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IGNORED

Post aus Kassel


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

heute habe ich ein Schreiben bzgl. meiner widersetzten Durchsuchung bei der WBK 2006 erhalten. Ich zitiere wörtlich:

Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport

Name

Straße

Stadt 04.Dezember 2007

Beschwerde über Vorfälle im Zusammenhang des Besuchs einer Waffenmesse in Kassel

am 5. November 2006

Ihre Petition vom 31. Mai 2007

Sehr geehrter Herr Steven,

der Hessische Landtag hat sich mit Ihrer Petition befaßt und die Landesregierung mit Be-

schluß vom 14. November 2007 gebeten, sie über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.

Mit Ihrer Petiton haben Sie sich im Wesentlichen gegen eine aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigte

Taschenkontrolle und gegen die Beschränkung Ihrer Freiheit für einen Zeitraum von ca. 15 Minuten

anläßlich Ihres Besuchs einer Waffenmesse in Kassel am 5. November 2006 gewendet.

Dabei ist es nach dem von mir ermittelten Sachverhalt heute nicht mehr aufklärbar, ob tatsächlich

eine Taschendurchsuchung von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Kassel angeordnet

wurde oder nicht. Während nach Ihrer Darstellung eine entsprechende Anordnung erfolgt ist, hat

die Stadt Kassel mitgeteilt, dass der betroffene Mitarbeiter lediglich versucht hat, Sie von der Not-

wendigkeit einer solchen Maßnahme zu überzeugen.

Sofern eine Durchsuchung Ihrer Tasche und des Rucksacks angeordnet wurde, hätte sie keine

rechtliche Grundlage gehabt.

Als Ermächtigung für eine Durchsuchung Ihres Rucksacks und des Kartons würde nur § 37 Abs. 1

Nr. 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung

vom 14. Januar 2005 (GVBI. I S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Dezember 2007

(GVBI. I S. 634), in Betracht kommen. Nach dieser Vorschrift können die

Gefahrenabwehrbehörden eine Sache durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,

dass sich in ihr oder an ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt werden darf. Als Grund

für eine Sicherstellung käme dabei nur § 40 Nr. 2 HSOG in Betracht, nach welchem die Gefahren-

abwehrbehörde eine Sache sicherstellen kann, um die Eigentümerin oder den Eigentümer oder die

rechtmäßige Besitzerin oder den rechtmäßigen Besitzer vor Verlust oder Beschädigung einer

Sache zu schützen.

Aus dem Anschlagen des Metallsuchgerätes bei Ihrem Rucksack und dem mitgeführten Karton

konnte nur gefolgert werden, dass Sie in diesen Gegenständen Metallteile mit sich führen. Es

lagen jedoch zu diesem Zeitpunkt keine Tatsachen vor, die die Annahme gerechtfertigt hätten,

dass sich in dem Rucksack oder in dem Karton Gegenstände befunden haben, die hätten sicher-

gestellt werden dürfen. Auch der Umstand, dass im Rahmen der Waffenbörse im Jahre 2005

eine Waffe abhanden gekommen ist, rechtfertigt ebenfalls noch nicht die generelle Annahme,

dass sich in den von den Messebesuchern mit sich geführten Sachen auch Gegenstände befinden,

die sichergestellt werden dürfen. Es lag insbesondere zu diesem Zeitpunkt keine Meldung vor,

dass eine Waffe entwendet wurde.

Auch ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 11 HSOG scheidet aus, da nicht subsidiär auf

diese Vorschrift zurückgegriffen werden kann, sofern die Voraussetzungen der spezialgesetzlichen

Vorschrift des § 37 HSOG für die Durchsuchung von Sachen nicht vorliegen.

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsbeschränkung im Rahmen Ihres Besuchs der

Waffenmesse kommt es nicht darauf an, ob eine Durchsuchung Ihrer Sachen tatsächlich ange-

ordnet wurde. Da die Voraussetzungen für eine Anordnung zur Durchsuchung Ihrer Sachen nicht

vorlagen, wäre auch eine zu Ihrer Durchsetzung vorgenommenen Freiheitsbeschränkung nicht

zulässig gewesen. Sollte keine entsprechende Anordnung getroffen worden sein, wäre eine Dauer

von ca. 15 Minuten schon in zeitlicher Hinsicht nicht erforderlich gewesen.

Die Stadt Kassel hat mit Schreiben vom 27. September 2007 mitgeteilt, dass das Ordnungsamt

im Vorfeld der Waffenbörse die rechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass Besucher sich

weigern, eine Taschenkontrolle durchführen zu lassen, nicht bedacht hätte und dementsprechend

der eingesetzte Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch nicht ausreichend auf einen derartigen

Vorfall vorbereitet gewesen sei.

Für die Zukunft soll für die Durchführung der Waffenbörse zwischen dem Ordnungsamt, dem

Veranstalter sowie der Polizei ein umfangreiches Sicherheitskonzept vereinbart werden, welches

helfen soll, derartige Vorfälle zu vermeiden.

In Ihrem Schreiben vom 8. November 2006 haben Sie gegenüber der Stadt Kassel zudem

vorgetragen, dass ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Kassel Ihnen angedroht habe,

im Falle einer Beschwerde Ihre Daten an den Messebetreiber weiterzugeben und dafür zu

sorgen, dass Ihnen bei der nächsten Waffenbörse ein Hausverbot erteilt wird. Nach Auskunft

der Stadt Kassel wurde Ihnen eine Weitergabe Ihrer Daten an den Messebetreiber nicht

angedroht; eine Weitergabe Ihrer Daten sei auch nicht erfolgt. Auch dieser Sachverhalt läßt

sich im Rahmen des Petitionsverfahrens nicht mehr aufklären.

Mit freundlichen Grüßen

Erschreckend finde ich, dass wahrheitswidrig behauptet wird, dass eine Anordnung zur Taschendurchsuchung nicht erfolgte.

Gleichsam wird bestritten, dass man mir mitteilte, dass vom Ordnungsamt Kassel auf den Messebetreiber eingewirkt wird,

dass ich ein Hausverbot erhalte.

Die Anordnung zum verbotenen Führen einer Waffe wurde nicht geprüft, in dieser Sache werde ich nachhaken.

Steven

Geschrieben

Krass !

Zu schade, daß Du Dir das angedrohte Hausverbot und ein Protokoll der vorübergehenden Festsetzung zum Zweck der Durchsuchung nicht hast bestätigen lassen.

Namen der anwesenden Beamten etc. wären auch hilfreich gewesen.

Jetzt sieht es so aus, als ob sich die Ordnungsbehörden "behördlich" aus der Sache herausmanövrieren !

Eigentlich schade ! Wäre doch lustig gewesen festzustellen das sie gar nicht hätten durchsuchen dürfen !

Govt

Geschrieben

Dem Ordnungsamt Kassel brennt jetzt der Kittel was die Organisation der WBK 2008 anbelangt. Die bisherige Durchsuchungspraxis läßt schon allein aufgrund der Stellungnahme der Stadt Kassel nicht aufrecht erhalten.

Geschrieben

Kann man nicht (wenn die schon so dreist lügen), beim nächsten Mal wieder eine solche Situation herbeiführen?

Vielleicht mit einem Zeugen und anschließend Strafanzeige stellen?!

Mit wäre es zumindest ein paar Euro wert, in der Sache mal anwaltlichen Rat zu holen um beim etwaigen nächsten Mal die Sache härter durchziehen zu können

Geschrieben

Hätte das Ordnungsamt oder der besagte Mitarbeiter gegen Dich geschrieben,

wer weiß was dabei rausgekommen wäre ?!? :confused:

Unfassbar aber leider "deutsche" Gründlichkeit..........

Gruß Inst200

Geschrieben

Was hast Du denn erwartet Steven? "Aber selbstverständlich Herr Steven, wir werden die Verantwortlichen ausfindig machen und sofort ihrer gerechten Strafe zuführen."???? Du hast doch einen, unter den gegebenen Umständen, vollen Erfolg erzielt! Zwar wird richtig gesagt, daß sich die genauen Umstände nicht mehr feststellen lassen. Klar, das Ordnungsamt wird immer versuchen eine brüske Vorgehensweise zu beschönigen. Aber es wird auch festgestellt, das daß, sofern es so war, jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt. Deine Beschwerde wurde vom Hess. Minist. d. Inneren bearbeitet, für die Durchsuchung war das Ordnungsamt Kassel verantwortlich. Was soll Dir jetzt der Beamte im Ministerium schreiben, wenn das Ordnungsamt sagt: "So war das nicht. Die Beschwerde ist übertrieben." Du hast erreicht, daß dem Ordnungsamt vom Ministerium ziemlich unangenehme Fragen gestellt werden. Du warst bestimmt nicht der Einzige, der in Kassel so behandelt wurde. Nur wenn sich möglichst viele beim Ministerium darüber beschweren, werden die Fragen an das Ordnungsamt immer unangenehmer und es kommt am Ende vielleicht ein dienstlicher Verweis heraus. Mehr ist meiner Meinung nicht möglich.

Geschrieben
Was hast Du denn erwartet Steven? "Aber selbstverständlich Herr Steven, wir werden die Verantwortlichen ausfindig machen und sofort ihrer gerechten Strafe zuführen."???? Du hast doch einen, unter den gegebenen Umständen, vollen Erfolg erzielt! Zwar wird richtig gesagt, daß sich die genauen Umstände nicht mehr feststellen lassen. Klar, das Ordnungsamt wird immer versuchen eine brüske Vorgehensweise zu beschönigen. Aber es wird auch festgestellt, das daß, sofern es so war, jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt. Deine Beschwerde wurde vom Hess. Minist. d. Inneren bearbeitet, für die Durchsuchung war das Ordnungsamt Kassel verantwortlich. Was soll Dir jetzt der Beamte im Ministerium schreiben, wenn das Ordnungsamt sagt: "So war das nicht. Die Beschwerde ist übertrieben." Du hast erreicht, daß dem Ordnungsamt vom Ministerium ziemlich unangenehme Fragen gestellt werden. Du warst bestimmt nicht der Einzige, der in Kassel so behandelt wurde. Nur wenn sich möglichst viele beim Ministerium darüber beschweren, werden die Fragen an das Ordnungsamt immer unangenehmer und es kommt am Ende vielleicht ein dienstlicher Verweis heraus. Mehr ist meiner Meinung nicht möglich.

:icon14: hola amigo Steve, und auch alle anderen Schreiberlinge!

es war eine Freude euch zu lesen, und dem Verlauf der Beschwerde zu verfolgen, es wird damit gezeigt dass wir uns nicht

alles gefallen lassen.

Saludos a todos pancho lobo :icon14:

Geschrieben

@steven

Auch wenn du damit nicht zufrieden bist, werte ich dieses Schreiben als Erfolg!

Hatten nicht User hier ein falsches Rechtsverständnis unterstellt?

Ich gratulierte dir zu der Aussage der hessischen Landesregierung.

Unmehr ist klargestellt, dass eine Durchsuchung von Personen

nicht aufgrund "allegemeiner" Verdächtigung sondern nur bei

dringenden Tatverdacht erfolgen darf.

Für mich und meine Begleiter hat sich die WBK Kassel sowieso erledigt!

Geschrieben

Ein freundliches Hallo,

möchte Klarstellen: ICH BIN KEIN FREUND VON DURCHSUCHNGEN, HAUSDURCHSUCHUNGEN UND SCHNÜFFELEIEN IN DER PRIVATSSPHERE!!!!

ABER: mag sein, ich mache mich mal wieder Unbeliebt.

GRUND: Wenn das eine öffentliche Veranstaltung dieser Art ist, oder Flughafen, Fußballstadion usw. muß ich damit rechnen durchsucht zu werden. Gerade auf Waffenbörsen gibt es immer Menschen mit langen Fingern die mal ein "Schnäpchen" machen möchten. Das Abhandenkommen von Waffen bestätigt diese Annahme.

Wenn dann einer Amok läuft, mit einer Waffe von einer Börse auf der nicht kontrolliert wurde, haben wir wieder den Salat.

Ich arbeite im Waffenhandel, wenn mann sich bei Kolegen umhört, wird unter der Hand gemunkelt, daß sei nur die Spitze des Eisbergs. Wenn mann nur einem dieser Schweinepriester das Handwerk legen könnte wäre es das wert!!!

Da ich die genauen Umstände ihrer Durchsuchung nicht kenne, werten sie DAS bitte als freie Meinungsäuserung!

Aber "schön" zu lesen, daß hochbezahlte Beamte sich Stundenlang mit diesem "Fall" auf unsere Kosten beschäftigen.

Ich kenne Leute, bei denen war das SEK eine Hausdurchsuchung machen. Da hat es Ausgesehen als ob eine Büffelherde durchmarschiert wäre. Ich habe das gesehen wies da aussah. Der Mann hatte auf dem Sofa gesessen und geweint!!! Gefunden wurde nichts. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.

Sollte ich jemand auf den Schlips getreten haben, möchte ich mich dafür in aller Form entschuldigen :peinlich:

Grüße

Johannes

Geschrieben

Jetzt geht das schon wieder los! Muss sich der deutsche Michel ständig unter "Generalverdacht" stellen lassen?

Geschrieben
Aber "schön" zu lesen, daß hochbezahlte Beamte sich Stundenlang mit diesem "Fall" auf unsere Kosten beschäftigen.

Es gehört ja wohl zu den Wesenmerkmalen einer freien Gesellschaftsordnung, daß man die Rechtmäßigkeit behörlicher Maßnahmen überprüfen lassen kann, oder nicht?

Soll man sich Unverschämtheiten gefallen lassen, nur weil das etwaige Nachspiel Personaleinsatz verlangt?

Ich kenne Leute, bei denen war das SEK eine Hausdurchsuchung machen. Da hat es Ausgesehen als ob eine Büffelherde durchmarschiert wäre. Ich habe das gesehen wies da aussah. Der Mann hatte auf dem Sofa gesessen und geweint!!! Gefunden wurde nichts. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.

Was willst Du damit erzählen?

Das sich solche Einsatzkräfte bei einer Hausdurchsuchung nicht vernünftig verhalten?

Das ist an der Tagesordnung und gerade deshalb ist es doch wohl die Pflicht eines Jeden, gegen solche Fehlbesetzungen im Beamtendienst vorzugehen.

Geschrieben
...

mitgeteilt, dass der betroffene Mitarbeiter lediglich versucht hat, Sie von der Not-

wendigkeit einer solchen Maßnahme zu überzeugen.

...

Jaaa.... :lol:

Ich kenne nicht einen Fall, bei dem versucht wurde, den Betroffenen verbal von der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme zu überzeugen. Beginnend vielleicht mit den Worten: "Sie müssen einer Durchsuchung Ihrer persönlichen Gegenstände nicht zustimmen, Sie haben im Falle einer Weigerung auch keine Nachteile zu befürchten, jedoch wäre es sinnvoll, weil..."

Sollte es sich tatsachlich so darstellen, wie die Sadt Kassel behauptet, wäre dies die absolute Ausnahme.

Geschrieben

hallo steven,

warum überrascht mich das Schreiben nicht? Für Dich und auch für mich war von vornherein klar, dass die Durchsuchung rechtswidrig war - auch wenn hier manche User eine gegenteilige Meinung vertreten haben.

Eigentlich ist die Gesetzeslage für Durchsuchungen ziemlich klar, man muss sie nur verstehen können.

Nunmehr ist das ja nun endlich geklärt.

Ich wünsche Dir, dass Du für die noch ausstehenden Fragen ebenfalls eine in Deinem Sinne positive Antwort erhalten wirst.

Hut ab vor Deinem Engagement und Deinem langen Atem beim Vorgehen gegen Behördenwillkür.

Harlekin

Geschrieben
Ein freundliches Hallo,

möchte Klarstellen: ICH BIN KEIN FREUND VON DURCHSUCHNGEN, HAUSDURCHSUCHUNGEN UND SCHNÜFFELEIEN IN DER PRIVATSSPHERE!!!!

ABER: mag sein, ich mache mich mal wieder Unbeliebt.

GRUND: Wenn das eine öffentliche Veranstaltung dieser Art ist, oder Flughafen, Fußballstadion usw. muß ich damit rechnen durchsucht zu werden. Gerade auf Waffenbörsen gibt es immer Menschen mit langen Fingern die mal ein "Schnäpchen" machen möchten. Das Abhandenkommen von Waffen bestätigt diese Annahme.

Wenn dann einer Amok läuft, mit einer Waffe von einer Börse auf der nicht kontrolliert wurde, haben wir wieder den Salat.

Ich arbeite im Waffenhandel, wenn mann sich bei Kolegen umhört, wird unter der Hand gemunkelt, daß sei nur die Spitze des Eisbergs. Wenn mann nur einem dieser Schweinepriester das Handwerk legen könnte wäre es das wert!!!

Da ich die genauen Umstände ihrer Durchsuchung nicht kenne, werten sie DAS bitte als freie Meinungsäuserung!

Aber "schön" zu lesen, daß hochbezahlte Beamte sich Stundenlang mit diesem "Fall" auf unsere Kosten beschäftigen.

Ich kenne Leute, bei denen war das SEK eine Hausdurchsuchung machen. Da hat es Ausgesehen als ob eine Büffelherde durchmarschiert wäre. Ich habe das gesehen wies da aussah. Der Mann hatte auf dem Sofa gesessen und geweint!!! Gefunden wurde nichts. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.

Sollte ich jemand auf den Schlips getreten haben, möchte ich mich dafür in aller Form entschuldigen :peinlich:

Grüße

Johannes

Was möchtest Du uns damit sagen ?

Dämnächst auch Taschenkontrollen beim Jagdausstatter oder Büxer oder habe ich da was falsch verstanden.

Wenn ich in meinem Job "meine" Kundschaft "mal so kontrolliere" ( und ich darf das ) muß ich das aber auch verdamt gut begründen.

Und der "hochbezahlte Beamte" im Petitionsausschuß und nicht nur der, ist dafür da um sich damit stundenlang zu beschäftigen !

Steven hat nicht nur sein Recht wahrgenommen sondern auch seine Mißbilligung dieser Rechtswiedrigkeit Ausdruck verliehen.

RESPEKT

Vielleicht hätten dies mehr machen sollen !!!!!!

Gruß Inst200

Geschrieben

Hallo,

damit wollte ich Erzählen:

Das die Art und Weise wie Behörden vorgehen nicht immer Richtig ist, nur die Einstellung der Leute zu solch einem Verhalten durchaus Unterschiedlich sein kann.

Der Mann hat inzwischen seine allesammt legalen Waffen vekauft! Vieleicht kommt das nächste mal dann nur noch die "normale" Polizei, wenn jamand mit dem Finger auf ihn Zeigt. Frei nach dem Motto: "Der sieht aus wie der Bankräuber auf dem Fahndungsfoto! Bekomme ich nun meine 10000 Mark Belohnung für Sachdienliche Hinweise???"

Selber Schuld, mag der Streitbare sich denken. Der hätte meiner Meinung nach einen "wirklichen" Grund gehabt sich zu Beschweren. Tat dieses leider aber nicht und resignierte.

Womit wir wieder beim deutschen Michel währen.

Schlucken und ducken.

Was ich damit sagen möchte, sucht euch keine "Bagatellen" aus, wenn ihr euch gegen Behördenwillkür wehren wollt. Damit kommt ihr nicht an die Öffentlichkeit, mal vom Forum abgesehen! In wie weit die Behörden in diesem Fall überzogen haben, kann ich hinterher nicht beurteilen.

Kein Ja aber, kein Zitat, wenn mann da nicht gleich........!!!! Erst ganz durchlesen und den Zusammenhang Verstehen! Es Gibt immer zwei Seiten die gehört werden müssen.

Das ist übrigens auch der "deutsche Michel" Frei nach BILD, aus einer Mücke nen Elefanten machen.

Wenn ich an sollchen Orten nicht durchsucht werden will, bleibe ich Zuhause. Der Händler, der seine gestohlene Waffe wieder bekommt wird sich auch freuen. Mal von dem Ärger abgesehen, wie das soweit kommen konnte.

Das auf Waffenbörsen kontrolliert wird ist sowohl auf dem Mißt der Händler, als auch der Behörden gewachsen. Schuld darann sind hauptsächlich besagte Langfinger.

Nehmen wir an, uns wird eine Sportpistole auf einer Börse gestohlen. Schaden ca.2500 Teuros . Von der Versicherung gibt es keinen Cent. Von dem Stress mit dem Amt mal ganz abgesehen, vonwegen sicherer Verwahrung und so.

Das schöne an den Börsen ist ja eben das man da das Objekt seiner "Begierde" auch mal anfassen kann!!!

Die Hauptproblematik ist eben, dieses Lumpenpack wird, was die Rafinesse angeht immer creativer Dinge ohne zu bezahlen an sich zu bringen. Wie können die Händler da gegenhalten???? Zeigt mir Methoden auf wie mann sollchen Gesocks besser habhaft wird und ich werde der glühendste Verfechter der Abschaffung dieser Überwachungsaperaturen sein!

Wenn die Waffen nur hinter Panzerglas betrachtet werden können, werden die Börsen nicht mehr so besucht werden. Somit würden wir wieder weniger Puplikum für unser schönes Hobby begeistern können.

Grüße

Johannes

Geschrieben
Nehmen wir an, uns wird eine Sportpistole auf einer Börse gestohlen. Schaden ca.2500 Teuros . Von der Versicherung gibt es keinen Cent. Von dem Stress mit dem Amt mal ganz abgesehen, vonwegen sicherer Verwahrung und so.

Demnächst auch noch obgligatorische Taschenkontrollen im Kaufhaus?

Geschrieben

Die haben eine halbwegs fuktionierene Lösung gefunden mit ihren elektronischen Etiketten. aber wer mag die schon auf einer Sammlerwaffe für 15000 Euros sehn!

Von der Weichmacherwanderung des Klebers in den Holzschaft mit bleibenden Schaden mal ganz zu schweigen! Trotz dieser Maßnahmen verschwindet noch genug.

Gruß

Johannes

Geschrieben
...Nehmen wir an, uns wird eine Sportpistole auf einer Börse gestohlen. Schaden ca.2500 Teuros . Von der Versicherung gibt es keinen Cent. ...

Grüße

Johannes

Wieso, seid Ihr nicht versichert?

Geschrieben

Mal ne Frage: Was passiert eigentlich wenn ich mich nicht kontrollieren lasse? Festhalten können sie mich

nicht--> Freiheitsberaubung

In einem Kaufhaus kann ich mich ja auch gegen eine Kontrolle verweigern.

Geschrieben
Was ich damit sagen möchte, sucht euch keine "Bagatellen" aus, wenn ihr euch gegen Behördenwillkür wehren wollt. Damit kommt ihr nicht an die Öffentlichkeit, mal vom Forum abgesehen! In wie weit die Behörden in diesem Fall überzogen haben, kann ich hinterher nicht beurteilen.

Kein Ja aber, kein Zitat, wenn mann da nicht gleich........!!!! Erst ganz durchlesen und den Zusammenhang Verstehen! Es Gibt immer zwei Seiten die gehört werden müssen.

Das ist übrigens auch der "deutsche Michel" Frei nach BILD, aus einer Mücke nen Elefanten machen.

Wenn ich an sollchen Orten nicht durchsucht werden will, bleibe ich Zuhause. Der Händler, der seine gestohlene Waffe wieder bekommt wird sich auch freuen. Mal von dem Ärger abgesehen, wie das soweit kommen konnte.

Die Verletzung meiner Grundrechte ist keine Bagatelle ! :bud:

Hätte ich letztes Jahr gewusst, dass derart "Kontrolliert" wird und ich betroffen gewesen wäre, hätte ich mir die Messe gespart.

Hatte aber nicht so ein Erlebnis wie Steve ........

Daher wird auch nur mit "Eintritt ab 18 Jahre" geworben und die "Kontrolle" mal so eben verschwiegen. Denn wer hunderte von Km anreist, der beißt auch meistens in den sauren Apfel wenn er dann vor Ort erfährt, das da in die Taschen geschaut werden soll.

Wie dem auch sei, es kommt immer auf das WIE an, das war im Fall Steven das falsche WIE.

@ A-9

Artikel 2 GG

[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

§ 127 StPO, aber nur wenn Straftat vorliegt; daher: Festhalten durch Privatpersonen ohne rechtmäßige Grundlage = Freiheitsberaubung.

Rechtswiedriges Festhalten durch Behörde = Freiheitsberaubung im Amt

Ist aber Argumentationssache.........siehst Du ja bei Steve

Inst200

Geschrieben

der Wachdienst wurde von der ausstellungsleitung angewiesen, keinem aussteller zu gestatten, das messegelände am sonntag vor 16.00 Uhr zu verlassen.

damit ist m.a.n der straftatbestand der freiheitsberaubung in tateinheit mit nötigung erfüllt. liest evtl. ein staatsanwalt mit? :peinlich:

Geschrieben
der Wachdienst wurde von der ausstellungsleitung angewiesen, keinem aussteller zu gestatten, das messegelände am sonntag vor 16.00 Uhr zu verlassen.

damit ist m.a.n der straftatbestand der freiheitsberaubung in tateinheit mit nötigung erfüllt. liest evtl. ein staatsanwalt mit? :peinlich:

Ähh sorry aber der "Wachdienst" würde mich weniger Interessieren da sie keinerlei Befugnisse haben-

Wenn ich gehen würde wollen hätte ich das getan.

Wer mich versuchen würde,körperlich,aufzuhalten hätte ein ernsthaftes,schmerzhaftes Problem-

@ A-9

Artikel 2 GG

[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

§ 127 StPO, aber nur wenn Straftat vorliegt; daher: Festhalten durch Privatpersonen ohne rechtmäßige Grundlage = Freiheitsberaubung.

Rechtswiedriges Festhalten durch Behörde = Freiheitsberaubung im Amt

Ist aber Argumentationssache.........siehst Du ja bei Steve

Inst200

Sag ich doch-

Lasst euch nicht alles gefallen. Fragen ob sie kontrollieren dürfen ist ok.

Bei einer Verneinung meinerseits haben sie das zu respektieren. Festhalten/nicht rauslassen ist nicht und wird weh tun und teuer werden-

Archiviert

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