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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor einer Stunde schrieb sundance:

    ... Die Popularität der .40 S&W in den USA hat mich aber seinerzeit auch erstaunt. ...

    Sie ist die Lösung für die Unentschiedenen. 👍

     

    Wem

    1. die .45 Auto zu langsam ist und zu viel Platz im Magazin braucht und
    2. die 9mm Luger trotz Modernisierung zu klein und schwach ist sowie
    3. Frucht vor +P+-Ladungen hat,

    hat mit der .40 S&W die Möglichkeit, was er nicht mag, zu verkleinern (also Nachteilsminimierung als Synthese)

    • größer und stärker als 9 mm Luger,
    • schneller als die .45 Auto und mehr Patronen im Magazin aber
    • das alles auch ohne +P+-Ladungen

    Das erklärt auch den geringeren Erfolg der .357 SIG. Das war eine .40er die wieder so ein kleines Geschoss wie eine 9mm hat. Für mehr Energie kann man (dort) jetzt auch zu +P+-Ladungen der 9mm Luger greifen und bekommt damit sogar auch wieder mehr Patronen als mit .40 ins Magazin.

     

    Es geht ums Wohlfühlen und nicht um objektive Daten. :beach:

     

     

    Das ist wohl auch die Hoffnung bei der .30SC.

    • Kleiner als 9 mm Luger, damit auch mehr Patronen im Magazin, aber
    • immer noch stärker als die 9 mm kurz und die 7,65 Brown. .

    Mal sehen, ob die .30SC wirtschaftlich der erhoffte SV-Knüller wird, wie die .40 S&W eine Klasse höher, oder wie die .327 Fed.Mag. nur eine weitere Patrone für kompakte SV-Waffen wird. :AZZANGEL:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

     

     

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  2. vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

    ...

     

    Kommt eines der Teile je nach Deutschland?

     

    Wohl kaum, aber die .30 Remington AR wäre hiesige jagdliche Verhältnisse sogar super gewesen.

     

    Jemand mal davon gehört? 
     

    ...

    Echt jetzt?! :huh:

    So etwas fragst Du in einem Thread, in dem ich schon gepostet habe? :shok:

    Ich habe schon noch einen Faible für seltsamen Exoten-Kram, auch wenn meine schwarze Buchhalter-Seele :mamba: es verhindert, dass ich mir das auch noch kaufe.

     

    Dein

    Mausebaer :rolleyes:

  3. @Tauri

    Das ist die Rückkehr der 7,65x20 mm französisch lang mit modernen Pulver, viel Druck und schweren Geschossen.

     

    ps @ all: ist das jetzt ein beef uped frog oder froged beef? :huh:

    1. Die Amis haben's entwickelt aber nicht gewollt.
    2. Die Franzosen waren begeistert und haben's schnell durch die 9 mm Para ersetzt und
    3. nun wieder die Amis. :unsure2:
  4. vor 8 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Super! Endlich hat jemand die 7,62x25 Tokarev erfunden!

    Also eigentlich die die 7,65x25 mm Borchardt und optisch eher die 7,65 mm lang.  Aber wer kennt die Patronen denn heute noch? :closedeyes:

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  5. vor 2 Stunden schrieb steven:

    Hallo

     

    die Diskussion zeigt mir, dass eben nicht alles klar ist und ein Fehler verzeihlich sein sollte.

    Ich denke, der SB wollte mal etwas pepp in seinen grauen Bürokratenalltag bringen.

    Von Anti sein über "scharf gemacht" bis von Kollegen ver(_._)t á la "hohl' mal den Kümmelspalter" ist vieles denkbar - auch einfache menschliche Dummheit, die noch nicht durch Berufserfahrung kompensiert wurde. :closedeyes:

     

    vor 2 Stunden schrieb steven:

    Warum hat er nicht mich, als den Eigentümer der Waffe angerufen?

    Vermutlich hat er nicht daran gedacht, weil bei illegalen Waffenbesitz der ursprünglich legale Besitzer nur von nachgeordneter Bedeutung ist? :confused:

     

    vor 2 Stunden schrieb steven:

    Dann wäre die Aufklärung unmittelbar erfolgt.

    Die wäre ja auch erfolgt, wenn er vor seiner Anzeige sich zur Sachverhaltsabklärung mit dem Antragsteller ins Vernehmen gesetzt hätte. Die Erfahrung, dass es sich hier im aller schlimmsten Fall nur um unerlaubten Waffenbesitz aus Schusseligkeit/Dummheit aber nicht um gesellschaftszersetzende Schwerstkriminalität handeln konnte, fehlte ihm - die Genauigkeit und die Intelligenz dieses zu erkennen in der Situation aber auch. :sad:

     

    vor 2 Stunden schrieb steven:

    Das schwächste Glied ohne Erfahrung kann man schnell aus der ruhe bringen.

    Was aber wohl auch nicht sein Ziel war. :rolleyes:

     

    vor 2 Stunden schrieb steven:

    Am meisten stört mich die Anordnung des SBs an mein Vereinsmitglied, er soll am nächsten Tag um 10:00Uhr bei ihm sein und die Waffe mitbringen.

    Ein Hinweis mehr für fehlende Erfahrung und fehlendem Wissen, die nicht durch Genauigkeit und Intelligenz kompensiert wurden.

     

    vor 2 Stunden schrieb steven:

    Als ich den SB am nächsten Tag anrief, fuhr er mich sofort an, ich hätte Beweismaterial unterschlagen.

    Was ein Hinweis darauf ist, dass der SB auch diese Zeitspanne nicht genutzt hatte, um sich schlau zu machen, obwohl sich ja schon abgezeichnet hatte, dass das nicht ein so klarer Fall ist, wie er anfangs vermutlich annahm. :closedeyes:

     

    vor 2 Stunden schrieb steven:

    Nachdem ich ihm erklärte, wenn er "Beweismaterial" beschlagnahmen will, er über einen Richter die Polizei zur Beschlagnahmung zu meinem Vereinskameraden losschicken kann bzw. jetzt zu mir. Ich erklärte ihm auch, dass ich umgehend die Waffe nach Kenntnisstand abgeholt habe und dem delinquenten erklärte, auf keinen Fall auf eine telefonische Anordnung mit einer Waffe zur Polizeibehörde spazieren soll.

    "Delinquent" ist hier aber schon nicht mehr 100%ig eindeutig. :spiteful:

    Falls der SB erheblich gegen seine Sorgfaltspflichten (z.B. wie vielleicht in schriftlichen Dienstanweisungen geregelt) verstoßen haben sollte, könnte man sein Nichtwissen, dass es nur dem ersten Anschein nach aber tatsächlich sich nicht um einen unerlaubten Waffenbesitz handelte, als Eventualvorsatz betrachten. Mit einem Eventualvorsatz griffe hier wohl möglich sogar der § 164 StGB. :shok:

     

    vor 2 Stunden schrieb steven:

    Das Gespräch wurde dann sachlicher. Der SB wusste nicht, dass ein vorübergehender Erwerb über Verleih geht. Ich machte ihn auf diese Wissenslücke aufmerksam.

    Ich bin mir so ziemlich sicher, dass nicht nur Beamte des Bundes verpflichtet sind, sich das für ihre Tätigkeiten in ihrer Fachrichtung notwendige Wissen anzueignen. :teu382:

     

    vor 2 Stunden schrieb steven:

    Jetzt haben wir diesen Deal: Ich schreibe den Verlauf (incl. Kopien der beiden Leihscheine) an Eides statt auf und lasse ihn das zukommen. Damit ist die Sache aus der Welt.

     

    Steven

    "Die Sache" war nie in der Welt. Aber so kommt der SB aus seiner Sache mit großer Wahrscheinlichkeit heraus, ohne zu sehr sein Gesicht zu verlieren oder disziplinarisch etwas befürchten zu müssen. :closedeyes:

     

    Ente gut, alles gut. 🦆

     

    Dein

    Mausebaer

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  6. vor einer Stunde schrieb Fyodor:

    Doch, er hat sogar extra nochmal nachgefragt.

    ...

    Aber erst nachdem er bereits das Ermittlungsverfahren angestoßen hatte.

      

    vor 19 Stunden schrieb steven:

    Gestern ruft er mich ganz aufgelöst an. Der Sachbearbeiter hat ihn gerade angerufen, ihm in einem etwas derberen Ton erklärt, dass er illegal im Besitz einer Waffe sei, ein Strafverfahren gegen ihn deswegen eingeleitet wurde. Er fragte ihn mehrmals, ob er die Waffe erworben hätte. Er bejahte. Irgendwann im Gespräch erwähnte er den Leihschein.

     

    Dein

    Mausebaer

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  7. vor 4 Stunden schrieb highlower:

     

     

    Was ich bei der ganzen Geschichte nicht so ganz verstehe:

     

    Dein Kumpel kauft Dir Deine Pistole ab, obwohl ihr beide wisst, dass er noch kein Bedürfnis für diese Waffe vom Sachbearbeiter bewilligt bekommen hat. Ihr habt aber einen Kaufvertrag aufgesetzt und damit bekundet, dass die Waffe aus Deinem Besitz in seinen übergeht.

    Nein.

    Der Vertrag beinhaltete zwei Komponenten.

    1. Den Kauf und
    2. das Besitzkonstitut

    Auf diese Weise ging zwar das das Eigentum auf den Käufer über aber der Besitz blieb beim Verkäufer.

     

    vor 4 Stunden schrieb highlower:

    Jetzt frage ich mich: Wie kannst Du anschließend nach dem Kauf die von Dir verkaufte Sache (die Pistole) verleihen, die Dir rechtlich doch gar nicht mehr gehört?

    Leihe ist die unentgeltliche Überlassung zur Nutzung für einen Zeitraum. Hier ist nicht das Eigentum sondern der Besitz relevant. Aufgrund des Besitzkonstituts lag der Besitz bis zur Leihe weiter beim Verkäufer.

     

    vor 4 Stunden schrieb highlower:

    Im Grunde genommen hast Du eine Waffe verkauft an jemanden, der diese gar nicht kaufen darf.

    Kaufen kann jeder, der hier mindestens den Taschengeldparagrafen erfüllt (OK, € 200 Taschengeld wäre schon ordentlich ;) ). Der "Erwerb" des deutschen Waffenrechts entspricht dem "Besitz" nach BGB. Weshalb hier mit unterschiedlichen Begriffen operiert wird, weiß ich nicht. 

     

    vor 4 Stunden schrieb highlower:

    Und dann hast Du eine Waffe verliehen, die Dir gar nicht mehr gehört an jemanden, dem diese Waffe gehört, und der sie überhaupt nicht besitzen darf.

    Er darf sie vorübergehend besitzen.

     

    vor 4 Stunden schrieb highlower:

    Und genau dieser Sachverhalt ist nun dem zuständigen Sachbearbeiter bekannt geworden und er hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Zuerst erhielt der SB die Information, dass der Käufer die Pistole bereits dauerhaft waffenrechtlich erworben hat, und stieß daraufhin das Ermittlungsverfahren an. Erst nachdem der SB das Ermittlungsverfahren angestoßen hatte, setzte er sich mit dem Käufer in Verbindung und erfuhr dabei, dass die Information, aufgrund der er das Ermittlungsverfahren angestoßen hatte, falsch ist und nicht dem Sachverhalt entspricht.

     

    vor 4 Stunden schrieb highlower:

    Ich würde Dir und Deinem Kumpel schnellstens empfehlen, einen Fachanwalt für Waffenrecht zu konsultieren, und hoffen, dass ihr beide nicht eure Zuverlässigkeit bzgl. des Waffenbesitzes verliert, weil ihr so ziemlich alles falsch gemacht habt, was man nur falsch machen kann.

    Was falsch war, war ein falsch ausgefülltes / falsch verstandenes Formular und ungenügende Kommunikation von Käufer und SB.

     

    Dein

    Mausebaer

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  8. vor 1 Stunde schrieb PetMan:

    ... Also hat ER den Fehler gemacht. ...

    Fehler haben beide gemacht - der Vereinskamerad und der SB

    1. der Vereinskamerad
      • hat aus Mangel an Erfahrung ein Formular falsch ausgefüllt und
      • sich nicht mit dem SB über den tatsächlichen Sachverhalt ins Vernehmen gesetzt
    2. der SB
      • hat aus Mangel an Erfahrung nicht die Möglichkeit eines falsch ausgefüllten Formulars berücksichtigt und
      • sich seinerseits nicht über den tatsächlichen Sachverhalt mit dem Vereinskamerad ins Vernehmen gesetzt

    Wie ich oben schon schrieb: "zwei Neue und genau das falsche Maß an Information"

     

    Euer

    Mausebaer :closedeyes:

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  9. Vorsatz und die verschiedenen Stufen der Fahrlässigkeit. Bei einem nLWB dürften die Gerichte da mehr durchgehen lassen als einem LWB. So ähnlich stand es ja auch oben im Artikel. :closedeyes:

     

    Als LWB solltest Du auch damit rechnen, dass bei Dir die verkehrsnotwendige Sorgfalt vom Staat höher angelegt wird als bei anderen. :huh:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

     

  10. vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

    ...

    Und eine Waffenmeisterin am Filmset sollte eigentlich alle arten von "live rounds" unterscheiden können...

    Konjunktiv - aber der Fall ist sowieso, zumindest für außen stehende Personen, noch immer verwirrt. Da sind zu viele Tatbestände, die zu vermeiden sind, zusammen getroffen, woraufhin dann ein Projektil mit dem Körper der Kamerafrau zusammentraf. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

     

    ps: suche mal nicht mit Denglisch sondern vielleicht in English! ;)

  11. vor 46 Minuten schrieb BlackFly:

    Weiss jemand wie so eine "Dummypatrone" aussieht?

    Das hängt vom jeweiligem Zweck ab. Tante "Google" & Co. helfen Dir hier gerne weiter.

     

    vor 46 Minuten schrieb BlackFly:

    ...

    Oder sind die Dummypatronen so ausgeführt das Optisch kein Unterschied zu sehen ist?

    Nur wenn sie von Dummies oder für Dummies gemacht wurden - ok, vielleicht auch mal "und" . :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

     

  12. Am 9.12.2021 um 12:19 schrieb CortezInTime:

    ...

    Es ist mechanisch unmöglich, dass sich ein Schuss aus dieser Waffe löst, ohne dass man den Hahn spannt und am Abzug rumfummelt.

    ...

    Nein,

    wenn antike Waffen oder exakte Nachbauten benutzt wurden, ohne auch deren damalige Benutzung zu nutzen, kann es "peng" machen, ohne dass der Abzug betätigt wurde. Es gibt einen guten Grund, dass solche historische "Sechs-Schüsser" nur mit 5 Patronen geladen und so zu faktischen "Fünf-Schüssern" kastriert geführt wurden. :closedeyes:

     

    Am 9.12.2021 um 12:19 schrieb CortezInTime:

    Daraus folgt: Er hat SÄMTLICHE Sicherheitsregeln der Waffenhandhabung gebrochen.

    Auf jeden Fall jene, die zur Tötung führten. :diablo:

     

    Dein

    Mausebaer

  13. vor 18 Minuten schrieb Cannon Balls:

    Da wird noch so einiges auftauchen, ...

    Wird von den Erben abhängen - wenn die weder LWB noch ideologischer oder dummer Anti sind, wird da nicht viel auftauchen.  :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  14. vor 1 Stunde schrieb Cannon Balls:

    Andreas B. hatte als Jäger und Sportschütze zwar nicht nur den Jagd-, sondern auch einen Waffenerlaubnisschein. Doch der galt nicht für militärischen Waffen oder Sprengstoffe. Genau wegen dieses Scheins aber war der Landschaftsgärtner zuvor von seinem Nachbarn Björn-Matthias E. angesprochen und um Hilfe gebeten worden. Denn E. hatte jede Menge Waffen und Munition von seinem Onkel, einem leidenschaftlichen Waffensammler, geerbt. Da E. aber selbst noch keinen Waffenschein besaß, bat er Andreas B. darum, die Erbschaft auf dessen Schein eintragen zu lassen.

    Ob da vielleicht etwas Gier Hirn fraß (mal abgesehen von journalistischer Inkompetenz)? :huh: Denn genau für Erben gibt es ja ohne Bedürfnis ne WBK. :closedeyes:

     

    vor 2 Stunden schrieb Cannon Balls:

    Die Waffenteile habe er aber „definitiv“ nicht selbst dort eingesammelt. Die habe ihm Björn-Matthias E. in seinen Keller gestellt, als er sich in einer „Nacht- und Nebelaktion“ von seiner Frau trennen wollte und ihn erneut um Hilfe gebeten habe. Er habe nicht nachgeschaut, was sich in den Seesäcken und Kisten befunden habe. „Ich wühle nicht in fremden Sachen“, erklärte er dem Gericht.

    Zeuge E. konnte sich an vieles kaum noch erinnern

    ... und die scheinbar bisher erfolgreiche Gier dann ausgenutzt? :confused:

     

    Nur so als Hypothesen. :AZZANGEL:

     

    Euer

    Mausebaer

  15. vor einer Stunde schrieb erstezw:

    Ich hab jetzt eher an typisch alemannische Hochzeitsrituale gedacht, wie sie sonst in Berlin und im Ruhrgebiet zelebriert werden. 

    Ich dachte eher an einen Besuch von großkopferten bei HK.

     

    vor einer Stunde schrieb erstezw:

    PS: Ich musste bei sowas schon mal Aufsicht beim Schützen machen. Eine Frau Professor in Stöckelschuhen und das erste Mal eine Uzi in der Hand. Und "klack!" ....90° Schwenk... "Da geht was nicht..." 

    Aber Befehl ist Befehl, manchen Herausforderungen muss man (Mann) sich stellen. 

    Ja,

    manche Herausforderung ist Mann zu viel.

     

    Gibt es aber auch ohne "Klack" und Stöckelschuhe in Flecktarn mit körperlicher Massezentrierung und > 90°.

    vor einer Stunde schrieb erstezw:

    Als größtes Problem sehe ich, dass das Mädel sich mehr um die Kamera als um die Kanone kümmert. Und diese offenbar etwas ausgelutscht ist (die Beretta ist gemeint!)

    Welche Beretta? :huh:

    Für mich sieht das nicht nach einem offenen Schlitten aus. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  16. Ähm,

     

    mixt Ihr hier nicht gerade fleißig Äpfel und Basaltsteine? :huh:

    Das eine sind Kapitalgesellschaften und als solche (juristische) Personen und das andere kollektiv bewirtschafteter Boden, wobei der Boden selbst sowohl in öffentlicher Hand (Gemeinde) oder privates Eigentum sein kann (bei Almenden dann i.d.R. in Form von Genossenschaften).

     

    M.W. sind beide Formen dokumentiert seit es Dokumentationen gibt. "Kaufleute" schlossen sich für größere, gemeinsame Unternehmungen derart zusammen, dass sie sich nur mit Vermögen und Kontrollbefugnissen an ansonsten selbstständig handelnden Organisationen beteiligten. Die gemeinschaftliche Bewirtschaftung von Boden dürfte es seit Beginn des Ackerbaus geben. Die Frage nach dem Eigentum am Boden dürfte sich da noch nicht gestellt haben. Da es in letzter Zeit jedoch überraschende archäologische Erkenntnisse zu Kulturleistungen von Jäger-und-Sammler-Gesellschaften gab, könnte sich die Kapitalgesellschaft als die ältere Form herausstellen, da sie unabhängig von der Bewirtschaftung von Boden bestehen kann. Belege dafür gibt es m.W. aber bisher keine und bei den noch bestehenden Jäger-und-Sammler-Populationen ist bzw. war bereits der Besitz so gering, dass es kaum das Konzept des Eigentums gibt bzw. gab.

     

    Kapital als derivativer Produktionsfaktor im individuellen Besitz gibt es bereits bei Tieren - sowohl als konkrete Werkzeuge als auch als immaterielle Produktionsverfahren - und der Diebstahl von selbigen auch. ;)

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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