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ASE

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  1. Rechtsbeugung ist, wenn ein Richter Recht nicht wie vorgesehen anwendet. Die Begründung des VG Trier ist dahingehend wasserdicht. Dadurch, das man den Besitz nicht ausüben darf, wird das Eigentumsrecht nicht unmittelbar tangiert, es besteht die Möglichkeit z.B. beim Waffenhändler einzulagern. Man hatte auch 1 Jahr Zeit, zu veräußern, d.h. sein physisches Eigentum zu Geld zu wandeln. Das war alles vorhersehbar, außer man hat auf die entsprechenden Kraftmeier hier auf WO gehört. Für die ist das jetzt Rechtsbeugung, der Gedanke dass man sich von vorneherein auf dem juristischen Holzweg befand wird beiseite geschoben. Das hatte ich alles a priori hier ausdekliniert: In den seltensten Fällen wurden im WaffG echte Altbesitzregelungen geschaffen, und diese nur dann, wenn eine kritische Masse an potentiellen Klägern abzusehen war. Bei allen anderen Verbots- oder Erlaubnispflichtigsellungsrunden (Pumpguns, Zentralfeuerpistolen unter 6.3mm, 4mm M20 etc) konnte man sich stets darauf verlassen, dass hier das öffentliche Interesse (so wenig Waffen ins Volk wie Möglich) das private Besitz interesse überweigt und die i.d.R. folgende Eigentumsaufgabe als Hinnehmbar betrachtet wird. Entgegen der Annahmen hier ist in D Eigentum nur bedingt durch das Grundgesetz geschützt: Natürlich, wäre die Politik nicht von Lumpen dominiert, würde der Staat hier zumindest den Vor-Verbotsverkehrswert bei Abgabe der Teufelsgegenstände auszahlen. D.h. das die Allgemeinheit sich ihr von der Politik unterstelltes Sicherheitsbedürfnis dann auch was kosten lassen muss. Andere Länder haben das, z.b. beim HA-Vebot in Neuseeland, gemacht. Aber wie gesagt.. Lumpen.
  2. Wieso als "nächstes"? Möchtest deinen Job behalten, oder einfach vor die Tür? Nimm die ungetestete Impfbrühe hier. Das ist der Trick bei Übergangsfristen: Man hätte ja rechtzeitig verkaufen Können. Wie es da mit dem Verkehrswert aussieht ist dann nicht das Problem des Staates.
  3. Told you so.. Und nein, es ist keine Rechtsbeugung, wenn Gericht erwartbar das ausurteilet, was dem Buchstaben des Gesetzes entspricht. Hier auf WO hat man nur wieder nicht wahrhaben wollen, was die Fakten sind: Das ein rein wirtschaftliches Interesse für den privaten, nichtgewerblichen Waffenbesitz nicht existiert. Das es echte Altbesitzregelungen gab (71/76 Waffen, 2020 Magazine) ist einfach die normative Kraft des Faktischen: Wenn zu viele Bürger betroffen sind, kann die Sache(Klagen etc) eine ungewünschte und für die Politik nicht kontrollierbare Eigendynamik entwickeln. Da gibt man dann lieber präventiv klein bei, als dass im Zuge der Klagen dann das ganze Gesetz in Frage gestellt wird, oder vom Bürger schlicht ignoriert: 1971er WaffG mit befristeten WBKs, keine Meldung der Waffen durch die Bürger. Im Lichte dieser Entscheidung können Griffstückbesitzer froh sein, wenn sie es eingetragen bekommen haben.
  4. Die brauchst du nicht für den Besitz als Ü10er Aber es ist immer Gut, wenn man 12/18 für was neues hat..
  5. Dann sind ja auch die Wettkämpfe vorhanden und alles ist in Butter.
  6. Das sagt alles. Damals konnte man einfach Bescheinigen. Nach dem WaffG 2002 ebenfalls, bis 2008. So ganz ohne Wettkampfnachweis. Das ist vorbei. Da wird dann schon geschaut, ob es eine Vorhanden nicht auch tut.
  7. Sowas kommt ja vor, das man Eheleuten eine Waffe gemeinsam einträgt. Wenn das vor dem Erbfall nicht mehr zutraf -> EbenWBK bei nur behalten wollen, 3. KW mit Bedürfnisnachweis wenn Nutzung beabsichtigt.
  8. Nö, es ist nur klar ersichtlich, das ein trotziges "das war aber so" nicht genügen wird. ColtS&BDMP haben es ja schön vorgeturnt, wie es nicht geht. Und das zu einer Zeit, als §14/2/3 a.F. nicht explizit von eigenen Waffen die Rede war. Seit 2020 ist klar, das der Nachweis durch den Verein oder den Verband (nix Schießbuch bei der Behörde rumwedeln) bestimmte Angaben beinhalten muss. Faszinierend, das das manche hier nicht wahrhaben wollen. Was die ganze Argumentiererei hier soll ist ohnehin nebulös. Das einzige Ergebnis, das dies zur Folge haben kann, ist das jemand anderes sein Bedürfnis verliert, weil er auf die Trotzpostings von Leuten gehört hat, die es gar nicht betrifft. Das ist dann schon ziemlich abgefuckt. Wie wäre es, wenn ihr, um den Angelsachsen zu paraphrasieren, eure eigenes Bedürfnis da hin steckt, wo euer Mundwerk ist, einen Widerruf provoziert und es ausklagt. Aber wetten, das traut sich dann doch keiner.
  9. Interessante Konstellation. @Ibides Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist prinzipiell ist waffenrechtlich nichts zu unternehmen, da die Waffe bereits bei dir eingetragen ist, hast du die Besitzerlaubnis und sie wird dir je nach Reihenfolge automatisch als 3. KW angerechnet. Ein umschreiben auf Erben-WBK ist vermutlich nur dann möglich, wenn der Nachweis gelingt, das sie vollständiges Eigentum der Ehefrau war, denn dann hast du die Waffe nach BGB ererbt. Wenn du sie nutzen willst, mach das aber keinen Sinn.
  10. Einfach nur: Bulllshit. Gebrabbel. Dummes Zeug. Die alter Leier, das Schwachsinnskarusell. Nur weil ein gewisser™ Verband die ÜK-Bescheinigungen rausgehauen hat, als gäbe es keinen Morgen VGH soll das nun gleichzusetzen sein mit "so hat es der Gesetzgeber gewollt". Ganz nach dem Motto: Wenn ich 10x ohne Konsequenzen bei Rot über die Ampel gefahren bin kann es gar nicht Gesetz sein, das man dafür ein Fahrverbot bekommt. Auf den Gedanken, das die Anforderungen für den Besitz keineswegs höher sind, sondern andersherum die Anforderungen für den Erwerb geringer, weil man da mittels Wettkämpfen einen bedürfnismäßigen Vertrauensvorschuss für eine Waffe bekommt, die man noch gar nicht hat. Das ginge nämlich auch anders... Ah. Wir wissen also gar nicht wovon wir reden, was schon beim vorigen Punkt klar war. Aber andere anstiften ihr ÜK zu gefährden. ja ne, is klar.
  11. @Kanne81 Gesetz der Fall ich sage es dir, was dann. Rennst du zum VGH und der hebt sein Urteil auf? https://openjur.de/u/2347384.html Kleine Erinnerung: Das war bevor der GG explizit "mit einer eigenen" Waffe in §14 Abs. 4 ins Gesetzt geschrieben hat, ergo, das, was der VGH geurteilt hat, gesetzlich festgezurrt hat.
  12. Und das willst du erreichen, in dem du bezüglich §14 Abs 3 (Threadstarter) oder §14 Abs 4/5 (die üblichen Verdächtigen, welche den Thread mal wieder entgleisen lassen haben) die beleidigte Leberwurst spielst? Klingt nach einem ganz toll durchdachten Plan.. Abgesehen davon, das ein Staat nicht empathisch sein kann. Er ist nämlich kein Wesen. Und warum ein "empathischer" Staat keine Nachweise für Behauptungen verlangen sollte, ist jetzt auch nicht klar. Man schüttelt hier nur noch den Kopf. Jemand fragt nach einem Detail in einem Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis, und statt dem Mann zu helfen und zu sagen, "Verbandsbescheinigung reicht, vermutlich nur Artefakt am Formular" gehts hier mal wieder über Trotzreaktionen bezüglich gar nicht in Rede stehender Nachweise (§14 Abs 4.. der Themenersteller hat nach dem Erwerb(Abs 3) gefragt, Hergottnochmal) ums Staatswesen als solches. Hattet ihre dereinst öfters mit dem Korrekturzeichen "Th" zu kämpfen, als ihr die Schulbank noch gedrückt habt? Würde mich nicht wundern. Oder es ist so eine art Therapie, hier jeden Thread auf "ich will aber kein Schießbuch"-Gemotze führen zu reduzieren?
  13. Sorry, da gehe ich nicht mit. Der GG hat vor zwei Jahren Behörden&Gerichte auf dem Gesetzgebungswege mit der Blutgrätsche gestoppt. 4 mal im Jahr mit 1-2 Waffen schiessen gehen, bei KW/LW an einem Termin beides absolvierbar und ihre Waffennummer notieren. Und das ist jetzt Ultrabürokratisch. Dir ist klar, das der GG stattdessen auch hätte sagen können, "och 12/18 pro Jahr mit jeder Waffe, Seriennummer schön dokumentieren, ist genau das gewollte" Wie wäre es wenn du statt Disziplin nur die Waffennummer bzw Indexnummer einträgst? Dann hast du weniger Schreibarbeit als vor 2020. Und bei manchen hier hat man die Vermutung, das sie nur deswegen so aufgescheucht sind, weil sie überhaupt mal wieder auf den Schießstand müssen, und die Zeit zum kraftmeiern auf WO fehlt...
  14. Naja, eine deutsche WBK kann nicht schaden, wenn man mit eigenen Waffen PRS schiessen möchte
  15. Nicht das ich dich jetzt damit meine, aber das ist in etwa das, was jeder Betrüger sich selber sagt. Kommt eh nicht raus. Bis es dann eben rauskommt. Im Falle des Falles werden Leute vom StA vernommen denen relativ schnell klar wird, das sie mit einer Falschaussage ihre eigene Zuverlässigkeit riskieren, während sie nicht wissen, was der StA schon weis. Also besser die Wahrheit. Weil der Gesetzgeber es nun in §14 Abs 4 und 5 verlangt? Das ist der ganze Irrsinn der Diskussion hier: Es steht im Gesetz. Und das verwenden der eigenen Waffe dokumentiert man nun mal mit der Waffennummer und nicht mit Leumundszeugen.
  16. Gegenfrage: Warum soll man Art, Kaliber oder Disziplin ins Schießbuch schreiben. Es genügt doch, das einer behauptet, es sei eine erlaubnispflichtige Waffe gewesen...
  17. Nein eben nicht. Man kann gegen das WaffG schelten und es unlogisch nennen, dann muss man aber auch anerkennen, wenn es bzw der GG gerade logische Schritte vollführt. a) Die Rechtsprechung vor 2020 hat den weg Vorgezeichenet: 12/18 für den Besitz mit jeder eigenen Waffe b) Der GG hat dies entschärft mit expliziten Regeln für den Besitz: 4/6 mit einer eigenen Waffe je Kategorie (KW/LW) Es macht nun wirklich keinen Sinn vor der Systematik des WaffG, das Bedürfnis für den Besitz eigener Waffen nicht genau von der Nutzung eben dieser abhängig zu machen. Wobei ja bereits ein pauschalisiertes Anerkenntnis des Waffenbesitzes qua Sportschützenstatus enthalten ist. Nur mit einer der vielen Waffen pro Kategorie muss noch geschossen werden, den Rest gibt es geschenkt. Der GG hätte auch 4 mal pro Jahr mir jeder vorschreiben können oder 12/18 mit jeder in Gesetzesform gießen. Dann wäre gähnende Leere in den meisten Waffenschränken. Die Regelung jetzt ist ein Kompromiss. Wo der unerfüllbar sein soll, versteht keiner. Man muss es ja schon mit Gewalt darauf anlegen, die Quartalsregel nicht erfüllen zu können... Jedes Gegenargument ist eigentlich ein verkappter Angriff auf die WaffG-Doktrin als solche und daher hier fehl am Platze, weil in diesem Kontext sinnlos.
  18. Lol, formolse Bescheinigung. Führerschein. Wo? Bei den Reichsbürgern mit Fantasieführerscheinen? Genau und wenn es dann heisst: es gilt nur noch das Vereinsschiesbuch wer wird dann der erste sein, der mit seinem pathologischen Behördenhass hier jeden Thread kapert und entgleisen lässt? Und Wettkampflisten nützen nur etwas wenn es um Überkontingent geht und eindeutig ist, welche Waffe verwendet wurde, weil keine andere passende im Bestand ist. Und selbst da sagt die Wettkampfliste nicht aus, ob du mit deiner eigenen Waffe teilgenommen hast. Eine absolut idiotische Argumentation, schon deswegen, weil du dein Schießbuch nicht selber führst. Du machst vllt. Eintragungen darin, die werden aber von der Aufsicht oder einer anderen Art Vereinsoffiziellen bestätigt. Aber vllt. ist ja gerade deine davon gegenwärtige Art dein Schießbuch selber™ zu führen der wahre Grund für deine Aufregung.... Was du immer noch nicht begriffen hast: Die Beweislast für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses liegt bei dir, deinem Verein, deinem Verband.
  19. Die typische Annahme, man komme auf die Welt, habe ein waffenrechtliches Bedürfnis und das LRA schulde einem die WBK als bringleistung. Genau, das persönliche Schießbuch ist nirgends gefordert. Aber wie du dann dein Bedürfnis glaubhaft machen willst, oder präziser auf welche Grundlage der Verband das Bedürfnis bescheinigen soll behälst du natürlich wie immer für dich. Nur noch Vereinsschiessbuch?
  20. Was ich selber sag und tu, das traue ich auch anderen zu. Der Staat hat zu Zeiten des kalten Krieges massiv Handfeuerwaffen eingelagert, ma darf nicht glauben, die G3-Krücken in den Kasernen wäre alle gewesen was da vorrätig war. Konzepte der Guerilla-Bewaffnung für den Ernstfall dürften dabei auch eine Rolle gespielt haben. Zumindest hoffe ich das. Heute sieht das vermutlich anders aus, aber die Angst vor dem bewaffneten Bürger (wer den Besatzer aus dem Osten bedrängen kann, kann es auch mit der eigenen Regierung) ist geblieben. Die Kontingentsregeln für HA-LW kamen 2002 nicht ohne (wahren) Grund. Sicherheitspolitisch im Sinne des Einzelverbrechers sind die nämlich genau so sinnlos wie bei den KW und das wissen die cleveren Exemplare der "Gegenseite" auch genau so gut. Ein Großer Teil ist aber auch nur billiger Populismus. Erst wird den Leute vor privatem Waffenbesitz Angst gemacht, Statistiken dahingehend verfälscht, das mittlerweile(Nach IM Seehofer) nicht nur Verbrechen mit Staatswaffen sondern auch jene mit illegal besessenen eigentlich zu 100% dem privaten Legalwaffenbesitzer angehangen werden. Man baut sich einen Strohman auf, macht ein Gesetz und da schau her, wir haben was getan, in wahrheit bisweilen der öffentlichen Sicherheit geschadet. Beispiel VS/Staatschutz: Der hatte von Anbeginn Zugriff auf das NWR und auch vor dem NWR wusste ein Geheimdienst über die Freizeitaktivitäten seiner Kandidaten bescheid.. Aber jetzt soll er bei jeder Regelüberprüfung und jedem Antrag auf kleinen WS seine Daten preisgeben... Hauptsache die Politik konnte sich hinstellen und sagen: Da schau her!
  21. Falsch. Wann man mit den eigenen KW oder LW geschossen hat. Su kannst dein Schießbuch führen wie du willst. Aber stifte nicht andere zu der Dummheit an, die dann dazu führen wird, das sie 10m Luftpistole schiessen müssen.....
  22. Nein, Nein. Verrat, und sei es pragmatisches Denken, wird an der großen Sache wird hier nicht geduldet.
  23. @Proud NRA Member Wir können jetzt natürlich weiter darüber Diskutieren ob es die §§ 14 u. 15 überhaupt gibt, oder einfach akzeptieren, was die Pflichten des Vereines sind. Ich habe hier den Eindruck, das manche noch nicht mitbekommen haben das es vorbei ist mit "Schießbuch bei der Behörde" vorlegen. Eine Bescheinigung des Vereines (Urkunde) ab 2025 des Verbandes(Urkunde) ist erforderlich. Das Wesen einer Waffenrechtsänderung ist, das sich etwas ändert. Das wollen manche nicht akzeptieren.
  24. Guten Morgen. Wach? Dann mal 14/3/4/5 lesen. Es ist immer eine Bescheinigung des Vereins. Elektronisch erfassen wäre traumhaft, aber nur mit regelmässigem Papiebackup
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