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PetMan

WO Silber
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  1. Nun, grade wir LWB sollten regeln befolgen, egal wie wir dazu stehen. Sonst ist man nämlich schnell kein LWB mehr. Innerhalb einer ortschaft mit 5 Mann 3 Salven ab zu feuern OHNE eine Genehmigung zu haben kann dazu führen das es die letzten Schüsse als LWB waren.
  2. Fachaufsichtsbeschwerde werde ich mit Sicherheit nicht angehen . Habe ich in anderer Sache mal durchgezogen, das ging über Monate . Und eine einstweilige Verfügung gehe ich in dem Fall auch nicht an. Irgendwann muss gut sein........
  3. Die zuständige Dame besteht weiter auf ihren Forderungen, sie hätte da gar keinen Ermessenspielraum. Meine Verweise auch auf die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz liefen ins Leere. Das man beim Sommerbiathlon hier bei uns im Lande auch eine Pauschalerlaubnis erteilt und nicht jeder Schütze eine eigene braucht zählt nicht, das ist was anderes. Bei den Brauchtumsschützen wäre das auch was anderes. Auch wenn u.U. die gleichen Leute mit den gleichen Waffen das gleiche tun sei das ein Unterschied. Das im Waffengesetz ein Salutschiessen als Ausnahme nicht aufgeführt ist stimmt natürlich, aber in einem Gesetz sind NIE ALLE Sachverhalte aufgeführt die das leben so schreibt. Ich habe jetzt für mich beschlossen aufzuhören, die Zeit rennt mir davon bis zur Beerdigung. Auch muss ich nebenbei auch noch ein bisschen was arbeiten. Bisher gingen für den Mist schon stunden genug drauf. Traurig, aber wahr .....................................
  4. Nein, wer hat den heutzutage nicht. Trotzdem sollten wir hier sachlich bleiben. Noch sind nicht alle Türen zu, belassen wir es erstmal dabei.
  5. Wohl jemand aus ihrem Ressort, nehme ich an. Das spielt aber keine Rolle , ich wünsche der Dame explizit nichts schlechtes. Zumal sie hier mitlesen kann wie ich erfahren habe............................
  6. Der ist halt nur einschlägig bei Brauchtumsvereinen . Wenn das Bedürfnis über eben diesen §16 kommt. Bei uns liegt der § 14 zugrunde. Ich habe mittlerweile den Schriftwechsel mit der Dienststellenleiterin übernommen . Sie sagt nun nicht mehr wegen der Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung generell ab, verlangt aber in meinen Augen überzogene nachweise. Antrag für eine Schiesserlaubnis für JEDEN Schützen, incl nachweis der Haftpflichtversicherung , Kopien Perso und WBK plus für jeden Schützen eine Gebühr von 30 Euro. Sie nutzt ihren Ermessensspielraum also nicht zu unseren Gunsten aus......................wir stehen aber noch in Verhandlung................und die Antwort auf ihre Anfrage wegen dem angrenzenden Naturschutzgebiet steht auch noch aus.......... Der befragte Leiter der Ordnungsbehörde einer anderen Gemeinde hier im Umfeld würde für eine Schiesserlaubnis bei einem eingetragenen Verein die Vereinshaftpflicht als Nachweis verlangen und die Gebühr für EINE Schiesserlaubnis , hier auch die 30 Euro. Der "Ermessensspielraum " lässt also einiges zu...........Und wir wollen ja nicht vor der israelischen Botschaft Salut schiessen um die Hisbola zu unterstützen, wir wollen nur einem verstorbenen Vereinskameraden die letzte Ehre erweisen.....................................in alter, gelebter Tradition
  7. Zum Thema "Sicherheit herstellen " fällt mir immer Mike Krüger ein
  8. Es wurde geredet und unsere Geschäftsführerin soll jetzt einen Antrag an das Ordnungsamt schicken . Ich denke alles wird gut. Genaueres möchte ich zunächst hier nicht schreiben. Ich werde aber über den weiteren Verlauf berichten.
  9. Da muss ich mich korrigieren, sie ist keine Oberstaatsanwältin, sie ist Richterin.
  10. Diese Satzung verbietet nicht explizit das Salutschiessen, schreibt aber, wie wohl jede Friedhofsatzung , Ruhe auf dem Friedhof vor. Wir würden auch ausserhalb des eigentlichen Friedhofes Salut Schiessen. Das Grabfeld liegt am Rande des Friedhofes . Aber es wurde das Schiessen generell mit der von mir genannten Begründung abgelehnt, was ich als Frechheit empfinde. Und "Ruhe "....ich hab schon Spielmannszüge auf dem Friedhof aufspielen gesehen, das ist auch nicht grade Ruhig..........
  11. Kollege der auf einer Behörde, aber einer anderen , arbeitet hat bei " seinem " Fachbereichsleiter nachgefragt und dort wäre es kein problem diese Genehmigung zu bekommen. Also gibt es wohl zumindest keine " gesetzliche Regelung " die neuerdings das Salutschiessen auf Freidhöfen verbietet...............
  12. Schreib es auf die lange Liste von den Sachen die du nicht weißt oder kennst.....................vielleicht gleich neben " Pietät "...................
  13. Die Beisetzung ist nächste Woche Donnerstag. Und es wird schriftlich interveniert. Und zwar beim Bürgermeister der Gemeinde, der auch Chef der Ortspolizeibehörde ist. Und die immer blöder werdenden Scherze über Saarländer ( Eltern sind Geschwister usw ) könnte man sich wenigstens in so einem Thema sparen. Sagt über die Schreiberlinge aber auch viel aus................
  14. Mein Fehler, falsche Begrifflichkeit benutzt, sorry Geht hier um die Ortspolizeibehörde von Quierschied. und wir haben letzmalig in 2022 Salut geschossen bei einer Beerdigung. In Nalbach. War auch kein Problem.
  15. Das Argument Naturschutz kam auch erst im Nachgang auf die Nachfrage Deswegen meldet man so ein Salutschiessen auch an und bekommt damit durch die Genehmigung diese Schiesserlaubnis. Da kommt dann siche rkeiner und sagt: " Ok, das schiessen ist erlaubt, aber das Führen in der Öffentlichkeit wird geahndet " Wir sind schon mit dem Karabiner über der Schulter vom Verein auf den Marktplatz zum Salutschiessen. Da liefen leute hinterher um zu Schauen wo wir den jetzt wieder Salut schiessen. Aber da ruft keiner die Polizei. Wollte auch noch nie einer die Genehmigung sehen, die natürlich vorhanden und dabei war.
  16. Es wurde auch nicht auf die " Totenruhe " o.ä. abgestellt, sondern einzig auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Als das hinterfragt wurde kam dann das Argument mit dem Naturschutzgebiet neben dem Friedhof. Das Sportschiessen ist als immaterielles Kulturerbe von der UNESCO anerkannt. Wie sind keine Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung. Und in der Kultur des Sportschiessens ist das Salutschiessen schon seit Ewigkeiten fest verankert.
  17. Bei UNS im Ort, also wo die Schützengilde ihren Sitz hat, ist es das. Also gelebte Tradition. Da gabs bisher auch immer die Genehmigung.Jetzt geht es um einen anderen Ort. Da scheint es entweder keine Tradition zu sein oder es liegt, wie ich vermute, nur an der Person der Leiterin der Ortspolizeibehörde .
  18. gab schon 2 " Gespräche " , allerdings telefonische. Einmal unsere Geschäftsführerin und einmal ein Kollege aus dem " Verwaltungsapparat " einer anderen Gemeinde.
  19. das wollen wir vermeiden, grade deswegen.....................und es geht mir mittlerweile gar nicht mehr alleine um DIESE Beerdigung, sondern um das Prinzipn solche althergebrachten Traditionen zu bewahren.
  20. Natürlich könnte man das. Würde aber 1. nicht dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen und 2. stellen wir mit 98ern und Platzpatronen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und ordnung dar. Und 3. ist es eine lange gelebte Tradition . Bei uns im Ort war das auch letztes Jahr zumindest noch kein Problem. Aber man muss die Genehmigung ja immer dort einholen wo das Stattfinden soll. Und unsere Mitglieder sind halt im ganzen Saarland verstreut und ab und an bekommt man es dann mit " fremden Behörden " zu tun. Wie ich mittlerweile erfahren habe hat diese Dame auch Probleme mit feuerwerk und würde das am liebsten untersagen in ihrem Bereich. Scheint aber keine Möglichkeit zu geben sie umzustimmen bzw " umstimmen zu lassen ".......................
  21. Die Leiterein der Behördenstelle sieht das wohl anders. Und nein, es gibt keine Verbindungen in dunkle Kreise. Im Gegenteil, die Lebensgefährtin des verstorbenen ist Oberstaatsanwältin.
  22. Hallo Kollegen, ein Vereinsmitglied ist verstorben. Er wünschte sich vorab ein Salutschiessen bei seiner Beerdigung durch den Verein. Normal stellen wir dann eine Abordnung von 5 bis 8 Mann, die mit 98ern 3 Schuss Salut feuert. Heute wurde um die erforderliche Genehmigung bei der entsprechenden Ordnungsbehörde ersucht. Unser Anliegen wurde mit der " Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung " abgewiesen. Ausserdem wäre angrenzend an den Friedhof ein Naturschutzgebiet. Nun meine Frage an euch: Wie wird bei euch das Salutschiessen bei Beerdigungen, aber auch bei Geburtstagen oder anderen Festen Gehandhabt? In meinem Umfeld war dies das erste mal das es eine Absage gibt. Hat sich da was im Gesetz geändert was ich verpasst habe oder ist das wieder " Freestyle " der Ordnungsbehörde? Zuständig war hier eine Gemeinde im Saarland.
  23. Das stimmt so pauschal auch nicht. Man kann seine Waffen auch woanders als zu Hause lagern. Im Elternhaus kenne ich mehrere die das machen. Und wenn zb das Jagdrevier das er besucht in der Nähe seines Elternhauses liegt spricht gar nix dagegen. Er muss nur immer Zugang zu den Waffen haben.
  24. Ich hab dem Alexander Throm mal eine mail geschrieben , was ich von Waffenverboten halte. Denke auf eine Antwort kann ich lange warten...............
  25. Damit der eine ein paar Minuten seiner Lebenszeit sparen kann soll ein anderer mindestens die gleiche Zeit aufbringen um es euch leichter zu machen ? gehts noch ? Dann schaut die Filme halt nicht
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