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IGNORED

Transport nur im VERschlossenen Behältnis? Mit Schloß?


piffpaff

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Die Visier hat ja dankenswerter Weise versucht, das Dickicht des neuen WaffG etwas zu lichten.

Nicht ganz erfolgreich- das liegt aber am WaffG, nicht an der Visier:

Muss ich beim Transport zum Schießstand meine Gewehrtasche/ meinen Pistolenkoffer jetzt mit einem Schloß abschließen???

Bitte mit Quelle o.ä....

Danke!

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Wie oft ist es bitte passiert, dass einem Sportschützen die Flinten aus dem Wagen geklaut wurden ^_^

Mal wieder nur ein riesiger, dämlicher Witz.

Die logische Konsequenz aus dieser Angst vor einer Entwendung der transportierenden Waffen ist doch, dass dem Sportschützen erlaubt wird eine geladene Kurzwaffe zu tragen. Denn wie sonst soll er das gefährliche Gut auf der Rückbank vor fremdem Zugriff schützen?

Also Mumpitz. Darum geht es nämlich gar nicht.

Dieser Quatsch ist nichts weiter als ein "Den Terroristensportschützen von seinen eigenen pösen, pösen Waffen fernhalten".

Das mit Schlössern versehene Transportbehältnis im Wageninneren erweckt doch erst recht Aufmerksamkeit.

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...Das mit Schlössern versehene Transportbehältnis im Wageninneren erweckt doch erst recht Aufmerksamkeit.

Am besten das Kurzwaffenköfferchen mit Handschellen aus dem heimischen Schlafzimmer :rolleyes: am Handgelenk befördern - dann wird keiner aufmerksam B)

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Wie oft ist es bitte passiert, dass einem Sportschützen die Flinten aus dem Wagen geklaut wurden ^_^

Dadrum gehts doch gar nicht. Der Grund für die Regelung liegt darin, daß es bis her täglich vorkommt, daß Sportschützen auf dem Weg zum Schießstand ihre Waffen aus dem Transportbehältnis holen und jeden erschießen, der sie kontrollieren will oder der Ihnen die Vorfahrt nimmt.

Achja, mir ist die grüne Farbe ausgegangen....

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Oder ab damit in den Kofferraum. Dann gehts auch GEschlossen. :)

Also kann ich wie immer meine Waffen zum Schiesstand befördern! Auf dem Weg zur Jagd wie gehabt. Wenn KW , dann ungeladen im Holster oder im Rucksack und LW im Futteral im Kofferraum.

Obwohl ich die auch auf den Beifahrersitz legen könnte!

ich weiss wofür die POlitiker diese Gesetze machen! Einzig und allein um dem Volk das Gefühl zu geben etwas für die Sicherheit und gegen Waffen zu tun.

Das mit den Waffen die vom Waffg erfasst werden eh NIX passiert interessiert doch keinen. :peinlich:

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Alles klar- also muss ich mir ein paar billige Zahlenschlösser besorgen, die ich pro forma an meinen Behältnissen anbringen muss... und die ich möglichst un-umständlich aufkriege.

Schön, dass hier Probleme gelöst wurden, die nicht bestanden...

Bin im übrigen mal gespannt, wie viele Kontrollen kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes bei Sportschützen durchgeführt werden werden..... <_<

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Ja.

Quelle: Bundestagsdrucksache.

Quatsch!

Oder ab damit in den Kofferraum. Dann gehts auch GEschlossen. :)

Genauso quatsch!

Haben wir hier schon diskutiert.

"Verschlossen" heißt nicht "abgeschlossen".

Hätter der Gesetzgeber ein Schloss gewollt, hätte er "abgeschlossen" oder den Zusatz "mit einem Schloss" benutzt.

"Verschlossen" bedeutet, dass es mit einem Schloss abgeschlossen sein kann oder in anderer Weise gegen unbefugten Zugriff gesichert.

Meine Waffe in meinem Rangebag mit geschlossenem Reisverschluss ist gegen unbefugten Zugriff gesichert und kann nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden. Punkt. Schluss.

Alles andere ist wieder der typische und übliche vorauseilende Gehorsam einiger...

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Meine Waffe in meinem Rangebag mit geschlossenem Reisverschluss ist gegen unbefugten Zugriff gesichert und kann nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden. Punkt. Schluss.

Alles andere ist wieder der typische und übliche vorauseilende Gehorsam einiger...

Genauso ist das.

Soll mir der Kontrolletti doch mal vormachen, wie er mit drei Handgriffen in drei Sekunden meine Waffe aus der Rangebag bekommt.

Wenn er's schafft, darf er mich meinetwegen anzeigen.

Gruß

Michael

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Ich fürchte, da irrst Du, lieber Lusumi.

Es wird eindeutig verschlossen vorgeschrieben. In den Entwürfen ging es ja um die Definition geschlossen und verschlossen. Da war verschlossen mit Schloss erwähnt.

Ein Behältnis kann nur offen, geschlossen oder verschlossen sein. Letzteres verlangt ein Schloss.

Das alles hat ja nichts mit der Definition der Zugriffsbereitschaft zu tun. Wenn die da ein verschlossenes Behältnis zusätzlich fordern.

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Praktisch bedeutet das Waffentasche mit Reiseschloss dran und Munition im Seitenfach mit Reissverschluss

Und da Einhandmesser ja verboten sind bzw. auch im verschlossenen Behältnis transportiert werden müssen, kann das Schloss am Reisverschluß auch nicht schnell umgangen werden.... :kotz:

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Ist das wieder ein unnützer DRECK den die sich da ausgedacht haben.

Was ist denn nu mit Autokofferraum der hat ein Schloss.

Haben die wirklich Angst das ein Sportschütze oder Jäger bei ner kontrolle ruck zuck seine Waffe nimmt und im Affekt schiesst?

ist das eine Bananenrepublik!

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Ein Behältnis kann nur offen, geschlossen oder verschlossen sein. Letzteres verlangt ein Schloss.

Ich denke, daß geschlossen und verschlossen dasselbe ist.

Wenn ein zugeschlossenes Schloß dran ist, dann heißt das abgeschlossen.

Ist der Reißverschluß zu ist ein Behältnis verschlossen.

Ist ein Deckel auf einer Schachtel, ist diese geschlossen.

Gruß

Michael

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Ich denke, daß geschlossen und verschlossen dasselbe ist.

Das ist ganz sicher nicht dasselbe, denn ansonsten hätte man es bei dem in der Genese der Novelle anfänglich verwendeten Begriff "geschlossen" belassen können.

Floppyk hat ganz richtig erkannt, wie der Hase laufen wird.

Was Volljuristen dazu meinen, lässt sich hier nachlesen (S. 5):

http://www.visier.de/bilder/pdf/aenderunge...ngesetz_web.pdf

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Ich fürchte, da irrst Du, lieber Lusumi.

Nein, dem ist nicht so.

Ein Behältnis kann nur offen, geschlossen oder verschlossen sein.

Auch dem ist nicht so, weil:

Letzteres verlangt ein Schloss.

dies - außer in den Beiträgen hier bei WO - nirgendwo steht.

Dafür gibt es in den Gesetzen, Erlassen, Vorschriften usw. eindeutige Begriffs - Definitionen.

Bei "verschlossen" ist nicht zwingend ein Schloss vorgesehen - auch wenn dies so vielleicht landläufig gedacht wird.

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Was Volljuristen dazu meinen, lässt sich hier nachlesen (S. 5):

http://www.visier.de/bilder/pdf/aenderunge...ngesetz_web.pdf

:rotfl2:

Und, was steht da?

Da steht verschlossen - aber das wissen wir auch! :appl:

Nein - macht ihr Euer Schloss an Euer Gewehrfutteral. Aber ein richtig dickes, schweres. Ein paar Kilo muss es schon haben. Nicht dass ihr mit irgendwelchen Spielzeugschlössern ankommt. Erfindet von mir aus noch ein paar Qualitätsstufen... Und vergesst dabei nicht das ganze Futteral in ein Stahlseil zu wickeln - denn was nutzt ein Schloss am Reißverschluss, wenn mann mit einem Ruck den ganzen Reisverschluss herausreißen kann... oder die Naht am Leder...

Am besten ihr transportiert die Waffen im Tresor - natürlich verschlossen!

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Lusumi, Lusumi....

Lies die Bundestagsdrucksache, und zwar HINTER den abgelehnten FDP-Anträgen, da steht der "Wille des Gesetzgeber" bezüglich "verschlossen = ZUM BEISPIEL mit Schloß" . Leider kann man aus dem dem dämlichen Dokument keine Zitate rauskopieren und zum Abschreiben bin ich zu faul.

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So ist es - leider.

Gibt es kleine Vorhängeschlösser als 5'er oder besser 10'er Set, die mit einem Schlüssel bedient werden können?

Ich bin diese fummeliegen Zahlenschlösser leid. Ein kleiner Schlüssel für alle. Ich trage ohnehin eine Schlüsselkette.

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:rotfl2:

Und, was steht da?

Da steht verschlossen - aber das wissen wir auch! :appl:

Schön, dass bei Dir ungeahnte Heiterkeit ausbricht - aber immer noch gilt, dass wer lesen kann klar im Vorteil ist.

Was könnte man unter so "ominösen" Formulierungen wie "das Verschließen wird zur Pflicht" wohl verstehen?

Bevor man also in belustigte Verlegenheitsgesten verfällt, wäre zunächst einmal wohl eher Lesen angezeigt.

Vor diesem Hintergrund spare ich mir weitere Details zur Etymologie und Konnotation der Wörter "verschließen", "verschlossen" und "geschlossen".

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Um das Ganze abzukürzen:

Ich habe die Neuregelung bezüglich des Transportes so verstanden:

Für Sportschützen gilt - Transport der Waffen im Kofferraum, dann geschlossenes Behältnis. Wenn Waffen auf Rückbank liegen, muss das Behältnis mit Schloss verschlossen sein.

Für Jäger ändert sich nichts, sofern sie auf dem Weg zum/vom Revier sind, dürfen die Waffen ungeladen geführt werden. Somit unverpackt.

Im Umkehrschluss - Wer seine Waffen ohnehin schon immer im Kofferraum transportiert hat, für den ändert sich auch nichts. Jetzt gibt es nur die Klarstellung für den schon immer umstrittenen Transport auf der Rücksitzbank.

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Sachbearbeiter hat schon Recht mit dem "nur" geschlossenen Futteral im Kofferraum ! (genau wie Floppyk richtig liegt, was den Transport von Waffen von Jagscheininhabern angeht)

Empfehle die etwas genauere Lektüre der Bundestagsdrucksache 16/8224 (Stand 20.02.2008) Seiten 32 und 33:

..........."Es wird eine Anregung des Bundesrates aufgegriffen, mit der klargestellt wird, dass eine Schusswaffe nicht zugriffsbereit ist, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird. Diese Klarstellung entspricht den Auslegungshinweisen zum Begriff "zugriffsbereit", die im Regierungsentwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV, vgl. BR-Drs. 81/06, Nr. 12.3.3.2) enthalten sind. Damit handelt es sich nicht um eine Verschärfung, sondern um eine Verdeutlichung der geltenden Rechtslage; eine Übergangsregelung ist somit entbehrlich.

Aus der Fassung der Definition des Begriffes "zugriffsbefreit" ergibt sich damit, dass eine Waffe in einem verschlossenen Behältniss stets und in einem lediglich geschlossenen Behältniss nur dann als nicht zugriffsbereit anzusehen ist, wenn sie nicht unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann (z.B. weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet)."

SWAT

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