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GermanKraut

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  1. Welches Regierungssystem wäre denn deiner Meinung nach für Deutschland sinnvoll?
  2. In welcher Hinsicht?
  3. Ich würde es als höflich und angemessen finden, wenn wir nach Stevens sehr ausführlicher, objektiver und neutral geschriebener Vorfallsschilderung auch mal die andere Seite in Form der besagten Dame hören könnten. Es würde wohl helfen, wenn dann beide Involvierten in diesen Vorfall (also Steven und die besagte Dame) dann vielleicht mit mediatorischer Hilfe dieses Forums zu einer gütlichen und zukünftig auch für beide Parteien befriedigenden Lösung dieses zwischenmenschlichen Konflikts finden würden.
  4. Das kann man so nun wirklich nicht sagen. Der Steven schreibt sehr anschaulich über ein Erlebnis, welches ihm menschlich sehr zugesetzt hat. Er vertraut sich hier im Forum den Teilnehmern an und erwartet dann auch völlig zu recht, dass man ihm bei seinem Anliegen hilft bzw. ihn moralisch unterstützt, die ganze Sache zu verstehen, einzuordnen und zu diskutieren. Was ja letzten Endes auch der Sinn eines Forums ist. Der Großteil der Antwortenden hat Steven völlig berechtigt beigestanden und ihn in seinen Ansichten bestärkt. Nun wäre es vielleicht auch hilfreich, die Quelle seiner diesbezüglichen Probleme zu befragen, aus welcher Intention heraus sie den Steven in diese Lage gebracht hat, sich öffentlich erklären zu müssen. Das ist nämlich alles andere als schön für den Betroffenen, wie man unschwer in diesem Thread erkennen kann.
  5. Es wäre interessant, die Sichtweise der 2. Vorsitzenden zu diesen beiden Abmahnungen zu hören. Vielleicht könnte man dann den Ärger, den @steven empfindet, ein wenig besser verstehen.
  6. Sehr bewegend geschrieben. Weitere Infos dürften wirklich sehr interessant sein.
  7. Das nennt sich ganz einfach Vertragsfreiheit. Und der Eigentümer kann so in vielerlei Hinsicht bestimmen, wie seine Mieter damit umgehen.
  8. Irgendwann ist aber auch jeder Unfall mal vorbei. Und bei diesem hier wie bei Steven vorgetragen war das nur ein kleiner Kratzer mit großem Blutverlust, der spätestens mit dem Losfahren des Verunfallten für den unverletzten verantwortlichen Mieter vorbei war. Da hätte man nun wirklich problemlos seinen vertraglichen Pflichten nachkommen können und sich nicht sang- und klanglos davor drücken müssen. Ansonsten hätte ja auch ZEITNAH eine kurze Email oder ein Anruf an die besagte Dame mit Schilderung des Vorfalls und Ankündigung einer unverzüglichen Reinigung bzw. dem Ersatz der anfallenden Reinigungskosten genügt, um zumindest sein grundlegendes Wollen zur Beseitigung der selbstverschuldeten Schweinerei zu bekunden.
  9. Nein, duschen nicht. Aber der Vermieter kann zum Beispiel vertraglich vereinbaren, dass ich regelmässig das Treppenhaus putze und bei selbstverschuldeten Verschmutzungen in Räumlichkeiten, die von allen Mietern genutzt werden (z.B. Treppenhaus, Waschküche etc.), diese unverzüglich beseitige. Sollte eigentlich für jeden halbwegs gut erzogenen Menschen mit einem grundlegenden Sozialverhalten selbstverständlich sein. Und für alle anderen gibts halt ne Abmahnung.
  10. Nein. Jeder Stand-Betreiber hat das Recht, zusätzlich zu den bestehenden Gesetzen weitere Einschränkungen vorzunehmen, wenn er diese vorab kommuniziert und schriftlich mit den Nutzern vereinbart.
  11. Die Frage ist doch nicht, ob dir die Regelung bekannt ist oder du sie verstehst, sondern ob diese Regelung Teil deines Mietvertrags ist. Ist sie das?
  12. So ehrenhaft Dein Verhalten auch ist, nur weil jemand so blöd war und sich in den Finger geschnitten hat (was ja laut deiner Aussage nun auch nicht gerade in höchstem Maße lebensbedrohend gewesen ist,um es mal sehr wohlwollend zu formulieren): Als verantwortlicher Mieter bist Du auch für das Fehlverhalten Deiner Mitglieder verantwortlich, gerade was Verschmutzungen anbelangt. Und diese Verschmutzung war ja nun eindeutig selbstverschuldet, und dann auch noch in Deiner Anwesenheit und Deiner Kenntnis. Ein schwerer Notfall wie z.B. Schußverletzung und Rettungseinsatz lag ja nun nicht mal ansatzweise vor, sondern nur ein Kratzer am Finger mit starker Blutung, die ja auch sofort durch dein Fachgeschick so gut verbunden worden ist, dass der Verletzte aus eigener Kraft mit seinem Auto den Weg zum Arzt antreten konnte. Nach den hier von Dir geschilderten Erzählungen aus deinem Leben sollte so ein Kratzer dich nun auch nicht soweit traumatisieren, dass du darüber deine vertraglichen Pflichten zur Einhaltung der Sauberkeit vergessen musstest, zumal du ja mit den Papiertüchern schon eine gewisse eher erfolglose Grundreinigung versucht hast. Wie auch selber zugegeben hast, war diese Grundreinigung alles andere als effektiv gewesen, so dass sich nun die Frage stellt, warum du dich nun über die völlig berechtigte Abmahnung aufgrund deines (im Nachhinein von Dir auch erkannten) Fehlverhalten aufregst. Das ist das Thema, und nicht, dass Blut auf dem Boden war. Das Blut hättest Du oder einer von euch zeitnah und restlos entfernen müssen, was ja mit dem "Eimer Wasser" laut deiner Aussage auch kein Problem gewesen wäre.
  13. Zu 1.) Ein Mitglied hat in Deiner Anwesenheit den Boden vollgesaut. Weder Du noch die anderen Mitglieder haben es dann für notwendig erachtet, die Sauerei vollständig zu entfernen und haben die Verschmutzung für nachfolgende Nutzer des Schießstandes hinterlassen. Gerade bei einer festgetrockneten Blutlache auf dem Boden eines Schießstandes dürfte für nachfolgende Benutzer keine große Freude aufkommen, geschweige denn ein Verständnis dafür, die unverschuldete Schweinerei zeit- und kostenintensiv zu beseitigen. Gibt es einen Passus in Deiner Mietvereinbarung, dass die von Dir angemieteten Räumlichkeiten sauber und ordentlich zu hinterlassen sind? Wenn ja, war die Abmahnung für diese selbstverschuldete Schweinerei doch völlig gerechtfertigt. Wenn nein, warum hast Du dann eine bekommen? Zu 2.) Ist es denn erlaubt, dass vier Waffen vor dem Schützen auf dem Tisch liegen? Nur weil es Dir nicht bekannt ist, kann es ja trotzdem nicht erlaubt sein. Ist es nicht erlaubt? Dann wäre die Abmahnung aufgrund Deines Fehlverhaltens völlig berechtigt. Ist es erlaubt? Warum hast Du dann eine Abmahnung bekommen? Vielleicht sollten wir erstmal diese beiden Punkte klären, um ein wenig Verständnis (oder auch Unverständnis) für die besagte Dame zu entwickeln.
  14. Das geht noch viel einfacher: Jeder Bewerber hat ALLE rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem Schießbetrieb zu beachten. Wenn Du Mitglied im Verein bist, hast Du dich daran zu halten. Rechtsfreie Bereiche werden da nicht akzeptiert. Ansonsten kann man sich auch in einen Verein einklagen. Das dürfte bei so ziemlich allen Schützenvereinen aufgrund ihrer Satzung problemlos möglich sein.
  15. Da gebe ich Dir absolut recht, aber weniger in dem Sinne, wie Du ihn meinst.
  16. Dieser Thread ist insofern außerordentlich sinnvoll, in dem man nun weiß, welche wichtigen Fragen man auf jeden Fall vorher klären sollte, ehe man einem unbekannten Schießstand bzw. Verein beitritt, um dort am Schießbetrieb aktiv teilnimmt: 1.) Schießstand DSGVO-konform eingerichtet? 2.) Nähere Angaben zur Person des 2. Vorsitzenden (Körperbau und -verfassung, Arbeitsverhältnis außerhalb des Vereins, allgemeine geistige Befähigung) Diese Checkliste sollte bei keinem zukünftigen Besuch einer Schießstätte fehlen und alle Punkte im Voraus gewissenhaft geklärt werden.
  17. Es ist ein sanktionsloser Wunsch meinerseits, keine Forderung mit Ultimatum und Androhungen.
  18. Aufgrund der starken öffentlichen negativen Aussenwirkung, die dieser Thread besitzt, sollte das Thema hier sofort geschlossen werden. Ich bitte die verantwortlichen Moderatoren, meinen diesbezüglichen Wunsch zeitnah umzusetzen.
  19. Alle Meinungen wurden nun kund getan. Ab jetzt wird alles nur noch wiederholt. Ist vielleicht nun wirklich eine gute Idee, den Thread zu schliessen.
  20. Es sagt schon so einiges über eine Person aus, die andere Menschen charakterlich nach ihrem Aussehen beurteilt und dieses dann unter anderem als "Weisheit aus dicken alten Büchern interpretiert" begründet. Welches "dicke alte Buch" meinst du denn diesbezüglich? Lass den NS-Scheiß hier raus!
  21. Die Dame ist für die Unversehrtheit und Sicherheit des Standes verantwortlich. Deshalb kann sie sich in dieser Funktion auch jedes dazu relevante Video ansehen und alles ansprechen, was ihrer Meinung nach unangebracht ist. Das schliesst dann neben deiner Person auch alle anderen Nutzer des Standes ein. Wo genau liegt jetzt das eigentliche Problem?
  22. Ja ist schon interessant, dass der TS mit "dick, behindert, arbeitsscheu" die gleiche "personenbezogene Begrifflichkeit" benutzt, welche von den bei ihm genannten "historischen Rampenarbeitern in der Zugabfertigung" ebenfalls benutzt worden sind. Falls das aber zur geäußerten Meinungsfreiheit gehört, sollte er es natürlich oft und gern erwähnen, wenn ihm danach ist.
  23. Also im Prinzip gebe ich Dir recht, aber Dein Argument "wo jemand wegen seiner Meinung (ja, wir haben Meinungsfreiheit in D)" würde ich so nicht allgemein bejahen, denn es kann durchaus Meinungsäußerungen geben, die einen Straftatbestand erfüllen. Welche das zum Beispiel sind, dürfte hier eigentlich jeder wissen. Von daher könnte ich mir schon sehr gut vorstellen, dass zum Beispiel bekennende Nazis, die ihre Meinungsgesinnung öffentlich im Verein zum Besten geben, recht zeitnah den Flugschein bekommen. Aber das hängt natürlich auch immer vom jeweiligen Umfeld ab und muss nicht für jeden Verein gelten.
  24. Genau so sollte es sein, wenn man stolzer LWB ist! Kann der Rest des system- und medienmanipulierten Stimmviehs allerdings völlig zu Recht nicht nachvollziehen.
  25. Gesetze galten noch nie für alle. Auch nicht in Deutschland Falls diesbezüglich Zweifel bestehen, einfach mal ein Geschichtsbuch zur Hand nehmen. Da steht dann alles drin.
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