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IGNORED

Vereinsaufnahme - wie geht das bei Euch?


Wolli

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Hallo,

aus aktuellem Anlass würde mich interessieren:

Wie ist das Prozedere, und wer bestimmt, wer bei Euch in den Verein aufgenommen wird?

z.B.: Mehrheitsentscheidung des Ausschusses, Schützenmeister allein?

Was sind bei Euch Zulassungs- oder Versagungsgründe?

Was sagen Eure Satzungen?

Was sagt das Vereinsrecht?

Wolli

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Hi Wolli,

also bei uns ist es so:

erstmal ca. 6-8 Wochen beobachten- als Gastschütze!!

Nach dieser Zeit kann man sich ein Bild gemacht haben.

Erst im Vorstand entscheiden wir dann über das neue Mitglied. Steht bei uns so in der Satzung, also wird es auch so gemacht. rainbow.gif

Die Anfangszeit ist da ein wenig kürzer, wenn es z.B. ein Kollege von der Maloche ist, oder wenn das bestehende Mitglied den Neuzugang besser kennt. laugh.gif

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Hi Wolli-

grundsätzlich eine nicht genau festgelegte Probezeit in welcher der "Neue" einen "Paten" an die Seite gestellt bekommt,der ihn an das "Händchen"nimmt.

Irgendwann wird er dann mal den Aufnahmeantrag bekommen und bei der nächsten Vorstandssitzung wird dann entschieden.

So ungefähr ein Vierteljahr regelmäßiges Erscheinen und Trainieren sollte bis dahin im Schnitt schon sein.

Wechselt natürlich alles ein wenig in Abhängigkeit von Alter,Auftreten,persönlichen Befürwortern etc.

Mouche

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HI Wolli,

absolut Neuer in Sachen Waffen bekommt kundigen Schützen an die Hand. Bringt Vereinsmitglied einen

mit, kümmert der sich.

Nach zwei-drei Wochen kurze Befragung derjenigen, die mit ihm zu tun hatten,

dann Aufnahme für mind. 6 Monate Probe (kein Stimmrecht) oder hier schon "tschüss".

Nach 6 Monaten entscheiden alle stimmberechtigten Mitglieder über die

Vollmitgliedschaft (3/4Mehrheit). Sollte sich jemand für keine Meinung (Enthaltung) entscheiden,

wird diese Stimme weder positiv noch negativ gewertet.

Vereinsrecht sagt (sinngemäß): kannst regeln (in der Satzung) wie Du willst, darfst nur nicht

gegen ein Recht verstoßen.

Versagungsgründe: "passt" nicht in den Verein; Drogenprobleme;

Das wars im Groben und Ganzem

Gruß

Karlo

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hallo wolli,

meistens ist es so, daß ein "neuer" mit irgend jemanden mit kommt, der ihn privat kennt. in der regel wird er dann erst ein paar wochen (beim bdmp max. 3 monate) als gast mitschießen und wenn erforderlich, in die sicherheitsvorschriften etc. eingewiesen.

vor ablauf der frist wird er befragt, ob er mitglied werden will, denn nur dann kann er (aus versicherungsrechtlichen gründen bei uns so geregelt) weiterhin mitschießen. wenn er den antrag ausgefüllt abgegeben hat, stimmen die 5 Mitglieder unserer slg-leitung nach beratung darüber ab, ob dem antrag auf mitgliedschaft entsprochen wird. in der regel wird er dann auch aufgenommen. bedingung für die aufnahme in einer slg ist allerdings, das ein neumitglied vorher schon in den bdmp aufgenommen worden ist. dieser antrag wird dann meistens so gestellt, daß die mitgliedschaft dort knapp einen monat vor ablauf der frist zusammen mit einem polizeilichen führungszeugnis und zwei befürwortungen eingereicht worden ist.

gruß

Luger008

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Bei uns wird erstmal jeder der Bezahlt und ein Formular ausfuellt als "Temporary Member" aufgenommen. Die naechsten 6 Monate schiesst er dann unter "spezieller" Aufsicht. Nach den 6 Monaten setzte ich mich dann mit dem Rest der Vereins Elite zusammen, und entscheiden ob wir diese Person zum "Full Member" machen. Die Kriterien sind Verhalten, Zuverlaessigkeit(hier beachten wir auch Puenktlichkeit, Sicherer Umgang mit den Waffen), Einsatz (Vereinswaffen Reinigen, Zielschieben Bedienen in Bisley, etc.), Wissen um Waffenrecht und Handhabung und Haeufigkeit des Erscheinens. Wir bewahren auch alle in dieser Zeit geschossenen Zielscheiben auf, um uns allen ein gutes Bild ueber die Leistung des Schuetzen machen zu koennen. Diese volle Mitgliedschaft ist hier mit der Sachkunde zu vergleichen, man muss Full Member sein um eine WBK zu beantragen. Eine seperate Sachkundepruefung gibt es hier nicht.

Bis jetzt war es immer klar ob jemand Full Member wird oder nicht, aber im Zweifelsfall habe ich das letzte Sagen, da ich auch den WBK Antrag mit gutem Gewissen unterschreiben muss und dann von der Behoerde auch ueber den Schuetzen befragt werde.

Fall jemand nach 6 Monaten nicht Full Member geworden ist, schauen wir uns ihn noch mal 6 Monate an. Wenn wir groessere Bedenken ueber seine Eignung als Sportschuetze haben( ist bei uns nur ein Mal vorgekommen und war dann auch ein Fall fuer die Polizei/ Staatsanwaltschaft (Verstoss gegen das Waffengesetz pissed.gif )), wird er gebeten zu gehen.

MK

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Bei uns steht es in der Satzung so :

*Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach Ablauf einer Probezeit von 3 Monaten.

In diesen 3 Monaten ist regelmäßig (mindestens 14-tägig) an den vereinsinternen Übungsstunden teilzunehmen.

Bei Ablehnung des Aufnahmegesuches ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem/der Antragsteller/in die Gründe hierfür mitzuteilen.

Der Verein hat die Möglichkeit, durch mehrheitlichen Beschluß Mitglieder auszuschließen, wenn ein erheblicher Verstoß gegen diese Satzung, gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder wiederholte, gravierende Verletzungen von Sicherheitsbestimmungen beim Schießbetrieb vorliegen.

Der Beschluß, Mitglieder auszuschließen, kann lediglich auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder erfolgen.

Mitglieder, welche durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen wurden, wird die Möglichkeit einer erneuten Aufnahme verwehrt.

Ein Ausschluß kann nur auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitglieder-Versammlung erfolgen."

Wir sind ein kleiner Verein (ca. 270 Mitglieder) im Raum Osnabrück, haben aber ein relativ grosses Einzugsgebiet.

Dachverband ist der DSB; geschossen wird aber hauptsächlich Großkaliber auf einem kommerziellen Stand, deren Betreiber auch die Standaufsicht zu den Trainingszeiten stellt.

Bei uns ist es auch egal, ob ein Vereinsmitglied den/die Interessenten mitbringt, die Regeln sind für alle gleich.

Und unter die Lupe nehme ich die persönlich, sie merken es nur nicht AZZANGEL.gif ...

Ach so....im Aufnahmeantrag stehen dann noch weitere Bedingungen wie z.B. polizeiliches Führungszeugnis usw.

Gruss

CB

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Wie es bei uns im lokalen Verein richtig geht, weis ich nicht genau. Ich war vor meinem Beitritt schon im BDMP und als Gastschütze schon recht oft auf dem Stand. Beitritt war sofort möglich.

Was ich bis jetzt gesehen habe, kommen alle "neuen" Mitglieder der letzten Zeit aus anderen Vereinen (unser Verein ist relativ preiswert und hat die ganze Woche Schießzeiten)oder den Jägerschaft.

Recht selten sind echte Neulinge, die kommen dann meist mit einem anderen Mitglied oder Gastschützen mit. Da unser Schießwart das als Hautpberuf macht und im Vorstnad ist, kann er sich ein Bild von den Neuen machen und die Entscheidung über die Aufnahme treffen.

Wir sind halt recht unkompliziert!

MfG

AWO425

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Bei uns entscheided die geschäftsführende Vorstandschaft über die Aufnahme der Mitglieder. Da unser Ort nicht allzugroß ist, sind oft die Personen oder das familäre Umfeld bekannt. Im Zweifelsfalle gilt bei uns allerdings: In dubio pro reo.

Wir laden interessierte Personen erstmal zu einem (oder mehreren) Gastschiessen ein, was uns Gelegenheit gibt Sie ein wenig zu beschnuppern.

Wenn wir später merken würden , daß die Person doch einen "Hau" weg hat, dann bekäme Sie von unserem Verein auf keinen Fall jemals einen Bedürftnisnachwies und dann erledigt sich das Problem von alleine (ist allerdings noch nie vorgekommen).

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Wenn ich so lese, was Ihr alle für Zicken bei der Aufnahme von Neumitgliedern macht, fehlen mir die Worte.

Der Tenor nach Erfurt: "Wir wollen wie alle Sportler Deutschlands behandelt werden".

Dann sollte man auch keine Vorbehalte gegen potentielle Neumitglieder haben. Nennt mir den Schach,- Tennis,- oder Fussballverein, der seine Neumitglieder auf Probe aufnimmt.

Bei uns wird ein amtliches Führungszeugnis verlangt und der Probant unterschreibt die Satzung, aus der eindeutig u. a. hervorgeht, was zum Ausschluss führen kann ( z.b. rechts- oder linksextremistische Tendenzen ect. )

Den Rest regelt der Gesetzgeber ( neu: 1 Jahr Mitgliedschaft zum Waffenerwerb ). Und in diesem Jahr kann der Vorstand darüber nachdenken, ob dem Neumitglied eine Waffe zuzutrauen ist / Trainings,-Wettkampfaktivitäten.

Das schreibt Euch ein ehemaliger DDR-ler, der nichts von elitären Vereinen hält. Schiessen ist ein Volkssport und sollte es auch bleiben.

Der, der wirklich Böses will, überlebt auch Eure sogenannten Probezeiten.

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Hallo Ordonanz,

In Antwort auf:

Wenn ich so lese, was Ihr alle für Zicken bei der Aufnahme von Neumitgliedern macht, fehlen mir die Worte.


vielleicht sollten wir alle bedenken, dass es hierbei um ein

etwas sensibleres Thema geht, als es z.B. beim Schach zu erwarten ist. Ich hab noch nichts davon gehört, dass jemand mit einer Schachfigur erschossen wurde.... wink.gif

Ausserdem würde ich das nicht unbedingt als *rumzicken* bezeichnen, wenn sich der Vorstand seine Mitglieder *etwas genauer anschaut*.

Ich als 1. Vorsitzender von so einem Verein möchte mir jedenfalls nicht irgendwann von einer Behörde vorwerfen lassen, wir wären ein Waffenbeschaffungsverein..... frown.gif

In diesem Sinne

Gruss

CB

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In Antwort auf:

was Ihr alle für Zicken bei der Aufnahme von Neumitgliedern macht


hä,

In Antwort auf:

Ich denke, dass hier nur diejenigen posten, bei denen es eine besondere "Aufnahmezeremonie" gibt


ja, die gibt es. Einen Kasten Brinkhoff`s Nr. 1 grin.gif

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Fall Steinhäuser:

- In den Erfurter Verein eingetreten

- Immer fein gelächelt

- Immer fleißig trainiert

- Hat sich feine Waffen zugelegt

- Die Polizei / Ordnungsamt hat fein gepennt

- Dann ist er abgedreht und hat nicht wieder gut zu

machendes Leid über viele Familien gebracht

Und jetzt erklär mir einer, wie sich ein Verein davor mit Probezeiten, Paten oder verlängerten Wartezeiten zum Schusswaffenerwerb schützen kann.

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Ja - natürlich hat jeder von uns ein "Restrisiko", weil niemand vorhersagen kann, wie er selbst mal in irgendeiner ganz spezifischen psychischen Situation reagieren wird.

Trotzdem bin ich der Meinung, man kann durch gute Vorauswahl ("Aussieben") von Mitgliedsinteressenten - eben durch eine gewisse "Probezeit" unter Beobachtung - schon die größten Chaoten fernhalten.

Wenn zu uns einer kommt, den niemand genau kennt und noch so Sprüche bringt wie "hey, wie krieg ich hier ne Kanone", der kriegt halt Standardantworten wie ,,erstmal Druckluftwaffe regelmäßig und erfolgreich schießen, Rundenwettkämpfe mitmachen, am Vereinsleben aktiv teilnehmen und dann sehen wir weiter."

So sind wir noch jeden zwielichten Interessenten losgeworden.

Bundeszentralregister- oder Kreispolizei-Auskünfte verlangen wir nicht, dies erledigt spätestens das Ordnungsamt beim Beantragen einer Feuerwaffe.

Grüsse, RIP

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@ Ordonanz :

Gegen Leute wie R.S. aus E. sind wir natürlich alle machtlos. mad1.gif

Wer mit solchen Vorsätzen in einen Verein kommt, wird sich immer so verstellen, dass man ihm nicht auf die Schliche kommt.

Wie viele Leute gibt es, die regelmäsßig zum Training erschienen sind, aber nach Bescheinigung des Bedürfnisses nur noch sporadisch aufgetaucht sind ?

Klar, jeder Verein hat irgendwo ein paar Karteileichen rumliegen.....leider !

Mir persönlich wäre es auch lieber, wenn sich alle Mitglieder regelmäßig auf dem Stand sehen lassen würden, ein paar klärende Worte kann man dabei immer wechseln...

Wie gesagt, es ist und bleibt ein sensibles Thema, bei dem auch der Vorstand aufpassen muss, sich nicht ins Fettnäpfchen zu setzen..... crazy.gif

Gruss

CB

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In Antwort auf:

Wie gesagt, es ist und bleibt ein sensibles Thema, bei dem auch der Vorstand aufpassen muss, sich nicht ins Fettnäpfchen zu setzen


Du hast absolut Recht CB. Deswegen melde ich auch WBK Inhaber die ich seit 6 Monaten nicht mehr gesehen habe( ausgenommen die, fuer die wir nur der zweit Verein sind ) bei der Behoerde.

Ich will einfach nur ein gutes Gewissen bewahren.

MK

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In Antwort auf:

Wie viele Leute gibt es, die regelmäsßig zum Training erschienen sind, aber nach Bescheinigung des Bedürfnisses nur noch sporadisch aufgetaucht sind ?


Diese Leute werden bei uns im Landkreis vom Ordnungsamt spätestens bei der nach 5 bzw. neu 3 Jahre fälligen Überprüfung automatisch rausgesiebt... - Führen von Schießbüchern ist bei uns für WBK-Inhaber dementsprechend notwendig.

@Zasgar

In Antwort auf:

Du hast absolut Recht CB. Deswegen melde ich auch WBK Inhaber die ich seit 6 Monaten nicht mehr gesehen habe( ausgenommen die, fuer die wir nur der zweit Verein sind ) bei der Behoerde.

Ich will einfach nur ein gutes Gewissen bewahren.


Da hätte ich jedoch ein schlechtes Gewissen - ich würde mich doch nicht freiwillig zum Büttel machen!

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Hi Zasgar,

In Antwort auf:

Du hast absolut Recht CB. Deswegen melde ich auch WBK Inhaber die ich seit 6 Monaten nicht mehr gesehen habe( ausgenommen die, fuer die wir nur der zweit Verein sind ) bei der Behoerde.


Ich gehe jetzt mal davon aus, dass fuer Deinen Verein deutsches Recht gilt. Wie es im Ausland aussieht, weiss ich nicht.

Wenn Du da mal nicht an den Falschen geraetst. Was Du tust ist ein Verstoss gegen den Datenschutz, der im schlimmsten Fall teuer kommt.

Es gibt naemlich keinerlei Rechtsgrundlage fuer dieses Verhalten. Und damit ist die Datenuebermittlung an Dritte ohne die Zustimmung des Betroffenen Nach BDSG und den jeweiligen LDSGs VERBOTEN!

Gruss, Frank

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