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PetMan

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  1. Lauflänge??
  2. Ich schrieb nicht von einer kompletten GSG sondern nur von deren Magazinen, die in fast allen 1911ern funktionieren. Das " SYSTEM 1911 " scheinst du ja nicht aus zu schliessen.
  3. Ich habe in einem ähnlichen Fall, da wollte man WS zu den 5 Waffen im Tresor mitzählen, einfach den zuständigen Mann im Innenministerium angerufen. Den habe ich um seine Meinung dazu gefragt. Die hat er mir anschließend auch schriftlich zukommen lassen, ist hier irgendwo im WO verlinkt. Da , zumindest bei uns im Saarland, das Innenministerium die Fachaufsichtsbehörde der SB , die den Kreisen unterstehen , ist, hat seine "Meinung " schon Aussenwirkung auf die SB. Und zumindest bei mir hat der gute Mann auch den Hörer in die Hand genommen und mit dem SB gesprochen. Das sollte auch bei deinem Thema eine Möglichkeit sein, ohne gleich vor Gericht zu gehen. Den Wechsellauf als 2. Waffe zu sehen und damit die Erfüllung des Grundkontingents anzunehmen ist schon sehr abenteuerlich. Zumindest dieser Umstand würde imho keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten. Denke auch nicht das es dazu schon Urteile gibt, habe zumindest ich noch nix von gelesen. Und Wechselläufe in 2/6 ein zu rechnen????? Einen Dan Wesson Revolver mit 3 Wechselläufen könnte bei euch also keiner erwerben! Mein Bruder hat einen 22er Revolver mit 3 Wechselläufen, der Eintrag war kein Thema und kein Problem. Ich selber besitze 2 WS für KW, auch da war nix davon ein Problem. Mein SB hat kurz gezuckt als ich kurz nach Erwerb eines der WS eine Waffen eintragen lassen wollte, weil im System in den letzten 6 Monaten schon 2 Einträge waren. Sah er nach und meinte: Ne, das 2. war ja nur ein WS. Peter
  4. Vor kurzem war eine als Komplettwaffe auf egun. Colt Griffstück mit Colt kk System drauf. Kann dir jeder Büchser bauen so eine Pistole. GK Feeling, Vollstahl, 10 Schuss Magazine für kleines Geld von GSG, eigentlich alles was du wolltest.
  5. Meine Tochter , 14 Jahre, schiesst übrigens meine 45er Springfield mit KK Wechselsystem. Sollte man auch mal ins Auge fassen so eine Kombi. Peter
  6. Das noch dazu, jepp. Hat man ein bescheinigtes Bedürfnis hat der Verband geprüft. Das hat der Gesetzgeber den SB nämlich aus der Hand genommen. Zweifelt der SB ein ausgestelltes Bedürfnis an unterstellt er dem Verband unregelmäßigkeiten. Da reagieren die sehr energisch drauf, wenn man denen das mitteilt. Hier bei uns wollen manche SB ab der 3. Waffe Urkunden und Wettkampfnachweise sehen. Machen sie aber nicht bei jedem, nur bei denen die sich das gefallen lassen. Und die gehen dann ohne Voreintrag nach hause, meckern tun die nur an der Theke im Schützenhaus.................
  7. Unklar mir deine Antwort ist, würde Meister Yoda jetzt schreiben. Das ist bei Jägern auch das " Kontingent " . Und nach der Lesart deines SB würde er ja keine 2. KW mehr bekommen .Bei deinem Sb wäre ein normaler B Würfel wohl auch mit einer Pistole und 4 Wechselsystemen schon " voll" ????? Frag ihn mal ob 2 Pistolen in einem B Tresor unter 200 Kg ok wären . Sagt er ja frag ihn ob es dann nicht ok ist wenn du die 2 Waffen in jeweils Lauf, Schlitten und Griffstück zerlegt lagerst? Sind alles wesentliche Teile die der Waffe zu der sie gehören gleichgestellt sind. Bei meiner Behörde ist ein Wechselsystem ein Wechselsystem, ein Wechsellauf ein Wechsellauf. und die werden das gleiche NWR haben wie deiner. Scheint also doch zu gehen........................und den Begriff 2/6 nimmt mein SB mir gegenüber nur noch nach ausführlicher Recherche in den Mund. Hab ihn mal von meiner Auslegung überzeugen lassen müssen, das hat der sich gemerkt. Peter
  8. Sorry, stimmt, hab ich überlesen weil es da imho um die vorhanden Waffen ging. Mein Fehler. Wird die Befürwortung auch auf den dort angegebenen Waffentyp ausgestellt??????????? Und das beim BDS ???? Sachen gibts...............
  9. Wechselläufe oder auch ganze Wechselsysteme sind bei eingetragener Grundwaffe ERLAUBNISFREI zu erwerben. Der Erwerb muss nur angezeigt werden. Habe schon viele Auslegungen von manchen SB`s erlebt, aber sowas noch nicht. Kauf die 2. 9mm und melde sie an. Verweigert er den Eintrag muss er das begründen. Mit der Begründung gehst du zu einem Rechtsanwalt und der lacht sich weg. Viel mehr gibt es dazu nicht zu schreiben, sorry. Ob er dir seine Rechtsauffassung jetzt schriftlich gibt wage ich zu bezweifeln. Wenn du mit der 2. 9mm kommst muss er auf verlangen Schriftlich begründen. Verlange da einen ablehnenden Bescheid mit der rechtsverbindlichen Begründung warum er die 2. 9mm nicht einträgt. Und das wird ihm schwer fallen................... Peter
  10. Das von dir verlinkte Formular fragt nicht nach dem Waffentyp im Sinne von " CZ 75 Kadett " sondern auf Seite 3 im Sinne von " mehrschüssige Kurzwaffe " und " Pistole " oder "Revolver ". Ich kann in den 5 Seiten des Formulars nur die Fragen finden die ich hier anmerkte. Nach einem Waffenmodell wird da nicht gefragt. Bei Bezeichnung kommt der Name der Disziplin hin, davor wird die Nummer der Sportordnung abgefragt. Da ist nicht die Bezeichnung der Waffe, wie " CZ75 Kadett " gefragt. und selbst wenn: Voreinträge nimmt das Amt vor, und die Schreiben in die WBK beim Voreintrag den Waffentyp rein, also sowas wie : "Kat. B Halbautomatische Pistole Kaliber .22 lr". Alles andere würde mich stark verwundern, aber man lernt ja jeden Tag was neues dazu.......................... Peter
  11. Weder 2/6 noch Anrechnung aufs Grundkontingent greifen bei einem Wechsellauf. Druck ihm aus was cartrigemaster angeführt hat und wenn er dann immer noch seiner Meinung ist lass sie dir schriftlich geben. Da wird er sich schwer tun. Macht er es trotzdem geh zum Dezernatsleiter mit dem Ausdruck und lass das von ihm klären. Will der auch nicht geh zum Rechtsanwalt und du wirst dein recht bekommen. Und die 2. 9mm würde ich jetzt erst recht erwerben und den Erwerb Fristgemäß anzeigen. Ob er dann einträgt oder nicht wirst du sehen, dann ist er jedenfalls in Zugzwang . Peter
  12. Der gibt vor das Waffen und Munition getrennt sein müssen. Von getrennten Behältnissen steht nirgends was. Munition darf nicht IN der Waffe sein, die Munition aber wohl in der gleichen Tasche wie die Waffe. Peter
  13. Bei der BW war ich von 1982 bis 1990. Seit dem muss ich auch von was Leben. Seit 1994 bin ich angestellter Aussendienstler bei einer der größten deutschen Versicherungen. Da kommt man zwangsläufig in Haushalte mit Jugendlichen.
  14. Ich behaupte jetzt einfach mal was: Ich denke ich bin in über 20 Jahren Aussendienst in genug Haushalten mit Jugendlichen gewesen und habe dort explizit mit der finanziellen Situation der Familien gearbeitet um mir ein Urteil erlauben zu können. Was machst du noch mal beruflich bzw von was kommt deine , dir ganz unbenommene , eigene Meinung ? Wieso nochmal ist deine Kenntnis von der Finanzsituation von Jugendlichen nicht begrenzt? Auf die Antworten bin ich mal gespannt. Und bitte dezidiert und nicht mit deinen üblichen Floskeln.
  15. Wenn man unten liest das 2. eher nicht. Ansonsten wäre das erwähnen des " erstmalig in Lauf gesetzt" sehr unverständlich. 1. und 2. Halbjahr sind bei allen gleich ( jedenfalls in allen Kalendern die ich kennen ) , die Halbjahresfristen der Waffenbesitzer sind individuell...........
  16. Ich war natürlich nicht in allen bundesdeutschen Haushalten mit Jugendlichen und kenne nicht die Summen über die JEDER Jugendliche in der BRD verfügen kann. ABER ich bin seit über 20 Jahren im Versicherungsaussendienst, sitze jede Woche in mehreren Haushalten und das Thema Geld wird dort immer behandelt. Ich habe Jugendliche gesehen die solche Summen ohne Rückfragen bei den Eltern ausgeben können, aber glaub mir, das waren sehr wenige. Ich habe auch Kundschaft die im 6 Stelligen, ja sogar im 7 stelligen Bereich p.a. verdienen, aber selbst deren Kids geben solche Summen nicht ohne Genehmigung aus, weil sie nicht dran kommen ohne das es einer merkt.Meine Aussage würde ich also als repräsentativen Schnitt ALLER Jugendlichen ansehen. Was kannst du ins Feld führen um deine Aussage zu belegen? Ansonsten stänkerst du mir zu sehr hier rum und lässt sowieso keine Argumente neben deinen gelten. Wenn du also der Meinung ist solche Summen sind " nichts besonderes " dann ist das eben in deiner Welt so. In der realen Welt jedenfalls nicht.
  17. ich habe nicht den vorliegenden Fall zitiert, sondern eine deiner Aussagen. Und diese Aussage stimmt so nicht, weil die wenigstens Jugendlichen frei und ohne das es die Eltern mitbekommen über solche Summen verfügen können.Insofern ist es also was besonderes.Einschätzen kann ich das sehr wohl, da ich beruflich in viele Haushalte mit Jugendlichen komme und Geld da immer ein Thema ist. Aber du kommst ja gerne von Kuchenbacken auf Arschbacken.....ich sollte auch mal die immer wieder genannte Ignorfunktion hier im Board suchen und benutzen.......................... LG Peter
  18. Ich kenne nicht viele jugendliche die ohne das die Eltern was mitbekommen mit solchen Summen hantieren können. Scheint also doch was besonderes zu sein. Wenn du deine Kinder mit solchen Summen versorgen kannst, ok. Ich gönne es dir. Meine Tochter könnte das nicht, ausser sie würde Bausparverträge oder Sparbücher auflösen. Aber dann bekomme ich es mit bzw kann sie das gar nicht weil eben jugendlich.Das es solche jugendliche gibt weiß ich auch, aber die sind die Ausnahmen. Peter
  19. Bau der Waffenbehörde einen Kalender wo 2 Jahre nebeneinander stehen. Bastele eine Schablone die 6 Monate abdeckt. Dann können sie immer schauen ob innerhalb dieses 6 Monatszeitraumes eine oder 2 Waffen gekauft werden. Oder Die Schablone an den vorletzten Waffenkauf anlegen und schauen wann du wieder erwerben darfst.Oder dir zeigen wo " die 2. Waffe plus 6 Monate " steht. Das Thema 2/6 kommt hier alle paar Monate hoch. Wenn meine Behörde was nicht weiß oder meint etwas besser zu Wissen als das Gesetz gehe ich ihnen immer gerne " zur Hand ". Manchmal auch der Dezernatsleiter, wenn ich vorher mit ihm gesprochen habe. Will auch der mich nicht verstehen weiß ich wer im Innenministerium dafür zuständig ist und spätestens nach dem war bisher immer Schluss. Weiter musste ich noch nie gehen, würde aber auch den Weg zum Anwalt, dank passendem Rechtsschutz, nicht scheuen. Nur...nach mehreren "Hilfestellungen " meinerseits gabs da nie mehr Diskussionen auf dem Amt. Ich muss nur wissen was ich darf und was nicht. Die 2/6er Regel war auch mal Punkt einer Diskussion, wo der SB meinte ich müsse eine bereits gekaufte Waffe wieder Rückabwickeln, weil 2/6 darauf greifen würde. Da musste ich nicht mal was zu schreiben, nach einer Woche täglicher Anrufe gab er sich geschlagen. Als ich einen ablehnenden Bescheid forderte merkte er das er seine Rechtsauffassung in dem Fall nicht zu Papier bringen konnte und trug die Waffe ein. LG Peter
  20. Gleich kommt einer daher und schreibt : " Aber nur wenn die Standzulassung das auch beinhaltet...........gabs hier vor kurzem einen Thread wo das für einen Stand verneint wurde. Normale Halle würde gehen, Schiesstand nicht...............wir sind halt in Deutschland...
  21. Nein , damit hast du das nicht verloren. Du hattest das mit dem Schrank nie! Das gibts nur bei A Schrank mit B Innenfach. deine Munition für die KW kannst du in dem A Schrank hinlegen wo du willst, solange da nicht auch eine Langwaffe im gleichen Kaliber wohnt. Und wem die Munition im Munitionsfach eines A Schrankes reicht, der schiesst definitiv zu wenig
  22. Wenn ich doch in der eigenen Wohnung nicht führe, wieso brauche ich dann einen "vom eigenen Bedürfnis umfassten Zweck " dafür? In Bezug auf die eigene Wohnung habe ich davon noch nix gelesen. Aber alleine das solche Sachen selbst hier immer zu Haarspaltereien und kontroversen Diskussionen führen zeigt doch wie schlecht unser Waffengesetz gemacht ist.
  23. Jepp, wirst du auch nicht finden. Weil selbst der Gesetzgeber es nicht für nötig hielt dies zu reglementieren . Und wenn etwas nicht im Gesetz steht und der gesunde Menschenverstand auch nicht davon abrät ( zb ist das springen von Häuserdächern auch in keinen Gesetz geregelt, der gesunde Menschenverstand verbietet es einem aber ), dann scheint es erlaubt zu sein. Andererseits ist nicht alles was nicht explizit verboten ist klug. Als beispiel führe ich mal das " Führen " ( extra in " " gesetzt ) der eigenen Waffen im eigenen Garten an. Nicht verboten, könnte aber bei den Nachbarn Magengrummeln verursachen. Will man mal das örtliche SEK kennen lernen wäre das ein guter weg.Aber........verboten ist es nicht. Entspricht nur grade nicht dem Zeitgeist. Genauso ist es mit dem Filmen auf dem Stand. Das wird , grade z.Z , auf den meisten Ständen nicht gerne gesehen. Zu oft tauchten schon " von besorgten Bürgern zugespielten " Bilder oder Videos in der Klatschpresse auf und diskreditierten unser Hobby. Wenn ICH von meinem Neueinsteiger den ich durchs 1. Jahr bringe Videos vom Schuss mache und dann mit ihm seine Fehler bespreche ist das was anderes, als wenn ein Neueinsteiger UNS beim schiessen filmt. Das eine ist in Ordnung, das andere verbiete ich mir. Peter
  24. Du hast ja recht, sorry wenn ich dir auf den Schlips getreten habe. Aber mit unserem Hobby sollte man einfach rechtlich auf dem laufenden sein. Was man darf, was man kann und was man besser lassen sollte. Insofern war deine Frage eine rhetorische . Hier kommen aber manchmal Fragen auf, die betteln nach verbaler haue. Was würde in einem Schwimmerforum passieren wenn da einer fragen würde: Werdet ihr eigentlich Naß beim Schwimmen ????? Für viele von uns sind solche Fragen wie deine in etwa damit vergleichbar.Aber auch da könnte man einfach die Finger stillhalten und nix schreiben......tut aber fast schon weh.......... btw..........wo ist Alzi???????????????
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