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IGNORED

Dezentrale Lagerung von Waffen auf Vereins-WBK


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich wollte noch einmal kurz nachfragen wie Ihr die auf einer Vereins-WBK eingetragenen Waffen lagert ?

Alle Zentral an einem Ort bzw. beim Inhaber der Vereins-WBK, oder gibt es auch Vereine die Ihre auf einer Vereins-WBK eingetragenen Waffen dezentral bei einzelnen Mitgliedern lagern ?

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Partychr:

Ihre auf einer Vereins-WBK eingetragenen Waffen dezentral bei einzelnen Mitgliedern lagern ?

Wie genau soll das rechtlich funktionieren?

Wenn du der Verantwortliche deines Vereins für diese Fragestellung bist wäre es wohl langsam an der Zeit sich anwaltliche Beratung zu holen, andernfalls: lass das das Problem derer sein deren Aufgabe es ist sich damit auseinanderzusetzen. Es bringt nichts hier jeden Tag einen neuen Faden zum Themengebiet "Vereinswaffen" aufzumachen...

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb ChrissVector:

Wie genau soll das rechtlich funktionieren?

 

hi, wenn das rechtlich nicht funktionieren sollte......... dann erkläre uns doch bitte mal, warum auf den neuen vereins wbks gleichzeitig bis zu 8 verantwortliche personen eingetragen werden können... ?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Handgunner:

dann erkläre uns doch bitte mal, warum auf den neuen vereins wbks gleichzeitig bis zu 8 verantwortliche personen eingetragen werden können... ?

Es geht doch gerade darum dass die Waffen bei Mitgliedern des Vereins, die keine in der WBK eingetragenen Personen sind, gelagert werden sollen. Zumindest klingt es so.

Ansonsten wäre das ja kein wirkliches Thema, denn diese Personen wären zum Umgang mit den Waffen ja aufgrund der WBK zweifelsohne befugt... 

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb ChrissVector:

Wie genau soll das rechtlich funktionieren?

Wenn du der Verantwortliche deines Vereins für diese Fragestellung bist wäre es wohl langsam an der Zeit sich anwaltliche Beratung zu holen, andernfalls: lass das das Problem derer sein deren Aufgabe es ist sich damit auseinanderzusetzen. Es bringt nichts hier jeden Tag einen neuen Faden zum Themengebiet "Vereinswaffen" aufzumachen...

Es ist genau meine Aufgabe sich damit auseinander zu setzen !

Und einen Anwalt brauche ich ganz sicher auch nicht. 

Und was ist daran verboten sich bei anderen einmal um zu hören wie das da gehandhabt wird, bevor ich mit der Behörde telefoniere ?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb ChrissVector:

Es geht doch gerade darum dass die Waffen bei Mitgliedern des Vereins, die keine in der WBK eingetragenen Personen sind, gelagert werden sollen. Zumindest klingt es so.

Ansonsten wäre das ja kein wirkliches Thema, denn diese Personen wären zum Umgang mit den Waffen ja aufgrund der WBK zweifelsohne befugt... 

Leider falsch. Berechtigt sind alle Mitglieder, nur halt würde die Waffenlagerzng nicht bei einem Mitglied zentral, sondern bei mehreren (in der Vereins-WBK eingetragenen) Mitberechtigten erfolgen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Partychr:

Leider falsch. Berechtigt sind alle Mitglieder, nur halt würde die Waffenlagerzng nicht bei einem Mitglied zentral, sondern bei mehreren (in der Vereins-WBK eingetragenen) Mitberechtigten erfolgen.

Und....

Wo genau ist jetzt das Problem oder die Fragestellung?

Geschrieben

Wie immer: Es kommt drauf an.

 

Sofern die Lagerung im Verein zulässig ist, empfiehlt es sich - allein schon aus praktischen Gründen - die Waffen dort gesetzeskonform und ggf. unter Beachtung spezieller Auflagen zu lagern.

 

Ich kenne allerdings einige Vereine, speziell diejenigen, die weit außerhalb von Ortschaften liegen, wo dies nicht oder nur teilweise möglich ist.  Dort sind die Vereinswaffen bei Vorstandsmitgliedern, die auf der WBK eingetragen sind,  zu Hause mit verwahrt.

 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Partychr:

Steht ziemlich einseitig in meinem 1. Post hier…

Vielleicht weil du auch auf so vielen Hochzeiten tanzt, oder anders gesagt weil du in verschiedenen Foren die gleichen Fragen stellst. :boese040:

Geschrieben

Wir dürfen bei uns im Verein keine KW lagern. Auf der Vereins WBK stehen 4 berechtigte Personen, ich bin eine davon. Bei mir in meinen tersoren zu Hause lagern z.Z. 2 dieser KW, eine FSP9 und eine Spopi. Die Tage kommt noch eine weitere Spopi dazu. Da ich diese Waffen, besonders die 9mm, jede Woche mit in den Verein bringe ist die WBK bei mir. Noch 2 weitere berechtigte haben Spopis und WS bei sich in den Tresoren, die haben Kopien der WBK. Wir haben von unserer Waffenbehörde eine email in der das so abgesegnet wurde. Inwieweit das im Fall der Fälle auch vor einem Gericht bestand hätte kann ich nicht schrieben, wir verlassen uns erst mal da drauf. Ohne die originale WBK würde ICH die Waffen abe rnicht jede Woche spazieren fahren.
Die LW stehen im Verein in Tresoren, die dazu passenden WBK`s ebenfalls im Tresor . Ausser ein HA, der steht auf der Grünen die ich halte. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb de enig echte:

Vielleicht weil du auch auf so vielen Hochzeiten tanzt, oder anders gesagt weil du in verschiedenen Foren die gleichen Fragen stellst. :boese040:

We könnte er wohl sein?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb de enig echte:

Vielleicht weil du auch auf so vielen Hochzeiten tanzt, oder anders gesagt weil du in verschiedenen Foren die gleichen Fragen stellst. :boese040:

Das ist korrekt,mum möglichst viele Meinungen zu bekommen, was sich bisher auch funktioniert und als Vorteilhaft erwiesen hat 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Partychr:

Das ist korrekt,mum möglichst viele Meinungen zu bekommen, was sich bisher auch funktioniert und als Vorteilhaft erwiesen hat 

Meinungen zählen beim Gesetz nicht. Und schon gar nicht was in irgendwelchen Foren geäußert wird.

Was zählt ist das Gesetz und dein SB. Und DER entscheidet wo, wie und wer die Vereinswaffen in einem Tresor hat. 

 

Also am besten mit deinem SB einen Termin vereinbaren und ganz einfach nachfragen wenn du Betroffener, sprich Verantwortlicher auf der Vereins WBK bist.

Ansonsten einfach abwarten und gucken wie euer SB entscheidet.

 

Und  das es da sehr unterschiedliche Regelungen von Amt zu Amt gibt, ist alles was du in den Soz. Medien, Foren usw. zu hören bekommst, alles nur wie es evtl. bei anderen gehandhabt wird, und nicht mal sicher was andere da so behaupten. 

 

 

Geschrieben

Die Sache ist einfach:

 

Nur den auf der Vereins-WBK eingetragenen verantwortliche Personen gem. § 10 Abs. 2 WaffG wird die Erlaubnis zum Umgang und damit auch zur Verwahrung der Vereinswaffen erteilt.  Nur diese haben selbständigen Zugriff. Zugriff Unberechtigter, und das sind auch andere WBK-Inhaber, ist nur im Rahmen von § 12 Abs. 1 Nr. 3b also in Besitzdienerschaft unter Aufsicht des Besitzherren (=Person nach §10 Abs. 2 WaffG) zulässig.

 

 

Die Vereinswaffen dürfen daher:

 

a) Gem.  § 36 i.V.m. § 13 AWaffV am Wohnsitz der verantwortlichen Personen verwahrt werde.

b) Gem.  § 36 i.V.m. § 14 AWaffV (Sicherungskonzept) im in der Regel dauerhaft unbewohnten Vereinsheim aufbewahren.

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