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IGNORED

Der ultimative VERschlossen Thread


Thomas74

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nach unzähligen Diskussionen, Dekaden voller Streitigkeiten und zermürbender Streitgespräche hier im Forum ist es endlich soweit. Wir haben das Mysterium um VERschlossen und GEschlossen geklärt. Man mag es kaum glauben, die Antwort könnte simpler nicht sein:

zu Frage 2:

Sie dürfen Ihr Messer nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Ein verschlossenes Behältnis verfügt über einen Schließmechanismus, wie z.B. ein Rucksack oder eine Aktentasche.

:gutidee:

Hier natürlich der Link dazu: http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_f...r-650-5957.html (ganz unten)

und da Fr. Fograscher schließlich in die Gesetzgebung involviert war dürfte sie auch über das nötige Fachwissen verfügen :rolleyes:

so,

jetzt muss ich mal schauen wie viele meiner Innenjackentaschen über einen Schließmechanismus verfügen......

Gruß,

Thomas

Geschrieben
und da Fr. Fograscher schließlich in die Gesetzgebung involviert war dürfte sie auch über das nötige Fachwissen verfügen :rolleyes:

Ein kühner Rückschluß :rolleyes:

Angesichts dessen , was bei den Gesetzgebungsverfahren so rauskommt , würde ich eher aufs Gegenteil schließen B)

Geschrieben
... würde ich eher aufs Gegenteil schließen B)

Willst Du unseren, nur ihrem Gewissen verpflichteten, Volkstretern wirklich Unkenntnis unterstellen? Das wäre doch wirklich ein starkes Stück! Das wäre ja beinahe so, als würde eine Partei jemanden auffordern sein Mandat niederzulegen, wenn dessen (deren) Meinung im Augenblick gerade mal nicht passend ist.

Geschrieben

Hallo

gerade habe ich mit Frau Mensching telefoniert. Man verband mich mit ihr, da Sie in dem Gesetzgebungsverfahren involviert war. Vorzimmer von Frau Fograscher.

Ich bat Sie um eine schriftliche Bestätigung des Begriffs "verschlossen" um meine Rechtsunsicherheit aus dem Weg zu räumen. Sie sah darin kein Problem und will mir schreiben, daß ein Rucksack dann verschlossen ist, wenn der Druckknopf eingerastet ist und die Aktentasche dann wenn der Bügel im Schloss einrastet. Ich betonte, daß meine Aktentasche kein Zahlenschloß besitzt.

Sie redetet am Anfang was von mehr wie zwei Handgriffen. Also scheinbar sehr kompetent das Büro.

Steven

Geschrieben
Hallo

gerade habe ich mit Frau Mensching telefoniert. Man verband mich mit ihr, da Sie in dem Gesetzgebungsverfahren involviert war. Vorzimmer von Frau Fograscher.

Ich bat Sie um eine schriftliche Bestätigung des Begriffs "verschlossen" um meine Rechtsunsicherheit aus dem Weg zu räumen. Sie sah darin kein Problem und will mir schreiben, daß ein Rucksack dann verschlossen ist, wenn der Druckknopf eingerastet ist und die Aktentasche dann wenn der Bügel im Schloss einrastet. Ich betonte, daß meine Aktentasche kein Zahlenschloß besitzt.

Sie redetet am Anfang was von mehr wie zwei Handgriffen. Also scheinbar sehr kompetent das Büro.

Steven

Bitte, bitte posten (wenns denn erlaubt ist)wenn die Antwort kommt. Danke für das Engagement.

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Und wenn der Knopf ausgeleiert bzw. der Reißverschluss ausgerissen ist - immer noch verschlossen ? :rotfl2:

Hallo SBine

das ist doch ein riesiges Betätigungsfeld für Beamte. Mit Entusiasmuß gehen Heerscharen Deutscher Beamter an die Frage: wie ausgeleiert darf ein Knopf sein, bevor das Privileg des Verschließens nicht mehr gegeben ist. Es kann eine neue Behörde mit Behördenleiter, Berater, Abteilungsleitern und was weis ich noch alles aus der Taufe gehoben werden. Alles im Namen des Bürokratieabbaus selbstverständlich. Wenn das nicht so nahe an der Wirklichkeit wäre, könnte man da einen Film von machen. Aber so einen gibt es ja schon: Asterix bei den Römern.

Steven

Bitte, bitte posten (wenns denn erlaubt ist)wenn die Antwort kommt.

Selbstverständlich werde ich den Brief hier reinsetzen.

Ich kann mir nur nicht vorstellen, daß es so einfach sein wird. Aber bei der Qualität unserer Abgeordneten ist mit Allem zu rechnen.

Steven

Geschrieben
Wie sieht das eigentlich mit einer verschlossenen Gürteltasche aus? :confused:

naja, solange Sie einen Schließmechanismus, der lt. Fr. Frogascher aus einem Reißverschluss besteht, hat.......

Geschrieben
naja, solange Sie einen Schließmechanismus, der lt. Fr. Frogascher aus einem Reißverschluss besteht, hat.......

vom reissverschluss sagt sie aber nichts!

Geschrieben

Also sollte man sich so eine Prolitasche versorgen, oder gleich eine Firma gründen und die Taschen selbst herstellen(lassen) :00000733:

Geschrieben

Schon VOR dieser aufschlussreichen Antwort stand (bezüglich meines Einhand-Rettungmessers, auf dessen Mitnahme ich nicht verzichten werde) für mich folgende künftige Vorgehensweise fest:

Rettungsmesser in seinem (dafür vorgesehenen) Cordura-Etui. Das Etui in ein Handy-/Kleinzubehör-Fach meines

Rucksacks - Büro-Daypack mit vielen Fächern - eingeschoben (ist dort auch nicht mehr sichtbar). Die Rucksacktasche, in der sich dieses Fach befindet, per Reißverschluss geschlossen.

Erzähle mir niemand, DAS sei ein (nach Intention des Gesetzgebers) schnell zugriffsbereites Führen. Mal abgesehen davon, dass das nach allergrößter Wahrscheinlichkeit kein Mensch je kontrolliert.

(P.S.: hat schon mal jemand ein mit Schloss (Schlüssel) verschließbares Messeretui gesehen - langsam wird's :rotfl2:)

Geschrieben
Wenn das nicht so nahe an der Wirklichkeit wäre, könnte man da einen Film von machen. Aber so einen gibt es ja schon: Asterix bei den Römern.

Muahaha, das bei Asterix mit dem Rundschreiben im Haus der Verrückten und dem Pförtner, der alle zur Hafenkommandatur schickt, ist wirklich Weltklasse ! :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Also 2 Dinge dazu:

1. Schon ein Blick auf die Abgrenzungsproblematik ver-/geschlossenes Handschuhfach zeigt, dass Frau Fograschers Interpretation nicht richtig sein kann: Auch beim Handschuhfach ohne abschliessbaren Schloss rastet irgendein Riegel ein - ähnlich wie bei o.g. Aktentasche ohne Zahlenschloss/Schlüsselschloss. Das ist dem Gesetzgeber aber nicht genug, denn just eine in einem solchen Handschuhfach abgelegte Kurzwaffe würde klar als Führen betrachtet!

2. Sorry, aber eine schriftliche Bescheinigung der werten Frau Fograscher wird vor Gericht wenig nutzen. Das sage ich aus eigener Erfahrung in einem krasseren Fall: Wir hatten in den 90ern mal einen Prozess gegen die GEZ wegen Rundfunkgebühren. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zog dann meine Frau einen persönlich gehaltenen Brief des Ministerpräsidenten an sie heraus. Darin erklärte dieser wie er das von ihm mit unterzeichnete Gesetz verstanden haben möchte. Naiv wie wir damals waren, dachten wir, jetzt kann ja nix mehr schief gehen, alles geklärt. Das war aber ein Trugschluss. Der Rechtsprofessor der die Rundfunkanstalt vertrat, bekam nach Lesen des Briefes erstmal fast einen Herzkasper, faselte was von "Beeinflussung des Gerichts" usw. und auch der Richter war eher sehr verärgert und wollte sich der Interpretation des Ministerpräsidenten nicht anschliessen. Wir veloren den Prozess.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Nicht umsonst muss ein Chirurg estmal eine ganze Weile lernen und üben, bevor er einem Menschen mit dem Skalpell näher als 10cm kommen darf.

Bei unseren Politikern - Gesetzgebern! - dagegen werden die Voraussetzungen für ihre tätigkeit etwas anders gehandhabt.

Geschrieben

vielleicht kann ja einer unserer rechtsgelehrten mal etwas fundiertes dazu sagen.

wenn ich carcano soweit richtig verstanden habe, sind im gesetz die beiden extreme als beispiel genannt. also handschuhfach geschlossen = führen, abGEschlossenen behältnis aber = nicht führen. ein geschlossener waffenkoffer für eine langwaffe (=eh sehr unhandlich, überhaupt den koffer aus dem auto zu zerren, auch wenn hinter den sitzen), der nur schnappriegel besitzt, liegt irgendwo dazwischen, wäre aber dann z.b. kein führen, ebensowenig, wie ein futteral mit reissverschluß für eine langwaffe....

vielleicht macht man sich ja noch die mühe, in einer vo oder vv klarzustellen, dass ein geschlossener waffenkoffer bei einer langwaffe reicht, eine geschlossene jackentasche bei einer kurzwaffe aber nicht.

Geschrieben
Ich bat Sie um eine schriftliche Bestätigung des Begriffs "verschlossen"

ob das unbedingt so clever war?

zum einen bringt die meinung von der frau nichts vor gericht zum anderen muß man keine schlafende hunde wecken.

für die bedeutung eines wortes in verbindung mit gesetzen oder verordnungen gibt es begriffsdefinitionen.

Geschrieben

Warum können diese "kompetenten Leute" das nicht mit einem Halbsatz im Gesetz klarmachen ? Da steht genug Unnötiges , da würde es auf so was Wichtiges nicht ankommen .

Wäre das alles so einfach , dann dürfte ich meine Waffen offen im Kofferraum transportieren , ohne Hülle und ohne Alles .

Es bedarf nämlich eines ordentlichen Zeitaufwands und vieler Handgriffe , bis ich vom Fahrersitz am Kofferraum bin !

Bei uns werden fast nur noch Gesetze gemacht , bei denen schon VOR Inkrafttreten klar ist , daß sie Gerichte beschäftigen und Anwälte reicher machen werden.

Bei Leuten die dafür verantwortlich sind mangelnde Sachkompetenz zu vermuten ist deshalb nur naheliegend !

GSG

Geschrieben
Wie sieht das eigentlich mit einer verschlossenen Gürteltasche aus? :confused:

So ganz ist mir die Dramatik der Diskussion über ver- oder geschlossen nicht klar. Die deutsche Sprache hat doch mit gutem Grund verschiedene Begrifflichkeiten dafür und das dürfte doch weder einem Referenten im BMI noch einem deutschsprachigen Sportschützen entgangen sein.

Wenn eine Tasche offen steht, kann man reinschauen. Wenn sie geschlossen ist, geht das nicht mehr. Wenn ein Verschluß dran ist, dann ist sie verschlossen und wenn ein Schloss dran ist, dann ist sie abgeschlossen. Verschlüsse sind z.B. Klick, Schnalle, Bajonett und noch viele mehr, Schlösser sind Zahlen, Schlüssel, etc.

Wer das nicht glaubt, dem hilft auch keine Deutschnachhilfe eines Abgeordneten, der ja möglicherweise auch aus sprachlich retardierten Verhältnissen stammen kann.

Geschrieben

Der Unterschied ist an sich einfach genug, und Frau Fograscher hat ihn auch richtig definiert. Geschlossen ist ein Behältnis dann, wenn es "zu" ist (auch die eingeschobene Schublade oder die Handtasche mit Klappe, oder als Vergleich wie eine geschlossene Tür), verschlossen ist es dann, wenn es einen wie auch immer gearteten Schließmechanismus besitzt, der auch aktiviert ist und der zum Öffnen separat (!) betätigt werden muß.

Und es komme bitte jetzt keiner schlaumeierisch mit der alten 08-Verwahrtasche mit Dornschnalle, ja? ;-P Danke.

Carcano

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