Zum Inhalt springen

Lotzinger

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    356
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Lotzinger

  1. Sachbearbeiter, hast recht, harmlos ist ein Tinnitus grundsätzlich nicht. Es gibt sogar sehr unangenehme Ausprägungen, vor denen ich persönlich glücklicherweise verschont blieb. Es gab (oder gibt evtl noch) eine Hotline der Deutschen Tinnitusliga, auf der man sich verschiedene (nachgestellte) Typen eines Tinnitus anhören konnte. Meine Aussage zielte eher in die Richtung, dass man mit einem (leichten) Tinnitus noch relativ gut leben kann, wo hingegen ein echter Gehörschaden (wie hier bereits weiter oben beschrieben wurde) noch viel schlimmer ist und deutlich höhere Einschränkungen (Gehör) mit sich bringt.
  2. In Antwort auf: Das Ohr hat ein sehr empfindliches kleines Teil (bin mit dem medizinischen Begriffen nicht so vertraut), das an der Ohrmuschel ist (wird vom Kapselgehörschutz geschützt). Dies wird bei der Verwendung von den Ohrstöpselteilen bei Indoorschießen auf Dauer geschädigt und man bekommt auf Dauer Gehörschäden. [...] Gruß Dirk Z Das Innenohr beinhaltet feinste Haare (Häarchen) dir durch Schall oder andere Impulse (Druckwellen) starken Schaden nehmen können. Durch diese Einwirkungen legen sich diese Häarchen um. Dies merkt man im allgemeinen als Hörschaden, weil die umgelegten Häarchen eingehende Töne nicht mehr übertragen können. Es beginnt harmlos mit einem Tinnitus, kann aber bör enden. Man kann versuchen, diese Häarchen wieder zu reaktivieren, was idR durch eine Infusionstherapie ambulant oder im Krkhs erfolgt (Ziel: Durchblutung verbessern und hoffen). Ein Problem bleibt und ist hier auch schon angesprochen worden: über den sogenannten Knochenleiter kann man sich genauso einen schweren Gehörschaden zuziehen wie durch direkte Einwirkung in den Gehörgang. Dieser Knochenleiter befindet sich direkt hinter dem Ohr am Schädel - durch eine Micky Maus wird dieser mit abgedeckt - durch Stöpsel allerdings nicht. Ich habe aus eigener Erfahrung einen leichten Tinnitus beibehalten, konnte mir selbst allerdings ein tadelloses Gehör erhalten (Schwein gehabt). -> Wer ohne Gehörschutz schießt handelt unverantwortlich gegenüber sich selbst.
  3. ein wirklich sehr angenehmes match, bin gerade zurück - da hat andreas wirklich eine feine veranstaltung auf die beine gestellt. nochmals ein dickes LOB an Schwichty und seine Helfer !!! ergebnisse und fotos demnächst auf www.ipsc4ever.de
  4. ohne große verluste und relativ simpel funktioniert das ganze, in dem man erst mal zweigleisig fährt. das bedeutet, du suchst dir in deiner umgebung eine passende truppe (die geschäftsstellen beider verbände sind immer gern behilflich) und siehst dir die mal an. parallel läuft dein antrag auf einzelmitgliedschaft, der dir schon mal die teilnahme an den offiziellen veranstaltungen ermöglicht. und wenn du eine geeignete truppe gefunden hast, dann wird aus dem einzelmitglied relativ schnell ein mitglied ... die kündigung im dsb-verein die kann ja dann irgendwann mal folgen (ein wirklich befreiendes gefühl ) dann must du dich nur noch zwischen BDS und BDMP entscheiden, wobei entscheiden ?! ... geht ja auch beides
  5. wie sieht es denn in sachen zweischneidigkeit bei folgendem exemplar aus ? es ist ein Masters of Defense CQD Dieter Mark 1 - Law Enforcement Limited Edition -> ist an der spitze doppelseitig geschliffen, ansonsten aber ein normales (hübsches) klappmesser sieht dem normalen CQD Dieter Mark 1 sehr ähnlich, nur fehlt der Aufdruck auf der Klinge und die Griffigkeit soll etwas besser sein. hier die normale version zum vergleich: was meint ihr da zum waffenrecht ??? hintergrund: ich würd es mir evtl. aus den usa bestellen, aber nur, wenn ich es beim zoll dann auch bekomme
  6. Lotzinger

    Performance

    deutliche verbesserung !
  7. http://www.czeo.cz/vysl/match02.txt http://www.czeo.cz/vysl/ceo02.zip
  8. Zitat: Original erstellt von Brösel: Hi Leute, den "Dienstwaffenschein" hat ja jeder Soldat schon,brauch er nur mal in den Truppenausweis sehen. also ich würde nicht so weit gehen, und diese klausel für alle denkbaren (hier: auch privaten) waffen anzuwenden ... könnte mir vorstellen, dass man da auf die nase fällt. das mit der ausnahmegenehmigung halte ich für plausibel, denn schließlich haftet die BW für unfälle mit (dienstlich gelieferten) waffen. da muss schon was geregelt werden, wenn jeder sein eigenens gerät mitbringen will ...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.