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IGNORED

Wechselsysteme - so wenig Waffenteile wie möglich im Volk?


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Geschrieben

Die scharfen Überkontingentregelungen einerseits und die bisherige Privilegierung von Wechselsystemen andererseits (bedürfnisfreier Erwerb kalibergleicher oder kleinerer WS, kein Erwerbsstreckungsgebot bei WS, WS zählen bei Waffenschrankbegrenzungen nicht mit) sowie die Möglichkeit, mit einem KK WS günstig die Trainings- u. ggf.- Wettkampferfordernisse für die GK-Grundwaffe zu erfüllen, machen solche Wechselsysteme v.a. für Sportschützen egal ob für Kurz- oder Langwaffen hochattraktiv. Siehe auch: https://www.vdb-waffen.de/d/dxxtbtbc.pdf

 

Allerdings gibt es auch "Gewitterwolken":

- Seit geraumer Zeit werden im NWR für 1 Wechselsystem nicht mehr ein Eintrag, sondern bis zu 5 Einträge vorgenommen, sowohl bei Kurzwaffen-WS als auch bei Langwaffen-WS. Diese Eintragsflut führt dazu, dass mancher Behördenmitarbeiter von "ziemlichen Waffenanhäufungen" spricht, obwohl man gerade erst 3 Überkontingentwaffen verkauft hat (-3 Einträge im NWR), aber je 1 WS für Kurzwaffe und 1 für Langwaffe als Ersatz gekauft hat (+10 Einträge im NWR)... netto sind also trotz 3 SL-Waffen weniger die Zeilen im NWR-Register um 7 gestiegen.

- Im neuen österreichischen Waffengesetz sind pro Waffenplatz (Kategorie B) nur 2 EWB-pflichtige Waffenteile erlaubt, siehe §23 Absatz 3: https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/23.

Zitat

(3)Absatz 3Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt.

Ein Wechselsystem wird dort als 2 Waffenteile (Lauf+Verschluss) eingetragen, d.h. defacto gibt es ohne besondere Ausnahmegenehmigung eben nur noch 1 Wechselsystem. Vorbild für Deutschland?

- Der DSB fordert ganz ausdrücklich den Fortbestand der Privilegierung von Wechselsystemen - wohl kein Zufall, siehe DSB-Stellungnahme Seite 5 ff.: Link DSB Angeblich soll die Möglichkeit des 3D-Drucks von Griffstücken, um je ein WS zur Komplettwaffe zu ergänzen, ein Argument sein (welcher Sportschütze macht das, wo ist da die Deliktrelevanz, frage ich mich?). 

- Insgesamt ist aber auch aus jüngeren Gerichtsurteilen erkennbar, dass Waffenteile wie Lower und teils Upper ohne gesichertes Bedürfnis gerne eingezogen werden (Berlin). Der alte Kommentar zum Reichswaffengesetz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" pflanzt sich also auch im Bereich EWB-pflichtiger Waffenteile fort: "So wenig Waffen(teile) wie möglich im Volk".

Siehe Auszug aus der Urteilsbegründung des VG Berlin (Aktenzeichen 31 K 58/22) Link (hier ging es zwar um "Lower", aber die Formulierungen des Gerichts sind doch sehr allgemein gehalten:

Zitat

Im Einklang mit den allgemeinen Zielen des Waffengesetzes und der Zwecksetzung speziell des § 58 Abs. 13 WaffG sieht es sich daher in der Pflicht, gemeinsam mit den Waffenbehörden einem übermäßigen Horten von Waffenteilen - auch als mögliche Bausteine mehr oder weniger beliebig neu zusammensetzbarer Schusswaffen - um ihrer selbst willen vorzubeugen. Dem dient die Bedürfnisprüfung, einschließlich der Prüfung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Teile. Die Anforderungen an diese Prüfung dürfen nicht leichtfertig abgeschwächt werden. Es fällt in die Verantwortung der Antragsteller, den Bedürfnisnachweis zu erbringen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 8 WaffG) und in diesem Rahmen nötigenfalls auch plausible, nachvollziehbare und schlüssige Darlegungen zur Geeignetheit und Erforderlichkeit zu machen.

 

Insgesamt hoffe ich, dass unsere Lobby hier aufpasst und Bedürfnisprüfungen für WS oder enge Begrenzungen von Waffenteilen gegensteuert.

Geschrieben (bearbeitet)

Ähem, suchst Du Probleme in Deiner persönlichen Echokammer?

 

Ein AR15 Wechselsystem besteht seit 2020 im NWR aus 4 Teilen mit eigener ID. Eine gesamte Waffe aus 5.

In die WBK wird ein WS dennoch mit nur einer Zeile/Eintrag abgebildet.

 

Daraus das Problem zu konstruieren, Ämtern könnte seit 2020 die gegenüber der Anzal erworbener WS in der WBK exponentiell zunehmende Anzahl an Einzelteilen im NWR als Anlass nehmen, WS zu kontingentieren oder je einen Bedürfnisnachweis scheint mir mehr als fragwürdig.

 

Dein verlinktes Urteil stellt überhaupt nicht auf WS ab sondern explizit auf vor 2020 frei erwerbbare Gehäuseteile (aber Lower, somit kein wesentliches Teil eines WS), die dem Antragsteller 2020 nicht in seine WBK eingetragen wurden.  

Bearbeitet von Bounty
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Geschrieben

Verstehe auch nicht, was hier konstruiert werden soll? WS waren bis jetzt kein Thema und wurden nirgends in Frage gestellt. Der Gesetzgeber hat erst den Besitz und die Aufbewahrung konkretisiert mit dem Hinweis, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht.

 

Das Urteil hat überhaupt gar nichts mit WS zu tun, sondern mit Griffstücken/Lowern und dass der Antragssteller kein Bedürfnis dafür nachweisen konnte...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Diese Eintragsflut führt dazu, dass mancher Behördenmitarbeiter von "ziemlichen Waffenanhäufungen" spricht

Welcher Behördenmitarbeiter spricht wen gegenüber von "ziemlichen Waffenanhäufungen" wegen der Eintragung von Einzelteilen im NWR?

Wurde das in deinem beisein geäußert oder woher stammt diese Aussage?

Geschrieben

Das mit den "Anhäufungen" wurde mir genauso (wortwörtlich) berichtet. Hat ein Mitarbeiter beim Ausdruck des NWR-Registerauszugs so gesagt. Manche Behördenmitarbeiter sind beeindruckt, was so ein Wechselsystem alles im NWR an EWB-pflichtigen Teilen mit sich bringt und wieviel "Teile" sich da bei manchen LWB "anhäufen".

Was das Urteil anbelangt: Ja, es ging um Lower. aber bei den Urteilsbegründungen sind dann dorch ein paar allgemeinere Begründungen gefallen, die man durchaus auch auf andere Waffenteile beziehen darf.

Ansonsten konstruiere ich ja nix. Der DSB wird schon seinen Grund haben, warum er das Thema Wechselsysteme in seiner Stellungnahme aufgreift.

Österreich ist da womöglich Vorreiter. Ja, man bekommt WBK-Plätze für 2 Waffen der Kategorie B. Pro Waffe gibt es dort noch genau 2 Waffenteile oder eben genau 1 Wechselsystem.

Wenn wir nicht aufpassen, könnte das auch in D mal so kommen. Ich wollte nur, dass unsere Lobby das weiter auf dem Schirm hat.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Die scharfen Überkontingentregelungen einerseits und die bisherige Privilegierung von Wechselsystemen andererseits (bedürfniserlaubnisfreier Erwerb kalibergleicher oder kleinerer WS, kein Erwerbsstreckungsgebot bei WS, WS zählen bei Waffenschrankbegrenzungen nicht mit) sowie die Möglichkeit, ...

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Schwarzwälder:

sowie die Möglichkeit, mit einem KK WS günstig die Trainings- u. ggf.- Wettkampferfordernisse für die GK-Grundwaffe zu erfüllen

 

Zumindest beim BDS zählen zu Pflichtterminen nur Termine mit dem Kaliber eingetragener Grundwaffe ?

Geschrieben

Bei welchem LV, woraus entnimmst Du das? Gibt es von jenem eine entsprechende Regelung oder sonstige Verlautbarung?

 

---

 

Waffenrechtlich gesehen ist für ein WS zur Grundwaffe zwar der Erwerb, nicht aber der Besitz erlaubnisfrei. Und da ein anerkanntes Bedürfnis Voraussetzung ist für die Erteilung einer Besitzerlaubnis, kann die Behörde sowohl bei der Eintragung als auch später sehr wohl erfragen, wofür denn das WS benötigt werde. Entsprechende Nachfragen sollte man also schlüssig beantworten können.

 

Gängige Praxis ist das allerdings zumindest hier bei uns in Bayern nicht; in der Regel wird wohl bei Sportschützen schlicht das entsprechende Bedürfnis entsprechend §8 WaffG unterstellt, da bei Besitz einer entsprechenden Grundwaffe die Sportschützeneigenschaft ja bereits glaubhaft gemacht wurde. Manche Behörden verlangen bei WS in abweichenden Kalibern eine Bedürfnisbestätigung des Schießsportverbands oder zumindest eine eigene Darlegung der Erforderlichkeit für die Erteilung einer Munitionserwerbsberechtigung, andere unterstellen auch hierfür ein Bedürfnis.

 

Soweit ich mich erinnere gab es in meinem erweiterten Dunstkreis einen Fall, bei dem die Behörde einen Besitzer eines AR15 nebst mehrerer einst erlaubnisfreier Gehäuseunterteile bei deren Eintragung darauf hinwies, daß sie bei Erwerb (genauer: Erteilung der Besitzerlaubnis) mehrerer weiterer WS eine Begründung der jeweiligen Erforderlichkeit möchte. Der Betreffende ist heute glaub ich Jagdscheininhaber...

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb lrn:

Bei welchem LV, woraus entnimmst Du das? Gibt es von jenem eine entsprechende Regelung oder sonstige Verlautbarung?

 

Falls auf mich bezogen:

 

Eine offizielle Stellungnahme (Rundschreiben) gab es auch von meinem LV1 (als Einzel) bislang leider nicht.

Meine Aussage bezieht sich lediglich auf meinen Kameraden (Mitarbeiter Wannsee & LLZ) nach mehrmaliger Nachfrage (wo er wieder nachgefragt hatte).

Ging auch ums Thema "Nachweis eigene Waffe".

Es solle für die (4/6) Pflichttermine genügen, wenn im Schießbuch Kaliber (& Waffenart) der eingetragenen Waffen steht.

Also nicht nur kleinere WS-Kaliber.

Für Zusatztermine ists egal.

 

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Das mit den "Anhäufungen" wurde mir genauso (wortwörtlich) berichtet. Hat ein Mitarbeiter beim Ausdruck des NWR-Registerauszugs so gesagt. Manche Behördenmitarbeiter sind beeindruckt, was so ein Wechselsystem alles im NWR an EWB-pflichtigen Teilen mit sich bringt und wieviel "Teile" sich da bei manchen LWB "anhäufen".

 

 

Wenn ein Behördenmitarbeiter - ersichtlich - sein eigenes "Geschäft", seinen Aufgabenbereich nicht durchdringt bzw. kapiert - soll das das Problem des Bürgers sein...?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Hat ein Mitarbeiter beim Ausdruck des NWR-Registerauszugs so gesagt. Manche Behördenmitarbeiter sind beeindruckt, was so ein Wechselsystem alles im NWR an EWB-pflichtigen Teilen mit sich bringt und wieviel "Teile" sich da bei manchen LWB "anhäufen".

 

Ach so, Einzelmeinung eines irritierten/überfordert kleinen Amtmannes.

 

Wir lernen:

Statt eine Waffe oder ein Wechselsystem über eine einzelne Serienummer in einem Register und auf der WBK zu erfassen, erfasst die Exekutive möglichst viele Bauteile im NWR und erweitert die Liste um weitere Bauteile (Gehäuse, Verschlussträger), und Schuld ist der Waffenbesitzer der seinen Hort so vergrößert hat ohne in den letzten 20 Jahren ein einziges Waffenteil gekauft zu haben...

 

Und Blacky kackt sich vor Angst in die Hose...

 

Ändern wir dann auch WaffG Para. 14 (5) auf "mehr als 15 halbautomatische Langwaffenteile"? Da bekommt man dann 3 AR15 oder 3 M1A und noch 3 Waffenteile extra... 

Geschrieben
17 hours ago, Schwarzwälder said:

obwohl man gerade erst 3 Überkontingentwaffen verkauft hat (-3 Einträge im NWR)

 

Jede Waffe hat doch genau eine W-ID, oder? Da jede Waffe aber auch in ihre Teile aufgeschlüsselt wird, sollte jede Waffe auch mindestens eine T-ID haben. Daher kann ich deine Angabe mit "-3 Einträge im NWR" nicht nachvollziehen oder was übersehe ich?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Giraffe:

 

Jede Waffe hat doch genau eine W-ID, oder? Da jede Waffe aber auch in ihre Teile aufgeschlüsselt wird, sollte jede Waffe auch mindestens eine T-ID haben. Daher kann ich deine Angabe mit "-3 Einträge im NWR" nicht nachvollziehen oder was übersehe ich?

 

Ich glaube Blacky irritiert sich selbst, beim Überlassen von 3 Überkontingentwaffen reduziert sich die Anzahl der wesentlichen Waffenteile die in den Stammdaten NWR erfasst sind um 9 bis 15 (je nachdem ob er von Kurzwaffen mit üblicherweise 3 wesentlichen Teilen spricht oder halbautomatischen Langwaffen mit üblicherweise 4 bis 5). Wie man beim Erwerb eines Kurzwaffenwechselsystems auf 5 zusätzliche Teile kommt, ist mir völlig schleierhaft, vermutlich zählt er die Erlaubnis-ID und Personen-ID auch noch mit. Oder er zählt beim Überlassen wirklich nur die Waffen-ID, beim Erwerben dann aber die Anzahl der Teile-IDs (Wobei mir kein KW-WS bekannt ist, dass aus mehr als 2 wesentlichen Waffenteilen mit eigener Teile ID besteht).

 

In jedem Fall wirres herbeiargumentieren, dass der Gesetzgeber bestimmt bald die WS irgendwie reglementieren will, nicht weil immer mehr WS verkauft werden, sondern weil die aus so vielen Teilen bestehen...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben (bearbeitet)

Also @Bounty das ist doch ganz einfach: Wir haben unsere Waffenbestände brav reduziert durch Verkauf alter Selbstlader, Repetierflinte usw. Die hatten alle im NWR je nur 1 Eintrag. Dann sind wir zur Behörde marschiert und hatten uns auf "Lob" eingestellt, weil wir im Gegenzug zu den 3 verkauften Waffen halt nur 2 Wechselsysteme angeschafft haben, weil die sportlichen Aktivitäten ja nicht drunter leiden sollen. Zählen können wir: Für die beiden neuen Wechselsysteme (1xKurzwaffe, 1x Langwaffe) gab es jeweils 5 Zeilen: Wechselsystem + Lauf + Verschluss/-kopf + Verschlussträger + oberes Gehäuse, also 10 neue Einträge im NWR. Statt Lob für unseren Beitrag zu "weniger Waffen im Volk" wurde dann aber meine Frau mißmutig angesprochen, als der Behördenmitarbeiter ihr beim Ausdruck des nun deutlich längeren NWR-Auszug nur vorhielt, wir hätten da "ziemliche Anhäufungen" - was meine Frau mir dann zuhause berichtete und in beiderseitigem Frust endete.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Bounty:

...In jedem Fall wirres herbeiargumentieren, dass der Gesetzgeber bestimmt bald die WS irgendwie reglementieren will, nicht weil immer mehr WS verkauft werden, sondern weil die aus so vielen Teilen bestehen...

Du siehst doch, was in Österreich passiert ist, jetzt im April: Die dürfen sich zwar weiter über zwei (2) B-Plätze freuen, bekommen aber je B-Platz (also je Waffe der Kategorie B) nur noch genau 2 Waffenteile zugestanden. Da Österreich für ein Wechselsystem nur 2 Zeilen (Lauf+Verschluss) zählt, hast Du dort noch die Chance mit dem Kontingent von 2 EWB-pflichtigen Waffenteilen genau 1 Wechselsystem pro Waffe zu kaufen. In D wäre das bei künftig selber Begrenzung nicht mehr möglich, da hier die Waffenteile noch zergliederter (Aufteilung des Verschlusses, Aufteilung des Gehäuses usw.) registriert werden.

 

Zudem kannst Du anhand der Stellungnahmen zu den geplanten Waffenrechtsänderungen leicht erkennen, dass da Forderungen zur Begrenzung von Wechselsystemen auf dem Tisch liegen müssen, denn folgende unserer Verbände greifen das als eine ihrer Hauptforderungen auf Zusammenfassung bei all4shooters

DSB: "Wechselsysteme ohne erneutes Vollverfahren"

BSSB: "Wechselsysteme und wesentliche Teile ohne zusätzliches Bedürfnisverfahren"

BDS: "Wechselsysteme erleichtern"

DSU: "Wechselsysteme ohne erneutes Vollverfahren"

 

Und selbst ein A.S.E. warnt vor Wechselsystem-Sammlungen Link

Zitat

...legen Sie keine Wechselsystem-Sammlungen um ihrer selbst willen an.

 

Also muss da was im Busch sein, sonst wären diese expliziten Forderungen der Verbände doch ohne Sinn.

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

... wurde dann aber meine Frau mißmutig angesprochen, als der Behördenmitarbeiter ihr beim Ausdruck des nun deutlich längeren NWR-Auszug nur vorhielt, wir hätten da "ziemliche Anhäufungen" ...

 

 

Im Schwäbischen gibt es für solche Aussagen eine schöne Charakterisierung:

"A bleeds G'schwätz". 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Statt Lob für unseren Beitrag zu "weniger Waffen im Volk" wurde dann aber meine Frau mißmutig angesprochen, als der Behördenmitarbeiter ihr beim Ausdruck des nun deutlich längeren NWR-Auszug nur vorhielt, wir hätten da "ziemliche Anhäufungen"

 

das liegt aber daran, das euer SB einfach ne pfeife ist!!!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb Schwarzwälder:

In D wäre das bei künftig selber Begrenzung nicht mehr möglich, da hier die Waffenteile noch zergliederter (Aufteilung des Verschlusses, Aufteilung des Gehäuses usw.) registriert werden.

 

Ja klar. Man übernimmt die österreichische Regelung natürlich 1:1. Also pro Waffe auf WBK max. ein WS, dass aber aus nicht mehr als zwei wesentlichen Waffenteilen bestehen darf, obwohl die Ösis ja grundsätzlich anders zählen...

Dann übernehmen wir natürlich auch den leichten Erwerb zur Selbstverteidigung noch automatisch mit...

vor 19 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Zudem kannst Du anhand der Stellungnahmen zu den geplanten Waffenrechtsänderungen leicht erkennen,

 

Nee, kann ich nicht. Weil es hier nicht um eine Begrenzung der Anzahl WS sondern um die Bedürfnisprüfung für WS geht...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Also @Bounty das ist doch ganz einfach: Wir haben unsere Waffenbestände brav reduziert durch Verkauf alter Selbstlader, Repetierflinte usw. Die hatten alle im NWR je nur 1 Eintrag. Dann sind wir zur Behörde marschiert und hatten uns auf "Lob" eingestellt, weil wir im Gegenzug zu den 3 verkauften Waffen halt nur 2 Wechselsysteme angeschafft haben, weil die sportlichen Aktivitäten ja nicht drunter leiden sollen.

Also wie man sich beim SB eine Fleißkarte abholen will. Also auf die Idee muss man aber auch erstmal kommen.

Geschrieben

Sagen wir es so: Wenn eine "Waffenteile- Kontingentierung" pro Waffe kommt, dann könnte man mit max. 1 Wechsel-System pro Waffe leben müssen und darüber setzt dann die Bedürfnis-Prüfung ein.

Am Ende werden die Themen immer gesamtheitlich betrachtet, eine Begrenzung der Anzahl WS und eine Bedürfnis-Prüfung für WS kannst Du nicht thematisch komplett trennen.

 

Letztendlich ist das Grundproblem, dass der 1938 sinngemäß geprägte Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" sich genau betrachtet nur auf Kurzwaffen bezog.

1975 würde dieser Grundsatz dann bundesgerichtlich auch auf Langwaffen übertragen.

Die Regierung Kohl wollte seinerzeit ab 1984 durch einen Gesetzesentwurf an der Stelle wieder zurückrudern und die Langwaffen freigeben (bedürfnisfrei).

Der Entwurf ist dann im Bundesrat an den SPD geführten Bundesländern Hamburg, Hessen, NRW, Saarland und Bremen gescheitert. Im Vermittlungsausschuss ist dann auch die FDP gekippt und seither ist an dem strengen Bedürfnisprinzip und dem zugrunde liegenden "so wenig Waffen wie möglich im Volk" nicht mehr zu rütteln. Jetzt muss unsere Lobby einfach aufpassen, dass diese Jahrhundertmaxime nicht abermals erweitert wird auf " so wenig Waffenteile wie möglich im Volk". Darum geht's jetzt nämlich.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb kulli:

Also wie man sich beim SB eine Fleißkarte abholen will.

Fast jeder versucht doch, mit seiner Behörde gut klar zu kommen. Das ist doch nix Verwerfliches und es ist im Übrigen auch kein "blödes Geschwätz", wenn so ein Behördenmitarbeiter sich negativ beeindruckt von der Vielzahl der NWR Einträgen zeigt.

Wenn ein Sportschütze brav "im Kontingent" bleibt und 10 Waffen auf WBK gelb, 3 Langwaffen (HA) und 2 Kurzwaffen auf WBK grün und vielleicht noch 5 Wechselsysteme hat, dann hätte er früher unspektakuläre 20 Einträge im NWR. Da blieben wohl die allermeisten Behördenmitarbeiter cool.

Wenn derselbe Sportschütze mit denselben Waffen jetzt aber 100 Einträge auslöst, dann führt das reflexhaft bei den meisten Mitarbeitern zu Unbehagen, "man hätte da ziemliche Anhäufungen" usw.

Selbst wenn dieser Nebeneffekt bei der Ausweitung der Registrierung nicht gewünscht gewesen sein sollte - der Effekt ist jetzt jedenfalls da. Und das bloß mangelnder Kompetenz des Behördenmitarbeiters anzulasten, greift deutlich zu kurz.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben (bearbeitet)

Ich vergleiche das mal, damit es jeder versteht, mit Autos:

Wenn Du in Deinem Haushalt 3 Autos angemeldet hast , regt das niemand auf der Behörde auf. Alles im grünen Bereich.

Angenommen, der Gesetzgeber käme jetzt auf die Idee, aus Umweltgründen und der Rückverfolgbarkeit für jeden Autoreifen auch eine Registrierung bei der KFZ- Zulassungsstelle anzuordnen, dann sieht es womöglich schon anders aus: Angenommen man hat den üblichen Satz Sommerreifen, den Satz Winterreifen und dann noch  einen Satz Ersatzreifen oder Spikereifen für den skandinavischen Winterurlaub oder Mud Terrain Reifen für die Jagd oder All-Terrain Reifen für den Island Urlaub... dann hat man zusätzlich jetzt satte 12 Einträge pro Auto. Und spätestens jetzt fällt man mit seinen 3x 12 Einträgen = 36 Einträge bei der KFZ-Zulassungsstelle einigermaßen negativ auf. Wetten dass?

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Schwarzwälder:

dann könnte man mit max. 1 Wechsel-System pro Waffe leben müssen und darüber setzt dann die Bedürfnis-Prüfung ein.

 

Womit der Gesetzgeber dann seine Intention "so wenig Waffenteile wie möglich" realisiert und sich dann wundert warum mehr vollständige Waffe zu genehmigen sind. 

Wenn ich nämlich den Nachweis erbringe, dass ich weitere Wechselsysteme benötige um weitere Disziplinen schiessen zu können, erfülle ich auch die Voraussetzung zum Erwerb weitere vollständiger Waffen.

Wir tauschen also eine Erleichterung beim Erwerb ohne Einfluss auf die innere Sicherheit gegen insgesamt mehr Waffen im Volk...

 

vor 52 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Am Ende werden die Themen immer gesamtheitlich betrachtet, eine Begrenzung der Anzahl WS und eine Bedürfnis-Prüfung für WS kannst Du nicht thematisch komplett trennen.

 

Ja nee, alles hat immer mit allem zu tun und muss man gesamtheitlich, gesamtstaatlich oder (hier beliebiges Bullshit Bingo Wort einfügen) betrachten.

Und Deine argumtativen Rollen rückwärts werden immer wirrer, Erst geht es um das Horten von Waffenteilen, wobei noch immer niemand verstanden hat, welches WS aus 5 NWR relevanten Waffenteilen bestehen soll, welche Selbstladeflinte heuer aus nur einem NWR relevanten Waffenteil besteht und warum das Zählen von Waffenteilen im NWR überhaupt Einfluss auf das Bedürfnis zum Erwerb vollständiger Waffen oder Wechselsystee haben soll..

Dann ging es Dir um die Kontingentierung der Anzahl der WS und jetzt redest Du einer disziplingebundenen Bedürfnisprüfung für WS das Wort.

 

Ich verstehe ja, dass Du durch das laute Ausbreiten Deiner Gedanken Diarrhö hier dem Gesetzgeber und Behörden Handlungsbedarfe aufzeigen willst, für Probleme, die es im DEU Waffengesetz garnicht oder nicht mehr gibt und Du dann enttäuscht bist, dass andere nicht genau so die Hosen voll haben wie Du...

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Schwarzwälder:

dann hätte er früher unspektakuläre 20 Einträge im NWR. Da blieben wohl die allermeisten Behördenmitarbeiter cool.

Wenn derselbe Sportschütze mit denselben Waffen jetzt aber 100 Einträge auslöst, dann führt das reflexhaft bei den meisten Mitarbeitern zu Unbehagen, "man hätte da ziemliche Anhäufungen" usw.

 

Weil der Sportschütze immer noch ganz  genau so viele vollständige Schusswaffen und WS wie vorher hat und der Behördenmitarbeiter öffentlich dokumentiert, dass die Verfünffachung der Gefahr für die innere Sicherheit nur in seinem kranken Kopf stattgefunden hat bzw. er den administrativen Wechsel von NWR I auf II intellektuell nicht verarbeiten kann?!

Ja klar, und dieses krankhafte aber komplett realitätsferne Unbehagen nimmt das BMI als Begründung für die Gesetzesänderung...

 

Und Du läufst schon vorher aufs Amt um im vorauseilenden Gehorsam die Anzahl Deiner Waffenteile zu reduzieren.. 

"Bücken, Immer tief bücken..."

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