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ASE

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Beiträge von ASE

  1. vor 30 Minuten schrieb Glockeroo:

    Sorry ASE, damit hast Du Dich komplett disqualifiziert - die Situation ist doch nicht mal im Ansatz vergleichbar.

    Welche "Verbesserungen" außer Schalldämpfer und NV für Jäger sind denn aktuell im Entwurf enthalten?

    Ja, da hast du recht, damals waren die Leute wesentlich gelassener, heute genügt ein ungeprüftes Posting um einen Shitstorm, z.B. hier auf WO, auszulösen. Das ist der Kern meiner harschen Kritik: es wird einfach behauptet und kein Beleg geliefert. Un ich habe ein generells Problem mit der Geheiminskrämerei,  auch der bescheuerten Gehimdiplomatie des DSB, was ein aufgeblasener Unfug. Warum wird kein Wortprotokoll, beser noch ein Video vorgelegt? Wer wissen will wie Waffenlobby geht, der schaut in die USA. Die haben dereinst den Hirnfurz einer ballistischen Datenbank mit einem simplen Demonstationsvideo zerlegt und das Rückgrat gehabt, denn Gegenschlag( "Tipgeber für Verbrecher") auszuhalten. Mit dem Ergebnis, das sie gewonnen haben. Warum hat man hier nicht aufgezeigt, was für ein Schwachsinn mit den Magazinen propagiert wird. 3D-Druck sage ich da nur. Und Demonstrationsexperimente wie in den USA, die ziegen konnten, das MAgazinkapazität völlig überbewertet wird. Warum keine Schmähkampagne gegen die zweite Reform(!) des Waffenrechts aufgrund regelrechter Terrorerlässe? Weil man konfliktscheu ist, sowieso nur beleibig Richtung Totalverbot verscheibbare Partikularinteressen vertritt anstelle einen Ansatz für generellen Waffenbesitz und es sich mit der Minesterialbürokratie untertänigst nicht verderben will.

     

    Was ist positiv:

    Das Klarheit bezüglich der der (gegenwärtig) post-Wiederholungsprüfung geschaffen wird. Bisher hing über jedem Altersschützen das Damoklesschwert der anlassbezogenen Bedürfnisüberprüfung. Und ein Anlass wird schon gefunden, keine Sorge. 

    Nach der Reglung kehrt man quasi nach 10 Jahren aktivem Schiessen zur Reglung von vor 2003 zurück, Mitgliedschaft reicht. Leider hat der Bundesrat das angezählt und es bleibt zu hoffen, das das weggemerkelt wird.

     

    Gegenfrage: Was gibt es Negatives

    Ar15-Griffstücke: Ja doof, aber konsequent. bei Kurzwaffen ja genau so.

    Magazine: Sportlich marginalen impact, auf jeden fall bei langwaffen. Sicherheitspolitisch müll.

     

     

  2. vor 10 Minuten schrieb FR8:

      Es gibt genug Schützen die immer noch behaupten , das es nicht so schlimm kommt. 

    Ja ich habe auch deutlich das Geschrei von 2002/2003 im Ohr.  Wehe uns! Es war furchtbar. Man bekam die neue gelbe WBK und konnte die alte behalten, Vereinsfürsten wurden entmachtet zugunsten von Verbandsbescheinigungen ohne Ansehen der Person. Hohlspitzen wurden erlaubt, es war leichter geworden eine Waffe zu kaufen, für die der Verein keinen Schießstand hatte,  Selbstlader musste nicht mehr aussehen wie von der PVC-Resterampe. 

    Ja es kam wirklich schlimm damals, keiner wollte sich dafür einsetzen,  auch künftig von seinem Vereinsfürsten gegeängelt zu werden. Seinen Ordonanzer nich mehr Kastrieren zu müssen, schrecklich.

    Grün war gerade aus

     

     

    Mal im Ernst: Was passiert eigentlich heute, wenn einer der alten passivschützen angeschrieben wird, er möge sein Bedürfnis nachweisen? Dann gehts rund und man hat entweder ein Mitglied weniger oder eine veritable Urkundenfälschung begangen. 

     

    Ich begrüße, es, das in diesem Teilaspekt  klarheit geschaffen wird. Am liebsten nach Entwurf der Bundesregierung. 

     

    Das der Magazinmüll idiotisch und völlig undurchdacht ist, da gehe ich mit FG und dem Rest der deutschen Waffenwelt daccord. Und WBKs für Dekowaffen die man in D ganz einfach in eine schussfähige umbauen kann, indem man den Stahl einschmilzt und von vorne anfängt...dito.

  3. vor 6 Minuten schrieb John Marston:

    Das steht nicht in dem von dir zitierten Gesetzentwurf.

    Soviel zum exakten Lesen...

     

    Wende dich doch bitte persönlich an Friedrich Gepperth anstatt ihm hier Inkompetenz und Verbreiten von Fake-News zu unterstellen und hier rumzunerven.

    Danke.

     

     

    Zitat


    (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition 
    ist durch
    eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
     glaubhaft
    zu machen, dass
    1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport 
    in einem
    Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und
    2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des
     Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.


    Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung 
    einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen,
    genügt für das Fortbestehen des
     Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die 
    Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine
     Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ 

     

    10 Jahre nach Eintragung einer Schusswaffe genügt für den Nachweis des Bedürfnisses zum Besitz von Schusswaffen (Plural verdammtnochmal! Leseverstehen!) eine Bescheinigung des Schießsportvereins usw...

     

     

     

    und jetzt kann der FG-Fanclub mal die Behauptungen

     

    a) Training mit jeder Waffe 

    b) und 10-Jahres regel 

     

    belegen.

     

    Bitte nicht  nochmal seine EMail mit seinen Behauptungen als Beweis seiner Behauptungen posten.

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  4. vor 12 Minuten schrieb BergKrähe:

    "Häufige Fragen zum Gesetzenwurf zur Änderung des Waffengesetzes

     
    Frage: Haben die Verbände geschlafen oder gibt es Uneinigkeit unter ihnen?
    Antwort: Die europäischen Verbände haben sich ab 2016 europaweit gemeinsam, intensiv und letztlich im Wesentlichen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017 in einer verträglichen Weise geändert wird. Die EU Kommission wollte praktisch alle Selbstladewaffen verbieten. Dazu ist es nicht gekommen. Ab 2017 haben sich die deutschen Verbände dann national für eine vertretbare Umsetzung eingesetzt und dachten bis letzte Woche, erfolgreich. Der BDS hat mit dem Deutschen Schützenbund, dem Deutschen Jagdverband und allen anderen Verbänden im engen Schulterschluss gemeinsam gestritten… zwischen die Verbände passt kein Blatt Papier!  Nicht nur rehtzeitig, sondern das richtige muss man tun. FRage Medienwirksamkeit? Frage Beispiele andere europ. Länder?  
     
    Frage: Was bedeutet die regelmäßige Schießsportausübung, die mindestens 10 Jahre erfolgen muss?
    Antwort: Monatliches Schießen mit jeder Waffe jedes Jahr oder 18 Termine pro Jahr. Beispiel für einen Sportschützen mit den 5 Waffen des Grundkontingents, wenn im August keine Schießmöglichkeit besteht: 5 * 18 = 90 Schießtermine. Als Schießtermin dürfte sich ein Tag verstehen, aber das ist gegenwärtig unklar. Nein. Nicht im  Entwurf enthalten.
     
     
    Frage: Welche Waffen wären von der Magazinregelung betroffen, welche nicht?
    Antwort: Betroffen wären Zentralfeuer-Selbstladewaffen, nicht betroffen Randfeuer und Repetierwaffen. Aber Magazine, die in Selbstladewaffen passen, sind betroffen, selbst wenn sie zu einer Repetierwaffe gehören. Betroffen wären gleichermaßen Kasten- und Röhrenmagazine oder fest eingebaute. Bei der Anzahl soll jeweils die kleinste in das Magazin passende Patrone passen, unabhängig vom Kaliber der Waffe, also maßgeblich 9 mm Luger in einem Magazin für eine .40S&W-Waffe oder 12/44 in einer Flinte 12/89. Im Entwurf steht: Bestimmungsgemäß. das hier ist eine Freestyleinterpretation von FG. Bestimmugsgemäß ist zugegeben doof, aber zunächst ist der Stempelaufdruck des Herstellers gerichtlich ausschlaggebend. Da steht nichts mit kleinstem Kaliber....
     
    Frage: Richtet sich die Kritik des BDS gegen die Partei X und/oder ist sie ein Aufruf zur Wahl von Partei Y?
    Antwort: Die Kritik richtet sich gegen Regelungen des Gesetzentwurfs, den bisher das Bundesinnenministerium zu verantworten hat. Der BDS unterstützt sinnvolle politische Ansätze und lehnt unsinnige Gesetzesverschärfungen ab. Was die Parteien des Deutschen Bundestags daraus machen, ist deren Verantwortung.  Zahnlos. 
     


     

     

  5. vor 9 Minuten schrieb Tyr13:

     

     

    Das NRW Innenministerium hat bei Eintragungen in gelbe WBKs angewiesen, die komplette waffenrechtliche Überprüfung (auf Zuvverlässigkeit) durchzuführen, das heißt, daß der Eintrag in die bestehende Erlaubnis als eigenständige Erlaubnis und nicht als einfacher Verwaltungsakt gesehen wird. Passt auch ins Bild. Alle meine Informationen stützen bisher die pessimistischsten Annahmen.

     

     

    Das ist aber auch korrekt und nie anders gewesen. Die gelbe erlaubt nur den Erwerb(guck mal auf WBK). Die Erlaubnis zum Besitz ist tatsächlich ein gesonderter Erlaubnisakt, der durch Eintragung beurkundet wird. Und auch versagt werden kann, wenn z.B. einen sportordnungsferne Waffe erworben wurde. Eine Überprüfung ist daher Prinzipiel zulässig, wenn auch i.d.R. schwachsinnig. Häufiges Missverständnis bei der Gelben.  Beim Bedürnishinweis für jede Waffe auf Gelb hingegen wurde NRW und auch Thüringen von den Gerichten auf die Finger geschlagen....

  6. vor 12 Minuten schrieb knight:

    Gepperth und die anderen Verbände waren persönlich vor Ort. Warst du es auch?

     

    Du stützt dich auf ein Dokument, von dem fraglich ist, ob es überhaupt der aktuelle Stand ist. Keiner hier weiß, was der aktuelle Arbeitsstand im Ausschuss ist. Und glaube doch nicht, das Ministerium würde nicht mit im Ausschuss sitzen. Wenn die nachträglich was rein geschrieben haben wollen, dann...

     

     

    .....ist das auch in der Vergangeneit regeläßig gescheitert, ich sage nur Lex Breneke...

     

     

    Man soll eben den Sachstand vorlegen. Ohne Entwurf kann man nichts angehen und macht sich 1) entweder lächerlich oder b) gibt am Ende noch ungute Ideen.

     

     

    Bis Konkretes vorliegt  steht meine Meinung momentan: Das Gesetz kommt  so oder so nach dem Entwurf des Bundeskabinetts. Man macht jetzt noch ein bischen Wind, um später behaupten zu können, alles hätte noch vieeeel schlimmer kommen Können hätte man nicht in letzter minute...blabla...also her mit eurer Kohle.

     

    Nicht das sich noch einer fragt was wozu eine Mitgliedschaft im FWR und Konsorten übehaupt gut sein soll. Bei den Stellungnahmen zum Referentenentwurf war die Suppe nämlich ziemlich dünn, welche da verteilt wurde. Und in der Zwischenzeit war es komplett still, keine Infos, keine Aktionen, nichts. Und es war zuletzt eine kommerzielle Seite, welche den Kabinettsentwurf veröffentlicht hat. Wo war die Lobby da nochmal? Gepennt haben sie.

     

  7. vor 1 Minute schrieb Paul089:

    Möglich. Ich vermute aber, dass die Verbände diese Gefahr offen angesprochen haben und dann beim BMI auf taube Ohren damit gestoßen sind. Eventuell wurde auch deutlich, dass eine Interpretation in dieser Art sogar im Sinne des BMI wäre. Deshalb machen die jetzt so einen Wind.

     

    Eine Gefahr, die schlicht nicht existierte. Und uch im kompletten Widerspruch zur Logik des §14 steht, sprich Erwerb  gelbe WBK ohne exlizite Bedürfnisprüfung.

  8. vor 8 Minuten schrieb Paul089:

     

    Die Verbände fordern lediglich, dass eine derart restriktive Lesart im Gesetz explizit ausgeschlossen wird, damit Gerichte und Waffenbehörden dies eben nicht so interpretieren können (wie es in der Vergangenheit bereits vorkam) und der Wille des Gesetzgebers entsprechend deutlich wird.

     

     

    Bei der Forderung gehe ich ja auch grundsätzlich mit. Wie ich  bereits schon oben erwähnt habe, gab es bereits eine Korrektur von "der Waffe" auf "einer Waffe" seitens der Bundesregierung bezüglich der 10-Jahres regel. Gepperth behauptet das glatte Gegenteil. Und er kann wie erwähnt nicht belegen, wie er auf Training mit jeder waffe kommt. Zu Bescheinigen ist laut entwurf lediglich schießsportliche Aktivität. Genau wie für den erwerb. Sollte das der Gepperth für seinen Verband strenger auslegen wollen, wäre mein Austritt sicher.

  9. vor 10 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

    @ASE Du kennst ihn schon, interpretierst ihn aber anders.

    A Rückzug auf den Interpretationshügel...

     

     

    Ich habe das schon mehrfach gepostet, es gibt es nichts zu interpretieren, der Wortlaut ist eindeutig, bezüglich Inhalts der Bedrüfnisbescheinigungen und das die Eintragung der ersten Waffe  für die 10 Jahresfrist zählt. Letzteres stand im ursrpünglichen Kabinettsentwurf noch anders und in der tat dort missverständlich. Hat die Bundesregierung heimlich geändert, ist keinem aufgefallen. Soviel zum exakten lesen....

     

    Nochmal

     

     

    Zitat


    (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen(das ist Plural, hergottnochmal) und der dafür bestimmten Munition 
    ist durch
    eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
     glaubhaft
    zu machen, dass
    1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport 
    in einem
    Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und (steht da mit der Waffe? Nein? Oh! sollte die Panikmache keine Grundlage haben?)

    2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des
     Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.


    Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung 
    einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des
     Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die 
    Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine
     Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ 

     

     

  10. vor 1 Minute schrieb PetMan:

    ok...die haben bestimmt da zusammen gesessen und bewustseinsverändernde Drogen geraucht, geschnupft, what ever......und als alle wieder clean waren haben sie ihre gemeinsame Halluzinationen zusammengetragen und sie in Newslettern veröffentlicht......oh man..........

    Warst du dabei?

     

    Gesetzesentwurf?

     

    Immer noch keiner?

     

    Ich glaube: Im BMI hatentweder jemand,  der den Entwurf nicht kannte oder jemand der nicht zwischen seinen Wunschvorstellungen und dem Buchstaben des Entwurfs unterscheiden konnte, das Interview gegeben.

     

    Also: Herr mit der Bundesdrucksache

  11. Gerade eben schrieb ZaphodBeeblebrox:

    @ ASE also nochmal für Dich: Die IG's waren 18. im BMI um ihre Wünsche wiederzugeben und sich die Lesart der geforderten Gesetztesverschärfung erleutern zu lassen. Sprich, was sich der Gesetzesurheber bei denkt. Genau das wurde wiedergegeben. Was Du Dir dabei denkst ist dabei unerheblich. Siehe das letzte umstrittene Urteil. Das ist genau das, was sich das BMI vorstellt.

     

    DU wiederhoslt dich.

     

    1. ) Bei wem waren sie?

    2.) Was waren die Aussagen

    3.) Protokoll?

     

    4.) Wo ist jetzt der Gesetzesentwurf der die Behauptung bestätigt?

    • Gefällt mir 1
  12. vor 6 Minuten schrieb PetMan:

    Unterstellst du jetzt nicht nur Fritz sondern auch noch allen anderen Verbandsvertretern das sie substanzlose Behauptungen aufstellen, also Lügen???? Oh man, geh Briefmarken sammeln.....................

    Exakt das unterstelle ich. Nur das eine Lüge vorsatz bedingt. Für Fake-News reicht Inkompetenz. Also nicht durch Böswilligkeit zu erklären versuchen, wofür Dummheit reicht.

     

    Wenn dem nicht so ist, kann man ja Entspannt den Gesetzesentwurf vorlegen, welcher die eigenen Behauptungen stützt, Anstatt auf irgendwelche "Geheimtreffen" mit dem BMI zu verweisen. Witzig: Das BMI hat gar kein Initiativrecht, das hat nur de Bundesregierung wenn Horst also was ändern wollte, wie der Fritz behauptet... dan geht das garnicht ohne Kabinettsbeschluss

  13. Gerade eben schrieb ZaphodBeeblebrox:

    @ASE es reicht mir es jedem einzelnen Schützenkameraden im Verein haarklein verständlich zu machen. Hier hast Du den Luxus, das Dir die Info's auf dem Silbertablett serviert werden.

    Mit anderen worten:

     

    Heisse Luft.

     

     

    Wo ist der Gesetztentwurf, welcher deine Behauptung stützt?

     

      Der im Bundestag in Lesung befindliche gibt die behauptungen der Verbände nicht her.

  14. vor 6 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

    Lebst Du hinter dem Mond? Haste nix mitbekommen?

    Was solldas? Ad Personam?

     

    Also wo ist der Gesetzesentwurf. Lege den doch vor. Art 76 Grundgesetz ist dir sicherlich bekannt,oder?

     

    Vorleigend ist nur ein Entwurf so wie ein Änderungswunsch des Bundesrats, welcher die Behauptungen der Verbände nicht stützt.Sondern das exakte Gegenteil..

     

    Vllt mal lesen bevor man bruddelt:

     

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

  15. vor 5 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

    @ASE Die IG's waren im BMI und haben sich das dort erklären lassen. Was ist daran so schwer zu verstehen?

     

    a) Von wem haben sie sich das erklären lassen?

    b) Was war der Inhalt der Erklärung

    c) Protokoll?

    d) Wo ist der Gesetzesentwurf?

     

    Ist das so schwer zu verstehen, das die Erklärung massiv unprofessionell ist? In zeiten grassierender Fake-News ein echtes No-GO

  16. Das der Entwurf ein Käse ist und das behauptete Problem nicht lösen kann...geschenkt.

     

    Aber die Detaillbehauptunge bezüglich des §14 sind schlicht und ergreifend nicht wahr und nicht anhand der vorgelegten Gesetzesentwürfe durch die Bank nicht zu belegen. Es werden von unseren eigenen Verbänden Dinge behauptet, die darauf schliessen lassen das man sich den Entwurf nicht durchgelesen hat, oder schlicht nicht verstanden hat.

     

    Stattdessen bläst man sich auf mit irgendwelchen angeblichen Aussagen des Wendehorsts. Habt ihr den Mann schonmal live beiobachtet? Der wirkt mit allem überfordert.  Vermutlich hat er keine Ahnung was im Entwurf seines Hauses steht. Lass mal gut sein Opa, wir schreiben das schon.

  17. vor 6 Minuten schrieb Paul089:

    @ASE

     

    Wenn du diese heute veröffentlichte Erklärung aller relevanten Jagd- und Sportverbände als Fake-News betiteln willst: https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/4301-2019-10-23_Gemeinsame_Meldung_WaffG.pdf 

     

     

     

    Beinhaltet die Erklärung irgendetwas substanzielles, ausser der Behauptung an sich? Nein. Merkste was? Deswegen Fake-News.

     

    Dann sollen sie die Bundesdrucksache  mit einem Gesetzesentwurf vorlegen, der die wilden Thesen stützt.

     

    Es wid behauptet das BMI wolle jetzt verschärfen,  bei Nacht und Nebel sapperlott!  Das ist dermaßen dummes Zeug. Zur Abstimmung kommt eine Kabinettsentwurf, da ist das BMI nur eine von vielen Würsten...

     

    Langsam entsteht bei mir der Eindruck, das  die Epmfänger meiner Verbandsabgaben wesentliches über das Gesetztgebungsverfahren  der BRD an sich nicht verstanden haben.....

     

     

  18. vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

    Allerdings kann man den Verdacht haben, daß das in der Praxis strenger gehandhabt werden wird als es dem Wortlaut eigentlich entspricht. Dem reinen Wortlaut nach würde ja z.B. auch regelmäßiges Schießen mit erlaubnisfreien Waffen, so lange es es nur sportlich und in einem Verein ist, genügen, und die besessene Waffe muß zwar zugelassen und erforderlich sein, aber nicht benutzt werden. Ich habe irgendwie den Verdacht, daß das nicht so gehandhabt werden wird.

    Erforderlich steht bereits im aktuellen Waffengesetz: Es geht hier um die Kontingentswaffen. Hast du eine und keine weiteren Wettkämpfe geschossen, erlischt eben dein Bedrüfnis. So einfach ist das.

  19. Zitat

    ine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und 2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5, die Wörter „nach Absatz 2“ werden durch die Wörter „nach

    Der Entwurf des Bundeskabinetts. Hier leitet sich kein Training mit jeder Waffe ab.

     

     

     

    Zitat

    „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins

    Gegenvorschlag des Bundesrats

     

     

    Hapert es wirklich dermaßen mit dem Leseverstehen?

     

     

    Wo steht dort, das mit jeder Waffe trainiert werden müsse? Wo steht das die 10 Jahresreglung  für jede Waffe einzeln gelte? AUf jeden fall nicht im Vorschlag des Kabinetts und uch nicht in der Erwiderung des Bundesrates....

     

     

    Es ist furchtbar. Die Leute sehen sofort rot und regen sich über irgendwelche Fake-News, die von Verbandsgrößen gestreut weden, anstatt quellenarbeit zu betreiben. 

     

    Hier Lesen, Nachdenken, verstehen,  und dann erst posten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

     

    Pure Panikmache, vermutlich will man den Eindruck erwecken, man habe was unternommen....

    • Gefällt mir 1
  20. Das mit den Reservisten ist eine gut Idee. Warum sollte sich ein Bürger in Uniform  als potentiellen Terroristen  behandeln lassen, wenn er die Uniform nicht trägt, ergo im Privatleben mit Waffen dem Sport nachgehen möchte. Solche Heuchelei verdient bestraft zu werden.

     

    Prinzipien vor Prestige.

     

     

    Erinnert mich an den Piloten der Landshut, der sein BVK zurückgegeben hat, weil er eine Auszeichnung eines Staates nicht mehr tragen wollte, der einen ungeläuterten kommunistischen Mörder, der seine Taten als Wegbereiter eines genauso verbrecherischen kommunistischen Regimes sah und sieht,  in die Freiheit entlässt.

    • Gefällt mir 3
  21. Immer noch keiner, der sich den Änderungstext mal durchgelesen hat?

     

     

    Zustimmung erhalten von mir diejenigen, die eine schärfere politische Gegenwehr, anstelle Last-Minute-Panikmache, einfordern.

     

    Mann hätte ja so schöne Ansatzpunkte gehabt:

     

    - Was nützen Verbote gegen Selbstmordattentäter? Bei jedem der so etwas propagiert,  ist die Bezeichung Idiot keine Beleidigung sondern Zustandbeschreibung. Bei denen, welche die Sprenggläubigen nach absolvierter Ausbildung als Direktimport heimholen möchten, wäre das Präfix "krimineller" vor Idiot angebacht.

    - Spendenaktion an den Bundestag: 10000 3D-Gedruckte AR15 Magazine an den Bundestag, 3D-Drucker und Anleitung den Steinzeitmenschen dort mitgegeben, haben sie was zu staunen wie einfach das geht.

    -  Nachhaken: Waren das überhaupt Deko-Waffen bei den Attentaten zu Paris und Brüssel? War es nicht wahrscheinlicher, das die nur auf  Papierwege zu "Deko" wurden?

    - Was ist mit dem Treppenwitz der Sicherheitspolitik, das man zwar  wegen der Terroristen ganz ganz genau den Weg Waffe vom Schmelzofen bis zur Schrottpresse nachvollziehen will aber keine Ahnung hat, wer hiernach belieben aus den Terrorgebieten einreist, ausgenommen hier. natürlich die fertig ausgebildeten IS-Kombatanen, die möchte man natürlich direkt abholen. Hat einer von der "Waffenlobby" diese Heuchelei mal in kleine Scheiben geschnitten?

     

     

     

    Stattdessen die alte Leier vom "Rechtschaffenen Sportschützen" blablalba. Was haben die in Berlin gelacht. Newsflash: Das mit den Rechtschaffenen hat sogar der SPD-Heini betont. Das die Reglungen des Waffenrechts nur eben diese Treffen werden ist so einem doch egal. Retroflash: Hat es 1971 auch geheissen, das mit nicht den rechtschaffenen Bürger..blabla. Dieses Gesetz wird von Lügnern gemacht. Warum spricht man das als "Waffenlobby" nicht offen aus?

     

     

     

     

     

     

     

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