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Klassisches "Mützen-Problem", dass seit der 2000er-Novelle immer mal wieder auftaucht. Erbe: bedürfnisfreier Erwerb und Besitz Sportschütze: Erwerb und Besitz im Rahmen des Bedürfnisses Erbe - eine Waffe Sportschütze + eine Waffe Bei Sportschütze 2/6 Sportschütze + eine weitere Waffe innerhalb von 6 Monaten => 2/6 ausgeschöpft und ggf. Grundkontingent KW ausgeschöpft. Natürlich könnte man das auch anders sehen, aber bis Du damit beim BVerwG durch bist, dauert es. Bis dahin wird vom administrativen Staat i.d.R. die bürgerfeindliche Variante gewählt, die den legalen Besitz maximal behindert. Kurz: Dein Fehler war es: nicht bereits eine entsprechende MEB zu besitzen und falls Du sie noch nicht besessen hast, nicht warten zu können, bis Du sie mit einer anderen Waffe oder als Wiederlader erwirbst Dein Mausebaer
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Ziemlicher Null-Post. Wie auch schon beschrieben, der legale Waffenbesitz an sich macht keinen Unterschied beim Umgang. Je nach Beziehungsstatus, Situation und Zielen gibt es da nur die gleichen Maßnahmengruppen, wie bei Personen ohne legalen Waffenbesitz auch: eigene Sicht kritisch hinterfragen ignorieren und hoffen zielführende Gespräche unter vier Augen zielführende Gespräche mit Moderator (Amateure, religiös oder mit staatlicher Zulassung) Delegation und Eskalation an zuständige Stellen Kontakt vermeiden Jede Maßnahme kann verschiedene persönliche, gesellschaftliche, finanzielle und formalrechtliche Konsequenzen für jeweils alle beteiligte Personen haben - gerade auch für den TE. Euer Mausebaer
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Überfragt ob man überhaupt Termine bekommt. Der Terminzwang wurde schon eingeführt, da hielt auch in China Corona-Viren bei Menschen jeder noch für simple, harmlose Erkältungserreger - vor 5 Jahren oder so? Ich kenne nur noch den neuen Chef von Angesicht zu Angesicht; da war der gerade neu als SB dazu gekommen. Seit mein alter SB in den Ruhestand ist, ist die Fluktuation dort hoch. Dein Mausebaer
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Es gibt schon echte Chaos-Organisationen. Aber mehr als ein Einwurf-Einschreiben, um Notfalls den Eingang und den Tag des Eingangs einer Sendung oder deren Verlust dokumentieren zu können, dürfte übertrieben sein. Dass ich seit der Einführung des Terminzwangs bei meiner Waffenrechtsbehörde, diese vorab zusätzlich per e-mail informiere, hat eher den Grund, dass die so schon einmal arbeiten können, während die Schnecken-Post noch arbeitet. Euer Mausebaer
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Auch mit Fax und E-Mail hast Du bestenfalls Anscheinsbeweise über den Zugang. Etwas besser sieht es aus, wenn Du Lesesbestätigungen auch von der allgemeinen E-Mail-Adresse des Amts bekommen hast und forensische Sachverständige eine Manipulation ausließen. Aber auch dann hinge es noch am Gericht. Wie die Masse der Gerichte das bei de-mail u.ä. Diensten aktuell sehen, weiß ich nicht. Das AG Kempten soll einmal der Verteidigung gefolgt sein, dass ein Einwurf-Einschreiben ja auch in den falschen Briefkasten hätte geworfen werden können. Also künftig nicht nur die Einwurfdoku anfordern, sondern auch den Zusteller als Zeuge laden lassen! ... und für Einschreiben, deren Annahme explizit verweigert wird, gibt es ja auch immer noch die Entscheidung BGH, Az.: V ZR 24/82. Aber auch das ist immer nur der Zugang der Sendung - nicht des Inhalts. Für den Inhalt bleibt Dir m.W. nur die Postzustellungsurkunde und der informierte Bote (der Bote muss auch den Inhalt bezeugen können, den er zugestellt hat). Euer Mausebaer
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Leeren Umschlag verschickt? Ohne Postzustellungsurkunde (Gerichtsvollzieher) wird es mit dem konkreten Beweis schwierig. Es wird jedoch eine gewisse Vermutung gestützt. Euer Mausebaer
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Eimerweise Messinghülsen gesammelt, wohin damit (gewinnbringend)?
Mausebaer antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Das eine ist legal und vom administrativen Staat genauso erwünscht und das andere nicht. -
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Mausebaer antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Geht, aber wer macht das noch und unsortiert (nach Patrone und Hersteller) gibt es da sicherlich auch deutlich weniger (verkaufe doch mal 9mm Luger mit einem bunten Bodenstempelmix! Spaßmun. bringt auch nur Spaßmun.-Preise) -
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Mausebaer antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Kumulierte Gewinne. ein paar kg Hülsen hier, ein paar Gewehre auf eGun und der alte Jagdwagen hatte als Youngtimer auch noch etwas dazu gebracht und gilt plötzlich nicht mehr als einfacher Gebrauchtwagen, ... Es kann sich leppern und vielleicht wird ja auch nur ein Anfangsverdacht gebraucht und es geht eigentlich gar nicht um Deine Steuern. Nicht nur so linear denken!!! Lärm machen und Panik verbreiten ist eine klassische Jagdmethode. Dein Mausebaer -
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Mausebaer antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Eigentlich geht das gegen Hehlerei und Geldwäsche. Die Rechnung ist natürlich eine Rechnung und bei 'ner Betriebsprüfung oder auch nur Stichprobe können die Prüfer des FA entsprechend Einsicht nehmen und auch Kontrollmitteilungen erstellen. Formell geht es dabei um die Prüfung des Altmetallhändlers. Aber wenn sich dabei weitere Erkenntnisse ergeben ... Ähnlich ist der Schaupenstein als "Anti-Korruptionsstaatsanwalt" vorgegangen. Einfach eine Betriebsprüfung oder bei Verdacht auch mal ohne und dann mit dem Knüppel "Steuerhinterziehung" auf den Busch geklopft, bis die ersten aus Furcht heraus gesprungen sind ... Die Masse macht's. Nach den Fluten hast Du doch sehen kommen, wie da Metall-"Sammler" wie die Fliegen aufgetaucht sind und alles mitgenommen haben, was nicht bis zu den Zähnen verteidigt worden war. Viele haben natürlich auch keinen Gewerbeschein und Steuern zahlen die erst recht nicht und sowieso nicht in Deutschland. Auch, ist aber lästiger bei der Ermittlung. Die großen Profis schaffen eh mit Hotelimmobilien in geschlossenen Immobilienfonds (an denen dann auch die Mutter des Innenministers oder die Tochter des Oberstaatsanwalt beteiligt ist) oder mit stillen Beteiligungen und hebeln das ganze noch ordentlich mit völlig legalen Krediten. Bei so manchen Gewinnspielen mit Übernachtungspreisen kann ich mich nicht so gänzlich des Verdacht erwehren, dass da mehr gewaschen wird, als die Gäste im Spa-Bereich. Dein Mausebaer -
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Mausebaer antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Jetzt rate doch einmal, warum der § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG kreiert wurde! (aber "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" nicht definiert wurden. Es gibt nur Beispiele) Niemand würde noch etwas wegschmeißen, das auch nur ein paar Euro gekostet hatte, sondern es billigst verkaufen und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften kreieren. Die Verluste dürfen zwar nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, aber ein Jahr zurück und beliebig lange vorgetragen werden, falls man in der Zukunft einmal Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften haben sollte. Aber so kann das FA fast beliebig behaupten, dass etwas "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" seien oder eben nicht - gerade so, wie es mehr Steuern birgt. Dein Mausebaer -
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Mausebaer antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Verkaufen kann er schon. Aber auch mit den möglichen Folgen leben, muss er auch. Wer nicht zu verlieren hat, hat es da leichter. Im Privaten Bereich gilt bei Veräußerungsgeschäften für Steuerzahler in G'stan halt: Besonderer Gegenstand (Wertpapiere, Immobilien, ... ) veräußert ==> siehe dort sonstigen Gegenstand veräußert ==> prüfe ob Ausnahme nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG (Gegenstände des täglichen Gebrauchs) wenn "nein" ==> prüfe ob Summe aller dieser Veräußerungsgeschäfte (also inkl. Ebay, eGun, per Handschlag, etc.) Gewinn < 600€ wenn "nein" ==> in Anlage SO erklären Angebot der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Entgelt? Dein Mausebaer -
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Mausebaer antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Nein, damals bei der KPMG hatte ich von Beginn an zu viele und auch zu schlimme Fehler gefunden, als dass man mich den WP oder auch nur St.B. noch hätte machen lassen. Aber das FA beschäftigt sich mit so etwas und falls Du zufällig den Vorgesetzten deines SB beim FA für 1k€ Hülsen verkauft haben solltest ... Der Teufel ist ein Eichhörnchen. Daher vertrete ich die Ansicht, dass falls man Steuern verkürzt, dieses so machen sollte, dass es sich für einem dann auch so richtig lohnt. Ansonsten bestehe ich auch gegenüber dem FA auf einen auch materiell richtigen Bescheid. Damit haben die schon so richtig mächtige Probleme. Dein Mausebaer -
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Mausebaer antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Veräußerungsgeschäft wenn Hülsen vom Standbetreiber geschenkt bekommen => privates Veräußerungsgeschäft, ggf. Schenkungsteuer (OK, soviel wird es wohl kaum einmal sein) wenn Standbetreiber => am Besten Klärung mit FA und steuerberatenden berufebetreibenden Personen, da verschiedene steuerliche Konstellationen möglich wenn eigene Hülsen => privates Veräußerungsgeschäft ( § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG möglich, aber unwahrscheinlich, dass Dir das FA dabei einfach so folgte, wenn Du einen Gewinn machtest. Bei einem Verlust, wird es darauf bestehen wollen ). Dein Mausebaer -
Der Staat wuchert nie! Aber das https://www.juraforum.de/lexikon/uebermassverbot könnte bei ohnehin regelmäßig überprüften LWB in Frage kommen. Gebührenfreie Petitionsbeschwerden machen allen Beteiligten stets großen Spaß. Dein Mausebaer
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👍 Bis dahin könnte man das BKA und das Heimatmuseumsministeruim mit entsprechenden gebührenfreien Petitionsbeschwerden beschäftigen. (Bei elektronischer Form werden sich hier sicherlich so einige Mitzeichner finden können.) Auch wenn man sich bei der Verhältnismäßigkeit noch gut streiten kann, wird es beim Erfolg beim sowieso schon regelmäßig überprüften LWB interessant. https://www.juraforum.de/lexikon/uebermassverbot auch das Gebot einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung dürfte bei der zusätzlichen BKA-Überprüfung von LWB tangiert sein. Euer Mausebaer
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Doch. Selbst DAS ist heute nicht mehr selbstverständlich. Schlimmer geht immer.
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... der Unfug ist doch schon bei FAL-Mag nicht mehr einzubekommen. Hersteller? keine Ahnung Bestimmungsgemäß kleinstes Kaliber? keine Ahnung, gab ja auch mal zivile FAL in .243 Win. Beschriftung keine Das ergibt Zeilenweise Meldungen zu Magazinen für LW mit > 10 Patronen zu den mir die Angabe des Herstellers zum bestimmungsgemäßen kleinsten Kaliber nicht vorliegt und die auch keine Beschriftung haben. Außer einem Harken bei LW gibt es da keinen Input zu den Magazinen. Ich verwende die Mags ja noch nicht einmal mit der bestimmungsgmäß vorgesehenen Waffe sondern in einem zivilisierten L1A1. Dein Mausebaer
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Patronen mit Zentralfeuerzündung - auch KK ist außen vor.
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Biete Mec-Gar M9 mit Unternehmensanschrift auf der Vorderseite und 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 auf der Rückseite. In die Spalte "Bemerkung" könnte man zutreffenderweise noch "zur Verwendung in Kurzwaffe" schreiben. Putzig finde ich bei "unseren" Formularen die Spalte: "Kleinstes verwendbares Kaliber (nach Herstellerangaben bestimmungsgemäß)" Die korrekte Antwort wäre bei mir stets "Herstellerangabe liegt mir nicht vor". Ich meldete demnach seitenweise Wechselmagazine für Langwaffen mit einer Kapazität für mehr als 10 Patronen mit Zentralfeuerzündung, die ich vor 2017 erworben habe, ohne Angaben zu den Patronen/Kaliber, den Waffenmodell oder Waffen-Hersteller aber bei den Mags für die 92FS, die auch in die Cx4 passen, mit z.T. ewig langen Sinnlos-Texten. Euer Mausebaer
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Das hat doch @Shiva schon verlinkt. Man muss nur die Personen so hinsetzen, wie sie saßen, und aus der Kurve wird eine Gerade. Dein Mausebaer
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Das ist ja fast schon tolerant. Ich kenne das mit absolut Punkt lt. Funkuhr.
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Üblicherweise wird im Nachhinein gefragt, wie viele Schüsse in welcher Patronen-Gruppe Du gemacht hattest. Wie es aussieht, wenn es eng wird, habe ich noch nicht erlebt. Wichtiger ist dort häufiger, dass die Schießzeiten ja nicht überschritten werden, weil dass die sport- und umweltschutzfeindlichen Nachbarn leichter kontrollieren können. Dein Mausebaer