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IGNORED

Waffenschein für Ärzte?


Arne

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich lese immer wieder, dass Waffenscheine auch für Ärzte (und Apotheker) ausgestellt werden.

Um was für Ärzte handelt es sich da? Welche Begründung müssen diese vorweisen?

Transport von gefährlichen und wertvollen Medikamenten? Ich denke dabei an Drogen, aber dann könnte ja jeder normale Hausarzt einen Waffenschein beantragen, da diese mehr oder weniger freiwillig Drogenpatienten helfen...

Besitz von wertvollen Gegenständen in der Praxis? Sprich: Einbruchsgefahr. Schutz der Patientenkartei?

Kennt jemand Fälle wo Ärzte und Apotheker Waffenscheine bewilligt bekommen haben?

Würde mich echt mal interessieren, wo Politiker und Staatsanwälte doch ohne große Begrüngung Waffenscheine ausgestellt bekommen... rolleyes.gif

Geschrieben

Waffenschein für Ärzte /Apotheker ist in meinen Augen nicht nachvollziehbar.

Sind auch nicht wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet. Kenne auch keinen Arzt dem nur aufgrund seines Berufstandes ein solches Bedürfnis zuerkannt wurde.

Wobei die "Allgemeinheit" (alte Omi), ja bereits schon nur auf die Hoffnung ein paar Euro erbeuten zu können, gefährdet ist. ooo.gif

Geschrieben

nun ja, ich meine mal von einem fall gelesen (hier ?!) zu haben, in dem ein arzt einen ws bekommen hat.

begründung:

irgendwas mit ländlicher gegend, hausbesuche usw. - bitte nicht festnageln, mir ist aber so ... confused.gif

Geschrieben

Oh doch, natürlich gibt es Sorten von Ärzten die stärker gefährdet sind als normale Bürger. Fragt sich nur in welchem Fall diese Gefährdung zu einen Waffenschein berechtigen kann.

Apotheker sind auch WESENTLICH stärker gefährdet als normale Bürger, genauso wie Waffenhändler, da Apotheker nicht selten Drogen und süchtig machende Medikamente in ihrem Laden haben, und diese teilweise auch transportieren. Bei Apothekern steht für mich die Gefährdung FEST, nur wüßte ich gerne für welche Ärzte dies auch zutrifft, WEIL ich gelesen habe, DASS es für manche Ärzte zutrifft!

Btw., mein Vater wurde auch schon beklaut (sowohl Medikamente als auch Geld!), und zweimal hat schon jemand versucht in seiner Praxis einzubrechen. Ich weiß aber dass er keinen Waffenschein bekommen kann, weil er nicht gefährdet genug ist, und weil er keine allzu wichtigen Medikamente hat. Bei den geklauten Medikamenten handelt es sich lediglich um Antibiotika. Ansonsten hat er Schmerzmittel, aber keine die süchtig machen, wie z.B. Tramadolhydrochlorid.

Fakt ist, dass es Ärzte mit Waffenscheinen gibt, fragt sich nur welche?

Geschrieben

Meine mich daran zu erinnern, das der Sachbearbeiter für Waffenrechtliche Genehmigungen im meinem alten Landkreis mal erwähnte, daß unter anderem für die Gefängnisärzte, welche die RAF-Terroristen in Stammheim behandelt haben, auf deren Wunsch Waffenscheine ausgestellt wurden, damit die Daheim bzw. äußer Dienst sich gegen ungebetenen Besuch erwehren konnten. Ob solch ein Arzt allerdings überhaupt jemals von der RAF belästigt wurde, kann ich jetzt nicht beantworten.

Gruß

Bounty

Geschrieben

In Antwort auf:

32.3.5 Eine Gefährdung im Sinne des § 32 Abs.1 Nr. 3 WaffG kann nach diesen Grundsätzen insbesondere vorliegen bei Personen,

32.3.5.2 für die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung in erhöhtem Maße die Gefahr von Überfällen besteht, [...] Personen die besonders begehrenswerte Güter befördern wie z.B. [...] Rauschmittel und die deshalb bevorzugtes Ziel geplanter verbrecherischer Überfälle sind.


Wenn der Sachbearbeiter nett ist... rolleyes.gif

Geschrieben

Ich habe mal gelesen - leider weiß ich absolut nicht mehr wo -, dass in Hamburg ein Arzt seinen Waffenschein vor Gericht durchgesetzt hat. Er begründete das damit, dass er als Arzt aus ehtischen Gründen auch nachts in entlegene Gebiete kommen müsse, wenn er gerufen wird. Jedesmal statt dessen einen Notarztwagen zu schicken sei unangemessen.

Klingt für mich jedenfalls plausibel.

Das einzige was mich daran ärgert ist, dass ich mich partou nicht mehr daran erinnern kann, wo ich das gelesen habe. Naja, ist ja auch schon ein paar Jährchen her.

bye knight

Geschrieben

Demnach muesste ja jeder Juwelier einen WS bekommen können. Dem ist aber bekanntlich schon lange nicht mehr so (war es das mal?).

Oder die kleine Kassiererin vom Spielzeugladen, die abends die Geldkassette bei der Hausbank deponiert. grlaugh.gif

Geschrieben

nene asta,

es kommt immer auf den einzelfall und die konkrete gefährdungslage an ...

und auf den sachbearbeiter natürlich, ach nein, das heisst ja pflichtgemässes ermessen der verwaltung wink.gif

Geschrieben

Hallo!

Habe neulich ein Urteil gelesen, durch welches einem Rechtsanwalt der WS versagt wurde, obwohl er glaubhaft machen konnte, dass er telefonisch Morddrohungen erhalten habe.

Im Leitsatz hieß es sinngemäß, dass er den Antrag nicht mit seinem Beruf begründen könne.

Ein Strafrichter sagte mir aber, dass er problemlos einen WS bekommen könnte, er sich selber aber nicht zutraue, sich mit einer Waffe zu verteidigen und auch keinen Bedarf sehe.

Der WS soll meines Wissens nur in absoluten Ausnahmefällen ausgestellt werden. Die Rspr redet auch hier von "Abwägung zwischen ,wenig Waffen ins Volk' und dem Bedürfnis des Antragstellers.

In Antwort auf:

Besitz von wertvollen Gegenständen in der Praxis?


Stärker gefährdet als der "Durchschnitt" ist mE jeder, der mit einer E-Klasse durch die Stadt fährt. Also könnte sich der Arzt nicht darauf berufen.

In welchen Berufsgruppen außer Wertransportunternehmern sind denn die meisten Waffenträger? Ausgewählte Bankmitarbeiter? Taxifahrer? Tankstellenpächter? Gar bei der Post?

Viele Grüße!

Geschrieben

Also Leute ich kenne mehrere Leute die früher einen Waffenschein hatten und denen er aber irgendwann nicht mehr verlängert wurde. Die haben jetzt alle eine Waffenbesitzkarte OHNE MUNITIONSERWERB.

Wenn ich mir diese Leute so anschaue kann ich mir nicht vorstellen dass ein Arzt einen Waffenschein bekommt.

Bestes Beispiel ist mein Kumpel der Autohändler.

Der Mann ist Vertragshändler, besitze eine grosse Werkstatt und hat einen grosse grosse Tankstelle mit Shop.

Er wurde schon mehrmals überfallen (mit GASpistole; aber wer kennt das im ernstfall schon), seine Autos werden laufend "ausgeschlachtet" und mindestens einmal pro Monat hat er Alarm weil jemand an irgendeiner Tür rüttelt.

Trotzdem wurde ihm der Waffenschein nicht mehr verlängert da ausser der Gefährudungslage -die zweifelsohne anerkannt wurde- die "Waffe geeignet sein muss die Gefährdungslage abzuwehren".

Heisst nichts anderes als dass er mit einer Waffe die Überfälle auch nicht verhindern könnte (Lt. Landratsamt)

Da geht heute nichts mehr!!!!!!!!!

Er ist auch Sportschütze und hat auch Sportwaffen. (Wäre übrigens ein Musterbeispiel zur Definition von Verteidigungswaffen und Sportwaffen. Warum kauft sich der Mann für Tausende "Sportwaffen" wenn er doch von seiner Waffenschein-Zeit her jede Menge Waffen besitzt).

Aber worauf ich hinaus will.... Anfangs sagte man er könne ja innerhalb es "befriedeten Besitztums" auch mit seinen Sportwaffen verteidigen. Später wurde dann am Begriff "befriedetes Besitztum" rumgemäkelt (ist der Shop befriedetes Besitztum wo doch täglich 4-5 tausend Leute reinkommen).

Und nach dem neuen Waffengesetz wird diese Möglichkeit dann gänzlich ausgeschlossen.

Fazit: Gut versichern und jedem "D****n" der mit der Gaswumme reinkommt sofort die Kohle rüberreichen. Mit Notwehr is nix in Deutschland. Wenn die Versicherung dich dann rausschmeisst oder die Beiträge verzehnfacht kannst ja immer noch deinen Laden zumachen.

Grüsse

Geschrieben

Moin,

Notwehr ist in Deutschland immernoch was wert, aber nur wenn es keine Zeugen gibt.

Natürlich hatte de Ausbilder bei der Waffensachkundeprüfung das etwas dezenter formuliert. Der Ausbilder war angehender Richter für Strafrecht.

Geschrieben

Heute in der Tageszeitung (NRW) unter dem Begriff der Notwehr:

Ca. 30jährige Frau verteidigte sich mit Reizgas + Küchenmesser gegenüber einem 34jährigen Mann, welcher sie nach Aussage der Frau, vergewaltigen wollte.

Erst Reizgas, danach ab in die Küche und das Messer wiederum ab in den Bauch. Der Mann konnte sich noch auf die Strasse begeben. Dort sahen mehrere Passanten diesen + die Frau (noch mit Messer in der Hand). Rettungswagen wurde gerufen. Der Mann verstarb im Krankenhaus.

Fazit: Anständiges Werkzeug (Solinger Stahl??) im Hause ersetzt so manchen (Fach-)Mann.

Gut das sie keine Jägerin mit Flinte + Jagdnicker war??! wink.gif

Geschrieben

Bevor das wieder in einen "Notwehr-Thread" ausartet möchte ich nur sagen, dass dieses Thema bei meinem Beitrag NICHT im Vordergrund stand.

Mir ging es eher darum aufzuzeigen dass es wohl auch für einen Arzt schwer wird eine "Gefährdungslage" darlegen zu können wenn mein Kumpel es auch nicht kann obwohl bei jedem Überfall oder Alarm die örtlichen Polizisten ihm Sonderstreifen versprechen.

Geschrieben

Ich denke mal es handelt sich dabei um Ärzte oder Apotheker, die einen bestimmten Methadon Vorrat beherbergen, um süchtige Patienten zu versorgen. Da kann ich die Gefahr schon erkennen und einsehen, warum sie einen Waffenschein haben.

Geschrieben

Hi,

In Antwort auf:

Nicht das ich denen den Waffenschein nicht gönne, aber ich kann hier nicht mehr Gefährdung erkennen, als bei einem Juwelier auch.


da hast du es noch nie mit Süchtigen zu tun gehabt.

Wobei ich in BBg niemanden mit kenne, aber in B weiss ich, daß man damit rumläuft/fährt.

Ist doch aber im Prinzip egal,knight.

Und was hat das mit "gönnen" zu tun ? Blödsinn

Einen schönen Abend noch

Klaus

Geschrieben

Naja ich bin der Meinung das es vielleicht für die Abschreckung ganz gut sein kann, aber nicht wirklich sinnvoll ist...

Es ist erwiesen das bei einem Großteil von Überfällen mit Schußwaffen Wirkungstreffer erzieht werden...zumindest wenn bekannt ist, daß das "Opfer" bewaffnet ist oder bewaffnet sein könnte.... Also bringt einem die eigene Waffe mehr in Gefahr als das sie was nützt...

Zweitens Notwehr.... ...ist die jenige Verteidigung (...) rechtwidrigen >> gegenwertigen << Angriff....

D.h. Wenn man schon angeschossen wurde das ist der Angriff schon vorbei.. zumindest haben das einige Gericht (leider) so gesehn... Also darf man von der Seite die Waffe auch nicht einsetzen...Wofür dann???

Geschrieben

In Antwort auf:

...zumindest wenn bekannt ist, daß das "Opfer" bewaffnet ist oder bewaffnet sein könnte...


Also ich bin der Meinung dass der Anschein eine Waffe zu haben sehr wohl abschreckend wirken kann und auch Überfällen vorbeugen kann. Ich versuch meine Meinung mal zu begründen:

Ich habe dem Kumpel in der Tankstelle oft beim Kassieren geholfen (seit Wegfall des 635 Mark Gesetzes bekommst du ab 22 Uhr niemanden mehr der arbeiten will)

Da kommen wie gesagt sehr oft Leute (hauptsächlich Jugendliche) die einen anmachen "was würdest du tun wenn ich dir jetzt das Geld wegnehme..." usw. Einmal habe ich gesagt ich würde dir in die E**r schiessen. Natürlich kam dann der Spruch "du hast ja keine Waffe, gib nicht so an" ect. Ich habe mir dann einmal den Spass gemacht und meine WBK rausgenommen und ihm den Eintrag für den .357 er gezeigt. Was glaubt Ihr wie schnell die Provokation zuerst in Angst und dann in Neugier ("darf ich mal sehn, wo hast du sie versteckt") umgeschwenkt ist. Ich hab dann gesagt dass ich sie ihm nicht zeige da sonst meine Verteidigung wirkungslos wäre.

Ein paar Tage kam er mit einem ganzen Audi voll Kumpels die alle wenigstens die WBK sehen wollten. Das ganze ist jetzt über 2 Jahre her aber von dieser Seite kam nie mehr eine "Nachfrage" was ich denn tun würde wenn...

Ganz nebenbei hat der Diebstahl von so "kleineren" Sachen wie Red Bull, Vodka ect. dramatisch abgenommen. Die haben sie früher ohne schlechtes Gewissen geklaut und mich angelächelt habe wenn ich es ihnen am Ausgang wieder abgenommen hab.

ICH glaube also schon dass eine Abschreckung da wäre. Sicher gibt es aber jetzt irgendwo eine Statistik die anderes beweist (siehe Statistik Video-Überwachung in NRW; letzte Visier-Ausgabe)

In diesem Sinne....

Geschrieben

In Antwort auf:

D.h. Wenn man schon angeschossen wurde das ist der Angriff schon vorbei.. zumindest haben das einige Gericht (leider) so gesehn... Also darf man von der Seite die Waffe auch nicht einsetzen...Wofür dann???


Wobei der Angriff durchaus noch nicht vorbei sein muss. Wer sagt denn, dass man nicht noch ein zweites mal angeschossen wird? Dann wuerde der Angriff ja noch andauern...

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn man schon angeschossen wurde das ist der Angriff schon vorbei..


Unabhängig von der Tatsache, dass es Situationsabhängig ist, wann der Angriff vorbei ist, hat der Gesetzgeber dafür den §33 und damit Straffreiheit geschaffen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Es ist erwiesen das bei einem Großteil von Überfällen mit Schußwaffen Wirkungstreffer erzieht werden...zumindest wenn bekannt ist, daß das "Opfer" bewaffnet ist oder bewaffnet sein könnte.... Also bringt einem die eigene Waffe mehr in Gefahr als das sie was nützt...


Ach, dann kommt wohl als nächstes die Entwaffnung von Geld- und Werttransporteuren, Landes- und Bundespolizisten sowie Zöllnern. Sozusagen aus der Fürsorgepflicht des Staates heraus. Na, wenn das Herrn B. aus B. nicht freut, wo es doch auch noch erwiesen ist <ROFL>

Geschrieben

Hallo !

Sorry, wenn ich mich so spät noch in diesen Thread einklinke, aber Du hast da ein interessantes Thema angesprochen.

Also: Entgegen meinen Vorrednern muß ich hier einmal feststellen, daß Ärzte sehr wohl vermehrt angegriffen werden. Laut einer Statistik wurden 20% der Kollegen schon einmal Opfer von Gewalttaten.

Ich persönlich bin in einer großen Klinik tätig.

Nachts laufen wir allein durch dunkle Gassen mit teilweise der Tasche voller Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.

Da ich nun nicht zu den schmächtigen zähle habe ich damit kein Problem. Meine Kolleginnen sehen das aber ganz anders.

Eine davon wurde neulich mit einem Messer bedroht in einem Gebäude, das außer ihr und dem Angreifer völlig menschenleer war.

In einigen Abteilungen (ich sage jetzt nicht, welche...) sind Übergriffe so an der Tagesordnung, daß mitlerweile ein Deeskalationstraining angeboten wird.

Ihr könnt ja mal am Wochenende vorbeikommen und Euch die Zustände ansehen.

Die Tätigkeit auf dem Notarztwagen ist weniger kritisch, weil man da meistens im Pulk auftritt und durch ständigen Funkkontakt schnell jemanden erreichen kann.

Demnach wäre die überdurchschnittliche Gefährdung wohl gegeben, da ich nicht glaube, das 20% aller Politiker angegriffen wurde, und bei denen reichts ja wohl aus.

Einen konkreten Fall, in dem ein Arzt einen Waffenschein zugesprohen bekommen hat, kann ich Dir aber nicht nennen.

Gruß

Harry

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