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IGNORED

Gesetzentwurf des Berliner Senats will Vergehen strafrechtlich als Verbrechen einstufen


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Geschrieben

VDB: Verbrechenstatbestände dürfen nicht rechtstreue Waffenbesitzer treffen

Der Berliner Senat hat am 18. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 383/26). Ziel des Antrags ist es, den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig als Verbrechen einzustufen. Damit wäre eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vorgesehen und bei entsprechenden Taten wäre künftig der Einsatz von Telekommunikationsüberwachung möglich.
 
Geschrieben
1 hour ago, GermanKraut said:

Sehr zu begrüßen, dieser Gesetzesentwurf! Hoffentlich wird er schnell beschlossen! :appl:

 

 

Tja....dann überlege doch mal was alles als "unerlaubter Umgang" u.U. gewertet werden kann, plus Knackpunkt ist da auch, dass da dann Mindeststrafe 1 Jahr ist....warum kommt mir nur da dieser Terz https://www.telepolis.de/article/Ungewollte-Folgen-Kinderporno-Paragraf-bringt-engagierte-Lehrerin-in-Bedraengnis-9293885.html in den Sinn...wo auch ein Vergehen zum Verbrechen hochgestuft wurde, um Zeichen zu setzen....mit Nebenwirkungen. 

 

bj68

 

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Ralphi2608:

Der Berliner Senat, oder " wo wir sind klappt nichts, leider können wir nicht überall sein, aber Berlin haben wir fest in der Hand!"

 

Ein ersichtlich hilfloser Versuch  - aus einer Stadt mit "Millieus" wo alles aus dem Ruder läuft - per gesteigerter Strafandrohung etwas in den Griff zu bekommen.  

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb GermanKraut:

Sehr zu begrüßen, dieser Gesetzesentwurf! Hoffentlich wird er schnell beschlossen! :appl:

 

Aus der VDB-Stellungnahme dazu,

Zitat:

"Schon geringe formale Abweichungen, unklare Erlaubnislagen oder verwaltungsrechtliche Grenzfälle führen bereits jetzt dazu, dass Waffenbesitzer mit dem Vorwurf eines nicht vollständig erlaubnisgedeckten Umgangs konfrontiert werden. Nach dem Berliner Vorschlag könnte ein solcher Vorwurf bei halbautomatischen Kurzwaffen künftig in den Bereich eines Verbrechens verschoben werden, sodass kein Ermessensspielraum mehr bleibt....

Auch bei einer derartigen Waffenrechtsverschärfung  würden Fälle, die keinerlei Bezug zu organisierter Kriminalität, illegalem Waffenhandel oder bewaffneten Straftaten haben, strafrechtlich in eine Kategorie geraten, die für schwere Kriminalität vorgesehen ist. Die Folge wäre nicht nur ein erhöhtes Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe, sondern bereits der Anfangsverdacht könnte schwerwiegende strafprozessuale und waffenrechtliche Konsequenzen auslösen.
Betroffen wären beispielsweise die verspätete Rückgabe einer geliehenen Kurzwaffe, das versehentliche Überschreiten der Reviergrenze durch einen Jäger beim Führen einer Kurzwaffe oder der Erwerb einer Sammlerwaffer, die nach behördlicher Auslegung jedoch nicht in das genehmigte Sammelgebiet fällt."

 

Daher Vorsicht mit reflexhaftem - jedoch offenbar unreflektiertem - Beifall...
 

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Geschrieben (bearbeitet)

Man muss da wirklich aufpassen:

 

 

Nur ein Paar Vorfälle aus den letzten Jahren, von denen  ich entweder über Analyse von Urteile oder durch direktes Nachfragen der Betroffenen bei mir erfahren habe,  alles HA-Kurzwaffen:

 

- Leihfrist überzogen

- Unzulässig Dauerleihe

- Pseudo-Leihe (Überlassung ohne Absicht der Rückgabe)

- Walther GSP .32 mit WS gekauft auf .22 Eintrag (gleich 2x...)

- Vorstand erwirbt Pistole auf Vereins-WBK ohne Voreintrag

- Vorstand nimmt Pseudo-Waffenleihe vor, ohne eingetragenen verantwortliche Person gem. § 10 Abs. 2 WaffG zu sein

- Pseudo-Leihe: Schlüssel für Waffenschrank an anderen WBK-Inhaber überlassen
- Schreckschusswaffe ohne Zulassungszeichen besessen/eingeführt

 

Gegenwärtige dann meist Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld, gegen Auflagen. Waffenrechtlich dann unzuverlässig.

 

Eigentlich müsste man sich in der politischen Debatte folgende Frage stellen: In wie fern sind hier Zielstellung und Zweck des Gesetzes überhaupt berührt: Es  ist niemand, der unzuverlässig und persönlich ungeeignet war in den Besitz einer (halbautomatischen Kurz-)  Schusswaffe gelangt, was das primäre Ziel des Waffengesetzes ist, zumindest Vordergründig. Der Verstoß bezieht sich rein auf die Nichtbeachtung bestimmter Ordnungsregeln, bei Erstverstoß wäre bei weiterer Bejahung  der Zuverlässigkeit  ein reines Bußgeld angemessen, ggf. könnte man auch über die Verpflichtung zur Nachschulung analog des Fahrerlaubnisrechts nachdenken.  Es handelt sich gewissermaßen um "Binnenverstöße" von denen keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen und bei denen eine Prognose der künftigen Unzuverlässigkeit auf wackeligen Beinen steht. Genau bei Letzterem ist die Sache in den letzten 20 Jahren völlig aus dem Ruder gelaufen. Kleinster Verstoß: Unzuverlässig! Weil man die künftige missbräuchliche Verwendung einer Waffe projeziert. Würde Fahrerlaubnisrecht derart exekutiert, es gäbe weder Stau noch Parkprobleme...

 

Stattdessen:

Die Berliner suchen jetzt für ein Ventil für ihre verkorkste Sicherheitspolitik zu denen auch die Zuwanderungspolitik gehört. Da beisst die Maus keinen Faden ab: Ohne Clans in Deutschland, keine Clanschiessereien in Deutschland, simple as.  Kuscheljustitz kommt hinzu, denn man müsste ja einfach nur den bestehenden Strafrahmen ausschöpfen.

 

Stattdessen wollen die Berliner jetzt jeden der oben genannten für mindestens ein Jahr in den Knast fahren lassen,  Einstellung ist nur bei Vergehen möglich, nicht bei Verbrechen.

Existenzvernichtung (Job weg, Wohnung weg, Vorbestraft etc.). Schnüffelleiparagraph bei Verdacht inbegriffen. Völliger Wahnsinn. Oder Methode... 

 

Die Grenzen weit aufmachen und dann das  Land in ein Open-Air-Gefängnis verwandeln. Jeder darf rein, aber einmal drinnen gibt es keine e Bürger mehr, sondern nur noch Insassen. Und die sind alle verdächtig. Zellenvisitation! Da Pistole! In den Bunker mit ihm!

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Wenn das geplante zielführend wäre, könnte ich mir vorstellen, dass "Anwender" solcher Waffen

auf den Revolver umsteigen. So ganz schlecht ist der ja auch nicht. 

Ggf. käme auch die HA Langwaffe in Betracht. So gesehen könnte das alles ins Leere laufen. 

Geschrieben
4 hours ago, chief wiggum said:

Wie hoch ist die aktuelle Mindeststrafe für Vergewaltigung oder auch für Messerung und wie wird das in der Praxis gehandhabt?

 

Sind alles Vergehen....

 

Siehe:

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html

 

§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html

 

Erst mit dem § 227 Körperverletzung mit Todesfolge kommst Du in Richtung Verbrechen vgl.

§ 12 Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html

 

bj68

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

Man muss da wirklich aufpassen:

Nur ein Paar Vorfälle aus den letzten Jahren, von denen  ich entweder über Analyse von Urteile oder durch direktes Nachfragen der Betroffenen bei mir erfahren habe,  alles HA-Kurzwaffen:

....

Gegenwärtige dann meist Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld, gegen Auflagen. Waffenrechtlich dann unzuverlässig.

 

Eigentlich müsste man sich in der politischen Debatte folgende Frage stellen: In wie fern sind hier Zielstellung und Zweck des Gesetzes überhaupt berührt: Es  ist niemand, der unzuverlässig und persönlich ungeeignet war in den Besitz einer (halbautomatischen Kurz-)  Schusswaffe gelangt, was das primäre Ziel des Waffengesetzes ist, zumindest Vordergründig.

....

Die Berliner suchen jetzt für ein Ventil für ihre verkorkste Sicherheitspolitik zu denen auch die Zuwanderungspolitik gehört. Da beisst die Maus keinen Faden ab: Ohne Clans in Deutschland, keine Clanschiessereien in Deutschland, simple as.  Kuscheljustitz kommt hinzu, denn man müsste ja einfach nur den bestehenden Strafrahmen ausschöpfen.

 

Stattdessen wollen die Berliner jetzt jeden der oben genannten für mindestens ein Jahr in den Knast fahren lassen,  Einstellung ist nur bei Vergehen möglich, nicht bei Verbrechen.

Existenzvernichtung (Job weg, Wohnung weg, Vorbestraft etc.). Schnüffelleiparagraph bei Verdacht inbegriffen.

Völliger Wahnsinn. Oder Methode... 

 

 

Alles soweit richtig.
Und genau Letzeres frage ich mich bei dieser Initiative des Landes Berlin auch.

Sind die einfach nicht in der Lage, die deutliche Unverhältnismäßigkeit der Verbrechens-Einstufung von faktisch geringfügigen Fällen - wie den als Beispiel genannten - zu sehen?

Oder wollen sie gezielt die Verbrechens-Einstufung für faktisch (insbes. für die öffentliche Sicherheit) geringfügige Fälle, um die Leute schwer zu kriminalisieren...?

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