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ChrissVector

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  1. Es gibt schon einen immensen Unterschied zwischen "Fehler" und bewusster Gängelung, gezielter Beschränkung oder absichtlich schwammiger Formulierung, um dann eine Behörde zur Auslegung zu berufen... Zu letzterem dient § 6 I Nr. 2 AWaffV als mahnendes Beispiel, als der Gesetzgeber wohl einen ganz bestimmten Typ Waffe vor Augen hatte, aber ihn aus irgendeinem Grund nicht benennen wollte...
  2. Das dürfte darauf ankommen, wer dabei die Feder in der Hand hält. Das sind denke ich auch Inhalte, die für sich genommen zu keine großen Problemem führen und dem Staat weniger zur Kontrolle, und mehr zur Übersicht dienen. Dann müssen wir aber auch nicht zurück zum Stand von 1972...
  3. Ich denke allerdings, dass wir statt eines Versuch ein "altes" WaffG "entsprechend dem Stand von 1972" zu basteln einfach das ganze von Grund auf neu gestalten sollten, würde es die Gelegenheit dazu geben. Auch im damaligen Gesetz sind schon grundlegende Fehler enthalten...
  4. Ich wäre mit solchen Wünschen, gerade in Bezug auf den Schießsport, extrem vorsichtig. Das könnte nämlich, wenn ich das damalige Gesetz richtig lese, eine Beschränkung auf KK-Einzellader bedeuten... Das WaffG von 1972 hat bereits die ersten Weichen in eine stark fragwürdige Richtung gestellt, und das mit wenn ich nicht irre offen kommunizierter Zielsetzung, eine (weitere) Bewaffnung der Bevölkerung zu unterbinden. Bei der fragwürdigen Argumentation mit Taten wie damals in Winnenden stimme ich dir zu, zumal ja auch damals bereits gegen die geltenden Lagerungsvorschriften verstoßen wurde. Aber ich denke eine vorgeschriebene sichere Lagerung ist dennoch Konsens, und ich würde dem Gesetzgeber hier sogar zugestehen, dass er konkreter für verschiedene Waffen oder Munition Normen zur Klarstellung nennt. Sonst landen wir wieder beim ominösen "Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertigen Behältnis", wobei in letzteres der Kontrolleur hinein interpretieren kann was er gerade will... Was die Kontrollen der Lagerung angeht werden wir immer vor einem Dilemma stehen, denn eine Vorschrift ohne Kontrollmöglichkeit ist weitgehend wertlos, aber ein Betreten der Wohnung durch Kontrolleure unter hintergründiger Drohung mit dem Entzug der Erlaubnis ist grundrechtlich auch keineswegs unproblematisch.
  5. @BlackFlyOk, jetzt verstehe ich langsam, worauf du hinaus wolltest. Nein, darin war nur die Mitgliedschaft in einer "Vereinigung", also regelmäßig einem Verein Voraussetzung. Klar ist es grundsätzlich möglich, aber der Aufwand doch auch nicht zu vernachlässigen. Klar sollte es Hürden für den Erwerb einer Waffe geben. Allerdings sehe ich da den Schwerpunkt nicht bei der Regelung über ein konkretes Bedürfnis, sondern über Zuverlässigkeit und Sachkunde.
  6. Vermutlich ein gedanklicher Fehler meinerseits, ich dachte es wäre dir um die Rechtslage VOR der Verabschiedung des "heutigen" WaffG in seiner Ursprungsfassung von 1972 gegangen. Natürlich ist es eine Hürde, und natürlich soll es auch eine solche sein aus Sicht des Gesetzgebers. Ist schon ein feiner Unterschied, ob man "mal eben" einen Verein pro forma gründet, der Zugang zu einer Metro-Karte bekommt, oder ob man einen Schießsportverein gründet, der dann wiederum einem anerkannten Verband angegliedert sein muss, damit er irgendeine Relevanz für das Bedürfnis hat. Natürlich geht das alles, wenn die Motivation ausreichend hoch ist, erst recht, wenn man über die Mitgliedschaft in einem bestehenden Verein leicht gleichgesinnte findet. Aber tun wir nicht so, als könnte jeder Antragsteller mal eben seinen eigenen Verein aus dem Hut zaubern, der ihm dann ein Bedürfnis begründet...
  7. Geht alles, mit dem nötigen Willen und Verstand. Wobei auch "kurze" Forumlierungen ihre Tücken haben. Der Gesetzgeber hat zwar die Tendenz überzuregulieren, aber er gesteht damit dem Sachbearbeiter oder Richter auch weniger Interpretationsspielraum zu. Man vergleiche beispielsweise die Regelung zur Zuverlässigkeit im damaligen und heutigen Gesetz, erstere auch mit der Geschichte im Hintergrund.... Ich stimme aber insoweit zu, dass es dringend eine Reform des deutschen Waffenrechts bräuchte, die einerseits die zahlreichen verschiedenen Regelungen bündelt und wo nötig harmonisiert, aber andererseits auch zu zahlreichen Punkten für den Einzelnen, der nunmal regelmäßig auch mit entsprechender Sachkundeprüfung kein Rechtsgelehrter ist, unmissverständliche Regelungen trifft. Mal ganz davon abgesehen, dass die eine oder andere Regelung ersatzlos gestrichen werden darf...
  8. Aber auch hiervon konnten die Länder, nach Ende der entsprechenden Regelungen unter Besatzung, abweichen. Zumal die Regelungen in diesem Gesetz gerade kein Bedürfnisprinzip umfassten, außer für den Waffenschein.
  9. Das lässt sich gar nicht wirklich beantworten, weil es gar keine bundeseinheitliche Regelung dafür gab. Der Bund hatte nicht einmal eine Gesetzgebungskompetenz dazu. Ich denke auch das ist damit beantwortet, denn es gibt schon dieses "alte Gesetz" gar nicht, das man entsprechend erweitern könnte. Das ist immer noch leichter gesagt als getan, und immer noch weit komplizierter als beim Antrag "Selbstverteidigung" oder "Schießsport" reinzukloppen, ein zustimmendes Nicken vom Sachbearbeiter zu sehen, und seiner Wege zu gehen...
  10. Deine Motivation in allen Ehren, aber was denkst du damit zu erreichen? Auch wenn manche sich vermutlich erhofft hatten, dass es in der Anwendung anders laufen würde (naiv wie sie sind) ist der Gesetzestext von § 14 Abs. 5 WaffG diesbezüglich recht eindeutig: für Überkontingentwaffen sind auch nach den in § 14 Abs. 4 S. 3 WaffG genannten 10 Jahren seit Eintragung durch den Verband Wettkampfteilnahmen zu bestätigen um das Bedürfnis zu erhalten.
  11. Naja, was heißt denn Hürde... In der Praxis hat man den Vereinen und Verbänden damit genau die Machtposition eingeräumt die sie wollten, ohne, dass dies einen nennenswerten Gewinn für die Sicherheit oder die Schützen selbst bedeutet hätte. Und es ist durchaus ein erheblicher Unterschied, ob man zum Erhalt einer entsprechenden Erlaubnis "abstrakt" ein Bedürfnis angeben muss, oder dieses erst mal über einen längeren Zeitraum durch Vereinsmitgliedschaft und Termine nachweisen.
  12. Aber damit sind wir halt schon beim gigantischen Unterschied: während man in Österreich ein Bedürfnis angeben muss muss man es in Deutschland nachweisen. Das ganze Thema wurde ohnehin ab dem Zeitpunkt lächerlich, als man in Deutschland nach Bedürfnisprinzip für Schusswaffen, Anscheinsregelungen noch und nöcher und der faktischen Unmöglichkeit, als "Normalsterblicher" eine Waffe zum Selbstschutz führen zu dürfen den kleinen Waffenschein eingeführt hat, bei dem weder eine konkrete Bedrohung dargelegt, noch ein ernsthafter Sachkundenachweis erbracht werden muss, um eine nunmal selbst für Polizeibeamte aus der Entfernung täuschend echte Waffe führen zu dürfen... Aber wehe beim überprüften, sachkundigen und bedürftigen Sportschützen sind beim 14 Zoll AR "Lüftungsschlitze" aka MLok-Schnittstellen im Handschutz...
  13. Das mag ein Teil des ganzen sein, aber auch da zweifle ich etwas daran, dass man mal ein paar Junge gefragt hat wie man sie denn so erreichen könnte... Was "sozialmediale" Präsenz angeht können sich ohnehin alle Verbände mal hinsetzen und nachdenken. Der DSB ist einigermaßen präsent, aber mit dem allseits bekannten Fehlen der Großkaliberdisziplinen. Der BDMP ist gerade etwas zumindest auf YT aktiv, stellt Disziplinen vor. Von BDS fehlt quasi jegliche Präsenz. Wenn man die Jugend erreichen will wird das nicht alleine lokal durch die Vereine gehen.
  14. Worin soll diese bestehen?
  15. Wer vertritt denn welche Position?
  16. Das ist doch quatsch... Nach welchem Kriterium denn überhaupt? Selbst die Verbände werden sich ja nicht einig, was sie denn jetzt konkret wollen, damit fängt es doch schon an. Das ist wahrscheinlich der einzig effektive Weg.
  17. Genau das scheitert ja Mal um Mal, und das nicht zuletzt auch wegen des Auftretens der Initiatoren. Was denn durchzuziehen? Sollen wir jetzt alle zum "single issue voting" übergehen?
  18. Würdest du sagen das Gegenteil davon sind Slogans wie "Next Guneration" oder "Operation Reset"? Ich bin ja selbst ehrlich gespannt, was sich am Ende dahinter verbirgt.
  19. Ich hatte auf den ersten Blick auch einen etwas seltsamen Eindruck was das Auftreten angeht. Aber leider sind beim VDB, bei aller guten Arbeit die er leistet, die Formulierungen und Benennungen oftmals etwas unglücklich gewählt...
  20. Die Gedanken sind frei... Es geht ja in keiner Weise darum, was der einzelne Schütze vor seinem inneren Auge sieht, während er Pappe locht, sondern welches Bild in der Gesellschaft, die mit diesem Sport wenig anfangen kann entsteht.
  21. Da stimme ich dir ja im Grundsatz aus tiefstem Herzen zu. Aber wir werden diese gesellschaftliche Problematik leider wohl nicht mehr umkehren können. Die Frage ist, wie man das realistisch umsetzen wollen würde. Bei uns auf dem Land gibt es in jedem Dorf einen Schützenverein, der natürlich sowohl sportlich als auch als Brauchtumsverein in der Gemeinde verankert ist. Dennoch ist und bleibt der Schießsport wohl immer eine Randsportart, die in ihrer Popularität kaum wird mit verbreiteten (Mannschafts-)Sportarten mithalten können. Das liegt nicht zuletzt an den, von der gesetzlichen Lage mal abgesehenen, besonderen Anforderungen an Sportgerät und Sportanlagen.
  22. ChrissVector

    Waffe im NWR

    Davon war ich jetzt mal schlicht ausgegangen. Es ging mir aber da eher um die von dir im Folgenden angesprochene "Servicefunktion", denn eigentlich sollte es ja technisch banal sein, dass eine an Person P mit P-ID wegen Erlaubnis E mit E-ID direkt an Behörde B (mit B-ID?) gemeldet wird. Ein kurzer Blick ins Gesetz hat mir allerdings gerade aufgezeigt, dass zwar die Grundlegenden Daten der Behörde bei Veränderungen am NWR hinterlegt werden, die Behörde aber wohl keine eigene ID besitzt.
  23. ChrissVector

    Waffe im NWR

    Daran anschließend vielleicht eine dumme Frage, aber ich weiß es einfach nicht besser: Sind im NWR die P-ID oder E-ID in irgendeiner Weise mit der zuständigen Waffenbehörde verknüpft?
  24. So ist es. Natürlich kann man sich dabei auch als DSB, BDS etc. dafür einsetzen, dass ohnehin eher sinnlose Neuregelungen, die beispielsweise Airsoft betreffen würden kritisiert werden, auch wenn sie einen nicht betreffen. Das sollte allgemein die oberste Zielsetzung der Verbände in ihrer durchaus auch politische Aufgabe der Interessenvertretung sein, auch wenn die eigene Tätigkeit dadurch nicht unmittelbar berührt wird.
  25. Der "Schaden" liegt genau in dem von mir beschriebenen: Man kämpft im Schießsport, gerade im dynamischen, andauernd mit der Wahrnehmung, man würde einer "militärischen" oder pseudomilitärischen Aktivität nachgehen. Ob das so negativ konnotiert sein sollte wie es ist kann man sicherlich seitenweise diskutieren, aber es ist nunmal aus Sicht der Gesellschaft negativ konnotiert. Gerade das IPSC musste sich und muss sich bisweilen immer noch vorwerfen lassen, es sei militärisch angehaucht ("menschenähnliche" Ziele und Trefferzonen, Schießen mit Stellungswechseln, "Hindernisse", Holster etc.), und kämpft aus gutem Grund vehement gegen dieses Image hierzulande. Bei Paintball hat man das in der Community ebenfalls gehabt, und sich nicht zuletzt deswegen zumindest in Deutschland immer mehr von Camouflage und alten Gebäuden als Spielfeld zu bunter Kleidung und explizit sportlich ausgelegten Arenen für den Sport bewegt. Doch! Weil der Bereich Airsoft eben genau das Image verkörpert, das man als Schießsportverband meidet wie der Teufel das Weihwasser, wenn man "überleben" will. Die Zielsetzung sollte es vielmehr sein, die tatsächlich ein gemeinsames Ziel verfolgenden LWB zu einen. Natürlich sind auch die Airsoftler aus rechtlicher Sicht LWB, aber eben mit einem bewussten und gewollten Image, das bei den übrigen nur für Probleme sorgt.
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