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IGNORED

Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Jake Cutlass:

im LV1 sind die Vereinsmitglieder eines Vereins, der dem LV1 angeschlossen ist, mittelbare Mitglieder des BDS

Ein vertraglich begründete Mitgliedschaftsrechtsverhältnis mit Rechten und Pflichten entsteht (NUR!) durch den Eintritt in den Verein (Aufnahmeakt des Vereins erforderlich!) und die daraus folgende Satzungsunterworfenheit des Mitglieds.

Ein solches Rechtsverhältnis zwischen dem "Schützen im Verein vor Ort" und dem BDS 1975 e.V. gibt es nicht. Die Verwendung des Begriffes der "Mittelbaren Mitgliedschaft" ist rechtlich ein "nichts" und nach Außen hin schlichte Augenwischerei. Es hat keinerlei Rechtsrelevanz, wenn ein Verein behauptet, dass jemand sein "mittelbares" Mitglied sei. 

> Kontrollüberlegung: Was wäre, wenn die AFD in ihrer Satzung festschreiben würde, dass alle Mitglieder von Schützenvereinen ab sofort ihre "mittelbaren Mitglieder" seien, auch wenn sie niemals einen Aufnahme Antrag eingereicht haben.<

 

Der BDS hat keine auf der Satzung des BDS beruhende Handhabe gegenüber dem "Schützen vor Ort" und auch nicht gegenüber dem "Verein vor Ort", da seine Mitglieder nur die Landesverbände sind. Der Bundesverband ist gehalten, sich der Landesverbände zu bedienen, um auf die Vereine einzuwirken. Der Landesverband muss sich der Vereine bedienen, um auf die Mitglieder vor Ort einzuwirken. i

 

Das Waffengesetz toleriert diese Ungereimtheit - jedenfalls im § 14 WaffG, da dort in Bezug auf den Verband nicht von Mitgliedschaft gesprochen wird.

 

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb ToniPistole:

Gibt es so etwas in der Realität?

Wenn ich es oben in dem Post von Jake Cutlass (" .... Es gibt im LV1 auch die Einzelmitgliedschaft für Individualisten, bei der Waffenanträge nur über den Landesverband laufen.  ... ) richtig verstanden habe, ist der BDS-LV1 ein solcher Hybrid-Verein, der auch für Einzelmitglieder ohne anderen Verein waffenrechtliche Bescheinigungen erteilen kann, mit denen ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen glaubhaft gemacht werden kann.

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben

als ausschliessliches einzelmitglied im BDS LV-1 kann ich das bestätigen.

 

dieser landesverband hat für einzelmitglieder einen eigenen „bereich“‘und eine eigene sachbearbeiterin. als einzelmitglied reicht man seine (online)formulare für etwaige bedürfnisbescheinigungen dort ein.

 

bei der letztjährigen verlängerung meines 27gers reichte der berliner behörde auch die BDS-einzelmitgliedschaft als bedürfnis. kopie des mitgliedsbuches wurde vor ort gemacht und fertig war der lack.

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