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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 44 Minuten schrieb Sergej:

    Ich würde vorher über den § 164 StGB nachdenken.

    hatten wir schon

      

    Am 24.8.2021 um 09:39 schrieb Mausebaer:

    ...

    Jede Maßnahme kann verschiedene persönliche, gesellschaftliche, finanzielle und formalrechtliche Konsequenzen für jeweils alle beteiligte Personen haben - gerade auch für den TE.

     

    Euer

    Mausebaer :closedeyes: 

     

     

  2. vor 8 Stunden schrieb Faust:

    Was also könnte noch helfen, wenn die ganzen "Progressiven" meine Welt nach ihrem Willen gestalten/verbieten wollen, wenn selbst Aufklärung nicht hilft? 

    ...

    Die hilft bei "denen" nicht mehr. Da braucht es entweder den Ewigen Tropfen auf den harten Stein oder ein emotional einschneidendes Erlebnis.

    Aber es gibt fast immer die Masse der Uninteressierten und Unwissenden. Bei denen kann man ansetzen (weshalb autoritären Regimen und Parteien oft möglichst allumfassende Kinder- und Jugendorganisationen sehr wichtig sind; HJ, JP, FdJ, Komsomol, ...) und dafür sind hier z.B. öffentliche Kommentare gut, weshalb von Menschen mit "gefestigter Meinung" und wenig empfundenen Selbstwert die Kommentarfunktionen oft abgeschaltet bzw. erst gar keine eingerichtet wird. Ein anderer Weg ist, diesen Unwissenden die Möglichkeiten zum Lernen über Feuerwaffen und deren Besitz über das Vorbildlernen aus den Medien (von Nachrichten bis Computerspiel) zu erweitern.

     

    Dein

    Mausebaer

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  3. vor einer Stunde schrieb Hunnnter:

    Da hast du was falsch verstanden. Wenn sie bei dir Waffenkontrolle machen und "entdecken" Magazine, die du nicht gemeldet hast, passiert dir.................NICHTS ! Außer das du die, welche ab nächster Woche verboten wären, abgeben musst.

    Man kann § 58 Abs. 17 WaffG auch so auslegen und legt ihn auch gerade so aus, dass jedes einzelne sonst ab September verbotene Magazin anzuzeigen sei. In diesem Fall wäre auch bei 400 identischen, angezeigten 15 Schuß-Mags für einen M1 Carbine der Besitz eines nicht angezeigten, technisch identischen 401. Mags der unerlaubte Besitz eines verbotenen Gegenstands. Da ist Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 gewaltig am Wackeln ohne dass es überhaupt einer Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit bedürfte - der Verstoß gegen das WaffG an sich reicht.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  4. vor 1 Stunde schrieb MAHRS:

    Niemals.

    Da wäre ich vorsichtiger. :closedeyes:

    Auch wenn sich die verlangten Angaben nicht direkt aus WaffG oder AWaffV ergeben, so erteiltest Du doch Deiner  Waffenrechtsbehörde falsche Auskünfte. Daher sollten die eingereichten oder niedergeschriebene Angaben zumindest erkennen lassen können, dass Du Dich bemüht hattest, die geforderten Auskünfte nach besten Wissen und Gewissen zu erteilen. :rolleyes: Falls Du geforderte Angaben nicht mit Sicherheit machen kannst oder die Datenanforderung nicht sicher verstanden hast, dann mache das besser kenntlich! 

     

    Dein

    Mausebaer

     

    (vielleicht hätte ich mit dem Zusatz "o.O." unterschreiben sollen. :huh: )

  5. vor 1 Stunde schrieb Higgi:

    ...und ich hab ein paar Mags, da steht gar nix drauf! Nicht mal 1, 2, 3...  oh weh ;)

    ... aber besser mal nicht "steht nix drauf" angeben. Sonst gibt es später mal noch Ärger, weil die Mags mit der Beschriftung "steht nix drauf" fehlen. :teu38:

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  6. vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

    Guten Morgen in die Runde,

    Moin! :dirol:

    vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

     

    muss zuerst sagen, das ich jetzt nicht alle Beiträge gelesen habe, aber diesen Montag hatte ich mit meiner SBine gesprochen und das war relativ entspannt in 5 Min. erledigt.

    Ja, jetzt war es entspannt. :spiteful:

     

    ... und selbst das nur "relativ". :shok:

    vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

    Ausfüllen muss ich nix,

    ... hast es dann ja zur Niederschrift gemacht. :rolleyes:

     

    vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

    ..., schreib ich einfach 23 Stück rein mit je 20 Schuss bei Kaufdatum der Waffe, dann gibts keine Probleme.

    Oh ha!

    Mündliche Zusicherung, dass es keine Probleme gäbe, ohne Zeugen und Aufzeichnung ... :closedeyes:

     

    vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

    ...

    -> KK ist egal, die müssen wir nicht erfassen, brauchen Sie gar nicht weitererzählen.

    Richtig!

    Randfeuer ist nicht vom EU-Kapazitäts-Bann betroffen.

     

    vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

    Ach ja, noch was, das interessant ist, wenn sie gar nix anmelden, passiert ihnen nach jetziger Gesetzeslage nix, denn eine Falsch- oder Nichtangabe zieht kein Bussgeld nach sich.

    ... nur ein Besitzverbot :teu38:

     

    vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

    Da ist nämlich eine Gesetzeslücke vorhanden, ob gewollt oder ungewollt.

    Ah,

    wenn etwas "nur" ein Verbot, dass einer Enteignung gleich kommt, aber nicht auch direkt gleich Bußen und Strafen nach sich zieht, ist das gleich eine Gesetzeslücke? :huh:

     

    vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

    ...

    Fazit: Nicht alle Behördenmitarbeiter sind blind und bedingungslos gehorsam, es gibt auch Ausnahmen die die Gesetze verstehen und den Kunden auch mal einen Tipp geben.

    Schlimm wird das nur, falls einem dann das Befolgen des Tipps in Teufels Küche bringt. :diablo:

     

    Dein

    Mausebaer,

    der hier mal den Bösen gegeben hat. :teu38:

  7. Das Problem liegt darin, was und wie es die jeweiligen Behörden fordern.

    1. viele Behörden haben sich ihre eigenen Formulare gestrickt
    2. viele der Datenanforderungen sind versehentlich oder absichtlich zumindest unklar gehalten und auch nicht erläutert
    3. es gibt keine Grundlagen für die geforderten Daten, die sich direkt aus dem WaffG, der AWaffV oder der WaffVwv ergeben, so dass man dort nachschauen könnte, was und wie es gemeint ist

     

     

    • Wer wenige eigene oder mittelbare Erfahrungen mit deutschen Behörden hat, die tendenziell negativ waren, und/oder dessen psychologische Persönlichkeitsfacette "Gewissenhaftigkeit" weniger ausgeprägt ist, wird die Datenanforderungen eher legerer erfüllen und das als "pragmatisch" und "realistisch" vertreten.
    • Wer aus den Erfahrungen gelernt hat, dass selbst formale "Nachlässigkeiten" oder "Ungenauigkeiten", zu seinem Nachteil ausgelegt werden können, und/oder dessen Persönlichkeitsfacette "Gewissenhaftigkeit" ausgeprägter ist, wird bestrebt sein, die Datenanforderungen möglichst genau, auch formal genau, zu erfüllen und auf die Risiken, dass sowohl unvollständige als auch ungenaue sowie nicht verlangte Datenangaben, zum Nachteil des Anzeigenden verwendet werden können.

     

    Am Ende kann ein jeder für sich selbst entscheiden, ob das alles [neben der zu Grunde liegenden Bürgerfeindlichkeit (und sei es nur Desinteresse), dem Aktionismus und der Ideologie, die zu der EU-Richtlinie und ihrer gesetzlichen Umsetzung geführt haben,] aus

    • Behördenunfähigkeit,
    • Behördenhinterhältigkeit oder
    • übertriebener Vorsicht der LWB

    entstanden ist. :closedeyes:

     

    Euer

    Mausebaer

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  8. vor 4 Stunden schrieb fw114:
    ...

    Schreibt der Dame die den Artikel verfasst hat doch mal (Bitte sachlich)

     

    nicole.donath@haller-kreisblatt.de

    Wozu? :confused:

     

    Die hat nicht nur "ihre Wahrheit", sie hat sich damit auch noch öffentlich exponiert. Da kannst Du noch so sachlich schreiben und logisch argumentieren, sie wird sich höchstens persönlich angegriffen fühlen. Gegen eine gefestigte Einstellung und zusätzlich auch noch kognitive Dissonanz kommen Vernunft und Fakten nicht an. :closedeyes:

     

    Leider ist dort auch keine Werbung geschaltet. Sonst könnte man die Unternehmen anschreiben, die dort ihr Produkt bewerben lassen, und sich bitterlich darüber beklagen, bei welchen unsachlichen und tendenziösen Sachen sie für ihre Produkte Werbung schalten lassen und wie enttäuscht man doch darüber sei. Negatives Feedback auf seine Werbung wünscht sich niemand mehr, nicht einmal mehr Bennetton. :teu38:

     

    Dein

    Mausebaer

     

     

     

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  9. Nur hat zumindest meine Behörde das nicht dazu geschrieben und aus Gesetz, Verordnung und VwV ergeben sich für die Anzeige nach §58 Abs. 17 WaffG gar keine Angaben, was außer dem Besitz der Magazine an sich anzuzeigen sei. :rtfm:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  10. vor 3 Minuten schrieb steven:

    ... "Große Magazine für unbekannte Waffe" ...

    Im Prinzip schon.

    Was will denn Deine Waffenrechtsbehörde haben? Vermutlich haben die sich dafür auch ein eigenes Formular erstellt. Lt. § 58 Abs. 17 WaffG musst Du nur anzeigen.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

     

  11. vor 15 Minuten schrieb Schleifalot:

    Wäre ein Foto vom Magazin mit erkennbarer Beschriftung zu einfach gedacht?

    Ja

    1. Das kann ja jedes Magazin sein und
    2. Wie soll der/die/das SB das Foto in der dienstlich zu nutzenden Datenbank erfassen? (dass bei dem elektronischen Formular meiner Behörde die Felder nicht größer sind, ist entweder Dummheit oder die Felder in der Datenbank sind auch nicht länger)
    Zitat

    Man kann es sich selbst auch besonders schwer und kompliziert machen.

    Ja,

    nur ist das meist gar nicht nötig, weil es einem andere schon besonders schwer und kompliziert machen. :closedeyes:

     

    Zitat

    Meine Behörde hat nicht nachgefragt, die Angaben (ohne Foto) haben gereicht.

    Vermutlich war auch in der Datenbank, in der die Angaben gespeichert werden, auch gar kein Foto vorgesehen. :spiteful:

     

    Zitat

     

    Rechtssicherheit gibt es nicht, höchstens mal ein Urteil.

    Eben

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  12. vor 3 Minuten schrieb cb01:

    Es ist wirklich unglaublich was hier (wohlgemerkt ohne Not und mutmaßlich aus purer Bockigkeit) für rechtliche Abhandlungen verfasst werden.

    Es ist WO. :rolleyes:

     

    vor 3 Minuten schrieb cb01:

    Dabei ist es doch so einfach:

    Behörde und legaler, privater Waffenbesitz ist in Deutschland nie einfach. :closedeyes:

     

    vor 3 Minuten schrieb cb01:

    - es gibt einen Behördenvordruck

    Nein,

    es gibt deren viele. :rolleyes:

     

    vor 3 Minuten schrieb cb01:

    - der sieht die Angabe von „dauerhafter Beschriftung“ vor

    ... ohne zu erklären, was denn "dauerhaft" und eine "Beschriftung" im Sinne des jeweiligen Vordruckerstellers sei. :shok:

     

    vor 3 Minuten schrieb cb01:

    - Du schreibst (einmal im Leben) sämtliche dauerhaften Beschriftungen in den Vordruck

    Was aber bei dem Vordruck, der meiner Waffenrechtsbehörde entsprungen ist, technisch gar nicht geht. :spiteful:

     

    vor 3 Minuten schrieb cb01:

    - du hast den Vordruck ordnungsgemäß ausgefüllt

    Wobei was denn hier "ordnungsgemäß" sei, gar nicht definiert ist. :teu38:

     

    vor 3 Minuten schrieb cb01:

    und NIEMAND kann dir diesbezüglich mehr was 

    Weil formal logisch auch nur "jemande" einen etwas können und keine "niemande". :AZZANGEL:

     

    vor 3 Minuten schrieb cb01:

    Wer sich wegen sowas angreifbar macht, nur weil er keinen Paragrafen findet, wo konkret drinsteht, dass man 1,2,3,4,… aufschreiben muss, ist selber schuld…

    Aber wenn das nun einmal das Einzige ist, mit dem ein Magazin dauerhaft beschriftet ist, und man seiner Waffenrechtsbehörde ihren Wunsch nach Angabe einer "dauerhaften Beschriftung" erfüllen mag? :sad:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    • Wichtig 1
  13. vor 18 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Polizei ist auch schwierig. ...

    ... umso wichtiger ist eine gute Bewerberauswahl....

     

    ..., eigentlich auch, wenn man aus dem Vollem schöpfen kann, und es bei vielen anderen Tätigkeiten einfach genügt, die Anforderungen so zu erhöhen, dass die verbleibenden Bewerber stets gut genug sein müssten. Man braucht bei manchen Tätigkeiten nicht einfach die Besten der Besten sondern einfach die Richtigen. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  14. vor 19 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    ...

    Da kann, nachdem was ich von amerikanischen Polizisten höre, sogar zum Problem werden, dass die wenig interessierten Leute deshalb nicht zum Training gehen, weil sie nicht bei ihren schlechten Leistungen gesehen werden wollen. Noch schlimmer, wenn eine Frau versucht, das zu organisieren. Nicht jeder Mann, insbesondere vielleicht solche, die es zu einer Uniform und Autorität hingezogen hat, steht darauf, vor einer Frau zu zeigen, dass er weder laufen noch Gewichte heben noch eben schießen kann.

    Eigentlich gibt es Bewerbungsverfahren auch, um bestimmte Menschen, von bestimmten Aufgaben fernzuhalten. :closedeyes:  Wobei es bei einigen extrem ländlich gelegenen, stark dezentral aufgestellten Polizeiorganisationen in Staaten wie den USA sicherlich schwer sein kann, überhaupt Interessenten für eine Stelle als Polizist zu finden und zu halten. :huh:

     

    Dein

    Mausebaer

  15. vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

    ...

    Mir haben schon mehr als ein Büchsenmacher, Waffenhändler, Geschäftsführer bei big F u. a. erzählt wie der Auftritt regelmäßig abläuft. "Sie haben doch eine Waffe und kennen sich da drin viel besser aus" usw. Aber wenn dann alles sicher ist dann gibt es plötzlich nur noch Helden die alles befingern.

    Das ist doch noch harmlos. Auch das "Sie haben doch sicher schon selbst überprüft, dass sich der Täter nicht mehr in dem Gebäude aufhält." ist zwar schon an der Grenze zu Unverschämtheit, aber sich fast umbringen zu lassen, weil man sich von Seiten der Landespolizei nicht in Ansätzen an das vorgeschriebene Verhaltensprotokoll bei einem Alarm halten kann, ist auch auf der sichereren Seite nicht toll. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  16. Gehen wir doch mal §§-Wühlen ... :teu38:

    WaffG

    § 58 Abs. 17

    "(17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder [...]. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend Anwendung."

     

    § 46 Weitere Maßnahmen

    "[...]
    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffe oder Munition sicherstellen.
    [...]
    (5) Sofern der bisherige Inhaber nicht innerhalb eines Monats nach Sicherstellung einen empfangsbereiten Berechtigten benennt oder im Fall der Sicherstellung verbotener Waffen oder Munition nicht in dieser Frist eine Ausnahmezulassung nach § 40 Abs. 4 beantragt, kann die zuständige Behörde die sichergestellten Waffen oder Munition einziehen und verwerten oder vernichten. Dieselben Befugnisse besitzt die zuständige Behörde im Fall der unanfechtbaren Versagung einer für verbotene Waffen oder Munition vor oder rechtzeitig nach der Sicherstellung beantragten Ausnahmezulassung nach § 40 Abs. 4. Der Erlös aus einer Verwertung der Waffen oder Munition steht nach Abzug der Kosten der Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu."
     
    AWaffV
    nichts
     
    WaffVwV
    nichts
     
    :shok:
     
    also wo kommen diese Datenanforderungen dann her? :confused:
     

    § 37f WaffG Inhalt der Anzeigen

    "(1) Für die Anzeige nach den §§ 37 bis 37d hat der Anzeigende folgende Daten anzugeben:[...]
    6.
    die folgenden Daten des Magazins, das Gegenstand der Anzeige ist:
    a) Kapazität des Magazins,
    b) kleinste verwendbare Munition und
    c) dauerhafte Beschriftung des Magazins, sofern vorhanden;
    7. [...]"
     
    und den §§ 37 bis 37d geht es um:

     § 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler

      § 37a Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis

      § 37b Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens

      § 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme

      § 37d Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen

     

    :closedeyes:

     

    Euer

    Mausebaer

     

  17. @Fyodor

    Mal sehen, was als Rückmeldung kommt. Der zu umfangreiche Text betrifft bei mir Mags mit max. 20 oder weniger aber mehr als 10 Schuss Fassungsvermögen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in einer meiner KW, die dummerweise technisch auch in eine meiner LW passen und dass der Text nicht vollständig ist, ist deutlich erkennbar, soweit bei der Schriftgröße überhaupt noch etwas erkennbar ist. :rolleyes:

     

    Dein

    Mausebaer

     

    ps: eine freie Rückseite hat das Formular nicht. Da ist die Liste der Mags. Ob die benutze Hilfskonstruktion aus "Angezeigt wird der Besitz und das Datum des Erwerbs des/der auf Seite 2 aufgeführten Magazins/e. ..../dsgvo." ausreicht, um tatsächlich eine Beweisfunktion der Unterschrift entsprechend §416 ZPO, die bezüglich der Aufführung der Magazine eine Überschrift ist, zu erzeugen, ist ohnehin fraglich. :closedeyes:

  18. vor 29 Minuten schrieb GKLDRangemaster:

     

    Servus Mausebaer

    Das Problem ist, daß es meistens die Kollegen von S trifft,

    Wer sind die Kollegen von S?

     

    vor 29 Minuten schrieb GKLDRangemaster:

    die froh sind, wenn sie dreimal im Jahr auf den Schießstand kommen...

    Es wäre mir neu, dass jemanden grundsätzlich Schießstandbesuche verwehrt würden. Dass es mit der real gelebten Fürsorgepflicht von Dienstherrn und Arbeitgebern nicht immer gut bestellt ist, ist nicht neu. Jeder ist daher auch für seine Fähigkeiten selbst verantwortlich.

     

    vor 29 Minuten schrieb GKLDRangemaster:

    ....der Legofan hatte das Glück, von Profis bedient zu werden...

    ... und die "anderen" werden nicht besoldet und sind alles freischaffende Amateure mit weniger Verstand, Ausbildung und Verantwortung als z.B. die Ehrenämtler des freiwilligen Polizeidienstes in Ba-Wü? :confused:

     

    vor 29 Minuten schrieb GKLDRangemaster:

    ...  Bank- oder ...alarm gefahren ...

    Ganz böse Erinnerung. Das müssen dann wohl die "anderen" gewesen sein. :shok: Aber wir haben ihnen kein Leid angetan. :AZZANGEL: Gut, dass das nur an großen Füßen lag. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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