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IGNORED

Anatomie einer Hausdurchsuchung und die Folgen


baer42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Am 14.10.09 wurde ich auf der Arbeit von einem Kollegen aus einer Besprechung geholt:

"da hat die Kripo angerufen, die wollen was von Dir"

also den Herrn angerufen:

P: Guten Morgen Herr XXXXXXXXX, wir haben einen Hausdurchsuchungsbefehl

für Ihre Wohnung und stehen vor der Wohnung, wie schnell können Sie hier sein

ich : in ca. 30-45 min

P: fahren Sie bitte vorsichtig und langsam es ist nichts schlimmes.........(nur ein Hausdurchsuchungsbefehl)

ich nach Hause und es wurde mir ein Hausdurchsuchungsbefehl wegen des Verdachtes des

Besitzes einer illegalen Schusswaffe präsentiert. mir wurde aus "Ermittlungstaktischen Gründen" nicht gesagt

warum, weshalb oder oder oder.......

Wenn ich nicht erreichbar gewesen wäre hätte man die Türen usw aufgemacht.

Die "Durchsuchung" wurde durchgeführt und natürlich nichts gefunden(man hätte auch nichts finden können).

es wurden die WBK's (von 2 wussten Sie, nicht von 4) überprüft und danach die Waffennummern mit den WBK's

verglichen und die Tresore und Mun-Schränke durchsucht.

Heute Morgen hatte ich dann einen Termin bei der Polizei zwecks der Einvernahme zu dem Thema:

Grundlage der ganzen Sache war ein Telefonmitschnitt eines Gespräches mit jemandem dessen Telefon

überwacht wurde.

Zur Sache habe ich nichts ausgesagt und auf meinen Anwalt verwiesen.

nun zu den RSV's:

die der VDW übernimmt das nicht weil Strafrecht(bei der ÖRAG ist das wohl genau so), es wird nur

bei Waffenrechtlichen Erlaubnissen das Verwaltungsrecht versichert,

die Privatrechtsschutz übernimmt das nicht, weil mit den Paragraphen die in dem Durchsuchungsbefehl angeführt werden,

der Vorsatz implementiert ist und der wird bei Privat-RSV nicht mitversichert (vielleicht übernimmt die RSV hinterher, wenn das

ganze eingestellt wird, etwas auf Kulanz).

also sollte man in Zukunft sehr, sehr vorsichtig sein wenn man sich am Telefon über Waffen egal mit wem & warum unterhält..............

so weit so gut (oder nicht gut.........)

Geschrieben

Zu der Thematik und der Vorgehensweise, die Systematisch zu solchen Fehlern führen muss, gibts hier was zum anschauen:

CCC

Die ersten 11 Minuten können übersprungen werden, da wird nur künstlerisch aus den Überwachungsprotokollen vorgelesen. Sind wohl irgendwelche Linken-Eso-Öko-Künstler-Schauspieler-Typen.

Danach geht es aber mit der Diskussion mit Leuten los, die fälschlicher Weise ins Visier der Ermittler geraten sind.

Dabei beeindruckt wie von Seiten der Ermittler sich nicht an Vorschrifften und Gesetze gehalten wurde (und wie dumm diese sich auch veghalten haben).

Im Ramen dieses Verfahrens hat das Berliner BKA auch Beweise gefälscht.

Und das ist sehr interessant, dass mal so genau zu erfahren.

Der §129 A wird dabei so ausgelegt: Z.B. wird Person B abgehört, nur weil Person B mit Person A telefoniert hatte und gegen Person A ein Verdacht vorliegt. Stellt sich heraus, dass gegen Person A doch nichts vorliegt, wird Person B trotzdem weiter abgehört.

Dass man abgehört wurde, wird einem niemals mitgeteilt (wie es eigentlich sein müsste), da immer argumentiert wird: Ein Restverdacht konnte nicht ausgeräumt werden und daher wäre eine Benachrichtigung im Falle möglicher, späterer Ermittlungen hinderlich.

Geschrieben
die Privatrechtsschutz übernimmt das nicht, weil mit den Paragraphen die in dem Durchsuchungsbefehl angeführt werden,

der Vorsatz implementiert ist und der wird bei Privat-RSV nicht mitversichert

Genau das weiss man dort wo die Bescheide ausgestellt werden und das "man" sich i.d.R. sicher sein kann auf eine "wehrlose" Person zu treffen.

.

Geschrieben

Eine echt heftige Situation schilderst Du uns da!

Also war es wohl nicht damit getan, nur die Tresore (mitsamt Inhalt) zu überprüfen - die Kripo hätte Deine gesamte Wohnung durchwühlen dürfen... taten sie dies auch?

IMI

Geschrieben
die der VDW übernimmt das nicht weil Strafrecht(bei der ÖRAG ist das wohl genau so)

die Privatrechtsschutz übernimmt das nicht, weil [...] der Vorsatz implementiert ist und der wird bei Privat-RSV nicht mitversichert (vielleicht übernimmt die RSV hinterher, wenn das ganze eingestellt wird, etwas auf Kulanz).

Dann wäre es eigentlich an der Zeit, eine Versicherung zu suchen, die das absichert.

Denn es kann sehr schnell jeden von uns treffen, wie wir hier sehen!

Wenn es keine solche Versicherung gibt, ist vielleicht jemand aus dem Gewerbe hier, der versuchen kann einen Gruppentarif für die FvLW zu finden bzw. zu organisieren? Ist sowas überhaupt möglich?

Geschrieben

@IMI

nein, es lief genau so ab wie ich es geschildert habe.

was mich und auch andere die es aus beruflicher/kundiger Sicht wissen sehr verwundert hat.

Geschrieben

Ich versuche nachzuvollziehen welchen Ärger und Umstand du da gehabt hast.

Eine Lehre kann und sollte man auf jeden Fall aus solch einer Sache ziehen.

Man weiß nie wer gerade mithören könnte, oder hier auf dieser Plattform mitliest.

Auch daß das Versicherungsrechtlich nicht abgedeckt ist, überrascht mich.

Geschrieben
Ich versuche nachzuvollziehen welchen Ärger und Umstand du da gehabt hast.

Eine Lehre kann und sollte man auf jeden Fall aus solch einer Sache ziehen.

Man weiß nie wer gerade mithören könnte, oder hier auf dieser Plattform mitliest.

Auch daß das Versicherungsrechtlich nicht abgedeckt ist, überrascht mich.

Eine ähnliche Situation besteht bei der Fahrt über eine Autobahn, ohne Geschwindig-

keitsbeschränkung.

Kommt es dabei zu einem Unfall, ob verschuldet oder nicht und es davon

ausgegengen wird, dass die Geschwindigkeit über 130Km/h bei der entstehung

des Unfalles, brauch die eigene Vollkaskoversicherung nicht zahlen.

Geschrieben
Ich versuche nachzuvollziehen welchen Ärger und Umstand du da gehabt hast.

nicht gehabt!!!! sondern habe, das ist noch nicht vorbei!!!!

Geschrieben

Sorry Jürgen,

ich hab es erst jetzt gesehen und das ist wohl zu spät.

LG

MK

Geschrieben
Dort werden auch erste Kosten genannt, wenn man den RA selber bezahlen muss!

wenn es mit der Akteneinsicht meines RA's, einer wie auch immer gearteteten Besprechung mit mir und

einem Schreiben an die STA mit der Aufforderung zur Einstellung wegen Nichtigkeit dann getan ist kostet

mich das ganze 6-700 Eu

Geschrieben

Soetwas überschreitet meine Vorstellungskraft:

Du hast nichts Verbotenes getan

Man hat irgendetwas vermutet weil man einen andernen Menschen abgehört hat

Du hast jetzt den Ärger aufgrund einer Vermutung der Polizei und DU musst jetzt die Kosten tragen für eine nachweislich nicht vollbrachte Tat?

Geschrieben
Man hat irgendetwas vermutet weil man einen andernen Menschen abgehört hat

Wir kennen den Inhalt des Telefonats nicht. Es wird jedoch oft etwas anders verstanden, als man es sagte, oder inhaltlich meinte.

Geschrieben

Oh jeh, baer42: viel Erfolg !

Da hast Du wirklich Pech und auch noch viel Ärger am Hals.

Das ist aber generell so wenn man einen Verdächtigen abhört und dieser mit anderen normalen Bürgern telefoniert, so werden diese automatisch auch verdächtigt und abgehöhrt ! Ich kenn da eine Dolmetscherin die mir das sehr oft bestätigt. Da fragt niemand ob das legal ist, der Betroffene bekommt davon ja meist eh nichts mit.

Meinen netten Kollegen darf ich so etwas gar nicht erzählen, denn sonst rufen die mir auch noch jeden Tag bei der Polizei an und ich habe permanente Hausdruchsuchungen. Es wundert mich aber schon sehr, dass hier die RSV nicht zahlt.

Gruß,

Harald

Geschrieben
Es wird jedoch oft etwas anders verstanden, als man es sagte, oder inhaltlich meinte.

Na und?

Dafür soll dann der Unschuldige zahlen?

Was wäre wenn:

Ich habe neulich gesehen das Du zu schnell gefahren bist.

Jetzt nimm Dir nen Anwalt auf eigene Kosten um das Gegenteil zu beweisen.

Geschrieben
Na und?

Dafür soll dann der Unschuldige zahlen?

Was wäre wenn:

Ich habe neulich gesehen das Du zu schnell gefahren bist.

Jetzt nimm Dir nen Anwalt auf eigene Kosten um das Gegenteil zu beweisen.

Ich bezog das jetzt rein auf die Tatsache, daß sein Haus oder seine Wohnung durchsucht wurde und auf nix sonst.

Geschrieben
P: Guten Morgen Herr XXXXXXXXX, wir haben einen Hausdurchsuchungsbefehl

für Ihre Wohnung und stehen vor der Wohnung, wie schnell können Sie hier sein

ich : in ca. 30-45 min

P: fahren Sie bitte vorsichtig und langsam es ist nichts schlimmes.........(nur ein Hausdurchsuchungsbefehl)

Sei froh, dass Deine Erreichbarkeit zu ermitteln war!

Heute Morgen hatte ich dann einen Termin bei der Polizei zwecks der Einvernahme zu dem Thema:

Ist ein normaler Vorgang, jeder gegen den Ermittlungen eingeleitet wurden hat Anspruch auf rechtliches Gehör.

In der Regel werden derartige Vorgänge anschließend von der StA eingestellt, allerdings bleiben die Einträge im Polizeiconputer erhalten.

Ich würde erst einmal das Schreiben der StA abwarten, ob Anklage erhoben, oder das Verfahren eingestellt wird.

Geschrieben
In der Regel werden derartige Vorgänge anschließend von der StA eingestellt, allerdings bleiben die Einträge im Polizeiconputer erhalten.

Aha... und wie wirken sich solche Einträge im "Polizeicomputer" bei künftigen Waffenanträgen aus?

Geschrieben
nun zu den RSV's:

die der VDW übernimmt das nicht weil Strafrecht(bei der ÖRAG ist das wohl genau so), es wird nur

bei Waffenrechtlichen Erlaubnissen das Verwaltungsrecht versichert,

ich glaube das ist falsch.

ich kann zwar gerade nicht nachlesen, bin mir aber sicher dass die FRW ÖRAG bezahlt bei dem vorwurf einer straftat !

nur wenn in der gerichtsverhandlung die straftat bestätigt und rechtskräftig wird, muss man die leistung zurück zahlen.

ich habe hier im forum schon öfters auf diese extrem kundenfreundliche regelung in den AVB der ÖRAG hingewiesen und auch auf die gefahr wie schnell so ein vorwurf formuliert ist.

gruss dobe

dir viel erfolg! ich kann es gut nachvollziehen. hatte vor einigen jahren eine ähnliche situation mit einem (mir fremden) denunzianten, der meinet ich hätte eine "scharfe, grosskalibrige schusswaffe" im auto. der vorwurf hat sich schnell erledigt aber unangenehm war es trotzdem.

übrigens hätte dieses verfahren spätestens nach einem jahr aus den akten gelöscht werden müssen. als ich knapp 3 jahre später meine wbk beantragt habe stand es natürlich immer noch drin. hat mir ein wirklich tolles gefühl gegeben wie sich unser staat an seine eigenen gesetze hält....

Geschrieben
Aha... und wie wirken sich solche Einträge im "Polizeicomputer" bei künftigen Waffenanträgen aus?

Da die Waffenbehörde auch Kenntnis über die Einstellung des Verfahrens erhält (auf Nachfrage) denke ich mal, dass es in einem solchen Fall unschädlich wäre.

Das könnte SBine sicher besser beantworten.

Wer eine Einstellungsmitteilung erhält, sollte daher auch bei der Polizeibehörde die Löschung der gespeicherten Daten beantragen.

Geschrieben
Aha... und wie wirken sich solche Einträge im "Polizeicomputer" bei künftigen Waffenanträgen aus?

bei meinen oben geschilderten fall hat der sachbearbeiten den vorfall mit dem abteilungsleiter abgesprochen und meine wbk bewilligt.

es hat mich trotzdem sehr geärgert das dieser absolut aus der luft gegriffene und fall zur sprache kam, nur weil bei den behörden einer geschlampt hat und den vorgang nicht gelöscht hat.

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