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IGNORED

Wiederspruch


Longcolt

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

heute habe ich einen schönen Brief vom PP Düsseldorf erhalten.

Könnt Ihr mir vieleicht einen Rechtsanwalt im Raum Düsseldorf empfehlen?

Ich setze das Schreiben auch mal hier rein.

Der Mist ist das der Fall vor Abschluß meiner RSV war. :icon13::angry2:

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Geschrieben

Es müssten insgesamt 5 Seiten sein. Es wäre hilfreich das komplette Schreiben mal - evtl. als Anlage einer PN - zu lesen.

Geschrieben

Interessant, das PP Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) bezieht sich auf eine gerichtliche Enscheidung des OVG Nierdersachsen.

Warum der PP Düsseldorf rechtskrätige gerichtliche Entscheidungen im eigenen Bundesland wie z.B.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_mind...il20060512.html

beim VG Minden nicht zur Auslegung waffenrechtlicher Angelegenheiten heranzieht, kann sich hier ja jeder selbst mal durch den Kopf gehen lassen!

Geschrieben

Als Reaktion auf einen Widerspruch hin die beanstandete Einschränkung noch enger zu fassen ist ja wohl der Gipfel!

Mein Fazit: Der SB hat sie ja wohl nicht alle!

Da hilft nur sofort Kontakt mit dem FWR und der ELF aufnehmen und klagen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Was ich von E.L.F. schon mal auf die schnelle machen kann, ist, den Link zur Anwaltsliste zu posten:

http://www.europaeische-legalwaffen-foeder...0&Itemid=47

Ansonsten muss ich mir mal mit den anderen Elfen ueberlegen, wie man einen offiziellen Brief an den FDP-IM von NRW formulieren kann, in dem die Diskrepanz seiner Vorwahlaussagen und dem aktuellen Rechtsbruch der NRW-Aemter angesprochen wird, incl Veroeffentlichung der Antwort.

So langsam kommt mir in der Sache naemlich die Galle hoch, sind wir noch in Deutschland oder in Bananastan?

Geschrieben

Das ist jawohl der Gipfel. :00000733: Wenn du eine Spende für die Durchsetzung brauchst, ich wäre dabei.

Geschrieben
wäre wohl sinnvoll gewesen, wenn der Verband seine Befürwortung nicht so "eng" gefasst hätte. Oder irre ich mich? Viele Grüße, Reinhard.

Du brauchst keine Befürwortung des Verbandes!!!!

Im o.a. Urteil findet sich eine wirklich gute und schlüssige Begründung! Ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers!!

Geschrieben

der Oberhammer ist ja wohl,...... da Du Dich erdreistest hast Widerspruch einzulegen, bekommst Du im Gegenzug eine noch schärfere Auslegung "Zudem beabsichtige ich die Nebenbestimmung wie folgt zu erweitern"....... Wenn der mal nicht in seinem Ego verletzt ist..............

gruß und viel Glück

emmi

Geschrieben
Hallo Leute,

heute habe ich einen schönen Brief vom PP Düsseldorf erhalten.

Könnt Ihr mir vieleicht einen Rechtsanwalt im Raum Düsseldorf empfehlen?

Ich setze das Schreiben auch mal hier rein.

Der Mist ist das der Fall vor Abschluß meiner RSV war. :icon13::angry2:

Hi Longcolt,

wenn die Behörde ein Urteil aus einem anderen Bundesland zitiet kannst Du das natürlich auch :icon14:

Ich habe gegen unzulässigen Eintrag auf meiner "gelben WBK " geklagt und klar gewonnen.

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...hl=urteil+mainz

Ich kann Dir das Urteil gege per EM zukommen lassen - hier reinstellen sind zuviuele Seiten.

Gruß

FRanz

Geschrieben
Ich habe gegen unzulässigen Eintrag auf meiner "gelben WBK " geklagt und klar gewonnen.

Die beklagte Behörde wäre in die Berufung gegangen, wenn abzusehen gewesen wäre, dass die Verwaltungsvorschrift zum WaffG so lange auf sich warten läßt!

Geschrieben

Da siehst Du wieder den Unterschied zwischen richtig und folgerichtig.

1) richtig ist: -Gelbe WBK ist Erlaubnis für Erwerb und Besitz aller im Gesetz genannten Waffen.

2) folgerichtig ist:

a ) 14 (4) erlaubt es Sportschützen nach (2)...

b ) Nach (2) müssen Bedürfnisse vorgelegt werden, daß nach SpO i.O. und benötigt....

c ) In SpO steht das Gewicht für Waffe drin -> 1 Pfund Fleisch

Dabei ist 2a natürlich falsch, bzw. nicht vollständig richtig. Wenn man das aber ignoriert, kommt man zu 2c.....

Geschrieben
"Verböserung..." :eclipsee_gold_cup:

Die haben ja nicht alle Latten am Zaun!

Dieser Begriff steht eigentlich in Zusammenhang mit dem Steuerrecht:

- Verböserung

Legt der Steuerzahler Einspruch ein und kommt es dadurch zu einer höheren Nachzahlung oder geringeren Erstattung, muß das Finanzamt auf diese "Verböserung" aufmerksam machen. Dann hat der Steuerzahler Gelegenheit, seinen Einspruch zurückzuziehen. In diesem Fall kommen Sie zwar mit dem Einspruch nicht weiter, können sich jedoch vor nachträglichen Forderungen des Fiskus schützen.

CM

Geschrieben
Die beklagte Behörde wäre in die Berufung gegangen, wenn abzusehen gewesen wäre, dass die Verwaltungsvorschrift zum WaffG so lange auf sich warten läßt!

Nein sieht klar erkannt, das sich auch in der nächstenInstanz verlieren wird. :00000733:

Mfg

Shooterfjb

Geschrieben
Was les ich da für einen Thread. Nee, oder ? :o

Hi SB - es gibt leider Behörden, die machen was sie wollen und halten sich nicht an die Gesetze.

Habe am Wochenende zwei WBK's gesehen, da hat es mich vom Hocker gerissen:

bei dem ersten wurde eine Langwaffe nicht in die "neu gelbe WBK" eingetragen- er soll ein Bedürfnis vom Verband mit bringen. Wohlgemerkt es standen schon 2 Langwaffen auf der WBK. :00000733:

Beim 2. wurde der Rückbau vom Einzellader zum Mehrlader auf eine "neue Grüne WBK" eingetragen. Und dann reichlich Gebühren kassiert:

1.Voreintrag auf grüne WBK

2.Munitionseintrag

3.Eintrag der Waffe

4. Austrag aus der alten gelben WBK

was sagst DU nun???

:confused:

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