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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb HangMan69:

Aussage vom Schiessleiter/Vertreter:

"es findet kein Schiessbetrieb statt, ohne das ein Schiessleiter vor Ort ist. Unabhängig ob eine Standaufsicht da ist.

Das ist eine Vorschrift des DSB"!

Wie schon @ChrissVector schrieb:

vor 5 Stunden schrieb ChrissVector:

Es wird aber nirgends explizit gefordert, dass ein (Trainings-)Schießen nur in Anwesenheit eines Schießleiters erfolgen dürfe. 

 

Um einen Trainings-Schießbetrieb aufrecht zu erhalten, benötigt man eine oder mehrere "verantwortliche Aufsichtspersonen" vulgo Standaufsichten - deren Qualifikation durch den Standbetreiber geprüft wurde, die als solche beim Standbetreiber registriert und beauftragt worden sind. Ggf. auch bei der zuständigen Behörde als solche gemeldet worden sind - und die im konkreten Fall die Beauftragung angenommen haben - also in der Regel selbst nicht schießen, sondern die Aufsicht übernehmen.

 

"Schießleiter" oder "Schießsportleiter" sind verbandsinterne Qualifikationen, die in der Regel auch die "vAP" mit abdecken, aber den Fokus auf der jeweiligen Sportordnung des ausstellenden Verbandes haben und nicht direkt auf die Sicherheit des Schießbetriebes. "Schießleiter" und "Schießsportleiter" sollen - nach den Regeln des ausstellenden Verbandes - Wettkämpfe organisieren und durchführen können. Nicht mehr und nicht weniger. Beim DSB ist es die Vorstufenqualifikation für so ziemlich alle anderen Lizenzen (Trainer, Kampfrichter...). Beim BDS ist der "geprüfte Schießleiter" nur bei der Deutschen Meisterschaft zwingend erforderlich, bei Wettkämpfen darunter nur empfohlen.

 

Ältere Sportschützen und Funktionäre haben einfach im Kopf vollkommen falsche Definitionen davon. Das wird voraussichtlich nur biologisch aussterben. Stichwort: Altersstarrsinn.

Geschrieben (bearbeitet)

Es geht doch nicht allein darum, den Sachverhalt zu beherrschen. Ja die Standaufsichtprüfung ist kein Hexenwerk. Sondern als Standaufsicht muss ich auch das Auge für gefährliche Situationen haben. Und zwar möglichst kurz bevor sie eintreten. Und dafür bedarf es nun mal auch Erfahrung, um dann schnell aber nicht hastig und korrekt und nicht irgendwie eingreifen zu können.

 

Autofahren ist auch kein Hexenwerk. Aber ich glaube nicht, dass ein Führerscheinneuling auch gleich Fahrlehrer werden sollte.

Bearbeitet von peng peng
Geschrieben

Als noch relativer Neuling (3 Jahre) sehe ich es auch so, dass eine Standaufsicht schon einige Erfahrung mitbringen muss. Es geht ja nicht nur darum, den Schießbetrieb zu steuern, sondern auch bei Problemen zu helfen und gefährliche Handlungsweisen und Situationen schnell zu erkennen. Gerade die Hilfe bei technischen Problemen ist etwas, wo ich mir mangels Erfahrung mit verschiedenen Waffen nicht so sicher wäre, dass ich da am richtigen Platz wäre.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb msk:

sondern auch bei Problemen zu helfen

 

vor 17 Minuten schrieb msk:

Gerade die Hilfe bei technischen Problemen 

 

Es ist nicht Aufgabe der Standaufsicht, technische Probleme zu lösen.  Dafür ist der Schütze selbst zuständig.  Die Aufsicht muss nur sicherstellen,  dass durch die Störung keine Gefahr entsteht. 

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Geschrieben

Die Aufsicht hat zwei wichtige Aufgaben:

 

1) Darauf achten, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden (Altersgrenzen, verbotene Schießübungen, vom Schießsport ausgeschlossene Waffen, etc...)

2) Verhindern, dass Anwesende durch ihr Verhalten vermeidbare Gefahren verursachen (unsichere Waffenhandhabung, offensichtliche Mängel an Waffen und Standausrüstung, vor der Feuerlinie herumturnen, usw...)

 

"Technische Hilfe" bei Waffenstörungen, Kommandos nach SpO, Kaffee und Kuchen servieren oder Schützen den Hintern abwischen sind nicht Teil der gesetzlich festgelegten (!) Aufgaben der vAP.

Beides sind Aufgaben, die nicht "jahrelange Erfahrung" erfordern, sondern Kenntnis der elementaren Sicherheitsregeln und des WaffG. Beides kann man problemlos in einem Lehrgang vermitteln. Da könnte man dann sogar ein Zeugnis ausstellen, und den Teilnehmern die erforderliche Sachkunde für die Übernahme der Aufsicht bescheinigen... ach nee, warte mal, genau das machen wir ja schon!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb pulvernase:

Die Aufsicht hat zwei wichtige Aufgaben:

2) Verhindern, dass Anwesende durch ihr Verhalten vermeidbare Gefahren verursachen

Und genau das bedarf Erfahrung. Das hat längst nicht nur mit korrektem Einhalten bestimmter Vorschriften zu tun, sondern auch mit Erkennen von persönlichem Fehlverhalten diverser Schützen. 

Geschrieben

Es ist völlig egal, ob jemand der Ansicht ist, dass Hilfe bei technischen Problemen nicht Aufgabe der Standaufsicht ist. In der von mir erlebten Realität ist sie es definitiv, weil daraus schnell gefährliche Situationen entstehen können und viele Leute auch nicht in der Lage sind, alles selber zu lösen. Und diese Leute dann mit teilweise geladenen Waffen heimzuschicken und dort herumhantieren zu lassen, ist auch nicht die beste Idee.

 

Hinzu kommt, dass auch etliche Neulinge mit diversen Leihwaffen üben und denen kann man auch nicht bei jedem Problem sagen, dass sie halt Pech gehabt haben.

Geschrieben
Am 17.7.2026 um 21:21 schrieb PetMan:

Bei uns im freien Training gibt es genau 2 Kommandos die die Aufsicht von sich gibt.............." Feuer frei " und "Sicherheit ". Dazwischen schiesst jeder was er denkt schiessen zu müssen. 

 

Am 17.7.2026 um 22:52 schrieb ChrissVector:

Und auch das sollte die betreffende Person ja nach kurzer Zeit verstanden haben.

 

Und du glaubst tatsächlich, das wars, um eine gute Aufsicht zu sein? Dein Ernst? Zwei Komados beherrschen? 

Na bei dir als Aufsicht möchte ich nicht schiessen. 

Ja in der Tat, das kann ein 6-jähriger auch. Kein Hexenwerk...:gaga:

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb peng peng:

Und du glaubst tatsächlich, das wars, um eine gute Aufsicht zu sein? Dein Ernst? Zwei Komados beherrschen? 

Na bei dir als Aufsicht möchte ich nicht schiessen. 

Keineswegs, aber das ist die Grundlage. Und die beherrschen, so traurig das ist, viele "langjährige" Aufsichten schon nicht.

Den Rest kann man ebenfalls relativ schnell vermitteln, wenn man sich denn die Zeit nimmt seine Aufsichten tatsächlich zu schulen. 

Das Verständnis für sicheren Schießbetrieb hat weit weniger mit Erfahrung zu tun als hier manche annehmen, das bestätigt meine Beobachtung langjähriger Schützen und Aufsichten regelmäßig. Es sind normal nicht die Jungen, die hinter der Schützenlinie mit ihren Waffen rumfuhrwerken, geladene Waffen ablegen weil sie kaum noch stehen können, die Mündung der geladenen Waffe auf dem Tisch abstützen etc. 

Ich habe nirgends dafür plädiert, dass ein Schütze in der ersten Woche seines Daseins im Schießsport seine Sachkunde ablegt und in der zweiten bereits alleine als Aufsicht eingesetzt wird, aber das ist auch nicht der übliche Ablauf. 

Die weit überwiegende Zahl der Neulinge macht ihre Sachkunde nach Monaten der regelmäßigen Teilnahme am Training, sie danach als Aufsichten in die Sportordnung und die Gegebenheiten des Standes einzuweisen, sie als Unterstützung einer erfahrenen Aufsicht einige Male einzubinden und dann wenn man es ihnen zutraut die Aufgabe alleine übernehmen zu lassen ist durchaus vernünftig. 

 

Was das Thema "Beseitigung von Störungen" angeht erwarte ich, auch wenn ich weiß dass ich da regelmäßig enttäuscht werde, von jedem Waffenbesitzer hinreichende Kenntnis seiner eigenen Waffe. 

Von der Aufsicht erwarte ich, dass sie in der Lage ist gängige Störungen bei gängigen Waffen die auf dem jeweiligen Stand geschossen werden erkennen und beseitigen kann, insbesondere bei den Vereinswaffen. Aber auch das ist einerseits eine Frage der Schulung durch den Verein, und andererseits kein Hexenwerk. Der Großteil der gängigen Sportpistolen funktioniert beinahe identisch hinsichtlich der Störungsbeseitigung. Bei Langwaffen ist die Diversität etwas höher, aber hier liegt es im Zweifel wieder am Schützen selbst.

Geschrieben

Ich glaube wir reden permanent aneinander vorbei. 

 

1. Ich bestreite keineswegs, dass es langjährige Aufsichten gibt, die dass schlecht machen. Nach dem Motto: "So habe ich das immer gemacht." Und ja, selbstverständlich ist die Dauer wie lange einer schon schiesst keinerlei Garant für Erfahrung. 

 

2.  "Den Rest kann man ebenfalls relativ schnell vermitteln" Da hast du natürlich völlig recht. Aber etwas vermittelt zu bekommen heißt doch noch lange nicht, etwas zu beherrschen. Das weiß jeder, der irgendetwas lernt. Was auch immer. Das theoretische Wissen ist eins, das praktische Anwenden etwas anderes. Dazu bedarf es Übung und Erfahrung. Und die kann man als Beginner noch nicht haben

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ChrissVector:

 Ich habe nirgends dafür plädiert, dass ein Schütze in der ersten Woche seines Daseins im Schießsport seine Sachkunde ablegt und in der zweiten bereits alleine als Aufsicht eingesetzt wird, aber das ist auch nicht der übliche Ablauf.

Na da sind wir doch völlig einer Meinung. Das war doch der Auslöser dieser Diskussion. Ich habe genau das gesagt, dass ich das nicht gut fände. 

 

Und ob üblicher Ablauf oder nicht, ich kenne einen Sachkundeausbilder, der die Standaufsicht gleich mitanbietet. Und das wurde hier von anderen auch als "warum auch nicht" bezeichnet. Ich finde das nicht gut.

Wir machen das in unseren Sachkundelehrgängen nicht. Und viele meiner Bekannten Schützen machen die Standaufsicht einzig allein deswegen, damit sie auch alleine Schießen können. Noch schlimmer, wenn ein Newbe ohne Erfahrung alleine auf dem Stand ist nur weil er die Standaufsichtprüfung hat.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb peng peng:

Und du glaubst tatsächlich, das wars, um eine gute Aufsicht zu sein? Dein Ernst? Zwei Komados beherrschen? 

Na bei dir als Aufsicht möchte ich nicht schiessen. 

Eine gute Aufsicht bemerkst du gar nicht. Und wenn sie nur die beiden Kommandos geben muss ist alles in Ordnung. Und du musst auch nicht mit mir als Aufsicht schiessen. Hier von WO sind mittlerweile 5 oder 6 Leute zu mir in den Verein gewechselt. Die haben keine Probleme mit mir oder einer meiner anderen Aufsichten. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb peng peng:

Und ob üblicher Ablauf oder nicht, ich kenne einen Sachkundeausbilder, der die Standaufsicht gleich mitanbietet. Und das wurde hier von anderen auch als "warum auch nicht" bezeichnet. Ich finde das nicht gut.

Auch hier wieder: daran ist nichts verkehrt. Der Lehrgang ist nur die rechtliche Basisausbildung für die Aufsichten, den Lehrgang getrennt von der Sachkunde zu absolvieren ist, als jemand der das tatsächlich getan hat gesprochen, ziemlich sinnlos. Die separaten Lehrgänge gerade beim DSB und seinen Landesverbänden richten sich vorrangig an designierte Aufsichten im Schießsport mit erlaubnisFREIEN Waffen die keine Sachkunde vorweisen können.

 

vor 14 Minuten schrieb peng peng:

Das theoretische Wissen ist eins, das praktische Anwenden etwas anderes. Dazu bedarf es Übung und Erfahrung. Und die kann man als Beginner noch nicht haben

Und wie genau erlernt er das? 

Geschrieben

Hallo,

ich kann nur für meinen Verein(DSB) sprechen….neue Aufsichten die eingesetzt werden bekommen ein- zweimal eine erfahrene Aufsicht an die Hand und gut ist.

 

Das ist wie beim Bund 😉 die Soldaten die erstmalig nach ihren Lehrgang als Aufsicht oder Leitender eingesetzt werden bekommen einmal einen erfahrenen Ausbilder an die Hand und danach müssen sie ihre Erfahrungen selber sammeln.

 

Ich habe häufiger die Erfahrung gemacht das „Neue“ ihre Sache gut machen und mit ein bisschen Unterstützung und wiederholten Einsatz passt das…meistens😉

 

Ergänzung…und die Graupen bekommen eine „Nachschulung“🫣

 

LG Boba

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Eine gute Aufsicht bemerkst du gar nicht.

Das ist Quatsch. Eine gute Standaufsicht bemerkst du nur solange nicht, wie alles normal abläuft. 

Gibt es eine kritische Situation, bemerkst du nicht nur die Aufsicht, sondern auch ob sie gut ist oder nicht. Und es gibt sehr viele, ich sag mal pro forma Aufsichten. Und auch Vereine, in denen gar niemand Aufsicht macht und und und...

 

Als ich sagte, bei dir will ich nicht schießen, meinte ich dein Verständnis dafür, was eine Aufsicht können muss und was nicht. Von wegen zwei Komados und gut iss und so...

Bearbeitet von peng peng
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ChrissVector:

Auch hier wieder: daran ist nichts verkehrt. Der Lehrgang ist nur die rechtliche Basisausbildung für die Aufsichten, den Lehrgang getrennt von der Sachkunde zu absolvieren ist, als jemand der das tatsächlich getan hat gesprochen, ziemlich sinnlos. Die separaten Lehrgänge gerade beim DSB und seinen Landesverbänden richten sich vorrangig an designierte Aufsichten im Schießsport mit erlaubnisFREIEN Waffen die keine Sachkunde vorweisen können.

 

Und wie genau erlernt er das? 

Echt jetzt? Na mit der Zeit. Wie denn sonst. Mit praktischer Übung und Zeit kommt Erfahrung. Theorie allein hat noch nie jemanden gut gemacht.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Bobafett:

Ich habe häufiger die Erfahrung gemacht das „Neue“ ihre Sache gut machen und mit ein bisschen Unterstützung und wiederholten Einsatz passt das…meistens😉

Kann ich so bestätigen. Und wenn mal was schief laufen sollte kann man als schütze immer noch eingreifen und helfen. Ich hätte kein Problem damit einer Aufsicht, egal wer und wie lange er das schon macht, noch auf dem Stand die berechtigung zur Aufsicht zu entziehen  und ihn nach Hause zu schicken. Musste ich aber noch nie auch nur Ansatzweise.

 

 

vor 2 Minuten schrieb peng peng:

Als ich sagte, bei dir will ich nicht schießen, meinte ich dein Verständnis dafür, was eine Aufsicht können muss und was nicht. Von wegen zwei Komados und gut iss und so...

Eine Aufsicht braucht vor allem einen gesunden Menschenverstand. Dafür bräuchte es keinen extra " Zettel " . Was für den Schiessport  verbotene Waffen sind lernt man eh nicht in dem Lehrgang und die Altersgrenzen könnte man auch prominent am Stand aushängen. Bei uns werden auch mal kurze AR mit Lüftungsschlitzen im Handschutz und SD geschossen . Da würde so manche DSB gedrillte Aufsicht kollabieren. Aber Jäger dürfen das. Oder Übungen aus dem Holster heraus geschossen . usw usw ............

Wie mit allem kommt das Wissen auch hier durch das tun. 

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Bobafett:

Ich habe häufiger die Erfahrung gemacht das „Neue“ ihre Sache gut machen und mit ein bisschen Unterstützung und wiederholten Einsatz passt das…meistens😉

Na solange das so läuft ist ja alles in Ordnung. 

 

vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Ich hätte kein Problem damit einer Aufsicht, egal wer und wie lange er das schon macht, noch auf dem Stand die berechtigung zur Aufsicht zu entziehen  und ihn nach Hause zu schicken. Musste ich aber noch nie auch nur Ansatzweise.

Bist du OSM? Oder mit welcher Berechtigung würdest du das machen? 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb peng peng:

Echt jetzt? Na mit der Zeit. Wie denn sonst. Mit praktischer Übung und Zeit kommt Erfahrung. Theorie allein hat noch nie jemanden gut gemacht.

Also praktischer Übung als Aufsicht. Bevor er die hat darf er keine Aufsicht werden.

Merkst was?

vor 13 Minuten schrieb peng peng:

Als ich sagte, bei dir will ich nicht schießen, meinte ich dein Verständnis dafür, was eine Aufsicht können muss und was nicht. Von wegen zwei Komados und gut iss und so...

Du bist als Aufsicht hoffentlich aufmerksamer als hier wenn es darum geht Aussagen verschiedener Personen auseinander zu halten...

Geschrieben
Am 17.7.2026 um 21:21 schrieb PetMan:

Bei uns im freien Training gibt es genau 2 Kommandos die die Aufsicht von sich gibt.............." Feuer frei " und "Sicherheit ". 

 

Am 17.7.2026 um 22:52 schrieb ChrissVector:

Und auch das sollte die betreffende Person ja nach kurzer Zeit verstanden haben.

Ja bin ich. @PetMan schrieb das und du hattest es bestätigt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb peng peng:

Bist du OSM? Oder mit welcher Berechtigung würdest du das machen? 

Ich bin Sportwart BDS und hab die Genehmigung vom 1. Vorsitzenden und Betreiber der Schiessanlage . Weil im endeffekt Bestellt der die Aufsicht und kann die berechtigung auch entziehen. Und auch das kann man " Delegieren "

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb msk:

Hinzu kommt, dass auch etliche Neulinge mit diversen Leihwaffen üben und denen kann man auch nicht bei jedem Problem sagen, dass sie halt Pech gehabt haben.

 

Da sind es ja oft nur Kleinigkeiten oder Bedingungsfehler. Danach kann die Aufsicht eventuell mal nach schauen, wenn Sicherheit hergestellt ist, sofern es eine Vereinswaffe ist.  Das sehe ich auch eher als aktive Betreuung an. Von Leihwaffen anderen Schützen würde ich die Finger lassen.  Das soll der Besitzer richten.

 

Genauso wenn jetzt jemandem z.B. ein Bauteil in einem mir unbekannten Halbautomatem bricht und dadurch die Patrone im System verklemmt. Was soll ich da machen?  Ich bin kein Büchsenmacher.

Bearbeitet von Kugelfang78
Geschrieben

Wichtig ist, DASS man überhaupt eine "verantwortliche Aufsichtsperson" für den Schießbetrieb HAT. Da so und so viele Jahre "Erfahrung" zu fordern, ist schön, geht aber an der Realität vorbei.

Die vAP hat als erste Aufgabe die Sicherheit auf dem Schießstand zu gewährleisten, als zweite die Einhaltung der gesetzlichen Regeln (Alterserfordernisse, Schießübungen ...).

 

Sie ist nicht "Superman" oder "Superwoman", die schon vor dem gleich passierenden Fehler an Ort und Stelle sind und sofort eingreifen. Nein: Sie sehen Gefahren und reagieren DANN. Erfahrung diesbezüglich baut sich aber hauptsächlich durch die Aufsichtstätigkeit auf, weniger durch das selber schießen.

 

Darum sind die Unterweisungen für vAP nur relativ kurz (ca. 2-4 Stunden) und die Inhalte sind z.B.:

 

Gemäß BDS-Ausbildungsordung:

 

 Aufgaben der Standaufsicht  Erlaubten Schießübungen  Anschlagarten  Erlaubten Sportwaffen und Munitionsarten  Munitions- und Waffensicherheit  Standsicherheit  Sicherheitszone/sichere Richtung/Waffentragebereich  Rechte und Pflichten der Standaufsicht  Altersbeschränkungen für Sportschützen  Voraussetzungen für einen sicheren Schießbetrieb  Erkennen und Abwehren von Gefahren  Schießstandordnung, Standzulassung  Betrieb einer ortsfesten Schießstätte – auch Brandschutz, Fluchtwege, Notfall- und Erste-Hilfe-Ausrüstung 

 

ODER gemäß DSB-Richtlinie:

 

C    ERFORDERLICHE SACHKUNDE FÜR „VERANTWORTLICHE AUFSICHTSPERSONEN“ Die verantwortliche Aufsichtsperson hat Kenntnisse in den folgenden Themenbereichen nachzuweisen: 1. Schießstätte a) Umfang der Zulassung b) Auflagen und sicherheitstechnische Vorgaben für das Betreiben der Schießstätte c) Überprüfung der Schießstätten (§ 27a WaffG) d) ordnungsgemäßer Zustand der Schießstätte da) erforderliche Kennzeichnungen db) Feuerlöscher dc) Fluchtwege dd) Reinigung bei Raumschießanlagen de) Erste-Hilfe-Material df) Hinweise auf Schießstandrichtlinien des BMI e) Schießstandordnung des DSB f) Versicherung (§ 27 Abs. 1 Satz 2 WaffG) 2. Waffenrechtliche Regelungen zur Benutzung von Schießstätten a) vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (§ 6 AWaffV) b) unzulässige Schießübungen im Schießsport (§ 15a Abs. 1 WaffG, § 27 Abs. 7 WaffG und § 7 AWaffV) c) zulässige Schießübungen auf Schießstätten (§ 9 AWaffV) d) sportliches Schießen (§ 15a Abs. 1 WaffG) e) Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zum  ea) Erwerb von Waffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 WaffG), eb) Führen (§ 12 Abs. 3 WaffG) und ec) Schießen (§ 12 Abs. 4 WaffG) auf einer Schießstätte 3. Altersgrenzen (§ 27 Abs. 3 und 4 WaffG) a) Schießen durch Kinder unter 12 Jahren und ab 12 Jahren b) Schießen durch Jugendliche (14 bis 16 Jahre und ab 16 Jahren) c) Obhut durch zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson d) Pflichten nach § 27 Abs. 3 Satz 2 ff. WaffG 4. Aufgaben der Aufsicht nach § 11 AWaffV a) Registrierung durch den Verein und Nachweis (§ 10 Abs. 3 AWaffV) b) ständige Beaufsichtigung c) ordnungsgemäßes Verhalten der Sportschützen bzw. der auf der Schießstätte anwesenden Personen d) Transport der Waffen e) sicherer Umgang mit der Schusswaffe f) Untersagung der Teilnahme am Schießen g) Teilnahme der verantwortlichen Aufsichtsperson am Schießen 5. Aufbewahrung von Waffen oder Munition auf der Schießstätte (§ 36 i.V.m. §§ 13, 14 AWaffV) a) Transportbehälter b) Waffenraum c) vorübergehende Aufbewahrung, „angemessene Aufsicht“ (§ 13 Abs. 11 AWaffV) 6. Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 WaffG) 7. Verhalten bei Unfällen a) Unterbrechung bzw. Einstellung des Schießbetriebs, Räumen der Schießstätte b) besonnenes Handeln c) Information der erforderlichen Stellen 

 

oder je nach anderem Verband ...

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