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mühli

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  1. Na ja ich nehme an die meisten AfD-Mitglieder https://www.n-tv.de/politik/Bundestag-verschaerft-deutsches-Waffenrecht-article21457015.html wobei die AfD https://www.sueddeutsche.de/politik/schuetzenverein-afd-unterwanderung-1.4838049 nicht immer wohlwollend begegnet wird!
  2. Soweit ich weiss (in Teilen) die AfD.
  3. Wurde auch https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Läufer_(2018) verfilmt und das war ein Mörder gewesen.
  4. Wenn man ihn lebend fasst, müsste eigentlich die ganze Geschichte verfilmt werden. Könnte einen Kassenschlager geben.
  5. Falls er lebend geschnappt wird, wird er wohl in der geschlossenen Psychiatrie enden bzw. Klapsmühle schätze ich einmal. Irgendwie hat der sein Leben nicht auf die Reihe gekriegt. Mit 21 Jahren für 3 1/2 Jahre Jugendknast, das war sicherlich keine Bagatelle gewesen.
  6. Vielleicht will der Mann nur auf sich aufmerksam machen oder er spielt Lockup überleben ist alles oder so nach! Entschuldigung grün war aus!
  7. Die Leute die was gegen Waffen in privater Hand haben, sind meist Machtmenschen die das Gewaltmonopol von Schusswaffen ausschliesslich beim Staat nach dem Motto teile und herrsche sehen wollen. Das normale Volk hat in der Regel mit Waffen legal in privater Hand keinerlei Probleme.
  8. Als Aussenstehender der da nicht ganz durchblickt mal eine Hypothese: Angenommen ein deutscher LWB hat einen Halbautomaten, welcher Glockmagazine nutzt. Dieser LWB hat jedoch Glockmagazine zu 17, 19 und 33-Schuss, welcher er bsp. 2018 und 2019 erworben hatte. Da bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten, entweder eine entsprechende Ausnahmebewilligung zu bekommen, die allerdings sehr restriktiv gehandhabt wird oder an Berechtigte verkaufen. Die Quintessenz ist aber folgende, was ist wenn der LWB sagt, die entsprechenden Glockmagazine wurden vor dem Stichtag erworben ob jetzt wahr oder unwahr sei einmal dahingestellt. Kann die dafür zuständige Behörde überhaupt überprüfen ohne entsprechende Quittungen und Belege, wann die Glockmagazine erworben wurden oder ist da der deutsche LWB dafür verantwortlich (Bringschuld des LWB's anstatt Hohlschuld seitens der Behörde/n) die entsprechenden Nachweise der entsprechenden Behörde nachzuweisen? Ich sehe das grosse Problem beim Stichdatum, da könnten noch Gerichtsprozesse folgen schlimmstenfalls ob vor oder nach dem Stichtag entsprechende Magazine erworben wurden oder nicht. Blöd ist wenn die einte Partei sagt, vor dem Stichtag erworben, aber die andere Partei sagt, nein nach dem Stichtag erworben und es darum zu Streitigkeiten kommt. Im Prinzip bräuchte es eine grosszügige Amnestie oder bestenfalls diese in meinen Augen doofe Stichdatumsregel rausgestrichen. Nur meine Meinung dazu.
  9. Hmm weiss es nicht wirklich, aber in meinem Fall könnte das massiv Ärger bedeuten. Zwei Beispiele von mir. Mein Norinco M4 ist schon wegen dem fehlenden Sear Cut in Deutschland nicht zugelassen bzw. Kat A Waffe, selbst mit einem 10-Schuss Magazin. Mein Ruger PC9 Take-Down wäre in Deutschland selbst mit dem Glock 26 Magazin eine Kat A Waffe und nicht zugelassen, wegen der (raschen) Zerlegemöglichkeit der Waffe. Folgen davon könnten sein, selbst wenn ich mit einem FWP nach Deutschland einreisen könnte und die Waffen nach schweizerischem Recht kein Problem wären in meinem Fall, sind Probleme vorprogrammiert. Würde ich in Deutschland mit diesen zwei genannten Waffen in eine Polizei/Zollkontrolle kommen, würden sie sehr wahrscheinlich beschlagnahmt werden, ich hätte ein Strafverfahren am Hals plus es gebe eine hohe Geldbusse obendrein. Schon alleine deshalb lasse ich sowas bleiben, Risiko wäre mir zu hoch bzw. nur mit Kat B Waffen bsp. Pistolen mit Magazinkapazität weniger als 20 Schuss.
  10. Entschuldigt die Störung, aber immer wieder ein lustiger Buchstabendreher. 🙂
  11. Was ist Kat A7? Kat A sind bei uns neu die verbotenen Waffen und Kat B Waffen die erlaubnispflichtigen Waffen.
  12. Nebenbei: Es wird in meiner Schweizer Heimat nicht gross an die Glocke gehängt obwohl es auch für Zivilisten erlaubt ist das zu trainieren bzw. dafür eine/mehrere Waffe/n zu erwerben und zu besitzen. Viele meiner Landesgenossen wurden militärisch dafür ausgebildet u.a. auch ich. Jedoch haben wir wohl auch diesbezüglich eine etwas andere Kultur/Tradition und sind da wohl etwas pragmatischer eingestellt als in Deutschland. Ich fürchte in Deutschland könnte dieses Thema tatsächlich zu heikel sein und allenfalls könnte es bei so einem Thema entsprechend starken Gegenwind geben.
  13. Sportschütze https://m.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/unglueck-oder-absicht-sportschuetze-58-erschiesst-nachbar-mit-pistole-71217098.bildMobile.html###wt_ref=https%3A%2F%2Fwww.gunboard.de%2Ftopic%2F198956-und-wieder-l%C3%B6ste-sich-ein-schuss%2F&wt_t=1591996344969 wer Bild nicht https://www.hna.de/welt/recklinghausen-sportschuetze-gibt-schuss-mann-stirbt-zr-13796425.html mag.
  14. mühli

    Einhandmesser

    Kleines Beispiel: Angenommen ich würde in Deutschland eine dort frei verkäufliche Dekowaffe kaufen, reise wieder in die Schweiz ein, werde aber am Zoll oder bei einer Kontrolle im Landesinneren von der Grenzwache/Polizei damit erwischt. Dies würde mächtigen Ärger geben plus Anzeige gegen mich und evt. anderen Unanehmlichkeiten wie Durchsuchung der Wohnung usw. Darum kam ich nie auf die Idee sowas überhaupt in Erwägung zu ziehen. Gleiches halt bei Messer. Was im einten Land erlaubt ist, heisst noch lange nicht, dass das Messer dann auch in seiner angestammten Heimat erlaubt ist.
  15. Auf dem PC geht es. Also zuerst die Fragestellung/Feststellung: dann die Antwort wegen den Magazinen: Aus dem gleichen Video Feststellung: Antwort darauf: Noch eine Feststellung: Antwort darauf:
  16. Habe kürzlich einen Leserkommentar auf YouTube gelesen wo jemand schrieb, dass sein Grossvater die 1911er mit vollen Magazine in den 1940ern lud. Der Enkel fand kürzlich (nach 2015) die Waffe und testete sie. Die Munition war etwas korrosiv, jedoch funktionierte die Waffe beim Test. Eine compressed spring sei nicht das Probkem sondern das Cycling schrieb Chandler Mott auf die Feststellung von Joel Scott, dass er 12 Jahre bei den Marines war. Ziemlich am Anfang der Leserkommentare ein wenig runterscrollen (konnte leider mit dem Tablet den Text nicht kopieren) bis zum orangen J (weisses J im orangen Kreis) und dort die weiteren Antworten ansehen.
  17. Thema haben wir schon.
  18. Zwecks Preise zu Sig Sauer. Mich würde eine Sig Sauer P 238 noch reizen, aber bei Preisen von mindestens 850 Franken für diese Taschenpistole in 9 mm kurz überlegt man es sich mehr als zweimal. Würde allerdings der Preis für diese spezifische Pistole signifikant gesenkt werden, überlege ich mir ein Kauf. Die Ruger LCP 2 auch in dem Kaliber welche ich angeschaut habe, wäre nicht so meins. Die P 238 schiesst einiges ruhiger und angenehmer.
  19. Was ist mit Walther/Umarex in Deutschland? Wird bsp. die Walther PPQ irgendwo als Dienstwaffe bei einer Polizei eines Bundeslandes in Deutschland geführt?
  20. Der Chef kann in deutscher Sprache mündlich kommunizieren seine Mitarbeiter eher weniger aus eigener Erfahrung heraus. Vielleicht ist deine E-Mail untergegangen oder er war wirklich nicht interessiert? Telefonieren kann helfen, aber ohne ausreichende Französischkenntnisse und da spreche ich aus Erfahrung, wird das schwierig. Hier https://www.lagardere.ch/scripts/catalogue_ebook/ kann man die Preise der Sig Sauer Pistolen ab Seite 10 betrachten. Man kann alternativ den Katalog auch bequem https://www.lagardere.ch/ als PDF runterladen.
  21. Gibt es schon länger in meiner Heimat https://www.lagardere.ch/index.php/shop-en-ligne/pistolets-1/P00985-pistolets-sig-sauer-p226 al so-9 para--detail (Waffe mit Aluminiumgriffstück ist neu, habe den Papierkatalog).
  22. Ja das stimmt, sowas gibt es bei uns (noch) nicht. Jedoch gibt es bestimmte Waffen, welche ohne Waffenerwerbschein erworben werden dürfen u.a. KK-Repetiergewehre. Bei uns kann man bsp. ein KK-Repetiergewehr mit dem Auszug des Strafregisters kaufen, (kein Waffenerwerbschein) welcher jedoch nur 3 Monate gültig ist. Spielt aber keine Rolle, selbst wenn man bsp. vor 8 Jahren den Kauf dieser Waffe verpasst hat, weil der entsprechende Auszug abgelaufen ist, könnte man jetzt einen neuen Auszug bestellen und damit den damals verpasste KK-Repetiergewehr quasi nachkaufen. P.S: Mich erstaunt als Aussenstehender, dass es in Deutschland bezüglich dieses spezifischen Sachverhaltes nicht eine einheitliche landesgültige Regelung gibt, egal ob man jetzt bsp. ganz im Süden in Waldshut-Tiengen oder eher im Norden in Bremen wohnt!
  23. Kurz als Vergleich: Bei uns ist der Waffenerwerbschein 6 Monate gültig und kann einmal für 3 Monate verlängert werden. Was passiert wenn man den Waffenerwerbschein nicht nutzt, weiss ich nicht. Verfällt dann wohl einfach und ist nicht mehr gültig. Es könnte jedoch bei erneutem Antrag für einen Waffenerwerbschein dann evt. kritische Nachfragen seitens Behörden geben. Anders als in Deutschland, was es ungemein einfacher macht, sind Spontankäufe ohne Planung nach Lust und Laune möglich, solange es gesetzeskonform ist.
  24. Die http://www.sigsauer.swiss/de/index.php produzieren keine Pistolen mehr. Die letzte Pistole war die Sig 210 und die wurde dann später durch Sig Sauer Deutschland (allenfalls USA weiss ich nicht) produziert.
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