannten Ausnahmen, erst zum 1. September in Kräft tritt, dann wird die Mengenbrenzung auf WBK gelb noch nicht wirksam.

    Es ist so, als ob es das Gesetz noch nicht gäbe.

     

    Gruß

     

    Stefan

    Aber die Besitzstandsreglung, §48 tritt  zum 1.9 mit Rückwirkung/Stichtag 20.2 in Kraft

     

    Nicht das den VGs noch die Prozesse ausgehen....

  15. vor 8 Minuten schrieb karlyman:

     

    Eigentlich... ja.

     

    Verwirrender Weise gillt allerdings der Stichtag für den "gesicherten Altbestand" über 10 auf WBK Gelb (somit z.B.: Bestand16 Stück und keines mehr!)  bereits ab 20.02....

     

     

     

    Das ist ein Schnitzer, vllt aber auch Absicht, riecht auf jedenfall nach SPD

     

    aber da §14 und §48 selbst erst am 1. 9 in Kraft treten, vermutlich wirkungslos. Hamsterkäufe zwischen 20.2 und 1.9 scheitern eh an 2/6 und limitieren die Zahl der potentiell betroffenen Waffen

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