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ASE

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  1. zu spät wurde schon alles gesagt. Ist jemand "bisheriger Besitzer/Nutzer" darf in häuslicher Gemeinschaft auch von neuen LWB, wie die Kinder, die neue Ehefrau etc, die sonst 0/1 beschaffen müssen, genutzt werden. Häusliche Gemeinschaft umfasst indes auch Wochenendpendler. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der post-2017-LWB die nutzung des eigenen 0/1 Schrankes aufgibt und wieder in eine häusliche Gemeinschaft mit einem "bisherigen Besitzer" zieht. auch hier darf dann wieder gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Wichtig ist nur: der Besitzer eines A/B Schrankes muss auch tatsächlicher "bisheriger Nutzer" sein. Hätte z.B. der Vater des Fragestellers den A/B-Schrank erst nach 2017 mitsamt den Waffen ererbt, so dürfte er den Schrank zwar selbst als Erbe weiter nutzen, wäre aber nach §36 Abs 4 Satz 3 zweiter halbsatz nicht zu einem "bisherigen" Nutzer geworden.(definites Ende der A/B Schränke nach einer Generation)
  2. Dekowaffen, welche vom Waffengesetz erfasst werden, müssen, wie @Sachbearbeiter treffend dargelegt hat, in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Da das Behältnis allerdings keiner Norm entsprechen muss, kann dies, wenn der eigentliche Dekozweck erfüllt werden soll, verschließbarer Schaukasten sein. Der reine Wandhänger ist leider nicht mehr ohne weiteres (Genehmigung der Behörde) zulässig.
  3. Bis eine der Seiten gewinnt, dann sind die Knarren ganz schnell wieder weg. Ist es ide Ukraine, dann deswegen, weil das Waffengesetz nach EU-Vorstellungen wieder in Kraft gesetzt wird und man U21 nur Luftgewehre bekommt.....
  4. Falls falls das Posting den Hintergrund haben sollte, dass man in eurem Verein Sachkunde machen möchte, bitte mit eurem Verband abklären..sonst ist Ärger vorprogrammiert. Beim DSB gibt es einheitliche Urkunden. Ansonsten betrifft eure Diskussion einen zentralen Punkt: Die Sachkunde muss für alle Waffen für die man eine Erlaubnis anstrebt gelten. Macht auch sinn, wer nur Sachkunde für cal. 4 Signalpistolen hat, dem fehlen vermutlich Grundlagen für die anderen Waffentypen. Generell soll bei Sportschützen die Sachkunde alle Waffentypen umfassen, der tatsächliche Umfang muss auf dem Sachkundezeugnis so ausgewiesen sein.
  5. Tja so geht man dort damit um. Vernunft und so. Eine Lüge zieht stets eine größere nach sich. Behauptet man "die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten" , durch scharfe Waffengesetze und wird das durch die Realität in Frage gestellt, muss es dann noch mehr vom gleichen sein..
  6. Vllt lohnt es doch, das gesondert zu diskutieren und zu dokumentieren. Ich halte ja nichts von pauschalem Verbandsbashing, da arbeiten Leute für die Schützen und holen nicht selten in Bedürfnisfragen auch die Kohlen aus dem Feuer. Aber die Aktion der Verbände in dieser Angelegenheit ist beschämend. 1.) In einer Demokratie kann und soll der Bürger sein Anliegen selber vertreten. Abgeordnete sollen merken, das sie nicht der "neue Adel" sind. In Deutschland ist es da mittlerweile schon viel zu weit fortgeschritten, das die demokratischen Grundprinzipien zu Gunsten eines Polit-Medialen-Komplexes beseitigt werden und der Bürger als Untertan betrachtet wird. Nicht umsonst heißt es immer aus dieser Ecke herablassend "die sorgen und Nöte" und niemals nicht: der "Wille der Bürger"... Der Bürger stört nur bei den Machtspielen. 2.) Ausdruck dieser Abkopplung ist auch der Anspruch der Verbände für den Schützen zu sprechen, und zwar exklusiv. Was augenfällig ist, ist das man keinerlei Anstrengungen unternommen hat das Faesersche Vorhaben im Keim zu Ersticken zumindest vorerst. Nicht mal Bemühungen die Authentizität der kursierenden Entwürfe zu verifizieren hat man unternommen. Vielmehr hat man, Business-as-usual sich auf den Kuhhandel nach Veröffentlichung des Referentenentwurfes vorbereitet. Wirf die SRS-Waffen unter den Bus und behalte den Rest dürfte eine Variante sein. 3.) Jetzt ist man verschnupft, das der Schwarm aus dem Netz etwas erreicht hat, was man selber nicht unternehmen wollte. Ja dürfens des?!? Speziell der Druck auf die FDP dürfte gewirkt haben, positiv formuliert als Stütze.
  7. Die Sportpistole ist ja auch keine halbautomatische Waffe, nicht wahr Herr Gülland... Wie hat der DSB geschrieben: Keine unüberlegten Einzelaktionen.....
  8. Der ökonomische Analphabetismus wird auch mehr und mehr zur Pandemie...
  9. Ah, hat die Regierung angerufen. Oh halt, ist ja Verschwörunstheorie...siehe Twitter-Files.. 💩
  10. Es geht beim DSB nicht mal um die Förderkohle, die bekommt der auch so. Sondern eher darum, das der VDB und andere Einzelakteure jetzt mehr erreicht haben (Definitive Ablehnung durch die FDP) als der DSB überhaupt vorhatte und dadurch gezeigt haben, das es auch ohne DSB geht. Wo genau die Aktion im Lichte der Ablehnung des Faeserschen geschreibsels durch die FDP kontraproduktiv gewesen sein sollte kann der DSB nämlich auch nicht darlegen. So geht halt Demokratie, das man das Maul aufmacht.
  11. So das jetzt mal sacken lassen: - Die Presse, die man in diesem Fall ohne wenn und aber als Propagandaorgane bezeichnen darf, wird mit dem Entwurf versorgt und macht tagelang Stimmung damit, insbesondere wird Druck auf den Koalitionspartner ausgeübt, damit dieser einem Kabinettsentschluss zustimmt. - Den Betroffenen im speziellen und dem Bürger im allgemeinen darf der Entwurf aber keinesfalls in die Hände fallen, weil das einen, so O-Ton, einen Kabinettsentschluss verhindern könnte. Wer ein Beispiel für den hemmungslosen Mißbrauch staatlicher Ordnung durch eine SPD-Ministerin sucht, hier wird er fündig.
  12. Sofern der Umgang mit dem Magazin legal erfolgt, also durch gemeldeten Altbesitz oder BKA-Genehmigung und es in einer Sportordnung eine Disziplin gibt, kann man ein solches Magazin verwenden. Bei IPSC bleibt da nur Manual Action Open, da hier die Magazinkapazität nicht eingeschränkt ist. Wenn es aus gründen der Fairness nicht eingeschränkt wird, weil sonst 30er-Privilegierte einen Vorteil haben könnten
  13. 6 Monate Schützenverein genügen für die erste WBK... so wie früher.
  14. Die wurde kurz vor Ladenschluss von der SPD über den Zaun geworfen und alle waren irritiert...
  15. Nach meiner Auffassung wäre das so...
  16. Faeser lässt hier ihre verfassungs und rechtsstaatsfeindliche, totalitäre Gesinnung durchscheinen: Tatsächliche Anhaltspunkte ist ein Begriff aus der Strafprozessordnung. Dort darf eine Ermittlung erst aufgenommen werden, wen es genügend Anhaltspunkte, also den Anfangsverdacht gibt. Aber bis zu einem rechtskrätigen Urteil gilt man als Unschuldig. Tatsächlich Anhaltspunkte sind etwas wesentlich schwächeres als Tatsachen, denn letztere müssen ja erst im Ermittlungsverfahren ermittelt werden. Faeser will damit also jemanden als unzuverlässig einstufen lassen, wenn auch nur ein Anfangsverdacht besteht. Das öffnet Missbauch Tür und Tor. Es genügt, das jemand behauptet, das du deine Waffen nicht nicht wegschliessen wirst oder jemand dich beim VS als böser Nahdsi denuziert, schon sind die tatsächlichen Anhaltspunkte gegeben. Das ganze dürfte im Zusammenhang zu ihrer krankhaft-totalitären Vorstellungswelt stehen, in denen der Bürger bis zum Beweis des Gegenteils schuldig ist, sie ihre Ideen zu Beamtenrecht..
  17. Für den Kurs als solches nicht, aber für die Schießübungen und Prüfung sehr wohl, außer natürlich die Wurftaubenübungen. Aber Büchsenschuss auf Scheibe und laufenden Keiler sowie Kurzwaffenübungen wären dann ohne Nachweis nicht zulässig, es ist ja generisch formuliert: "schiessen auf ortsfesten Schießstätten" unabhängig vom Zweck des Schiessens
  18. Warum sollten die ausgenommen werden? Da wird halt eine Bescheinigung über das Nichtbestehen eines Waffenverbots vor dem Kurs erbracht werden müssen. Unbedenklichkeitsbescheinigung wie im Sprengstoffrecht, tolle Wurst.
  19. Inklusive Kurs im Kampfschiessen..
  20. Das dröselt nur in verwirrender Weise §14 Abs 6 auf, bzw schränkt Einzellader und Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen auf .22lfb ein. Nur diese dürften ohne Negativtestat des Waffenverbots geschossen werden dürfen. So wie es dasteht ist alles, was GK ist, alle mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition, und alle Selbstladewaffen raus ohne Nachweis.
  21. An diesem Punkt gehe ich ja mit, nur eben mit Bedacht. Man muss nur aufpassen, das man Medial nicht in die Schwurblerecke gedrängt wird, in dem man einem unbestätigten Entwurf zu 100% aufsitzt. Für das Entwickeln von Szenarien cum grano salis mag aber in der Tat recht sein. Weit schlimmer als eine Wiederauferstehung des alten §37 über welche sich die Bestandsschützen hier aufregen (gehöre selber dazu..) sind allerdings die Änderungen im §27. Danach kann nicht mal mehr lumpige Sportpistole geschossen werden ohne den Nachweis der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Da gibt es nur 3 Antworten drauf: a) Gesetzesentwurf kommt in die Tonne b) wenn nicht a, dann wird das ersatzlos Gestrichen c) wenn nicht b, dann erhalten alle Schiesstandbetreiber einen NWR-Zugang um das vor Ort und ad hoc Prüfen zu können
  22. Welcher von beiden die kursieren denn.... Oh! Amtlich bestätigt ist da nämlich noch gar nichts. Aber im Gegensatz zu deinem hochnäsig-penälerhaften "ich habe meine gaaaanz wichtigen Quellen, ihr müsst mir schon glauben" haben andere halt versucht das nachvollziehbar zu Verifizieren, damit er Wirbelsturm auf WO nicht zum Sturm im Wasserglas wird. Und selbst hier gibt es noch die Möglichkeit eines inszenierten Stir-Up, ob mit echtem oder Fake-Entwurf spielt da eine Rolle, d.h. das der Entwurf sehr wohl von der FDP geleakt wurde, damit sich diesesmal die LWb, Vebände etc etwas länger vorbereiten können. Bei letzten Versuch haben die Verbände ganze 7 Tage zur Stellungnahme erhalten...
  23. Siehst du @chapmen so geht das.
  24. Seht her, ich habe ganz zuverlässige Geheimquellen. Die hatten nicht zufällig auch noch eine Ausgabe der Hitlertagebücher beigelegt? Nein? Sag ich ja. Internetgulli. Ansonsten beweis das Gegenteil, beweis die Echtheit deines Entwurfs, denn sonst ist das nur oberwichtiges Rumgeseiere.
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