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PetMan

WO Silber
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  1. Dann wurde das bisher nicht so kommuniziert, der Kollege von mir schiesst seit Jahren in Luxemburg und wusste nichts davon . Und wenn die Eintragung und Stempelung kostenfrei gemacht wird, um so besser. Ich lasse mir morgen mal berichten. Und ohne Anlass wird sich das Innenministerium bei uns ja nicht veranlasst gesehen haben diese Rundmail zu verschicken. Da muss ja was vorgefallen sein......
  2. Genau das wurde dem Kollegen aber am Telefon von der Luxemburger Behörde verneint. Und ob der normale Luxemburger Polizist da Unterschiede macht oder erst mal Beschlagnahmt???....was es heist dann die Waffen wieder aus den Fängen der Justiz zu befreien wissen wir, ob das in Luxemburg dann einfacher wäre wage ich zu bezweifeln.....................
  3. Kollege der regelmäßig in Luxemburg Trab schiesst, dort im Verein ist und von dem Verein auch eine Bescheinigung der MItgliedschaft in seinem EU Feuerwaffenpaß mitführt hat heute morgen bei der Behörde in Luxemburg angerufen. Er fährt jetzt morgen früh dahin und lässt seine Flinten eintragen. Was das gekostet hat werde ich in Erfahrung bringen und nachliefern. Angeblich müsste das mit dem Stempel auch jedes Jahr erneuert werden, wurde ihm am Telefon gesagt. Zu Regelungen bezgl Frankreich habe ich keine Infos, das sich da was geändert hätte. Habe aber Kollegen die in Frankreich wohnen und auch schiessen, versuche da mal was zu erfahren. LG Peter
  4. Hallo Kollegen, heute ging eine Rundmail durch die Vereine im Saarland . Absender ist das Innenministerium, das diese Email an alle SB des Saarlandes und an den Schützenbund schickte. Zur Info an die, die das nicht mit bekommen haben und mit Waffen nach oder durch Luxemburg wollen. LG Peter
  5. So eine " Pistole des Typs Baretta-9-Millimeter-Luger " ist aber auch was seltenes..............
  6. Wenn du eine Langwaffe kaufen willst solltest du eine Langwaffenfutteral mitnehmen. In dem Kannst du mit der Waffe auch in der Halle rumlaufen. Offen würde ich vermeiden. Da sind mehr zivile Aufpasser da als man denkt. Und raus mit der offenen Waffe...........viel Glück dabei
  7. Damit sind die schon fertig und erlauben es, wenn es nicht sogar angewiesen ist........... Zu RAF Zeiten war es, so wurde mir von einem pensionierten Polizisten im Verein berichtet, hier bei uns auch so. Da MUSSTEN die ihre Dienstwaffen auch Privat tragen. Verifizieren kann ich dies Aussage aber nicht
  8. Auf das Problem Waffen und Alkohol haben Sportschützen und Jäger aber kein Monopol. Ich kenne einige Polizisten die mit Alkohol kein Problem haben.....aber ohne..... Keiner der hier das Führen von Waffen befürwortet schrieb von "Arabern jagen " oder sonst was. Aber in dem Theater hätten ein paar bewaffnete Zuschauer einige Leben da retten können. Um solche Situationen geht es. Hier hat keiner von " Streife gehen " oder ähnlichem fabuliert . Etwas zu erlauben heist nicht das es alle machen müssen. Auch in den US Staaten wo das erlaubt ist trägt nur ein Bruchteil der Bevölkerung Waffen. Ein Angreifer weiß aber nicht hat er so einen oder einen mit Waffe vor sich. Das macht vorsichtiger. Und eins dürfte auch Fakt sein: In Israel hätten die nicht 3 Stunden lang Scheibenschiessen auf unbewaffnete Zivilisten machen können. Da wäre das Feuer erwidert worden, und nicht nur aus einer oder 2 Waffen .............. Und in Paris gabs erst Widerstand als die ersten Polizisten auf der Szene erschienen.....weil mit ihnen die ersten Waffen da waren. Wären schon ein paar Waffen eher da gewesen , wäre der Widerstand auch eher aufgeflammt. Das hätte mehr Leben gerettet als es u.U. durch Kollateralschäden gekostet hätte. Es kamen auch schon Mensche bei Autounfällen um WEIL sie angeschnallt waren, aber viel mehr überlebten wegen dem Gurt. Peter
  9. Viele von uns haben solche "Ausbildungen " hinter sich, zumindest viele die bei der BW waren/sind. Wir wurden nicht dabei Beschossen, aber entsprechende " Darstellungskörper" , DM 12 , DM 47 usw, gabs da auch. Unsere " Spezialeinsatzkräfte" trainieren Teilweise heute noch so, und zu meiner Zeit bei der BW auch im gleichen Übungsdorf wie wir ( Bonnland ). Und glaub mir, wenn deine Frau, deine Tochter oder sonstwer den du kennst neben dir verblutet und du zusehen darfst wie da einer immer weiter in die Menge schiesst wirst du dir eine deiner Waffen am Mann und nicht zu Hause im Tresor wünschen. "Unrealistisches Horrorszenario " ? Dachten die in Paris auch........................... LG Peter
  10. Würde mich nicht wundern wenn so eine Meldung unterdrückt würde. Denn das will man ja nicht, das sich die Bürger bewaffnen.Was 2 oder 3 Bewaffnete erreichen könnten sieht man ja in der Meldung ( wenn sie denn stimmt, aber nach zu vollziehen wäre es )
  11. Hohe Bargeldbeträge und dann eine SSW zur Verteidigung?. Dein gegenüber hat ne scharfe, sieht deine und denkt die ist auch scharf und schiesst.....herzlichen Glückwunsch. Wenns nicht dein Geld ist gibs einfach her. LG Peter
  12. Das habe ich zu kurz geschrieben, stimmt. Abgeben war an einen berechtigten überlassen gemeint. Mein Fehler. Aber die gaben ihm ein halbes Jahr Zeit einen Verein zu suchen und wieder regelmäßig zu Trainieren. Wie es weitergegangen wäre wenn er das nicht gemacht hätte wollte er nicht riskieren, daher kann ich dazu nix sagen. Der war heute Abend auch auf dem Stand und ich hatte nochmal nachgefragt.
  13. PetMan

    Egun jetzt als APP

    Wenn ich keine Datenflat hätte würde ich nicht unterwegs egun schauen. Und bei uns auf dem Stand gibts LTE
  14. PetMan

    Egun jetzt als APP

    Warum eine App? ich greife per Desktopversion mit meinem S5 ganz normal auf egun zu. Auch meine Beobachtungsliste, alles ist wie am PC.....nur kleiner............
  15. Der Lehrgang wird Verbandsübergreifend anerkannt. Das war auch der Grund warum der da war, weil wir sind eigentlich ein DSB verein mit einer kleinen BDS Gruppe. Und bei uns verlangt der DSB die " Qualifikation". Ergo sollten nur gesetzliche Regelungen vermittelt werden und keine speziellen Verbandsideen. Aber die "gesetzliche Regelung " das eine Waffe beim Transport dann als verschlossen angesehen wird wenn sie nicht innerhalb 3 Sekunden mit 3 Handgriffen einsatzbereit ist suche ich auch noch ;o) Oder das ich auf meinem eigenen befriedeten Gelände meine Waffe " Führen " darf wurde mir auch vermittelt............. Aber egal, ich werde demnächst das Papier in Händen halten und alleine darum ging es mir. komisch fand ich manches aber schon
  16. Bekannter zog um. Die neue Waffenbehörde bekam seine Unterlagen und forderte von ihm einen Nachweis seiner schiessportlichen Tätigkeit ein. Er war seit Jahren in keinem Verein mehr. Die Behörde gab ihm eine gewisse Zeit , paar Monate, sich wieder regelmäßig dem Sport zu widmen und wir hatten ein Mitglied mehr. Er musste in der vorgegebenen Zeit eine gewisse Anzahl Termine bestätigen lassen, die Anzahl weiß ich nicht mehr. Ansonsten hätte er die Waffen abgeben müssen
  17. Schade das Jugendarbeit mittlerweile ein " Randthema ist. Dabei haben wir eine große Jugendabteilung im Verein.
  18. Dann sollte ich nachts um viertel vor 2 keine Gesetze mehr lesen oder versuchen sie zu interpretieren, danke. Sagt mir aber das ich im Grundsatz recht hatte und der Referent gestern nicht. Der stritt das nämlich ab und betonte das einer mit JuBaLi dabei sein muss. Dafür das er Landessportleiter ist eigentlich komisch. Aber vielleicht hatte er auch nur einen schlechten Tag. Muss ich jetzt nur noch meinem Vorstand beibringen das ich mit meiner Tochter KK schiessen darf. Vielen Dank Peter
  19. Auch auf die Gefahr hin wegen Leichenschändung an den Pranger gestellt zu werden wärme ich das hier nochmal auf: Ich kam heute in den Genuss eines Lehrganges zur verantwortlichen Aufsicht ( toller Name ) Wurde viel erzählt wo ich mir auf die Zunge beißen musste nicht zu widersprechen, aber man will ja das Papier haben . Zum Schiessen von jugendlichen habe ich aber gefragt , da meine 14 jährige Tochter gerne KK schiessen will. Das würde nur gehen wenn jemand mit JuBaLi dabei wäre. Das die in Stein gemeißelte Aussage des Referenten . ICH verstehe aber da was anderes aus den , hoffentlich , Einschlägigen §en. Waffengesetz §27 "(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf......" Zur Aufsichtsführung bin ich ja durch das Seminar jetzt berechtigt, Sorgeberechtigt bin ich auch. Und das von mir Fett und Rot markierte "oder " in dem § heist einfach oder, also ich ODER ein verantwortlicher und zur Kinder und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen . Das hat mir der Referent verneint. Lese oder Verstehe ich den Satz jetzt falsch? Die WaffVwV sagt " 27.4.2.1 Das Erziehungsrecht berechtigt den Sorgeberechtigten zur Beaufsichtigung des Schießens seines Kindes, wenn er selbst die Berechtigung für die Aufsichtsführung nach § 11 AWaffV hat (§ 27 Absatz 3 Satz 1)." Wobei ich mit § 11: Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Verständnisproblem habe. Und nochmal, es geht NUR um mein eigenes Kind. Wer kann mir die Erleuchtung dazu bringen? Grübelnde Grüße Peter
  20. Da kenne ich genug Leute die Teilweise seit Jahrzehnten Waffen haben und die mit einer Sportordnung auch nix anfangen können. Weder Disziplin Ablauf noch techn. Vorgaben , wie zb Visierungen. Und zum Thema Sicherheit höre ich da meistens:" Was willst du den, das machen wir schon immer so, Ist nie was passiert"
  21. Wenn dem so wäre dann wären es ja feste Zeiträume. Dann würde 4 Waffen in 2 tagen doch gehen. Und dem ist Definitiv nicht so.
  22. Keine doofen Fragen. ich habe schon auf die verschiedensten Stände Leute mitgenommen. Ich musst bisher EINMAL meine WBK vorzeigen. Ansonsten die Leute , grade bei Mietständen wo Zeit Geld kostet, zu hause einweisen. Wenn bei uns auf dem Stand einer nach sowas sucht wird er meistens an mich verwiesen. ich mach bei uns öfter den " Erklärbär ". Also weder Aufsichtenlehrgang noch Schiessleiter wurden bei mir jemals abgefragt oder verlangt. Standgebühr bezahlen, an alle Regeln halten und gut ist. LG Peter
  23. ok, war missverständlich. Die 200 KG haben nix mit der Anzahl der Langwaffen zu tun. Hätte in einen extra Satz gehört die Aussage. Ansonsten wird immer und überall auf 10 Langwaffen pro A- Schrank verwiesen Edit: Die Diskussion mag hier schon zig mal durchgekaut sein, " draussen " gibts aber noch genug Leute die das so nicht Glauben wollen, auch wenn man es ihnen zeigt und erklärt. Kann die Verunsicherung des TE also nachvollziehen. Ich kenne einige Leute , nicht nur bei uns im Verein, die voller Inbrust immer noch sagen das in einem A/B Schrank nur über kreuz gelagert werden darf UND das ALLE Tresore verankert werden müssen die keine 200 KG haben
  24. Na dann schreib ichs nochmal extra: - Munition darf alles in das B Innenfach, AUCH die der KW - bei < 200KG Verankern erst wenn mehr als 5 KW im Innentresor wohnen oder mehr als 10 Langwaffen im A-Teil
  25. Mein FR8 hat mit aufgepflanztem Bajonett auf 100m locker 20 cm höher geschossen . Und wo steht das das verboten ist ? Bei uns wird dann immer geguckt von den anderen. Aber nur ob das Bajonett auch Original ist.....................................
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