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ASE

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  1. Deine Argumentation war: Es gäbe ein Urteil Mein Einwendung: Es ist die erste Instanz. Das Gießener-Urteil(https://openjur.de/u/2392667.html) ist nämlich schon insofern schräg, das es sich in der Herleitung einer Bedürfnispflicht für Jäger auf die älteren Gesetzesentwürfe bezieht, und geflissentlich Ergebnis&Beschlussempfehlung des Innenausschusses ignoriert, welche die ersten Entwürfe hinsichtlich der Jägern dahingehend korrigiert, die Bedürfnisprüfung für Jäger, die in der ersten Entwürfen ableitbar gewesen wäre, zu untersagen, und das Bedürfnis eines Jahresjagdscheininhabers unwiderleglich(so die wörtliche Formulierung) zu unterstellen. Einzig die Kopplung daran das die waffe jagdlich oder zum jagdlichen Training zugleassen sein muss, wurde noch verlangt DAS skandalöse Geschwurbel&Cherry-Picking des Gießener VG hält einer Prüfung in den oberen Instanzen nicht stand, alles was das Gericht ausführt wurde vom Innenausschuss verworfen. Man versucht, sich hier eine Anwendbarkeit von §4/§8 herbeizukonstruieren, die Kraft der Beschlussfassung des Gesetzes gerade nicht gegeben sein sollte. Gekrönt wird der Wahnsinn noch damit, dass man irgendeinen Kreisjägermeister als "Experten" für die Anzahl der Waffen die das jagdliche Bedürfnis, dessen Prüfung der Gesetzgeber untersagte, wohl umfasse beigeladen hat. Nun ist "Kreisjägermeister" kein "Amt" das man aufgrund von Expertise erlangt, sondern durch Wahl. Aber wenn man schon groteske Rechtsbeugung betreibt, dann gleich richtig.
  2. Nö nur nach der ersten Instanz kapituliert.
  3. https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf Jetzt kam aber der Innenausschuss und der hat den heute bekannten Normtext daraus gemacht und das wie folgt begründet: Damit sind alle Versuche von Behöden das durch die Hintertür einzuführen, vergebens. Außer der Kandidat redet sich um Kopf und kragen. Wenn man gefragt wird, sind die Waffen für die Jagd und das Jagdliche Training und nicht weil die Gelbe voll ist.
  4. Gerüchten zu Folge war das wohl die Forderung der SPD, 10 LW auch bei Jägern einzuführen, was dann nicht umgesetzt wurde.
  5. Man kann 17 Waffen ohne jeden Wettkampf haben. Schonmal in Österrreich nachgefragt wie das da so ausschaut mit den Kat.B?
  6. Aber es wird auch nicht unterbunden, sondern seit Jahren liberaler.
  7. Wer genau ist da die Aufsichtsbehörde.....
  8. Der Paulanergarten nach 8 halben..
  9. Hör auf mit deinen Fakten, die intessieren die Brudelköpfe eh nicht.
  10. Wieso wurde dann 2020 wieder reine Mitgliedschaft als Bedürfnisgrund für den Besitz eingeführt? Warum wird der §6 AWaffV angesichts der BKA-Feststellungsbescheide immer gegenstandsloser?
  11. Und wie weit sind sie damit gekommen? Ach und die Abschaffung des §37 und die Erweiterung der Gelben wurde von Rot-Grün gemacht? Sowas aber auch...
  12. Genau deswegen. Weil es shitposting ist, sonst garnichts. Wenn bei dir "interpol" anruft, überweist du auch einfach Geld auf ein ausländisches Konto?
  13. @Der_Joker los jetzt, wo sind die Beweises, wer ist "unsererseits"? Dokumente! jetzt!
  14. Nun sag schon, wohin sollen wir diesesmal Spenden™ ...
  15. - Wegfall des alten §37 Waffg1976 - Die Einführug der gelben WBK für einen Großteil der Waffen - 4/6 für Besitz, am 10 Jahre pure Mitgliedschaft ausreichend Das sind für dich Verschärfungen? Weswegen man in weiten teile der EU Waffen ganz ohne Erlaubnis (=Kat C) erwerben kann, ja? Typisch deutsches Stammtischgelaber, die EU will das schon laaaang verbieten. Als was. Putzfrau? Du machst hier einen auf großen Insider, aber beweisen Kannst du natürlich nichts. Jetzt erfindest du dir noch eine "Anfrage". So? Weil keiner "Bullshit" zurückgeschrieben hat, ist es jetzt Bewiesen? Wenn es diese "Freundin" gäbe würdest du es hier nicht schreiben. Stichwort Verschwiegenheitspflicht der Beamten. Der Personenkreis "Waffenrecht" im IM ist klein und alleine so eine Aussage wie du sie hier triffst würde deine "Freundin" identifizierbar machen und Stellung wie Pension wären in höchster Gefahr. Wichtigtuer bis zum Beweis des Gegenteils.
  16. Wenns beim Trollen das Erinnerungsvermögen wieder nicht von der Überschrift bis zum Ersten Satz reicht.
  17. Perfekt! Genau so will man es haben. Besser es wird garnicht gewählt als die politische konkurrenz Du Kaufst auch Aktien und erwartest am nächsten Tag Dividende?
  18. Sollte 2020 schon kommen, aber man hat der SPD nur erlaubt die Sportschützen zu prügeln. Aber die Tage des unbegrenzten Langwaffenerwerbs durch Jäger sind m.E. gezählt. Nancy braucht Erfolge und hier muss man nur in §13 Abs 2 "bis zu XX" einfügen und §58 entsprechend mit Altbesitzregelung versehen, fertig und Hurrah! Öffentliche Sicherheit.
  19. WTF, Gericht hat wohl Lack gesoffen. Das steht im selben Satz da, da keine Prüfung erfolgen soll.
  20. Nur soweit die im Einklang mit dem Recht stehen. Es gab ja schon Urteile dazu, die sind alle anfechtbar Mit dem allgemeinen §8 kommen ist bei Jägern nicht, das wird in §13 Abs 2 doppelt untersagt.
  21. Ausweislich der NWR-Statistik im Durchschnitt nicht. Wie viele >5 >10 >15 haben sollte eine vernünftige Waffenlobby mal eruieren. Sollte möglich sein und wenn man es nur über Bedürfnisgrund §14 und Waffen mithilfe "Kat C" als Gelb-Kriterium herausrechnet. Ist mit einem gewissen Fehler behaftet, aber dann wüsste man, worüber man redet.
  22. Hat übrigens niemand ernsthaft bestritten. Außer der LV4 des BDS, der hat so eine Regelung schon länger. Ich habe nur einen Ausblick in die Zukunft gegeben. Und ich glaube nicht, das das bei Gelb so bleiben wird. Was dann die "galante" Methode ist, die wie folgt funktioniert: Die Besitzstandsreglung nach §58 Abs. 22 war verfassungsrechtlich erforderlich, sonst hätte eine solche Regelung herbeigeklagt werden können. Wenn man jetzt aber eine Bedürfnisprüfung dafür einführt und den schönen §14 Abs 4 nur bis 10 auf gelb gelten lässt ist das keine Enteignung. Zweck der Sportwaffen ist ja das Sportschiessen, nicht das Besitzen wollen um des Besitzes willen, wer so Argumentiert, hat schon verloren und das weis die Gegenseite. Natürlich darfst du theoretisch so viele Waffen haben wie du willst, du musst nur ein Bedürfnis geltend machen können. Wenn dir das für den 15. K98 nicht mehr gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit gelingt, dann brauchst du ihn auch nicht. Easy, nicht wahr?
  23. @karlyman So wäre es nach dem Buchstaben des Gesetzes auch, bei simpler wörtlicher Auslegung. Vor dem Zweck des Gesetzes und mehr noch vor der herrschenden Doktrin des Waffenrechts in D macht diese Trennung bei den ohnehin "schießenden" Bedürfnissen(Jagd, Sport) aber nicht nur keinen Sinn, sondern bewirkt sogar das Gegenteil: Mehr Waffen im Volk. Ich kenne ein Rundschreiben des IM dazu, das diese Frage beleuchtet mit dem Fazit: geht. Aber es gibt gewiss noch Behörden, das anders handhaben, vllt sogar im Sinne der Waffenbesitzer. Für den Sportschützen, der auch Jäger ist, besteht sonst bei den KW immer das Problem, das die übergreifend angerechnet werden und man dann wieder aufpassen muss, was man wie herum kauft. Eine weitere KW für die Jagd, bei vorhandenen Sportwaffen die man meist nicht im Wald versauen will muss man dann aufwändig begründen, z.b. mit den Sicherheitsmerkmalen (Fallsicherung etc..), was aber einfacher gelingt als andersherum, außer man nutzt konsequent Ausschlusskriterien.
  24. Ob die wissen, das in BW nach Ansicht des für die Durchführung des Waffenrechts zuständigen Referats die Bedürfnisgründe Jagd uns Sport nicht streng zu trennen sind, d.h. mit Jagdwaffen gesportelt und mit Sportwaffen gejagd werden darf, deswegen aber auch beim Erwerb der Gesamtbestand Jagd&Sport berücksichtigt werden muss? Für Kurzwaffen könnte die Ernüchterung auch ohne Gesetzesänderung schnell folgen... Schon amüsant. Wettkampfteilnahme, mehr noch Wettkampfveranstaltung sind für manche sowas wie eine Badewanne voller Wasser für eine Katze. Da werden die absonderlichsten Verrenkungen unternommen, blos um keine Wettkämpfe schiessen zu müssen. Am Ende entsteht sonst noch sowas wie eine vitale Waffenkultur, ein modernes flächendeckendes Wettkampfwesen, regionale und überregionale Kontakte, Kooperationen, Freundschaften. Das Hobby dieser Leute ist nicht Sportschiessen, sondern 2nd-Amendmend-Simulator spielen während Sie im halbdunkeln Monitorlicht wie Gollum auf einem Tresor voller Kurzwaffen hocken, von denen sie von der Hälfte schon vergessen haben wie sie überhaupt aussehen und "sie wollen ihn uns wegnehmen!" vor sich hinblubbern.
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