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Mausebaer

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Alle Inhalte von Mausebaer

  1. Mausebaer

    Bullpup Flinte

    Wenn einem weder Voreintrag noch Feinkostpreise beißen, wird ein Hülsenauswurf zur falschen Seite eher toleriert. Nachteilig und diskriminierend ist es trotzdem, obwohl sich in den USA scheinbar die Händler und Importeure nicht so sehr gegen Linksflinten sperren wie hier. Wenn sich der Umsatz halt insgesamt schon in Grenzen hält, dann will sich scheinbar auch kaum jemand ein Links-Exemplar ins Lager legen und extra bestellt wird nur bei den teuren Produkten und manchesmal nicht einmal die. Euer Mausebaer
  2. Mausebaer

    Bullpup Flinte

    Tauglich, ja. Nur warum sollte ich einen raren Voreintrag und mein in Zeiten von Corona-Schutzmaßnahmen knapperes Geld für eine unkomfortable HA-Flinte, die meine Konzentration belastet, ausgeben? Ein Rechtsschütze kauft sich doch auch keine Links-SLF, nur weil diese für ihn tauglich ist. Also beim AUG geht das außer im klassischen Liegendanschlag erstaunlich gut. Hat man sich erst einmal psychisch daran gewöhnt, dass die Hülsen fast unter der Nase ausgeworfen werden, stört mich das sogar weniger als der Auswurf bei einem konservativeren Design für Rechtsschützen. Ein passender Hülsenauswurf zur Händigkeit ist natürlich besser. Dein Mausebaer
  3. Mausebaer

    Bullpup Flinte

    Das sind alles mehr oder weniger schnell zurecht geschnitzte Waffen auf Basis ihrer Brot und Butter Automaten. Schon in der klassischen Standardkonfiguration sieht es mit HA-Flinten auf links recht mau aus, insbesondere wenn man dann schaut, welche Links-SLF in G'stan tatsächlich zu haben sind. Ich bin nämlich gerade am suchen. Dein Mausebaer
  4. Mausebaer

    Bullpup Flinte

    Sehen für mich wie Vorserienmodelle der Derya N-100 aus. Aber seit Tavor mit dem recht wuchtig wirkenden TS12 an den Markt kam, gibt es praktisch von jedem türkischen Hersteller von HA-Flinten mindestens ein Rechtsschützen-Only-Bullpup für z.T. recht niedrige Preise in den USA. Euer Mausebaer
  5. Realitätsverweigerung oder morgen bedeutet mehr als 3 bis 5 Jahre.
  6. Die letzte Entwaffnung der deutschen Bürger läuft seit über 50 Jahren - Scheibchen für Scheibchen. Ironischer Weise war es gerade die letzte Rot-Grüne Bundesregierung, die mal kurzfristig so etwas wie eine vorübergehende Erleichterung verschaffte (Neue Gelbe WBK ohne Beschränkung der Anzahl, Abschaffung der alten Anscheinsvorschrift mit dem üblen Geschmack des baldigen kleinen Anscheins-§ in der AWaffV). Beschämender Weiße gibt es m.W. nur zwei Parteien, die sich ausdrücklich gegen weitere Verschärfungen des deutschen Waffenrechts ausgesprochen haben. Eine der zwei ist die Bayern-Partei. Dein Mausebaer
  7. Tanzstile und verschiedene Kampfsportarten mit Partner, die potentiell Sexualpartner sein könnten, außerhalb der bestehenden romantischen Partnerschaft kann leicht beide Punkte erfüllen. Aber bitte schön möglichst nicht zu oft über das Mittelmaß hinaus gehen! Zu viel ist auch wieder nicht gut. Also so wie immer : mal wenig und mal viel aber oft so ungefähr mittel Dein Mausebaer
  8. Nein, anders herum. Revolver sind KEINE automatischen Waffen. Daher sieht das WaffG für den unerlaubten Besitz einer FN Baby ein höheren Strafrahmen vor als für den unerlaubten Besitz eines S&W M500 Snubbis oder BFR Long-Frame Revolvers in .450 Marlin. Dein Mausebaer
  9. Beretta kauft sich Holland & Holland. Gerade in meinem E-Müll: Die Google-Übersetzung: Die Beretta Holding erweitert ihre Präsenz in Großbritannien mit der prestigeträchtigen Übernahme von Holland & Holland Die Beretta Holding hat eine Vereinbarung über die Übernahme von 100% von Holland and Holland Ltd. unterzeichnet. Die Transaktion tritt am 1. Februar 2021 in Kraft (Geschäftsbedingungen werden nicht bekannt gegeben). Holland & Holland ist eine der führenden Marken im britischen Waffenbau und bedient internationale Elite-Kunden mit den besten handgefertigten Schrotflinten und Gewehren der Welt. Die Beretta Holding hat nach einer Premium-Luxusmarke gesucht, und Holland and Holland ist ein passender Partner, der alle Elemente der besten Waffenherstellung erfüllt. Eine reiche Geschichte, unabhängige Produktionsstätten und herausragende Produkte. Die Beretta Holding möchte das wertvolle Erbe von Holland & Holland in Großbritannien mit einem hohen Engagement für handwerkliches Können bewahren. Pietro Gussalli Beretta, Präsident und CEO der Beretta Holding, erklärte: „Dies ist eine wirklich aufregende Entwicklung und eine großartige Leistung für die Familie Beretta, die die internationale Präsenz der Gruppe weiter stärkt. Angesichts der Brexit-Herausforderungen freue ich mich sehr, unsere direkte Präsenz auf dem wichtigen britischen Markt zu verstärken, auf dem wir bereits mit unserer etablierten Vertriebstochter aktiv sind. “ Im Angebot enthalten ist das renommierte Holland & Holland Shooting Ground in West-London, das über einige der besten Einrichtungen in Großbritannien verfügt. Die Beretta Holding engagiert sich im Schießsportsektor und hat eine stolze Geschichte in der Investition in Marken, die unter ihren Dach fallen, und wird dies auch weiterhin mit ihrer neuesten Akquisition, Holland & Holland, zugunsten dieses berühmten Waffenherstellers tun. Erfahren Sie mehr: Holland und Holland Website Euer Mausebaer
  10. aaaaaa
  11. ... aber um die Nutzlosigkeit bez. der Sicherheit der Bevölkerung weiß scheinbar nicht jeder in Österreich. Dass so mancher, der unter die Ausnahmen des deutschen WaffG nach dessen § 55 fällt, insb. gem. Abs. 2, darin einen Nutzen zum materiellen Aushebeln des Rechts nach Art. 20 Abs. 4 GG sieht, ist etwas anderes. Euer Mausebaer
  12. Ähm, die Beantragung des Gutachtens nach § 6 Abs. 3 WaffG ist ein vom WaffR unabhängiger Vertrag - je nach Sichtweise ein Werkvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag. Die Vorschriften des WaffR sind lediglich Bestandteile des Vertrags. Erst für die Folgen der Vorlage des Gutachtens ist § 14 relevant. Euer Mausebaer
  13. Zum einen solltest Du nach § 6 Abs. 2 und 3 WaffG unterscheiden und zum anderen besitzen sie unterschiedliche Zielsetzungen und damit auch unterschiedliche Inhalte und Aussagen. Dein Mausebaer
  14. Wenn der Auftrag lautet: "Erstellen Sie ein Gutachten gem. § 6 Abs. 3 WaffG über mich!" dann ist das Waffenrecht das. "Erstellen Sie ein Gutachten über meine geistige Reife!" beinhaltet keinen Verwaltungsrechtsanteil und wird, falls er überhaupt angenommen und ausgeführt wird, mehr für die Tonne als zur Vorlage bei einer Waffenrechtsstelle dienen können. Dein Mausebaer
  15. ... wenn das Verwaltungsrecht Teil des Auftrags ist, müsste er es sein oder sich selbst gut beraten lassen. Was meinst Du wohl, wie interessiert Psychiater und Psychotherapeuten anfänglich am §6 Abs. 3 WaffG waren und warum das Heute kaum noch jemand anderes macht, als verkehrspsychologische Unternehmen bzw. praktisch mit Abwehrkonditionen gearbeitet wird? Dein Mausebaer
  16. Doch das müsste er, da das WaffR implizit Bestandteil des Auftrags ist. Alleine wenn Du Dir mal den Auflagen- und Ausschlusskatalog der AWaffV anschaust, wer was begutachten darf und wann eben nun doch nicht... Dass die Wirklichkeit anders aussieht, ist leider etwas anders. Ich suche ja immer noch aus persönlichem Interesse ein Abs.3-Gutachten, dass vollständig richtig ist. Häufig wird eine viel zu umfangreiche Aussage getroffen. Dein Mausebaer
  17. Die Klassiker: DJZ, WuH, Blaser (auch wenn es streckenweise an jagdliches Reste-Wichteln erinnert) (-;0
  18. Art. 2 Sachlicher Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Immer daran denken; der Sinnspruch "Blättere vor und blättere zurück, vielleicht findet sich ein besseres Paragrafenstück!" gilt auch bei Artikeln. Dein Mausebaer
  19. Das ist keine Speicherung i.S. des Datenschutzrechts. Genau darum hast Du hierbei so viel Papierkram.
  20. ... und wo ist die "Verarbeitung" und die "Speicherung"?
  21. Dann schaut Euch mal die geltenden Regeln des Datenschutzes an! Dein Mausebaer
  22. Sie sind aber auch hier nur dann, eine Schlagzeile wert, wenn die Medienunternehmen gerade nichts anderes haben, von dem sie sich mehr Profit (bzw. Quote/Auflage und Reichweite) erhoffen. Euer Mausebaer
  23. Sport ist in vielen Länderverfassungen ein ausdrückliches Staatsziel - na und?
  24. ... und Waffensammeln, Waffensachverständige, gefährdete Personen und die §§55f.-Ausnahmen sind es auch alle? Ne, das war klassische, aktionistische Anlassgesetzgebung mit "teile und herrsche"- sowie Vergrämungs-Effekt. Dein Mausebaer
  25. VwV sind innerbehördliche Anweisungen einer übergeordneten Stelle. D.h. Du darfst den Behörden ihre VwV um die Ohren hauen, weil sie sich an sie zuhalten haben. Aber die Behörden dürfen Dir die VwV nicht um die Ohren hauen, da sie nur innerbehördlich bindend sind. Die Behörde darf Dir nur ihr Verhalten mit Bezug auf die VwV erläutern. Lasse Dich dazu am Besten von einem auf Verwaltungsrecht spezialisierten Juristen beraten. Dein Mausebaer
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