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PetMan

WO Silber
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  1. Was ist die Definition von " inaktiv " ? Jemand der quasi als "Fördermitglied " von vorneherein Beitritt und auch einen niedrigeren Beitrag zahlt oder nur ein normaler Schütze, der nicht mehr/nicht mehr oft schiesst ? Tritt der erstere aus kann dadurch keine Meldepflicht ausgelöst werden. Habe bei einem Kollegen den Fall gehabt der sich in seinem BDS Verein als Inaktiv umstellen lies, von dem wollte das Amt das weitere Bedürfnis seines HA belegt haben. Der lies sich dann von "Inaktiv " wieder auf Aktiv setzen im Verein. Wer also immer noch im Verein als volles Mitglied gemeldet ist aber nicht mehr auf dem Stand zu sehen ist, den muss der Verein nirgends melden.
  2. Das sind aber alles Tatbestände für die er keine EWB hat. Insofern kommt ein Sportschütze an alle Waffen......an alle die man ohne EWB " schwarz " kaufen kann.....
  3. Wenn jemand ohne WBK mit einer " schwarzen Waffe " auf einem Stand auffällt oder was passiert möchte ich da nicht Aufsicht gewesen sein
  4. Ich denke du weiß so viel noch nicht, ist aber auch nur so ein Gedanke.
  5. Die sind durch die Bank jünger und viel Affiner was Social Media angeht . Und wir laufen mit Papierlisten rum und Sammeln Unterschriften............................
  6. Bei dem Schiessen zu dem Kombi Bild konnte man bis auf paar meter an die Basis der Schiessbahn hinfahren. Da sahen viele Autos so oder ähnlich aus bei dem Event. Wie es an der Basis aussah zeige ich lieber nicht 😎
  7. So sieht es bei mir aus wenn ich zum normalen Gewehrschiessen fahre . Plus je nach dem was ich trainieren will meine Scheibentasche . BDS Symbolscheibe oder andere spezielle BDS Scheiben haben wir im Verein nicht.
  8. @Habakuk Hab ich 13 Jahre lang auch gemacht.Sah dann manchmal so aus Da hätte zb auch ein Bollerwagen nix genutzt......
  9. Das Problem bekommt irgendwann wohl jeder der mit mehr als einer 22er SpoPi auf den Stand geht. Auch die nicht die sich immer alles Leihen ala " kann ich bitte mal kurz dein/en........haben ?" Mein Problem mit den ganzen "Fahrgeräten ": Auf meinen normalerweise benutzten Ständen sind überall Treppen. Und nicht nur 3 oder 4 Stufen. Bollerwagen fällt da komplett aus, sowas bietet sich nur auf ganz bestimmten Ständen an. Und ich werde so schon gefragt wenn ich mit 3 Gewehren, meinem relativ großen Rangebag und meiner Scheibentasche auf dem Stand auflaufe ob ich in den Krieg ziehen will. Mit Bollerwagen würde man sicher befürchten ich wolle auf dem Stand einziehen. Ich habe mir auch schon Gedanken über den Transport gemacht, bin aber nur zu 2 praktikablen Lösungen gekommen: Nicht mehr mitnehmen als man gut tragen kann oder mehrmals Laufen...............
  10. @Parallax & @Waffen Tony Wenn der Nachweis für die ersten 3 Jahre bleibt bei Neuschützen und sie 5 Jahre nach Erhalt der ersten WBK für das 4. und 5. Jahr nochmal geprüft werden müssen sie 5 Jahre am Stück nachweise erbringen..............3 Jahre nach alter Zählweise und dann 2 Jahre nach neuer? Da seid ihr euch ganz sicher ?
  11. Das sehe ich genauso, wobei ich der Meinung bin das schon alleine die Versicherung des Standbetreibers wissen will, wer wann auf dem Stand geschossen hat.
  12. Ist das ein gewerblicher Stand oder ein Verein ? Ich kenne keinen Verein wo ich für die Standgebühr einen Kassenbon bekommen würde. Auch das liest sich für mich nicht einem " normalen Vereinsstand " , sondern nach gewerblichem Stand . Denke solche Stände gibt es im Saarland nur sehr wenige, mir fällt da nur ein einziger Stand den ein Waffenhändler betreibt ein. Und ALLE Vereinsstände die ich hier kenne führen Schiesskladden.
  13. kam bei uns auch letztens einer und wollte die Schiessbücher der letzten Jahre haben zum raus schreiben seiner Termine. Weiß nicht ob die noch alle da waren bzw ob sie gesucht und gefunden wurden. Und wenn einer käme der vor 2 Jahren ab und an mal Gastschütze war weiß ich nicht ob sich überhaupt einer die Mühe machen würde die zu suchen . Zumal deinem Kollegen klar gewesen sein muss, das er die Forderung nach 3 Jahren vom Amt erhält. Aber auch ,oder grade, mit der neuen Regelung werden in der Zukunft einige wieder hektisch im Verein Schiessbücher einsehen wollen. Wenn jetzt schon einige die 3 Jahre ab Beginn nicht mehr auf dem Schirm haben mit der Nachweispflicht, so werden wohl noch mehr nach 5 Jahren nicht mehr dran denken....oder nach 10....
  14. Das mit den 3 Jahren sollte sich mit der Gesetzesänderung ja auch erledigt haben, da wird nach 5 Jahren das 4. UND 5. Jahr geprüft und nach 10 Jahren das 9. und 10. Auch sind die Voraussetzungen was die Anzahl angeht geändert. Werden sicher aber einige aus den Augen verlieren und dann dumm gucken. Ich führe auch mein persönliches Schiessbuch, mittlerweile seit 2006. Aber bei uns im Verein gibt es normal keine Probleme mit den " Vereinsgranden ".
  15. Das ist mein Verein auch. DSB fast 400 Mitglieder, die BDS Gruppe darin über 80 Mitglieder. Geht trotzdem schnell mit den Formularen. Und der Gesamtvorstand hat uns jetzt 2 schöne Klappscheibenanlagen für rund 6000 Euro gekauft. Bei uns mögen sich DSB und BDS Mitglieder( die meisten jedenfalls, Ausnahmen bestätigen die Regel 😎 )
  16. Komische Vorgehensweise. Ich gehe zu meinem BDS Vorsitzenden, lege dem das Blatt das der Verein ausfüllen soll hin,der füllt es aus und das wars. Dauer mit bisschen " sprochen " dabei keine Viertelstunde. Was kann da 4 Wochen dauern ??? Wohlgemerkt, im Verein. Beim Verband dauert das bei uns auch immer ne weile. Wenn ich das Montags weg schicke kann es schon mal Freitag ( der gleichen Woche ) werden bis ich alles zurück habe . Aber alleine 4 Wochen im Verein finde ich mehr als " komisch "
  17. Ich habe 4 Monate nach Eintritt in den BDS meinen HA beantragt und genehmigt bekommen. Weil ich die 12 Monate schon mehrmals im DSB erfüllt hatte und der BDS frühestens nach 4 Monaten ein Bedürfnis ausstellt. Geht hier zwar " nur " um 25 Tage, das ist nicht lang.......aber halt mal solange die Luft an,dann kommt es dir ewig vor
  18. Stimmt, da gab es wohl eine Verwechslung mit den Abkürzungen . AWAFFV ist halt nicht die WaffVwV
  19. Und wie weit vertraust du der " Quelle "? Im Bundestag ist für die Sitzungswoche vom 10. bis 14.02.20 bishernur ein Thema veröffentlicht,das mit Tierschutz zu tun hat.
  20. Das verlinkte Dokument ist Adressiert an den Bundesrat, nicht an den Bundestag..... und datiert imho auf VOR der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss ( 11.11.2019 ) Ich denke das ist nix aktuelles....... @gunvlog Wo hast du das her ?
  21. Mir fehlen da aber wichtige Teile, zumindest habe ich sie beim überfliegen nicht gefunden. 40 Seiten Wort für Wort habe ich aber nicht durchgearbeitet. Finde zb nix zu den Magazinen oder zu den 10 Waffen auf gelbe wbk und wie da zu verfahren ist. Auch wie zusätzliche Lower zb von AR gehandhabt werden sollen habe ich nicht gefunden.
  22. Der Link sollte funktionieren. Allerdings datiert das Dokument auf den 15.10.2019 https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/495-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
  23. @Bautz Ich selber bin mit den KW über Grundkontingent ( 4 GK KW Waffen) und habe auch noch 2 4mm Waffen im Bestand und ich kenne mehrere Schützen die das auch sind. Meine ehemals konvertierten 4mm Waffen sind mittlerweile wieder mit Bedürfnis im Originalkaliber . Als die Änderung damals kam ( 2006 oder 2008 ?)gab es viel Verwirrung um die Umsetzung. Sowohl bei den konvertierten 4mm F Waffen als auch und grade bei den konvertierten LEP Waffen. Ein Händler hier aus der Region trug maßgeblich mit Schuld an dieser Änderung . Uns wurde hier im Land Bestandsschutz gewährt was die konvertierten 4mm Waffen anging. Ich kenne noch einige Waffen bei Kollegen die heute noch so in deren WBK`s stehen. Bei keinem der Kollegen wurden diese Waffen in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt. Weder vom Verband, der ALLE Waffen im Besitz bei Neubeantragung hinterfragt , noch bei der Behörde. Ich beantrage aktuell noch eine KW und gebe da auch beim Verband meine 4mm Waffen mit an, weil sie in den WBK`s stehen und ich auch Kopien der WBK`s beim Verband vorlegen muss für die dann 5. KW. Das habe ich bei jeder Waffe bisher so gehandhabt und es gab nie Probleme, weder beim Verband noch bei der Behörde. Und meine Behörde ist nicht mein Freund..... IMHO sind die geborenen 4mm Waffen mit F komplett von der Sportschützentätigkeit getrennt , weil ganz andere Baustelle.
  24. Das eine hat mit dem anderen gar nix zu tun . Meine WBK`s wurden auch unbefristet ausgestellt, alle 3 Jahre 35 Euro abdrücken weil ich nix verbrochen habe muss ich trotzdem. Gott sei dank nicht für jede WBK......... Und bei den kleinen Waffenscheinen ist es auch so, das dort regelmäßig die Zuverlässigkeit überprüft wird. Natürlich gegen eine " geringe Gebühr "...............
  25. Natürlich ist die 4mmM20,solange sie ein F hat sprich nicht mehr als 7,5 Joule , Bedürfnisfrei. Man muss nur die Sachkunde haben und muss die Waffen in einem Tresor für Kurzwaffen lagern. Oder wer stellt ein Bedürfnis für solche Waffen aus ? Richtig....niemand. Auch da ist dir denke ich ein Fehler unterlaufen. Genau mit der Anzahl Waffen ( 2KW, 3 HA LW) IST man noch im Regelbedürfnis/Grundkontingent. Darüber greift 14 Abs 3. Oder übersehe ich etwas? Auch das sehe ich komplett anders. 1. werden die 4mm F Waffen nicht über den § 14 geregelt, sondern sind im Anhang abgehandelt. 2. gelten die Einschränkungen für Sportschützen nur über die unter § 14 genehmigten Waffen. 4mm Waffen kann ich kaufen so viele ich will ( " geborene " ,nicht mehr Konvertierte). Da gibts kein 2/6, da gibt es kein Kontingent. Das wollte mir erst mein SB und dann der Leiter der Waffenbehörde auch mal weiß machen. Ich sollte eine erworbene 4mm Waffe zurück geben, weil ich grade erst 2 gekauft hätte. Ich brauchte ne Woche und die Hilfe des Innenministeriums um ihn zu einem Meinungsaustausch zu bewegen. Am ende war er dann doch meiner Meinung. Ich habe mich zu Beginn meiner Sportschützenzeit ausgiebig mit dem Thema befasst, auf meiner ersten Grünen waren 4 solcher Waffen eingetragen. Zu der Zeit konnte man noch jede Waffe auf 4mm konvertieren lassen. Als es dann die Gesetzesänderung gab habe ich mich mit dem Thema nochmal ausführlich auseinander gesetzt.Wir hier imSaarland hatten Glück und durften unsere Konvertierten behalten, ohne das Bedürfnis für die Originalwaffe bei zu bringen. Wurde in anderen BL anders gehandhabt, dito mit den LEP Waffen. Aber die als 4mm gebauten Waffen mit F sind auch heute noch in mengen und massen erwerbbar, wenn man Sachkunde, Geld und Tresorplatz hat.
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