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IGNORED

Selbstbau Stahlklappscheibenanlage BDMP RF/SF/DF-2


Ballerkopp

Empfohlene Beiträge

  • 6 Monate später...

Nachdem es nach wie vor nur eine Handvoll SF2/RF2/BF2-Stände in D gibt, ist das Thema bei unserem BDMP-Verband nun auch aktuell.

Vorteile gegenüber SF1/RF1:

1. Munikosten

Statt 48 Schuss Slugs für rd. 25 EUR fallen nur 20-25 Schuss Schrot für 4-5 EUR an.

2. <18Jährige

Aktuell dürfen die Jugendlichen einiger Schützeneltern bei SF1 und RF1 gar nicht mehr mitmachen. Bei BF2 haben aber alle ab 14 wieder eine Chance,dader DSB Einzellader-Flinten bis Kaliber 12 vom Schiessverbot für Jugendliche hat ausnehmen lassen.

3. Wettkampfnachweis

Viele Schützen, die seit WaffG2009 nun ihre Wettkampfteilnahme nachweisen müssen, werden die schnellen Fallscheiben Matches den teuren und kompliziert (früher gab es ja eigene Kurse für SF1/RF1, ohne die man nich teilnehmen durfte) durchzuführenden SF1/RF1-Matches vorziehen.

4. Kastenmagazinflinten

Wer eine SPAS-15, Saiga, Molot-12 oder ähnliches hat, darf bei SF1/RF1nicht mitmachen - bei SF2/RF2 hingegen schon.

Daher meine Frage:

Kennt jemand Bezugsmöglichkeiten für BDMP-konforme Flintenfallscheibenanlagen - oder hat die oben ewähnte Selbstbauanleitung noch zur Verfügung?

Schöne Grüße

Schwarzwälder

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bekommst ein paar Unterlagen von mir, die dir vielelicht weiter helfen.

Gruß und schönen Sonntag

Vielen Dank, Du hast Post. :)

@AfH86:

Dank für diese Bezugsquelle.Das wären dann 760 EUR für 5 BdMP RF2/SF2-Stahlplatten nebst Elektronik? Der Lieferumfang ist mi aber nicht ganz klar dabei.

Grüße

Schwarzwälder

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Die Firma hat die Klappscheibenanlage für den LV Niedersachsen hergestellt. Dort starten dann schon mal einige Schützen in allen Disziplinen. Heiko schießt selbst mit. Normalerweise bekommst Du für 140 Eur ein komplettes Ziel.

Nochmals danke, habe ihn kontaktiert.

Für die 140 EUR ist ein Stahlziel mit Seilzug inkl. Für die als letztes zu beschiessende Scheibe wäre noch ein Schalter mit Kabel/Anschluss an den CED-Timer sinnvollerweiser mitzuordern für 60 EUR. Das Holzgerüst für die Anlage zum Aufstellen kommt allerdings noch dazu. Bin mal gespannt was der LV am Wochenende dazu sagt, ich fände es prima: Klappscheibenschiessen macht mehr Spaß, ist erheblich billiger und (ganz wichtig!) kann auch unseren Jugendlichen ab 14 angeboten werden (Disziplin BF2).

Nur nochmals, um ganz sicher zu gehen: Ist für das Schiessen mit Einzelladerflinten bis Kaliber 12 ab 14 Jahren NUR DSB /olympische Disziplinen oder eben unbestimmt auch z.B. Fallscheiben BF2 zugelassen?

Grüße

Schwarzwälder

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§27 WaffG:

(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1.

Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2.

Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Also nur waffenspezifisch, nicht disziplinspezifisch.

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  • 4 Monate später...
  • 11 Monate später...
Hallo ihr

Nun ist es soweit, mein erster Entwurf des Bauplanes für eine Klappscheibenanlage ist fertig. Für die ganz eiligen, werde ich den Entwurf schon mal ist Forum stellen. Ist aber eine Power Point Präsentation, denke das Programm müsste wohl jeder haben.

Gruß Norbert

Hmnn, hallo erst mal, hab leider keine Bauanleitung gefunden,

kann mir bitte jemand den Link oder die Unterlagen schicken.

Besten Dank :-)

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Um eine Fallscheibenanlage auf einen nicht mehrdistanz od. begehbaren Schießstand auf Zwischenentfernungen aufzustellen, muß einiges beachtet werden.

Laut Schießstandrichtlinen gibt es eine Vorschrift, daß Metallziele nur unmittelbar hinter einem Kugelfang aufgestellt werden müssen. ( bis 1 Meter zum Kugelfang , Punkt 6.2.2.).

Ebenfalls ist zu prüfen, ob in der Erlaubnis ( Standzulassung vom Amt) zum Betreiben einer Schießstätte das Aufstellen der Fallscheibenanlage die genaue Position angegeben, oder frei wählbar ist. Wenn nichts angegeben ist und kein mobiler Kugelfang zugelassen ist , muß der Hauptkugelfang dementsprechend benutzt werden. Dann gilt 1 Meter zum Hauptkugelfang und Zwischenentfernungen in der Schießbahn sind nicht erlaubt.

Wie sieht das aus, wenn man einen Trap-Stand ohne Kugelfang hat. Also einer,

der vom Gelände her so groß ist, das man keinen Kugelfang braucht.

Eventuell möchte ich einen DSB-Trap-Stand um eine solche Anlage bereichern.

Nicht ganz ohne Eigennutz-versteht sich. Ich will ja schließlich auch trainieren.

Die paar popers halbwegs maßhaltig aufzustellen sollte nicht das Problem sein

Abmessen kann man ja von jeder bestehenden Anlage.

Möchte der SSV auch wissen, das eine solche Anlage dazukommt?

Macht der dann eine Abnahme als wäre der Stand neu oder wird die

Anlage zusätzlich in die vorhandene Abnahme eingefügt?

Der Grundgedanke ist aber folgender:

Ich möchte einem befreundeten Schützenkameraden helfen Nachwuchs

in den Verein zu bekommen. Dem sein Verein ist schon alt. Es kommt

aber nichts neues nach. Vielleicht liegt es daran, das Tontauben sehr

klever sind und immer dahin fliegen, wo eben kein Schrot ist.

Die Fallscheibe bleibt dagegen ruhig stehen und dadurch ist das Erfolgserlebnis

beim Schützen um vieles höher. Besonders beim ungeduldigen Jungschützen.

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Vielleicht liegt es daran, das Tontauben sehr

klever sind und immer dahin fliegen, wo eben kein Schrot ist.

richtig das macht Anfänger nervös , besonders wenn keiner da ist der den Newbies erklären kann wie man es kurzfristig richtig macht

Die Fallscheibe bleibt dagegen ruhig stehen und dadurch ist das Erfolgserlebnis

beim Schützen um vieles höher. Besonders beim ungeduldigen Jungschützen.

Welchen Stand meinst du G oder H ?? Ich glaube der zuständige SSV ist ein sehr verständnissvoller , der die Lösung nicht das Problem sucht

regards trucker

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regards trucker

Ich meine G.

In H. war ich schon länger nicht. Da fahre ich auch nicht mehr

hin, jedenfalls so lange wie Herr Eic.... noch da ist. Dem wünsch

ich nämlich das ihm ein Igel aus dem Arsch kriecht, aber rückwärts!

Mein Schützenkamerad aus G. ist gleichzeitig auch der

Vorstandsvorsitzende des Vereins.

Der Platz ist aus meiner Sicht prädistiniert zur Erweiterung auf RF2 DF2 SF2

Naja erstmal muß ich wieder gesund werden und dann sehen wir weiter.

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Wie sieht das aus, wenn man einen Trap-Stand ohne Kugelfang hat. Also einer,

der vom Gelände her so groß ist, das man keinen Kugelfang braucht.

Eventuell möchte ich einen DSB-Trap-Stand um eine solche Anlage bereichern.

Nicht ganz ohne Eigennutz-versteht sich. Ich will ja schließlich auch trainieren.

Die paar popers halbwegs maßhaltig aufzustellen sollte nicht das Problem sein

Abmessen kann man ja von jeder bestehenden Anlage.

Möchte der SSV auch wissen, das eine solche Anlage dazukommt?

Macht der dann eine Abnahme als wäre der Stand neu oder wird die

Anlage zusätzlich in die vorhandene Abnahme eingefügt?

Der Grundgedanke ist aber folgender:

Ich möchte einem befreundeten Schützenkameraden helfen Nachwuchs

in den Verein zu bekommen. Dem sein Verein ist schon alt. Es kommt

aber nichts neues nach. Vielleicht liegt es daran, das Tontauben sehr

klever sind und immer dahin fliegen, wo eben kein Schrot ist.

Die Fallscheibe bleibt dagegen ruhig stehen und dadurch ist das Erfolgserlebnis

beim Schützen um vieles höher. Besonders beim ungeduldigen Jungschützen.

Zu 1.

DAnn ist der Stand auch nru für Schrot zugelassen und nur für die in der Betriebserlaubnis enthaltenen Entfernungen, Maschinen/Schießarten

Zu 2.

Der SSV muss bereits VOR der Planung einer solchen Änderung (wesentliche Änderung gem. RiLi) hinzugezogen werden. Dieser wird dann normalerweise die Sache im Vorfeld aus seiner Sicht mit der Behörde abklären um unnötige Kosten zu vermeiden.

Zu 3.

Ob die Anlage in die bestehende Genehmigung eingebaut werden kann muss der SSV i.V. der Behörde entscheiden. Meist bietet sich eine solche gelegenheit an, auch andere Dinge zu konkretisieren/ändern, z.B. wenn nur 2,5er Schrote zugelassen sind aber von den Wettkampfschützen meist 2,6er geschossen werden usw.

Zu 4. JEDE Erweiterung eines Standes die hilft neue Mitglieder zu generieren oder den vorhandenen mehr Spaß zu bieten sollte, soweit sie entsprechend den RiLi von einem SSV abgenommen werden kann, versucht werden.

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Zu 1.

DAnn ist der Stand auch nru für Schrot zugelassen und nur für die in der Betriebserlaubnis enthaltenen Entfernungen, Maschinen/Schießarten

Zu 2.

Der SSV muss bereits VOR der Planung einer solchen Änderung (wesentliche Änderung gem. RiLi) hinzugezogen werden. Dieser wird dann normalerweise die Sache im Vorfeld aus seiner Sicht mit der Behörde abklären um unnötige Kosten zu vermeiden.

Zu 3.

Ob die Anlage in die bestehende Genehmigung eingebaut werden kann muss der SSV i.V. der Behörde entscheiden. Meist bietet sich eine solche gelegenheit an, auch andere Dinge zu konkretisieren/ändern, z.B. wenn nur 2,5er Schrote zugelassen sind aber von den Wettkampfschützen meist 2,6er geschossen werden usw.

Zu 4. JEDE Erweiterung eines Standes die hilft neue Mitglieder zu generieren oder den vorhandenen mehr Spaß zu bieten sollte, soweit sie entsprechend den RiLi von einem SSV abgenommen werden kann, versucht werden.

1. Ja auf dem Stand darf nur Schrot mit einer Gesamtvorlage bis 24 Gramm und 2,4mm

geschossen werden. Die Schützen stehen auf einem Podest aus Beton. Ab der Mitte des

Podestes geht der Boden in Wiese über. Unter dem Wiesenbereich steht der Taubenwurfautomat.

Das Podest ist ca. 20-30 m breit und 15 m tief. So das man durchaus eine mobile oder klappbare

Scheibenanlage aufstellen könnte.

2. und 3. Mein Schützenkamerad hat ein wenig bedenken, das der gesamte Stand neu abgenommen

wird und dadurch der Bestandschutz verloren geht. Ihm geistert der Abtrag der gesamten

Auffangfläche im Kopf umher. Wegen der Bleilast, die im Laufe der Zeit besteht.

4. Ich könnte auf diese Weise eine gesamte SLG des BDMP zum Dauertraining

bekommen. Weil die sehr ortsnah wohnen. Bisher müssen sie immer ca. 40 km fahren.

Eine Klappscheibenanlage in der Nähe wär da schon was.

Danke für die obigen Ratschläge.

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2. und 3. Mein Schützenkamerad hat ein wenig bedenken, das der gesamte Stand neu abgenommen

wird und dadurch der Bestandschutz verloren geht.

Das trifft zu, jede wesentliche Änderung (kann schon eineher mit einem SSV/der behörde besprochen und dann abegnommen werden.

Auch wenn sich das Gerücht harttnäckig hält: Es gibt KEINEN Bestandschutz im Bereich Sicherheit!! Wegen der "Altlasten" gibt es eine regelung mit dr Behörde oder eben nicht. Die Behörde kann diese regelung jederzeit ändern.

Ihm geistert der Abtrag der gesamten

Auffangfläche im Kopf umher. Wegen der Bleilast, die im Laufe der Zeit besteht.

Wird hier z.Zt durch eine gezielte Kontrolle aller Stände durchgeführt auf denen Schrot geschossen wird. Warum wohl? Ich sage es seit Jahren - die Vereine müssen begreifen dass es bei vielen ohne Arbeit und Geld (damit Änderungen auf den technischen Stand der gefordert ist seit....) nicht mehr so weitergeht.

Gestern einen Stand besucht auf dem über -2- Meter Erdreich abgetragen und als Sondermüll entsorgt werden mussten. Jetzt können sie nach simplen Umbauten wieder Wurfscheibe schießen.

Falls man so etwas neu beginnt, kann man den Bodenbelastungen ganz einfach vorbeugen.

4. Ich könnte auf diese Weise eine gesamte SLG des BDMP zum Dauertraining

bekommen. Weil die sehr ortsnah wohnen. Bisher müssen sie immer ca. 40 km fahren.

Eine Klappscheibenanlage in der Nähe wär da schon was.

Danke für die obigen Ratschläge.

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Auf dem Stand darf nur Schrot mit einer Gesamtvorlage bis 24 Gramm und 2,4 mm geschossen werden.

Das reicht ohnehin nicht für ein zuverlässiges Fallen regelkonformer Fallscheiben. 28 g Schrot sollten es mindestens schon sein. Ich gehe immer auf das beim BDS maximal erlaubte, also 32 g Vorlage und 3,0 mm Schrote.

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Der Selbstbau der Stahl-Klappscheibenanlage ist das eine (vielen Dank für die Anleitung!).

Die andere Frage ist jedoch, wie für die BDMP-Klappscheibendisziplinen die "nur" 15 m Schussdistanz auf einem üblichen 25m-Stand realisiert werden können.

Vor genau dieser Herausforderung steht unsere SLG (mit offener 25m-KW-Anlage mit rückwärtigem Sandfang) zur Zeit.

Möglichkeit 1: Die Schützen gehen aus ihrem bisherigen Schützenstand heraus 10 m nach vorne auf das Ziel zu.

Damit verlassen sie zum einen die Teilüberdeckung des Standes (die meisten 25m-Stände sind ja im ersten Drittel aus Schallschutzgründen überdeckt, danach folgen in gleichmäßigem Abstand noch 2 oder 3 Hochblenden. Wenn die Schützen die 10m weiter "ins Freie treten", erfolgt die Schussabgabe nicht mehr unter der Teilüberdeckung (es wird lauter; neues teures Schallgutachten für den Stand?) und es muss zudem, da die Abdeckung durch die Hochblenden beim nun veränderten Standort der Schützen (Winkel zu den Blenden) nicht mehr ausreichen wird, mindestens eine zusätzliche Blende gebaut werden (muss baulich/statisch realisierbar sein).

Möglichkeit 2: Die Schützen bleiben da, wo sie bislang waren, aber die Klappscheibenanlage wird 10 m näher herangeholt.

Damit dürfte (Schrotschuss!) der Sandfang dahinter aber nicht mehr ausreichen, um die Geschosse zuverlässig und vollständig aufzufangen. Es wird wohl unmittelbar hinter der Fallscheibenanlage ein neuer Kugelfang (Schrotfangmatten oder -netze, falls so etwas existiert und ausreicht?) eingebaut werden müssen. Dieser muss allerdings leicht wegnehmbar sein, damit der Stand auch für eine Distanz von 25m noch nutzbar bleibt.

(Anm.: was beim Kurzwaffenstand wohl dazukommt, ist die Abnahme auf den Langwaffen-/Schrotbetrieb; wobei das eher ein kleineres, formales Problem sein dürfte, da in unserem Fall der Stand für eine völlig ausreichende Joulezahl ausgelegt und abgenommen ist).

Wer hier Rat, Tipps und Erfahrungen dazu hat - bitte her damit!

Gruß,

karlyman

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Sprecht mit eurem SSV!! Alles andere ist ... einfach unsinnig! Dann erarbeitet ihr gemeinsam eine Lösung und entscheidet ob diese finanziell und arbeitsmäßig umsetzbar ist.

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