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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 10 Minuten schrieb mwe:

     

    Wie kommst Du auf "zu dünn"? Im scharfen Schuss? Welchen Nachteil - möglichst objektiv - siehst Du im Vergleich zu noch dickeren Griffen? Denn so dünn ist er wirklich nicht, ist ja 2-reihig.

     

    ...

     

    Naja,

     

    wirklich handfüllend ist der wirklich nicht. Dann passt Dein Zeigefinger nicht mehr zur Abzugsposition, Du musst immer schauen, wie dein Griff ist, weil der nicht "automatisch" sitzt und beim Rückstoß fühlt sich das auch etwas wackliger an. Das nervt einfach etwas. Aber ich habe 'ner Pardini GT45 auch noch einen Hogue-Überzug verpasst. Jetzt habe ich da nur noch etwas zuviel kleinen Finger übrig. :rolleyes: 

     

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    Mausebaer

  2. vor 1 Stunde schrieb chief wiggum:

    ... Die Zeiten meist tagsüber nach dem morgendlichen Berufsverkehr, so zwischen 9 und 22 Uhr.
    [...]

    Heftig auch deshalb, weil jeder Fahrer rausgezogen und kontrolliert wurde, also ohne das Profiling das es sonst mit Sicherheit gibt.

    Wenn die, die Berufsverkehre am Mittag und Abend auch noch ausgelassen haben, relativierte sich das schon wieder. Dann noch die "richtigen" Stellen ausgesucht (sog. Säuferschleichwege u.ä. ) und schon ist da gar nichts mehr überraschend. :closedeyes: 

     

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    Mausebaer

     

  3. vor 9 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    @Mausebaer

    Mir fallen öfter deine sehr detaillierten Antworten auf. Darf man erfahren, in welchem Bereich du arbeitest?

    Derzeit lebe ich vom eigenen Vermögensertrag - nicht luxuriös aber recht entspannt und gut genug, um mir nicht wieder Kunden und Chefs anzutun. Behörden und Unternehmen sind schon schlimm genug. :rolleyes: Ich habe ein BWL-Diplom und war schwerpunktmäßig im Bereich Überwachung, Prüfung, Finanzen und IT bei Finanzunternehmen tätig und ein Diplom in Psychologie mit Schwerpunkten klinische Psychologie und W/ABO habe ich auch noch. :dirol:

     

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    Mausebaer

     

     

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  4. vor einer Stunde schrieb Longhair:

    Genau das meinte ich weiter oben sinngemäss mit "Wann ist man Alkoholiker?"

    Fängt das schon an, wenn ich eine Auswahl von 8-10 Single Malt im Keller habe und ab und an, mit guten Freunden ein Tasting veranstalte?

     

    Zum Leben brauche ich das nicht.

    Genausowenig, wie ich Waffen oder eine Sauna zum Leben brauche.

    Das sind Hobbys, diese betreibe ich gerne und sie erhöhen meine Lebensqualität..

     

    Long

     

    ...

    Nach §6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG bis Du auch grundsätzlich als Alkoholiker persönlich geeignet, solange Du keine Abhängigkeit (klick zu wikidingsda) entwickelst. Ob man dann noch versucht über eine psychische Erkrankung Deine Eignung abzuerkennen, wäre natürlich möglich. :closedeyes:

     

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    Mausebaer

  5. vor 27 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Die Definition hat ein Bekannter trockener Alki in seiner Therapie genannt bekommen. Wer regelmäßig und mit schwierigen Verzicht konsumiert ist ein Suchti. Dazu zählt auch laut Therapeut wer jeden Tag ein einziges Feierabendbier trinkt. Ist sehr regelmäßig.

     

    Es gibt halt verschiedene Abstufungen. Ein schädlicher Gebrauch (F10.1) liegt vor, wenn man die tägliche Trinkmenge in der Regel über 60g reinem Alkohol bei Männern und 40g Alkohol bei Frauen liegt. Im Detail muss man sich natürlich in Einzelfall ansehen, ob der Konsum schon zu körperlichen Veränderungen oder Änderungen im Verhalten geführt hat. Ein Abhängigkeitssyndrom (F10.2) ist schon etwas anderes. Unregelmäßiger Alkoholkonsum ist schwerer einzuordnen. Aber ein Abhängigkeitssyndrom wird bei unregelmäßigen Alkoholkonsum jedoch i.d.R. zu verneinen sein.

     

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    Mausebaer

  6. vor 4 Stunden schrieb PetMan:

    Ok....ich rauche jetzt schon über 40 Jahre. Wieviel müsste ich rauchen das das Nikotin " berauschend " wird ? ...

    Vermutlich erst einmal deutlich weniger. Hardcore - Alkoholiker schaffen es auch nicht mehr einen Alkoholrausch zu bekommen. Die trinken gegen ihre Entzugssymptome an. :closedeyes:

     

    BTW, ICD-10 F 17.0 akuter Tabakrausch

     

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    Mausebaer

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  7.  

    F10.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol
    ICD F10.- Psychische und Verhaltensstörungen durch AlkoholF11.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide
    ICD F11.- Psychische und Verhaltensstörungen durch OpioideF12.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide
    ICD F12.- Psychische und Verhaltensstörungen durch CannabinoideF13.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika
    ICD F13.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder HypnotikaF14.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain
    ICD F14.- Psychische und Verhaltensstörungen durch KokainF15.- Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein
    ICD F15.- Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich KoffeinF16.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene
    ICD F16.- Psychische und Verhaltensstörungen durch HalluzinogeneF17.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak
    ICD F17.- Psychische und Verhaltensstörungen durch TabakF18.- Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel
    ICD F18.- Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige LösungsmittelF19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen

     

    darunter:

    F15.0

    Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein : Akute Intoxikation [akuter Rausch]

     

    F17.0

    Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak : Akute Intoxikation [akuter Rausch]

     

    Quelle: https://www.icd-code.de/icd/code/F10-F19.html

     

    Liebe Kaffeetrinker und Tabakraucher, immer schön aufpassen, dass ihr nicht abhängig werdet! Wenn es nach Alfred geht, sind Eure waffenrechtliche Erlaubnisse sonst bald weg. :shok:

     

    Euer

    Mausebaer ;)

     

     

  8. vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

    Auch wenn es bei mir als (wirklich absoluten) Neu-Schützen noch eine weile hin ist mache ich mir schon viele Gedanken, unter anderem natürlich auch darum was meine erste Waffe sein soll.

    Auf ein paar Dinge habe ich mich schonmal (ziemlich) festgelegt: Einerseits möchte ich eine KK und andererseits eine 9mm Pistole. Beides soll keine reine Sportpistole sein sondern eher in die Richtung von Behörden Pistolen gehen. Ich habe kein großes Interesse an dem Präzisionsschießen bei dem man 5 Minuten zielt und abwartet bis man den optimalen Schuss landen kann. Ich möchte eher dynamisch Schießen, unterschiedliche Distanzen und auch schnelle Schussfolgen, auch IPSC steht eindeutig auf der Liste. Aus diesem (und anderen Gründen) bin ich auch nicht Mitglied im DSB sondern im BDS und DSU. Gerade im BDS finde ich sehr interessante Disziplinen die Fallscheiben oder auch das Speed Steel sowie Kurzwaffe Mehrdistanz (hier gibt es auch sehr interessante alternativen bei der DSU wie K13, K15, K17, K36, die für mich definitiv auch in Frage kommen würden).

    Aber wie finde ich nun die "richtige" Waffe das ich, wenn ich endlich meine WBK in der Hand halten sollte (was zugegeben noch sehr lange dauert), schnellst möglichst shoppen gehen kann?

     

    Du hast doch schon einmal ein Grundgerüst:

    1. 9mm Luger + .22 LR WS ==>
    2. Welche Modelle gibt es dafür derzeit neu? Was ist mit Gebrauchtwaffen? (infolge von KK-IPSC gibt es hier nicht nur wieder mehr brauchbare KK-Pistolen, sondern auch wieder mehr WS)
    3. Gibt es Modelle, die aufgrund der Disziplinen, die Du schießen willst ausfallen?
    4. Gibt es Modelle, die aufgrund Deines Budgets ausfallen?
    5. Gibt es Modelle, die Du einfach nicht magst?
    6. Gibt es Modelle, die Dir einfach nicht liegen? (Manche lassen sich auch schon einfach aufgrund einer Griff-Probe beim Händler ausschließen)
    7. Was übrigbleibt, möglichst ausprobieren! :gutidee:
    8.  
    vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

    Klar, ich werde auf jeden Fall die Waffen alle ausgiebig testen die mein Verein als Vereinswaffe besitzt, aber dies sind eben nur ein paar Waffen in einer schier unendlich großen Auswahl!

    Was ich schonmal sagen kann: Die Glock 17 des Vereins sagt mir nicht so besonders zu,

    Damit ist sie dann schon einmal raus. :rolleyes:

     

    vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

    die CZ Shadow ist ganz OK,

    Hm, ist sie noch auf der Liste oder ist sie runter? Was ist mit anderen Mitgliedern der Cz 75-Familie? :confused:

     

    vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

    die USP Expert find ich ziemlich geil

    Zumindest das F-22 WS gibt es noch. :dirol:

     

    vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

    und die Sig P226 kam ich leider noch nicht dazu weil sie in Reparatur ist.

    So etwas hört man bei den neueren P226 seit einiger Zeit immer öfters. :closedeyes:

     

    vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

    Auch habe ich die Erfahrung gemacht das wenn der Vereinskollege auf dem Stand neben mir mitbekommt das ich neu bin er mir neben wertvollen Tipps auch gerne seine Waffe in die Hand drückt und sich freut wenn ich diese auch mal austeste (allerdings bisher auch nur eine Shadow und eine Glock 17, beide waren aber deutlich besser als das Gegenstück aus dem Vereinsschrank ;) 

    Weiter so! 👍

     

    vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

    und die Glock 17 des Vereinskollegen hat mir sogar richtig gut gefallen obwohl ich die Glock 17 des Vereins eher nicht mag!)

    Wo sind die Unterschiede? Fragen und austesten!

     

    vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

    frage ich mich natürlich: Wie bekomme ich noch mehr in die Hand um "die Richtige" zu finden? Klar, auf Youtube gibt es viele Videos und viele Meinungen und ich habe damit sicherlich auch viele interessante Modelle kennengelernt, das ersetzt aber nicht die persönliche Erfahrung!

    Gibt es irgendwelche "Geheimtipps" um seinen Erfahrungsschatz zu erweitern oder muss ich im Verein einfach immer wieder schauen wer neben mir steht und mir damit meine Meinung bilden?

    Über- und außervereinliche Treffen und Wettkämpfe! Mehr und andere Leute = mehr und andere Waffen. :beach:

     

     

    vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

    Damit kann man sicherlich die meisten wirklich guten Waffen kennenlernen, so manch ein Underdog oder Geheimtipp mag einem damit aber durch die Lappen gehen! Gibt es vielleicht auch kommerzielle Möglichkeiten eine möglichst breite Auswahl an Waffen auszutesten (z.B. von Herstellern in Deutschland oder Händlern auf Ihren Ständen im Rahmen von Promo oder Verkaufssktionen oder auch im nahen Ausland auf Schießständen)?

    Ja,

    bei vielen größeren Wettkämpfen gibt es auch Produkt-Shows. Dazu halt klassisch die verschiedenen Messen und Haus-Messen oder auch einfach mal die Händler und Büxer abklappern in Deiner Nähe und wo Du so vorbei kommst (Dienstreisen, Schulungen, Verwandtenbesuche, Urlaub, ...)

     

    Dein

    Mausebaer

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  9. vor 2 Minuten schrieb EkelAlfred:

    ... eine „Debilität“ amtlich gerichtsfest attestieren?

    Das wird in "" so ähnlich, wie ein "Zigeunerschnitzel", das Wort wird heute als diskriminierend betrachtet. Eine Intelligenzminderung wird "gerichtsfest" nur durch ein Gericht festgestellt. I.d.R. durfte sich hierbei das Gericht der Hilfe eines gerichtlich bestellten Gutachters bedienen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit von Parteigutachten. Für § 6 Abs. 2f. WaffG hilft §4 AWaffV weiter. 

     

    Dein

    Mausebaer

    • Wichtig 1
  10. Außer der gefährlichen binären Gestaltung des § 6 WaffG fällt beim § 6 Abs. 1 Nr.2  auf, dass sowohl die Abhängigkeit von berauschenden Drogen und die Intelligenzminderung aus den psychischen Erkrankungen ausgegliedert und einzeln erwähnt werden.

     

    "... abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder ..."

     

    Das kann natürlich nur redaktionelle Dummheit sein. Es kann aber auch Absicht gewesen sein. Falls ja, stellte sich die Frage nach dem Warum. Weshalb werden Alkohol und berauschende Drogen extra erwähnt, während eine Abhängigkeit von nicht berauschenden Drogen über die psychische Erkrankung läuft? :confused:

     

    Euer

    Mausebaer

     

     

  11. vor 2 Stunden schrieb Manuel98:

    Fall ist wie folgt:

    [...]

    Muss die Waffenbehörde über die Ergebnisse der Haarprobe informiert werden? 

    Nein,

    aber kann - § 13 Abs. 2 FamFG.

     

    Da wohl ein Rosenkrieg herrscht, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass die Waffenrechtsbehörde informiert wird sehr hoch sein. Für § 6 Abs. 2 WaffG werden nicht gerade hohe Hürden zu überwinden verlangt. ("(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.") Da wird es recht egal sein, ob die kompletten Ergebnisse weitergegeben werden oder nicht. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  12. vor 19 Stunden schrieb IMI:

    ...eine einfache Bequemlichkeit der "Staatsdiener" zu sein.

    Nichts zu machen ist immer noch bequemer, als etwas zu machen/verlangen, was rechtlich gar nicht ausdrücklich gefordert wird.

     

    So, nun Du wieder! ;)

     

    Dein

    Mausebaer

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  13. vor 28 Minuten schrieb JuergenG:

    Komisch, der berühmt-berüchtigte "Willen des Gesetzgebers" interessiert nur, wenn er gegen die Interessen der LWB ist. ...

    Ich vermute, dass es so etwas wie ein "Stockholm-Syndrom Lite" gibt. :closedeyes:

     

    Durch längerfristige Abhängigkeit vom administrativ-bürokratischen Staat (wirtschaftlich durch Besoldung, Gehalt und Diäten sowie auch sozial durch Kollegen und Status) übernehmen in auch nur formellen Spannungsfragen zwischen administrativen Staat und Staat als die Gemeinschaft der Bürger Beamte, öffentliche Angestellte und Politiker mehrheitlich die Sichtweise und "Einstellung" des administrativ-bürokratischen Staats und handeln gegen die Interessen der Bürger. Jedenfalls erklärte dieser für mich plausible Ansatz auch die Masse der bürgerfeindlichen Handlungen und Entscheidungen, obwohl eigentlich dem Bürger zu dienen wäre. :sad:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

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  14. @cartridgemaster

    Ja und? :confused:

     

    Dass die EU von vielen Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten gebraucht wird, um indirekt nationale und ideologische Interessen umzusetzen, ist nichts Neues - schon gar nicht Deutsche Regierungen und Waffenrecht. Trotzdem sind es Organe der EU die sich hier gebrauchen lassen und im Vergleich zu dem was dann über die EU erreicht wurde ... :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  15. vor 13 Minuten schrieb IMI:

    Zum Thema der Zustellung:

    Warum verschickt Ihr nicht einfach per Email, dann hat man alles was man braucht um beweisen zu können was man wann gemeldet hat. 

    Weil E-Mail keinen Zugang belegt (ohne Lesebestätigung) nicht mal halbwegs fälschungssicher ist. Aber wie der eingeschriebene Umschlag natürlich eine gewisse Tendenz setzen kann. Wie es bei De.-Mail ist, weiß ich nicht.

     

    Dein

    Mausebaer

  16. vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

    Ernstgemeinte Frage:

     

    Wenn das Gesetz die Angabe von "dauerhafter Beschriftung" fordert, .

    Zu § 58 Abs. 17 WaffG wird außer der Anzeige im Gesetz nichts gefordert und § 37f bezieht sich nur auf die dort genannten Fälle und da ist der § 58 nicht dabei. Hier fordert Deine Waffenrechtsbehörde, nicht das Gesetz oder eine Verordnung.

     

    Dein

    Mausebaer

  17. vor 3 Minuten schrieb Panzerkette:

    okay....wie effektiv sind 7,5 joule? (mehr finde ich in deutschland nicht)

    7,5 J sind die rechtliche Obergrenze, um mit dem Abdruck eines "F" im Fünfeck diese Schusswaffen in D. ab 18 Jahren erwerben zu dürfen, falls kein individuelles Waffenbesitzverbot besteht. Mehr Energie gibt es legal in D. nur mit einem vom Staat anerkannten Bedürfnis und Sachkundenachweis.

     

    vor 3 Minuten schrieb Panzerkette:

    und wie viel bräuchte ich um jemanden in die flucht zu schlagen?

    Theoretisch könnte das auch schon zum Töten ausreichen. Auf jedenfall reicht das für Verletzungen, wegen denen Du gewaltigen Ärger mit dem Staatsanwalt und vorher mit dem auf den Du geschossen hast, bekommen kannst. 👎

     

    Vergiss endlich die Flucht-Geschichte! :gaga: Wer nicht bereits vor Dir flüchtet, wird es auch nicht vor Dir mit einer Druckluftwaffe. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  18. Lief schon wieder "Kevin allein zu Haus"? :huh:

     

    Vergiss' den 💩!!!

     

    Da dürftest Du selbst mit lautem Jagdhorn-Blasen mehr Erfolg haben. ;)

    Falls du uns nicht glauben magst, dann machen doch einfach 'ne waffenrechtliche Sachkunde und frage dort bei der Ausbildung zur Prüfung! Deine zuständige Waffenrechtsbehörde (meist beim Ordnungs- oder Landratsamt, seltener bei der Polizei zu finden) wird Dir da weiterhelfen können. :AZZANGEL:

     

    @erstezw war schneller :friends:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

  19. vor 44 Minuten schrieb Sergej:

    Ich würde vorher über den § 164 StGB nachdenken.

    hatten wir schon

      

    Am 24.8.2021 um 09:39 schrieb Mausebaer:

    ...

    Jede Maßnahme kann verschiedene persönliche, gesellschaftliche, finanzielle und formalrechtliche Konsequenzen für jeweils alle beteiligte Personen haben - gerade auch für den TE.

     

    Euer

    Mausebaer :closedeyes: 

     

     

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