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ChrissVector

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Alle Inhalte von ChrissVector

  1. Der sich weder mit der Fragestellung tatsächlich beschäftigt noch auf irgendeine Norm oder andere Rechtsquelle verweist... Wir drehen uns etwas im Kreis. Mittlerweile denke ich aus der EN 1143-1 eine Stelle gefunden zu haben, die etwas darauf hindeutet, inwiefern sich ein Umbau auf die Zertifizierung auswirken könnte, aber eben auch nur im Ansatz. Werde mich nächste Woche mal mit dem Hersteller in Verbindung setzen, vielleicht bin ich danach schlauer...
  2. Durch was für eine Maßnahme?
  3. Ob und wenn, auf welcher rechtlichen Grundlage das so ist ist aber doch gerade die Fragestellung. Dieser Abschnitt befasst sich nur deklaratorisch damit, welche Stellen überhaupt zertifizieren dürfen, dass ein Behältnis den geforderten Widerstandsgrad hat. Also gibt es keine Unterscheidung, und da Hersteller oder andere Dienstleister solche Umbauten vornehmen darf es grundsätzlich auch der Laie? Oder was möchtest du mir mit diesem Satz sagen?
  4. Auch die Schlösser sind zertifiziert nach EN 1300, auf die wird in EN 1143-1 auch bezug genommen wenn es um die Voraussetzungen für die Widerstandsgrade geht.
  5. Und genau so weit war ich im Grunde. Aber ist die Schlossliste jetzt abhängig vom Hersteller, vom Modell oder vom Institut?
  6. Und im Kern drehen wir uns genau um diese Frage: hat eine solche Veränderung Einfluss auf die Zertifizierung? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
  7. Nein, aber auch das ist nicht wirklich etwas, mit dem sich die Norm befasst. Da geht es eigentlich nur darum welcher Widerstandsgrad wie festgelegt ist, und wie die Widerstandsfähigkeit im Einzelnen getestet wird.
  8. Auch eine interessante Frage, aber bei mir würde es sich konkret um einen ECB-S zertifizierten Schrank und ein auf der Liste befindliches Schloss handeln.
  9. Welches Schloss eines anderen Herstellers verbaut werden darf ist ein Betriebsgeheimnis? Mir ist ehrlich auch egal, in welchem Land der Tresor gebaut wurde. Der ehemalige Besitzer steht leider für derartige Rückfragen mittlerweile nicht mehr zur Verfügung.
  10. Das ist schon mal sehr interessant, vielen dank. Aber bedeutet vermutlich nicht, dass auch jedes Schloss auf der Liste bei jedem durch den ECB-S zertifizierten Schrank eingebaut werden darf, oder?
  11. Ich weiß es mittlerweile, da ich zum Glück Zugriff auf den Text der Norm habe. Aber diese enthält leider keinerlei Angaben zur Fragestellung, sondern nur zu den Anforderungen der Zertifizierung und der Durchführung der jeweiligen Prüfungen.
  12. Also wird mir ein Hersteller auf Nachfrage, ob ich selbst Umbauten am Schloss vornehmen darf erklären, dass ich das nicht darf, weil das in einem Dokument steht, das er mir nicht zeigt?
  13. Also darf nur ein geschulter Mitarbeiter der jeweiligen Herstellerfirma solche Arbeiten vornehmen? Weil das genau so in den jeweiligen Zertifizierungsdokumenten steht, die mir der Hersteller auf Nachfrage sicher auch entsprechend zur Verfügung stellt? Nein, aber diese Liste lässt sich ja aus der Zertifizierung entnehmen bzw separat beim Hersteller erfragen. All diese Fragen sollten ja problemlos zu beantworten sein, und nach eben solchen Antworten suche ich hier.
  14. Hierzu könnte man auch problemlos die VDE-Normen sowie die NAV finden, die die Anforderungen an die Ausführung als auch die nötige Qualifikation festlegen. Und genau nach etwas vergleichbarem suche ich für die Schränke. Nebenbei wäre mir neu, dass der TÜV sich damit befassen würde, ob das Rad von einem ausgebildeten KFZ-ler oder eben nur von einem Selbst gewechselt wurde. Und genau darum geht es am Ende: dass ich selbst die Arbeiten fachgerecht ausführen muss, und am Ende für etwaige Fehler niemand anderen zur Verantwortung ziehen kann ist mir absolut klar. Es geht mir lediglich um die Frage, ob hier der Widerstandsgrad durch derartige Arbeiten beeinträchtigt würde, und wenn, wo sich dazu Regelungen finden.
  15. Ich verstehe nicht ganz, worauf du hinaus willst. Man kann es natürlich als "typisch deutsch" abtun, dass ich nicht bereit bin für den Einbau eines 150€ Schlosses in einen 600€ (Neupreis vor X Jahren) Schrank nochmals einen Betrag in der Größenordnung des Neupreises zu zahlen, damit es auch tatsächlich der Fachmann gemacht hat. Man mag es nicht glauben, aber manche Menschen wechseln sogar ihre Reifen am Pkw noch selbst, auch wenn sie keine Bühne, keinen Drehschlagschrauber mit Drehmomenteinstellung und keinen Meisterbrief im KFZ-Handwerk vorzuweisen haben. Da krähnt aber am Ende, trotz umfangreicher Regelungen zum technischen Zustand von Kfz im öffentlichen Straßenverkehr auch kein Hanh danach, solange alle Teile zugelassen und alle Arbeiten fachgerecht durchgeführt sind. Ich verstehe absolut, dass ein Tresor seinen Preis hat, und bin durchaus auch bereit mir vernünftige Qualität zu besorgen, statt überall nur nach dem billigsten Teil Ausschau zu halten. Der Tresor ist von einem namhaften "deutschen" Hersteller/Vertrieb, und war eben bereits gebraucht als ich ihn erworben habe. Er erfüllt meine Anforderungen vollumfänglich, mit Ausnahme des Schlosses, passt sehr schön in eine Nische, entsprechend sehe ich auch keine Veranlassung mir direkt einen neuen Schrank zu kaufen, zumal auch dort für Zahlenschlösser, wenn auch verständlich, entsprechende Aufpreise verlangt werden. Und tatäschlich erschließt sich mir nicht gänzlich, warum es für derartige Arbeiten eines Fachmannes (welcher Art denn überhaupt? Muss dafür ja dann eine entsprechende Qualifikation geben, deren Erfordernis in einer Vorschrift verankert ist...) bedürfen sollte. Die Tresore sind ja nicht zuletzt auch aus Gründen der Normung sehr einheitlich bzw modularisiert aufgebaut, das Schloss ist eine kleine, eigenständige, und eigens zertifizierte Einheit, die sich problemos austauschen lässt. Also warum nicht selbst machen?
  16. Aber wahrscheinlich auch nur zum Nachweis "hat einen zugelassenen Schrank" für die Erteilung einer Erlaubnis. Ob du den danach im Halbjahresturnus nach Laune gegen einen anderen, entsprechend zugelassenen Schrank tauschst ist der Behörde egal, bzw erlangt sie davon nicht mal Kenntnis.
  17. Den Gedanken hatte ich auch schon, aber weder will ich das mit meinem zuständigen SB besprechen, noch erwarte ich von einem SB irgendeine Kompetenz dahingehend. Ist auch gar nicht wirklich sein Aufgabenbereich, sich in die technischen Fragen dieser Art einzuarbeiten. Zumal er die Frage ja auch nur in Zusammenhang mit meinem konkreten Tresor würde beantworten können...
  18. Genau da bin ich nunmal anderer Ansicht, gerade nachdem ich mich mal etwas umgesehen habe wie die Schlösser eingebaut sind... Das ist so lächerlich simpel, gerade bei von außen bestromten Elektronikschlössern, sind teils einfach nur die drei Schrauben die das eingentliche Schloss in Position halten. Selbst mit Drehmoment und Sicherung ist das weniger kompliziert als bei einem modernen Pkw ein Leuchtmittel zu wechseln... Dass ich am Ende wenn alles blöd läuft der Dumme bin, wenn doch tatsächlich jemand bei mir einbricht und tatsächlich einen Gedanken daran verschwendet das Schloss zu manipulieren, statt einfach mit roher Gewalt das ach so sichere Behältnis zu öffnen, dieses Risiko bin ich bereit einzugehen. Mir geht es eher um die Frage, ob mir bei der nächsten Kontrolle die Behörde daraus einen Strick drehen kann, und wenn ja, mit Verweis auf welche Vorschrift.
  19. Das ist bei mir auch kein Problem, der Schrank ist eh schon zu alt dafür. Deshalb ist mir auch das mit dem Siegel ziemlich egal...
  20. Jetzt ist sie raus, danke schon mal im Voraus.
  21. Kann dir aus irgeneinem Grund keine PM senden gerade.
  22. Naiv wie ich bin hätte ich ja gedacht, dass auch gerade solche Punkte teil der Normung wären... Das hatte ich befürchtet, und könnte ich zumindest nachvollziehen. Führt natürlich gerade bei älteren Schränken zu neuen Problemen, denn damals gängige und umfasste Schlösser sind teils nicht mehr zu bekommen. Schrauben raus und wieder rein drehen würde ich jetzt nicht als invasiv bezeichnen, aber ich verstehe natürlich was du meinst.
  23. Genau deshalb ja der Faden. Eigentlich hat ein ensprechender Dienstleister dem Hersteller diese erteilt. Sind wir natürlich wieder beim Thema Typenzulassung und zertifizierte Schlösser. Und das Siegel ist die nächste Frage, auch darum ranken sich ja fast schon Mythen... Nur für die Versicherung relevant? Bloßes Garantiesiegel? Oder doch am Ende "Manipulationsschutz" der für die Einstufung relevant ist? Das ist mir klar, da das Gesetz diesbezüglich ja auf die Einstufung nach EN 1143-1 verweist. Aber irgendwo muss man dazu doch etwas finden können. Auch der Hersteller wird sich bei der Umrüstung, die er anpreist und vergoldet haben möchte ja an irgendeine Vorschrift halten. Oder am Ende doch einfach nur das zertifizierte Schloss seiner Wahl einbauen?
  24. Und wäre ich Hersteller, ich würde nichts anderes sagen. Aber genau solche Behauptungen finde ich zuhauf, nur eben ohne jeglichen Beleg. Wenn dem so wäre müsste es ja irgendwo, und sei es nur in einer Norm eines technischen Verbandes (wäre das dann hier der VdS? ) eine entsprechende Regelung geben.
  25. Das hatte ich bereits auch mehrfach bei meiner Recherche gehört. Aber gibt es zum Thema Typenzulassung irgendwas handfestes zum nachlesen? Wenn die Schlösser selbst ja bereits zertifiziert sind wäre es doch merkwürdig, wenn dann wieder nur bestimmte Modelle in einem Schrank verbaut werden dürfen...
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