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mühli

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Alle Inhalte von mühli

  1. Beim Revolver finde ich den S&W MP in 38 Special nicht schlecht. Gibt es meistens sehr günstig in diversen Lauflängen und es passen 6 Murmeln in den K-Rahmen rein. Habe selber einen und selbst mit dem 4 Zoll Bleistiftlauf, lässt er sich auch beim Schuss noch gut beherrschen.
  2. 6,35 mm ist wirklich nur Notnagel und wenn 6,35er dann würde ich sowas wie die Beretta Jetfire nehmen, da passen auch 8 ins Magazin und nicht nur 5-6 wie bei den meisten 6.35er Taschenpistolen. Sonst unter 32 ACP, ist wirklich nicht empfehlenswert. Die modernen 380er Auto Pistolen sind in den USA derzeit ein Renner. Wenn es grösser sein soll, dann die üblichen Verdächtigen von 9 mm Para bis hin zur 45 ACP. Aber über solche Gedankenspiele müssen wir uns eigentlich nicht gross auslassen, da in weiten Teilen Europas für den 08/15 Bürger es eh nicht möglich ist, sowas legal führen zu dürfen. So wie sich die EU derzeit aufführt, gefriert eher die Hölle zu, als dass der "Normalo" legal eine Waffe führen darf.
  3. Das Problem ist, die Schweiz gehört ebenfalls zu Schengen bzw. untersteht dem Schengener-Abkommen. Wir müssten diesen Mist auch "irgendwie" (mit)übernehmen, ausser es gelingt uns wieder eine CH-Sonderregelung durchzudrücken!
  4. Was ist eigentlich mit KW's und LW's für SV als Bedürfnisgrund? Ist das zukünftig erlaubt? Gibt ja Staaten des Schengenraums wie bsp. Oesterreich, Schweiz etc. wo dies nach geltendem Recht jetzt noch geht.
  5. Jetzt live http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20160713-1500-COMMITTEE-IMCO (gibt es auch mit deutscher Uebersetzung)
  6. Betrifft mich u.a. direkt, aber auch sonst ein interessanter Flyer.
  7. Wen ich das nur wüsste? Ich kann nur eine auf die Schweiz bezogene gute pragmatische Form bzw. Auslegung hoffen.
  8. Quelle bzw. etwas ausgeführter dazu http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Schweizer-duerfen-das-Sturmgewehr-behalten-19693709
  9. ja saubere Weste und einige Kantone erwarten schon ein paar Waffen in der Sammlung. Heisst im Klartext, gleich als erste Waffe eine VA, wenn man noch keine Waffen hat, kommt meistens nicht gut an bei den Behörden.
  10. Ist im Gesetz/Verordnung nicht genau definiert. Sollte aber in dem Fall bessser ein abschliessbares Behältnis sein. Sonst haben wir bei Waffen bsp. HA keine spezifischen defnierten genauen Aufbewahrungsvorschriften wie Tresor oder ähnliches. Man sollte natürlich aber seine Waffen so sichern, dass keine Unbefugten einfach Zugriff darauf haben. Andernalls hat man ein Problem, falls bsp. Sohnemann mit Papas Waffe(n) einen Schiessunfall baut und die Behördern stellen fest, er kam ohne Probleme an Papas Waffe(n) ran.
  11. Ja ich, bin Schweizer. Generell möglich mit Ausnahmebewilligung, (kostet rund 150 Franken) die aber je nach Kanton etwas restriktiver bzw. weniger restriktiver ausgelegt wird. Verschluss des VA getrennt und in meinem Wohnortkanton kommt die Polizei so ungefähr alle 3 Jahre vorbei um zu kontrollieren. Schiessen von VA geht nur mit Ausnahmebewilligung (Kosten rund 100 Franken) und Schiessstandbetreiber muss damit auch einverstanden sein bzw. Schiessanlage dafür ausgelegt sein. Ich persönlich habe keinen VA, ist mir persönlich zu kompliziert ausgelegt, speziell wegen dem Schiessen.
  12. Das stimmt nach genauerem Hinsehen, aber sie macht bei 0:18 bzw. 0:19 die Ladebewegung, hört man ganz deutlich. Was schwierig ist, in dem Video ist die Vorgeschichte nicht zu sehen, die zum Kampf führten.
  13. kann das passieren. In unseren europäischen Gefilden für Ottonormalbürger wohl undenkbar.
  14. Na ja wer es braucht http://www.20min.ch/digital/games/story/30492619 (Bildergalerie durchklicken)
  15. Berlin handelt: http://www.jawina.de/?p=10692
  16. Hmm vielleicht noch nicht? Immerhin hat eine Mehrheit in der Schweiz die Waffeninitiative an der Urne gestoppt bzw. Nein gestimmt.
  17. Der Link funzt bei mir nicht!
  18. Abwarten und Tee trinken? Mir würde ganz ehrlich der Allerwerteste auf Glatteis gehen, wäre ich davon direkt oder indirekt betroffen. Meinen allerhöchsten Respekt an die Kläger, jetzt doch noch zu versuchen das Urteil irgendwie umzukippen. Dies im Hinblick mit allen Risiken verbunden, die sowas mitbringen. Ich persönlich hätte wohl nie den Mumm gehabt das durchzuziehen. Darum nochmal, grösste Anerkennung an die Kläger, die nun gegen des Urteil vorgehen.
  19. @Karlfried54 Wieso fragst du den betreffenden WO-User nicht selber per PN?
  20. Das quasi Gegenstück vom Upper. Meistens auf AR 15 bezogen kann sowas so https://www.slickguns.com/sites/default/files/bean.jpg aussehen
  21. Zu Bayern http://www.deutscher-jagdblog.de/bayern-neuasstellung-erlaubnissen/ und co.
  22. Genau das habe ich befürchtet, darum habe ich kürzlich geschrieben, wieso im Urteil explizit die KW's sprich Pistolen als Ausnahme, von der Regelung durch halbautomatische Langwaffen etc. nicht extra hervorgehoben bzw. seperat gelistet worden sind? Das ist vielleicht einfach bei der Urteilsfindung vergessen worden, mit jetzt offensichtlichen hervortretenden verherrenden Konsequenzen! Jetzt hat man die Malaise erst einmal.
  23. Ich muss da Joe7 leider zustimmen, genau meine Meinung. Seit Jahrzehnten haben Halbautomaten, egal ob Kurz oder Langwaffen in Händen von Jägern, Sammlern und Schützen nie Probleme veursacht. Es gibt da wirklich gewisse Kreise die den legalen Waffenbesitz und Erwerb in Deutschland Schritt für Schritt den Garaus machen wollen. Sind erst einmal die halbautomatischen Langwaffen dran, folgen die KW's usw. Die geben keine Ruhe, bis das Ziel erreicht ist. Was jetzt passiert ist, wurde wahrscheinlich schon vor langer Hand geplant, auch ich glaube an keine Zufälle mehr. Der Präsensfall war ja mein Heimatland selber, wo man die Halbautomaten sprich vorallem Langwaffen (mit Ausnahmen) u.a.auch kassieren wollte. Nur hat das CH-Volk dann an der Abstimmung hier einen Riegel vorgesetzt bzw. die Waffeninitiative den Bach ab geschickt. Leider geht das so nicht in Deutschland. Jetzt hat man ein unglückliches Gerichtsurteil, was ganz schwer sein wird umzukippen. Ich hoffe noch auf gesunden Menschenverstand in zukünftigen Entscheidungen was das betrifft, aber mir fehlt irgendwie der Glaube daran. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass die Folgen von dem Urteil irgendwie abgemildert werden könnten, wie immer dies auch aussehen kann, wissen eh nur die Götter! Bleibt eigentlich nur noch zu sagen; Si vis pacem para bellum!
  24. Ich habe zwar den ganzen Thread mitgelesen, aber bis jetzt ist mir nicht eindeutig klar was jetzt mit den KW's passiert analog zum Urteil? Die sind ja üblicherweise auch halbautomatische Waffen mit wechselbaren Magazinen über 2 Schuss. Im Urteil fehlt mir eine eindeutige Abgrenzung zu halbautomatischen Pistolen bzw. eine Art Schutzklausel à la mit Ausnahme von halbautomatischen Pistolen die von dieser Regelung Verbot..... Magazinen nicht betroffen/ausgenommen ist. Warum hat das Gericht bei Urteilsfindung hier nicht einen deutlichen Unterschied gemacht, sprich die halbautomatischen Pistolen quasi unter Schutz gestellt, besser explizit vom Verbot rausgenommen? Das verstehe ich nicht, weil für mich als Laie fallen unter halbautomatischen Waffen, nicht nur halbautomatische Langwaffen, sondern auch halbautomatische Kurzwaffen in Form von Pistolen. Mit dieser Unklarheit im Urteil, hat man sozusagen die Pforte der Hölle geöffnet, im waffenrechtlichen Sinne. Je nach Auslegung, können nun der Gesetzgeber/Behörden damit extrem starke Einschränkungen im Waffenerwerb bewirken. Das muss man sich einfach mal vorstellen, was dies in der Praxis heisst bzw. im schlimmsten Fall heissen könnte! Hier wäre dringender Klärungsbedarf und Klarstellung seitens Gesetzgeber, wie er es jetzt im Detail haben will, mehr denn jeh von Nöten.
  25. Ist das die berühmte, kann sowohl als auch Frage? Im Prinzip doch Auslegungssache jenachdem es der Gesetzgeber/Behörden auslegen oder eben nicht auslegen. Denkbar ist auch je nach Interpretation des Urteils, jede Behörde von Bundesland/Landkreis zu Bundesland/Landkreis verschieden, ihr quasi eigenes Süppchen kocht, sofern es Spielraum gibt!
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