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IGNORED

Gesetzentwurf des Berliner Senats will Vergehen strafrechtlich als Verbrechen einstufen


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Geschrieben

VDB: Verbrechenstatbestände dürfen nicht rechtstreue Waffenbesitzer treffen

Der Berliner Senat hat am 18. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 383/26). Ziel des Antrags ist es, den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig als Verbrechen einzustufen. Damit wäre eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vorgesehen und bei entsprechenden Taten wäre künftig der Einsatz von Telekommunikationsüberwachung möglich.
 
Geschrieben
1 hour ago, GermanKraut said:

Sehr zu begrüßen, dieser Gesetzesentwurf! Hoffentlich wird er schnell beschlossen! :appl:

 

 

Tja....dann überlege doch mal was alles als "unerlaubter Umgang" u.U. gewertet werden kann, plus Knackpunkt ist da auch, dass da dann Mindeststrafe 1 Jahr ist....warum kommt mir nur da dieser Terz https://www.telepolis.de/article/Ungewollte-Folgen-Kinderporno-Paragraf-bringt-engagierte-Lehrerin-in-Bedraengnis-9293885.html in den Sinn...wo auch ein Vergehen zum Verbrechen hochgestuft wurde, um Zeichen zu setzen....mit Nebenwirkungen. 

 

bj68

 

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