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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. Zitat:

    Original erstellt von Smithy:

    Also das würde mich doch GENAU interessieren.

    Wo ist denn vorgeschrieben dass der Schrank angeschraubt werden muss.

    Es ist ja noch nicht mal das Gewicht vorgeschrieben. Das sind zwar Sachen die von uns überwiegend gemacht werden und auch sinnvoll sind aber wo steht denn das?

    Habe erst gestern wieder mit meinem Kumpel -einem Tresorhändler-gesprochen und er hat mir die ganzen Vorschriften über Zertifizierung usw. vorgelesen.

    Es ist zwar die Anzahl der Verriegelungen für eine Zertifizierung, Das Gewicht für die VERSICHERUNGSeinstufung usw. usw. vorgeschrieben.

    Dass er aber verankert sein muss steht nirgends.

    Es ist z.B. DEFINITIV so dass ein Schrank mit 40 oder 50 KG die Stufe B haben kann.

    (haben wir schon mal darüber geredet).

    Also Bitte, wenn jemand das Urteil findet......

    Ähm,... Bevor jetzt noch einer denkt, da hat einer 'ne Schraube locker...

    Wenn schon jemand in einem Urteil von der Vorstellung geleitet wird, dass sich ein unbefugter Dritter gleich den ganzen Schrank greift, ...

    ..., was stellt derjenige sich denn für eine Widerstandskraft für die Verankerung in der Wand und die der Wand selbst vor? Bis auf die Tapete bzw. die Auslegware bekomme ich spätestens mit ein paar Fußtritten alles von den Wänden oder vom Fußboden ab, weil schlichtweg das Mauerwerk nachgibt. Muss ich jetzt in einen Betonneubau, einen WKII - Bunker oder in einen mittelalterlichen Wehrturm ziehen?

    [OK, wenn ich ein entsprechendes Angebot hätte, wäre es sowieso eine Überlegung wert, meine Baerenhoehle zu verlegen, :-)]

    Euer

    Mausebaer

  2. Zitat:

    Original erstellt von Cress:

    Hallo Leute,

    am Freitag dem 31.Mai 2002 möchte ich die RS-FWR(ÖRAG)-Fax-Liste an Frau Wallrabe (ÖRAG) und an Frau Janik (FWR) senden, nun meine Bitte an EUch: Wer sich bis dato noch nicht gemeldet hat, um den Gruppenrabatt von
    minus 30%
    auf die RS vom FWR (ÖRAG) zu erhalten möge sich bitte bis zum 30.Mai 2002 23:00 Uhr hier im WO/Allgemein/ÖRAG melden, so daß ich diejenigen noch per E-Mail anschreiben kann, damit Ihr Euch bis 12:00 Uhr am 31.Mai 2002 noch bei mir, einschließlich Name, Vorname, FWR-Nummer, Basis- oder TOP-RS, zurück meldet, sodaß ich daß Fax um ca. 13:00 Uhr an die ÖRAg un dem FWR senden kann.

    P.S. Wer zu spät konmmt, ...

    Hi Cress,

    nimm mich bitte noch mit auf die Liste (sicher is sicher). Mit 'ner e-mail wird's wohl nicht mehr klappen, weil ich ab jetzt den Rest der Woche nicht zu erreichen bin.

    :-(

    Aber diese Angaben sollten der ÖRAG genügen:

    Top-Rechtschutz Forum Waffenrecht Vertrag Nr. 8340013767

    FWR Nr. 2808 [wollte eigentlich 1234 haben, aber da war die Post AG zu langsam ;-)]

    Schon einmal Vielen Dank im voraus.

    Dein

    Mausebaer

    PS: http://home.earthlink.net/~notpurfect/ar-pooh.jpg

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