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ChrissVector

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  1. Hat der Kollege eine Erklärung, warum das auf diese Weise, und nicht wie bei anderen deutschen Behörden/Streitkräften mittels "press check" geschieht? Funktioniert natürlich beides, jeweils mit eigenen Vor- und Nachteilen.
  2. Theoretisch ja, in der Praxis dürfte es keinen nennenswerten Nachteil haben, aber den hier sichtbaren Vorteil, dass man ohne die Waffe aus dem Holster zu nehmen das Magazin überprüfen kann. Anwendungsfälle abseits des gezeigten kann ich mir aber dafür auch nicht wirklich denken. Ist aber bei den verwendeten Holstern wahrscheinlich eh das kleinste Problem (sage ich als jemand, der sein SERPA Lvl. 3 liebt und jahrelang dienstlich genutzt hat). PS: So wie die Frau ZHSin ihr Reservemagazin verstaut hoffe ich sie kommt nie in eine Situation in der sie auf dieses angewiesen ist...
  3. Naja, macht schon einen gewissen Unterschied... Reine SA-Waffen oder Umbauten grundsätzlich erlaubt, volle Magazine (im Rahmen der gesetzlichen Grenzen) statt 15 Schuss, Magazintrichter, sofern innerhalb des Kastenmaßes, deutlich mehr Freiheit bei der Anpassung bis hin zur maschinellen Überarbeitung wesentlicher Teile um das Gewicht oder die Gewichtsverteilung zu optimieren... Genau das was Standard und Production ja jetzt schon unterscheidet.
  4. Frag doch mal den durchschnittlichen DSB-Funktionär, was er von dynamischem Schießsport oder auch nur bösen schwarzen Selbstladebüchsen denkt, dann hast du deine Antwort... Der schießt wahrscheinlich lieber nur noch Lichtgewehr, bevor er für die bösen Schützen anderer Verbände etwas fordert...
  5. Im Gegenteil, aber großes Mitleid kann ich nicht empfinden. Die Jagdverbände sind seit Jahrzehnten die mehr oder minder klar erklärten Gegner des Waffenbesistzes durch alle außer sich selbst. Vielleicht wachen sie endlich, genau wie die verkrusteten Landesverbände des DSB, langsam auf und erkennen, dass sie einfach nur längere und umfangreichere "Schonzeit" hatten, solange ihre Spezln hauptsächlich die Politik in Bund und Land bestimmt haben.
  6. Mag gehässig klingen, aber: wie war noch mal die Haltung der Jagdverbände zur Begrenzung der Gelben WBK? Zur unterschiedlichen Behandlung von Sportschützen durch das WaffG in quasi allen Punkten, von Altersgrenzen über Voreintragspflichten, Bedürfnisbescheinigungen, Pflichtmitgliedschaften... Wie oft hat man ihnen gesagt: Früher oder später werden sie auch bei den Jägern anfangen. Vielleicht erkennen die Jagdverbände ja jetzt, dass wir alle im selben Boot sitzen, dass jede Beschränkung die man Sportschützen auferlegt hat früher oder später auch für sie kommen wird, wenn sie immer meinen sie seien ja die edleren Waffenbesitzer. Aber ich habe da so meine Zweifel...
  7. Weil der Verband dir das entsprechend bestätigt hat. Inwieweit er das muss ist genau die Frage, aber nicht das Thema hier.
  8. Nein, du beantragst ja auch keine WBK und keinen Voreintrag für eine Disziplin, sondern für eine Waffe. Die Disziplin spielt nur insofern eine Rolle, dass der Verband bestätigt, dass es für die beantragte Waffenart eine Disziplin gibt, und, dass du bisher keine andere Waffe besitzt mit der du diese ausüben kannst. Bei der ersten also absolut unwichtig. Schlimmer noch: sie "muss" sogar im Grundsatz für alle Disziplinen genutzt werden für die sie zugelassen ist. Wie weit du deine Waffen umbauen musst, wenn die Zulassung zu einer Disziplin nur an Anbauten hängt ist ein spannendes Thema... Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... Hier konkret § 14 III WaffG. Die 12/18 sind zudem die "regelmäßige Teilnahme am Schießen" für die Berechtigung zum Erwerb einer (weiteren) Waffe, die 4/6 sind die Anforderung an den weiteren Besitz gem. § 14 IV WaffG. Sobald du alle Voraussetzungen beisammen hast jedenfalls die Gelbe beantragen, und wenn du zumindest ausreichend konkret weißt auch die Grüne mit entsprechendem Voreintrag. Warten hat keinerlei Vorteile und den Nachteil, dass die Behörde vielleicht ein bis zwei Monate Puffer gewährt, grundsätzlich sind für das Bedürfnis aber die letzten 12 Monate vor Antragstellung entscheidend. Und der Voreintrag ist ein Jahr gültig, also genug Zeit um sich zu überlegen was genau man kauft. PS: Alles Themen die in der Waffensachkunde mindestens in Grundzügen behandelt worden sein sollten...
  9. Für einen kurzen Moment musste ich tatsächlich lachen...
  10. 1. Wozu? Bei einer Ganzstahl könnte man gegenüber der SFP mit entsprechenden Wettkämpfen mit Leistungssteigerung argumentieren, bei einer weiteren Polymer eher nicht. 2. In welchem Landesverband? Schau mal in deine Liste B, ob da irgendwas drin ist, bei dem die SFP nicht zugelassen ist, die Glock aber schon (aus welchem Grund auch immer) 3. Wenn du nicht derart auf eine weitere Polymerwaffe, oder noch spezieller auf die genannten Modelle festgelegt bist: 45er, für die es ein 9er Wechselsystem gibt beantragen, ist dann auch in der Regel keinerlei Problem die zu bekommen.
  11. Pardon, nicht aufmerksam gelesen.
  12. War sie ja nicht, bzw nur in einer recht kleinen Nische. Ersetzt hat die MP7 vorrangig die MP2. Die MP7 ist allerdings wieder eine ganz eigene Klasse von Waffe, mit klaren Vor- und Nachteilen.
  13. Ja, aber genau dafür ist sie auch optimiert. Entfernungen jenseits der 100m sind dort ohnehin die Ausnahme, und die Einschränkungen durch eine vergrößernde Optik, selbst wenn sie eine 1x-Stellung hat weit problematischer als eine Vergrößerung realistische Vorteile bieten kann.
  14. Das ist nur eben überhaupt nicht Sinn dieser Bewaffnung. Genau das ist der Punkt, es geht um Entfernungen von 15 bis maximal 100m, eher weniger.
  15. Naja, was will man treffen? Die Scheibe oder die 10 auf der Scheibe? Was davon erkennt man problemlos ohne Vergrößerung? Aber auch hier wieder: statisches, wettkampfmäßiges Schießen unter "sterilen" Bedingungen stellt nicht die gleichen Anforderungen an den Schützen und das verwendete Material wie dynamisches, taktisches Schießen unter Stress, Zeitdruck und mit unterschiedlichsten Rahmenbedinungen. Es geht nicht darum dem "polizeilichen Gegenüber" auf höhere Entfernung mit einem ruhigen, gezielten Schuss "eine Zehn zu schießen", sondern darum, auf eher kurze Entfernungen, mit Ausrüstung, in Bewegung etc schnell, aber sicher effektiv wirken zu können. Dafür ist eine vergrößernde Optik in der Regel eher hinderlich als nützlich.
  16. Der Unterschied ist nun wirklich vernachlässigbar. Ja, 223 ist 9mm unter manchen Umständen überlegen, aber 300 blk in der Regel wiederum eher unterlegen. Erst recht wenn man Unterschallmunition verwenden will, wofür im polizeilichen durchaus auch Gründe sprechen.
  17. Was die Optik angeht wahrscheinlich, wenn man sich ansieht was die Waffen ersetzen sollen und wofür sie gedacht sind ist .300 Blk aus einem kurzen Lauf mit Schalldämpfer wahrscheinlich die bessere Wahl gegenüber 5.56 und 14".
  18. Eine Waffe gleicher Funktionsweise und gleichen Kalibers wird gleich zehn mal gefährlicher wenn man sie statt in einen Holzschaft in einen schwarzen Schaft beliebigen Materials setzt...
  19. Die Gefahr besteht, aber die Alternative zeichnet sich auch bereits am Horizont ab: neue Stände werden nur unter ebenfalls teuren Lärmschutzauflagen genehmigt, alte Stände müssen ebenfalls nachgerüstet werden oder erhalten andere Beschränkungen, beispielsweise eine Begrenzung der Schießzeiten nach Tageszeit oder auf eine bestimmte Stundenzahl pro Woche. Damit ist doch auch nichts gewonnen...
  20. Eigentlich alles, aus ballistischer Sicht. Selbst Unterschall noch mehr Energie als 9x19 Überschall, daneben sind je nach Bundesland die MP5 einfach alt und haben teils noch nicht mal eine Optik, geschweige denn ein LLM. Heißt: für annähernd gleichwertige Ausstattung müsste man die MP5 flächendeckend modernisieren, das lohnt sich aber eher nicht. Wirkung gegen Westen dürfte auch um ein vielfaches besser sein, wenn auch in der Regel nicht mal durchschlagend. *lacht in Föderalismus*
  21. Seien wir mal realistisch: das mit den "über 50 m" ist einfach nur der Ausschreibungstext. Das ganze ist ein Ersatz für die MP5, wie in anderen Bundesländern auch, und realistisch einerseits für Entfernungen jenseits der 15m, die mit einer normalen Dienstpistole, dem Ausbildungsstand eines durchschnittlichen PVB und unter Stress die maximale effektive "Kampfentfernung" darstellen dürften gedacht, sowie andererseits, wie auch die MP5, einfach als Langwaffe mit etwas höherer Kapazität, Reichweite und Optik für Ausnahmesituationen, in denen das was man militärisch wohl als "Niederhalten" bezeichnen würde eher das Ziel ist als der gezielte Einzelschuss zum Zwecke der "Kampfunfähigkeit" des Gegenübers. Dass man dafür ein Kaliber wie 300 Blk gewählt hat wird wahrscheinlich der Vereinheitlichung mit den SEK und MEK dienen. Niemand wird bei der Beschaffung das Ziel gehabt haben (hoffentlich), dass der Beamte damit auf 150m oder mehr versucht den bösen Buben gezielt niederzustrecken. Wenn die Ausbildung auf diese Entfernung künftig zum Ausbildungsprogramm gehören würde wäre das für mich schon eine Überraschung...
  22. Ob Verbote einzelner Waffenarten nicht auch von der FDGO gedeckt sind kann man diskutieren. Aber spätestens beim Bedürfnisprinzip und dem Grad der aktuellen Detailregelungen sind wir da schon in einem sehr fragwürdigen Bereich...
  23. Selbst wenn man sie analog zu Wechselsystemen erlaubnisfrei für alle WBK-Inhaber erwerbbar machen würde wäre schon viel gewonnen. Natürlich kann die Möglichkeit als Sportschütze einen SD zu erwerben über kurz oder lang dazu führen, dass einige Stände direkte oder indirekte SD-Pflicht haben, aber ich denke das wäre immer noch besser als die aktuelle bzw absehbare Alternative, nämlich, dass manche Stände geschlossen werden. Und im gleichen Zug kann man mal darüber nachdenken, wie sinnvoll die ganzen anderen Verbote für Waffenzubehör (Wärmebildvisiere, Laser/Lichtmodule..) sind, denn eine Deliktsrelevanz gibt es hier genauso wenig. Diese Frage "darf" man aber bei kaum einer Regelung des Waffenrechts ernsthaft stellen, denn die Antwort ist jedem der sich damit auch nur kurz befasst hat klar...
  24. Ist mir schon durchaus bewusst, aber selbst dann sind über 6000 € pro Einheit, gerade mit einer eher kosteneffizienten Optik, nicht gerade wenig.
  25. Geht ganz schnell, wenn man für jede mögliche Form des Trainings ein eigenes System mit beschafft, weil man den angehenden Vollzugsbeamten nicht mal zutraut in der Ausbildung niemanden mit einer scharfen Waffe zu verletzen... Wahrscheinlich kosten die Laserwaffen schon mehr als die scharfen ...
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