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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. Wenn Du herrscht nicht. :starwars013:

    Das "Volk" wird wehrloser und hat immer weniger eigene Erfahrungen im Umgang mit Waffen. So kann es sich besser vor allem Möglichen und vor allem vor Kriminellen mit Waffen fürchten - und schon will es, dass Du mehr von ihrem Vermögen für Deine Büttel ausgibst, um es zu "beschützen".

     

    Ein wohl bewaffnetes Volk und kaum Gewaltkriminalität führt nur dazu, dass das "Volk" Dich kritisiert und wohl möglich noch gegen Dich aufbegehrt. :shok:

     

    Dein

    Mausebaer

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  2. vor 14 Minuten schrieb Ralphi2608:

    ..., aber Waffen für alle geht mir zu weit. 

    Also ist Dir die aktuelle und weitverbreitete Regelung, dass grundsätzlich nur von den Regierungen abhängige Büttel und Kriminelle wirksam bewaffnet und die rechtschaffenen Bürger effektiv wehr- und freiheitslos*) sind? :huh:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    *) wie lange Bürger ohne wirksame eigene Bewaffnung in Freiheit leben können, wenn es die Herrschenden nicht mehr wollen, kannst Du Dir in Russland, Belarus, Iran, immer mehr Ländern in Afrika und und und ansehen. :closedeyes: In Estland hat man das scheinbar erkannt, in der Schweiz wusste man das lange und den Gründervätern der USA war das auch klar.

     

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  3. @David K

    Das klingt so sinnvoll, wie die Patientenverfügung meiner Mutter. Eine Patientenverfügung erstellen, verstecken, niemanden davon erzählen und auch auf ausdrückliche Nachfrage des Pflegeheims bei Umzug dorthin nicht aushändigen und sich dann darauf berufen wollen in einem Notfall. :mega_shok:

    Ergebnis: Große Telefonrunde bei Verwandtschaft und Hausärztin, dann abgewartet bis geistig verwirrt und Notarzt gerufen. Die Notärztin hat dann selbst noch einmal die große Telefonrunde mit dem gleichen Erfolg gemacht und dann ab in den RTW. :gaga:

     

    Dein

    Mausebaer

  4. vor 9 Minuten schrieb Mittelalter:

    Vielleicht ist der Erblasser aber ein Spaßvogel und hat die Schlüssel verschluckt, bevor er sich suizidiert? 

     

    ...

    Also stets eine Obduktion, wenn der Schlüssel*) nicht da ist? :heuldoch:

     

    Dein

    Mausebaer

     

    *) bei richtigen Tresoren ist das nur das Schlüsselblatt, dass zum Öffnen eingelegt werden muss, und nicht diese aus billigen Material gefertigten Monsterteile, wie sie bei Waffenschränken üblich sind.

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  5. vor 13 Minuten schrieb BlackFly:

    ... Bei einem Tresorschlüssel halte ich so etwas aber für eher ausgeschlossen, der sollte sich finden lassen, entweder dort wo man ihn am ehesten vermutet (entweder offensichtlich für den häufigen Gebrauch oder schlechtes, weil absolut vorhersehbares und typisches, Versteck) oder wo man ihn am wenigsten vermutet (gutes Versteck).

    Bei einem Tresor mit Zahlencode ist es natürlich problematischer, dieser Zahlencode kann natürlich überall versteckt sein oder der Erblasser hatte ein so gutes Gedächtnis das er sich dachte er kann es sich merken und muss es gar nicht aufschreiben. Das ist dann wirklich der Fall von "dumm gelaufen" und ein Fall für den Profi...

    Der Erst-Schlüssel wird zu über 90% am Mann/Frau/Sonstigen oder in der Nähe sein. Der Zweitschlüssel wird i.d.R. versteckt sein. Wenn ein Zahlenkode nicht extrem einfach ist und in keiner Beziehung zu persönlich wichtigen Daten steht, dann ist er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dort aufgeschrieben, wo ihn der Erblasser schnell und sicher finden konnte - ähnlich dem Erstschlüssel. Sinnlose Telefonnummern sowie Todesanzeigen u.ä. vor- und rückwärts sind da sehr beliebt. Deswegen gibt es ja bei E-Schlössern den Abbruch, wenn zu oft ein falscher Kode eingegeben wurde.  :teu382: Da wird es dann eine Frage deiner Geduld und der Abnutzung der Tasten. ;)

     

    Dein

    Mausebaer

  6. vor einer Stunde schrieb Drai29:

    Ich habe ein Schließfach bei der Bank. Da ist die Zahlenkombination hinterlegt. Habe es mit der Bank so geregelt, dass nur ich oder der Erbberechtigte mit Erbschein dran kommt. 

    Die anderen Unterlagen die noch drin sind braucht vorher auch niemand.

    Wenn jemand wirklich so ein gewaltiges Panzerteil daheim hat oder in einem Gebäude einer ehemaligen LZB lebt und den Tresorraum für seine Waffen mit übernommen hat, dann ist ein Bankschließfach die, wenn auch nicht so ganz billige, Lösung. Bei Bekanntwerden des Todes des Inhabers, wird es ohnehin gemeldet und wird somit bekannt und muss auch geöffnet werden.

     

    Wer "normale" Waffenschränke, auch EU 1, geerbt hat, kann einen qualifizierten Schlüsseldienst oder den Hersteller beauftragen. I.d.R. wird sich jedoch der Schlüssel oder die Kombination finden lassen, wenn der Inhaber verstorben und nicht verschollen ist. Der Erblasser wollte sicherlich ja auch an seine Waffen kommen. :rolleyes:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

     

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  7. Wie hier schon mehrfach gepostet wurde: Für Testament und Vermächtnis gibt es in G'stan genau 4 gültige zivilrechtliche Formen (§§ 2231ff. BGB)

    1. Notar (§§ 2232f. BGB)
    2. eigenhändige Niederschrift (§ 2247 BGB)
    3. Nottestament vor dem Bürgermeister mit 2 Zeugen (§ 2249 BGB)
    4. Nottestament vor 3 Zeugen (§§ 2250f. BGB)

    Liegt keine dieser 4 Formen eines Testaments und Vermächtnisses vor, dann gibt es kein gültiges Testament und Vermächtnis und wer Erbe ist und wie viel er erbt bestimmt die entsprechende gesetzliche Erbfolge.

     

    Wer kein Erbe ist, kann auch keine Waffe als Erbe erwerben. :closedeyes: Darum wer auch immer eine Waffe einem anderen als seinem gesetzlichen Erbe vermachen will, sollte sich zumindest sofort den § 2247 BGB durchlesen und ein dem entsprechendes Testament und Vermächtnis aufschreiben!!! :s73: Außer den Pflichtangaben nach § 2247 BGB muss da ja nicht viel drinstehen, wenn einem außer bei der/den Waffe/n die jeweilige gesetzliche Erbfolge recht ist. :rolleyes:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

  8. vor 5 Stunden schrieb Josef Maier:

     

    Und bei mir war es anders. SBin weigerte sich hartnäckig aus Trotz den letzten noch vorhandenen Fehler ihres Kollegen zu korrigieren.  Warum? Keine Ahnung. Warum sollte ich den Verein jetzt loben? ...

    So etwas kannte ich auch bereits aus der Zeit vor der NWR-Befüllung, aber mit Begründung: "Da müsste ich ja alles ändern und der Verkäufer ist Händler, der kennt sich besser aus, als Sie." Seit dem besitze ich ein M24/27 des Herstellers K98 mit dem Wappen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Was nützt eine inhaltlich richtige, schriftliche Mitteilung, wenn sie vom Behördenvertreter als inhaltlich falsch behandelt wird? :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

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  9. Am 8.8.2023 um 15:26 schrieb Floppyk:

    ...

    Vom Messer rate ich dringend ab, denn ich gehe prinzipiell davon aus, dass ein Angreifer mehr im Messer geübt ist und daher kann das schnell gegen einem eingesetzt werden.

    Was eher fragwürdig ist. Eine Überraschung, die die Pläne des Angreifers vereiteln kann, kann ein Messer, das häufig ja für gänzlich andere Zwecke, wie Brotzeit oder Öffnen von Verpackungen usw. geführt wird, gut sein. Schließlich wird wohl regelmäßig mit staatlich garantiert wehrlosen Opfern geplant, wenn es gegen normale Bürger und Einwohner geht. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  10. vor 8 Minuten schrieb Josef Maier:

    Nicht nur der Bundesgesetzgeber, auch ... wollten das so. Alle.

     

    Dann wird es endlich Zeit, dass die Aufbewahrungskontrollen Art 3 GG - konform durchgeführt werden. Bisher wurde zu 100% nur bei Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen kontrolliert. Dann müssen schnellstens Kontrollen bei Personen erfolgen, die ewb-pflichtige Waffen und Munition ohne waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen :yes: Wenn deren Aufbewahrungsorte nicht bekannt sind, dann halt bei jedem und überall wo man keinen JJ, WBK oder MES besitzt. :yess:

     

    Wenn offiziell angenommen wird, dass die Anzahl der illegal besessenen ewb-pflichtigen Waffen das 4- bis 5-Fache der Anzahl der legal besessenen ewb-pflichtigen Waffen beträgt, dann sollte sich die Relation der iLWB und der LWB ähnlich gestalten. Also für jeden kontrollierten LWB müssten auch vier bis fünf illegale Waffenbesitzer kontrolliert werden bei systematischen Kontrollen. :heuldoch:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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  11. vor einer Stunde schrieb steven:

    ...

    Ein merkwürdiges Gesetz, geschrieben voller Misstrauen dem Bürger gegenüber, ...

     

    Es ist ja immer nur zum Schutz der Bürger. :teu382:

     

    Der antidemokratischer Kern vieler Waffengesetze liegt bereits darin, dass sie ursprünglich zur Bekämpfung von politischen, bewaffneten Gruppen (Deutschland, Frankreich) oder zur Verhinderung von Taten psychisch gestörter Personen (GB) dienen sollten. Das Problem ist, dass Bürokratie zum Selbstläufer wird, wenn sie nicht von Politik und Gerichten begrenzt wird. Leider sind Politik und Gerichte, nicht nur in Deutschland, all zu oft zu Unterstützer der Bürokratie geworden. Selbst das deutsche Waffenrecht wäre sogar Heute noch deutlich erträglicher, wenn die Bürokratie bürgerfreundlich handelte und statt die Bürger zu gängeln, sich selbst optimierte. :closedeyes:

     

    Der Verwahrkontrollen bedürfte es, wie bereits erwähnt, rechtlich nicht (schon gar nicht in der gegen Art. 3 GG verstoßenden Form). Aber auf z.B. psychisch deutlich auffälliges Verhalten einzelner Personen qualifiziert zu reagieren, hätte in letzter Zeit vielleicht einige Leben und die relative Gesundheit von einigen Menschen erhalten können (HH, HU). Aber bereits § 6 Abs. 1 und 3 WaffG zeigen, dass bei der Gestaltung des WaffR niemand mit psychologischen oder wenigstens medizinischen Wissen erkennbar beteiligt war, warum sollte dann soetwas in der Verwaltung des WaffR zu finden sein (selbst wenn in vielen Bundesländern die selbe Behörde (OA oder LRA) gleichzeitig Waffenrechtsbehörde und für denn Umgang mit psychisch gestörten Personen zuständig ist)? :sad:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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  12. vor 6 Stunden schrieb steven:

    Hallo

     

    irgendwann trifft es jeden.

    Jetzt mache ich mir Gedanken, was ich gestatten muss, und was nicht.

    In meinem Waffenraum lagern ca 100 Langwaffen und 200 Kurzwaffen.

    ...

    Ich mache mir Gedanken, wie so eine Kontrolle praktisch ablaufen soll. Wohnwagen mit Dixiklo vor meinem Haus? 

    Hat schonmal jemand eine Kontrolle gehabt, die über viele Stunden oder evtl. schon über 2 Tage ging?

     

    Steven

     

    Mein Tipp dazu: Einfach mal fragen, wie die sich den Ablauf der Kontrolle vorstellen bei der Anzahl und der Aufbewahrung! Falls die sich darüber noch keinen Kopf gemacht haben, sollte das die dazu veranlassen, sich dazu einen Plan zu machen.

     

    Bei mir kamen die zu zweit völlig planlos an. Dann wurde mein Vorschlag akzeptiert, zuerst sprengstoffrechtlich über den vereisten Balkon zum Pulverschränkchen zu schliddern und dann schrankweise vorzugehen, wobei ich die Waffen nach Seriennummernabgleich erst einmal auf mein Bett legte, um nach der Kontrolle in Ruhe Waffenschrank-Tetris zu spielen. Zwischendurch rüttelte ein SB am B-Würfel und meinte "verschraubt". Meine 1-Zimmer-Wohnung ist nur unwesentlich größer als Dein Waffenraum und Waffen- und Munitionsschränke nutze ich als Raumteiler. :rolleyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    ps: der GrillhuhnKönig war schneller :friends:

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  13. vor 2 Minuten schrieb Cannon Balls:

    Auch wenn er sagt: Ey, du Opfa, isch figge deine Mutta ? 

    Naja,

    hier läge offenbar eine mehrfach komplexe Situation vor.

    1. Was soll dieses satzähnliche Gebilde aussagen? Viele Spätaktionäre von der Wirecard AG kann man sicherlich als EY-Opfer bezeichnen. Darüber hinaus kann natürlich jemand Berufskleidung der Figge KG an die Pension Mutta in Ischgel liefern. Wo sollte da ein Angrif auf was vorliegen.
    2. selbstverständlich kann das auch simple Sachaussagen anderen Inhalts darstellen
    3. Es müsste erst einmal im sozialen und situativen Kontext ferstgestellt werden, ob hier ein Angriff vorläge.
    4. ...

     

    Dein

    Mausebaer

  14. vor 3 Minuten schrieb raze4711:

    ...

    Einen kleinen , schmächtigen Abgreifer , der ohne Waffe dir eine Bachpfeife verpassen will, und den du mit einem Knüppel krankenhausreif schlägst , hast du das wohl überschritten. 

    Naja,

    je nach Ursache wäre das immer noch straffei aber mit der Möglichkeit von Schadensersatzforderungen. Wobei ich bereits beim Überreichen der Bachpfeiffe (http://www.bachpfeiffen.de/) Probleme mit dem Angriff bekomme.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  15. vor 2 Stunden schrieb threeseven:

    Der Konsum von Drogen und oder Psychopharmaka passt nicht zum Umgang mit Schusswaffen!

    So wie das formuliert ist, ist das eine Forderung für ein totales Umgangsverbot mit Schusswaffen, denn ohne Drogen funktioniert ein menschlicher Körper nicht. Deshalb gibt auch nur die Möglichkeit, Körper und Psyche durch das zusätzlich Verabreichen von "Drogen" zu manipulieren. Ach ja, nur mal zur Info für die, die hier etwas intellektuell sparsamer unterwegs sind, wer Milch trinkt, der führt seinem Körper mit der Milch auch Morphium (Casomorphine) zu. O-Saft ganz ohne Alkohol ist auch nicht. Und und und ... Wer isst und trinkt, der führt sich auch Drogen zu.

     

    § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG wurde von Menschen verfasst,

    Zitat

    abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

    die sicherlich nicht einmal Medizin studiert haben. Das Sinnvollste daran ist das Wort "oder" und selbst da auch nur das zweite "oder". :mega_shok:

     

    Dass Richter, die noch weniger Ahnung haben, ohne Unterstützung geeigneter Gutachter, den gemeingefährlichen Schwachsinn des § 6 Abs. 1 Nr. 2 dann noch weiter pervertieren, dürfte hier doch eigentlich niemand mehr überraschen. Bei den "Mitteln" bedarf es beim derzeitigen § 6 der gleichzeitigen Bedingungen eines bestehenden Abhängigkeitssyndrom für das Mittel und dass das Mittel die Fähigkeit besitzt, bei Menschen einen Rauschzustand auszulösen. Wobei dem Wortsinn nach eine gleichzeitige Alkoholabhängigkeit die anderen relevanten Abhängigkeiten egalisiert bzw. die die Alkoholabhängigkeit. :gaga:

     

    Was dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 außer konkretem Wissen und Logik vor allem fehlt, sind nachvollziehbare und wissenschaftlich begründete Abwägungen von Risiken und Interessen. :AZZANGEL:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

     

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  16. Am 16.3.2023 um 14:29 schrieb HangMan69:

     

    naja, die englischen Bobbys waren früher auch alle nicht bewaffnet, zumindest nicht mit schusswaffen!

    als es da mehr und mehr "verletzte" unter denen gab hat man das dann ja auch geändert...

    Bis bei wenigen Spezialpolizeien aber auch nur auf ein AFO-Konzept. Das könnte sich die Politiker auch einmal genauer als Alternative für G'stan anschauen. :rolleyes:

     

    Dein

    1mausebaer

  17. vor 17 Minuten schrieb Homi:

    ...

     

    Man muss einfach in der Lage sein zu akzeptieren, dass eine freiheitliche Gesellschaft keine Risiken ausschließen kann, und an dieser Einsicht fehlt es leider den meisten Politikern, gut, auch den meisten Bürgern.

     

     

    Restriktive Autokratien können das auch nicht. Aber sie können verbieten, dass über den Eintritt der Risiken berichtet wird. :teu382:

     

    Euer

    Mausebaer

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