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IGNORED

Luftgewehre erlaubnispflichtig ...?


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Geschrieben

Das IM BW will übrigens von dieser Sache auch nichts wissen und "sieht keinerlei Probleme". D.h. es will dort noch nicht mal jemand Stellung nehmen oder den Waffenbehörden ein Positionspapier an die Hand geben.

 

Vermutlich solange bis sie feststellen, dass man das Gesetz prima zur Schikane der WBK Inhaber nutzen kann. Es ist zum :kotz: - und zwar im Strahl!

 

Glücklicherweise bin ich wieder mal nicht betroffen, da ich keine solche Waffe habe. Trotzdem werde ich schon wieder von Schützenkameraden (kann man die noch so nennen?) angefeindet, wenn ich auf das Problem aufmerksam mache. Also wie immer: Nichts sehen, nichts hören und gegen den Überbringer der Botschaft hetzen. Beispiele dafür gibt es auch hier genug. Und wenn es dann schief geht dann jammert man wieder herum. Genau das ist der Grund, warum es immer übler wird mit dem Waffengesetz. Genau solche Leute sind die Ursache allen Übels! Und zwar nicht nur im Waffenrecht.

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb tuersteher:

Das IM BW will übrigens von dieser Sache auch nichts wissen und "sieht keinerlei Probleme". D.h. es will dort noch nicht mal jemand Stellung nehmen oder den Waffenbehörden ein Positionspapier an die Hand geben.

 

 

Im Moment habe ich den Eindruck, dass das praktisch nur in LWB-Foren und -Netzwerken als "Problem" gesehen wird. 

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JoergS:
DWJ BESTÄTIGT: LEX SIXNEEDLER IST CHAOS PUR!
 
Was meint ihr – reine Machtdemonstration auf dem Rücken der Bürger, oder ernst gemeinte Sicherheitspolitik?

 

Ernstgemeinte Sicherheitspolitik. Frei zu erwerbende Waffen dürfen keine tödliche Wirkung besitzen, so ist die Zielsetzung des Waffengesetzes seit 1971.

 

Auf dem Rücken der LWB trampelt jemand ganz anderes herum...

 

Geschrieben
32 minutes ago, karlyman said:

Im Moment habe ich den Eindruck, dass das praktisch nur in LWB-Foren und -Netzwerken als "Problem" gesehen wird.

 

Und auch da nur von "wenigen" Leuten.

 

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wie man als Besitzer einer betroffenen F Waffe und WBK Inhaber hier die Augen verschliessen kann. Denn der Besitz der Waffe ist rein rechtlich gesehen eine Straftat und führt damit zwingend zur Unzuverlässigkeit. Und da gibt es im Gesetz auch keinen Interpretationsspielraum, keinen Bestandsschutz und auch keine Amnestie.

 

Wer so eine Waffe besitzt ist also rechtlich gesehen ein Krimineller (Besitz einer Erlaubnispflichtigen Waffe ohne erforderliche Erlaubnis) und somit Unzuverlässig. Punkt.

 

Man kann jetzt natürlich auf (ich zitiere aus dem Nachbarthread) eine kommende "stehende Rechtsprechung" hoffen, aber das kann dauern. Man kann auch gleich Lotto spielen und der Einsatz ist die Zuverlässigkeit. Nebenbei stellt sich die Frage ob man wirklich "stehende Rechtsprechung" als Rechtssystem haben will, was letztendlich nur heisst Gesetze sind irrelevant und einflussreiche Personen sagen was Sache ist.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Der gesetzgeberische Wille (wie auch die "stehende Rechtsprechung") kann in einem Rechtsstaat keine Gesetze bei denen keinerlei Interpretationsspielraum herrscht negieren.

 

Allerdings könnte dieser Gesetzgeber morgen das Gesetz ändern und so seinem Willen ausdruck verleihen. Wenn er das nicht macht, dann muss man annehmen, dass das Gesetz exakt dem Willen des Gesetzgebers entspricht.

 

Bearbeitet von tuersteher
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

als "Problem" gesehen wird

 

Von bestimmten Protagonisten zum Problem stilisiert wird und man sich in der beliebten Opferrolle darstellen kann. 

 

Zudem- günstiger ist Werbung kaum zu bekommen. 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
2 hours ago, tuersteher said:

Genau solche Leute sind die Ursache allen Übels!

 

q.e.d.

 

Oder frei nach Marie von Ebner-Eschenbach:

Die Waffenbesitzer sind die erbittertsten Feinde der Waffenbesitzer.

  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb tuersteher:

Der gesetzgeberische Wille (wie auch die "stehende Rechtsprechung") kann in einem Rechtsstaat keine Gesetze bei denen keinerlei Interpretationsspielraum herrscht negieren.

 

Doch. Es sei denn man lebt in einem von einem 15-Jährigen hochpubertären gestalteten "Rechtsstaat". 

Wir aber leben aber in einem Verfassungsstaat mit verfassungsmäßigem Übermaßverbot, welche von den Verwaltungsrichtern im Lichte des gesetgeberischen Willens beachtet wird.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
8 minutes ago, ASE said:

wir leben aber in einem Land mit verfassungsmäßigem Übermaßverbot, welche von den Verwaltungsrichtern im Lichte des gesetgeberischen Willens beachtet wird.

 

Des induzierten gesetzgeberischen Willens (gutes Beispiel: Kosten der Aufbewahrungskontrollen, wo der "gesetzgeberische Wille" sogar dokumentiert ist).

 

Schöne euphemistische Beschreibung der Zustände. Ein einziges passendes Wort dafür, welches es auf den Punkt bringt: Willkürherrschaft.

 

Bearbeitet von tuersteher
  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb tuersteher:

Willkürherrschaft.

Gesetze nach Telos und Genese auszulegen ist genau das Gegenteil einer Willkürherrschaft.

Der Gedanke des perfekten Gesetzes, das exakt eine Interpretation zulässt ist zwar verständlich, in der Praxis wird der Gesetzgeber aber quasi nie in der Lage sein mit einem Gesetz jede Einzelfall exakt zu erfassen. 

Die hier diskutierte Änderung ist vielmehr ein schönes Beispiel was passiert, wenn der Gesetzgeber versucht einen ganz konkreten Einzelfall gesetzlich zu regeln ohne andere vergleichbare Sachverhalte zu erfassen...

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb ASE:

Wir aber leben aber in einem Verfassungsstaat mit verfassungsmäßigem Übermaßverbot, welche von den Verwaltungsrichtern im Lichte des gesetgeberischen Willens beachtet wird.

Wo warst du in den letzten Jahren?

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb tuersteher:

Willkürherrschaft.

 

Dümmlich.

Richterrecht, das verunglückte Formulierungen verfassungsgemäß zu Gunsten der Freiheit und der Bürger und korrigieren kann, insbesondere dann wenn der Wille des Gesetzgebers ausführlich und klar formuliert ist, ist ein anzeichen eines modernen Rechtsstaats.

 

 

 

Geschrieben

So wie mit dem Messergesetz?
Und dann wurden Soldaten wegen des dienstlich
ausgegebenen Taschenmessers verfolgt ...

Entsprach auch nicht dem Willen des Gesetzgebers!

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

So wie mit dem Messergesetz?

 

Zeig mir das Urteil. Irgendwie werfen hier manche Begriffe wie Polizei, Behörde, Gerichte wild durcheinander..

 

Und ein dienstliche ausgegebenes Messer darf man nicht privat führen..

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb ASE:

 

Zeig mir das Urteil.

Selbst googeln!

vor 10 Minuten schrieb ASE:

Irgendwie werfen hier manche Begriffe wie Polizei, Behörde, Gerichte wild durcheinander..

Sind Teil des Ganzen. Welcher Teil jetzt das Problem macht
ist dem Betroffenen doch egal. Tot ist tot :(

vor 10 Minuten schrieb ASE:

Und ein dienstliche ausgegebenes Messer darf man nicht privat führen..

Genau das haben die Politiker (die Gesetzgeber) aber 
anders gewollt! Womit wir wieder beim Thema sind.

Geschrieben
20 minutes ago, ChrissVector said:

Gesetze nach Telos und Genese auszulegen ist genau das Gegenteil einer Willkürherrschaft.

Der Gedanke des perfekten Gesetzes, das exakt eine Interpretation zulässt ist zwar verständlich, in der Praxis wird der Gesetzgeber aber quasi nie in der Lage sein mit einem Gesetz jede Einzelfall exakt zu erfassen.

 

In diesem Fall gibt es allerdings nichts auszulegen und auch keinen Interprationsspielraum. Laut Gesetz sind die Waffen jetzt erlaubnispflichtig und die Besitzer solcher Waffen sind Kriminelle. Daran ändert sich auch nichts, wenn ihr euch windet wie ein Aal und dabei zu grössten orwellschen Höchstleistungen auflauft.

 

Hättet ihr euch beizeiten dagegen gestellt, anstatt immer nur die falschen Leute anzupissen und wenn es dann konkret wird in Duldungsstarre zu verfallen.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb WOF:

Und dann wurden Soldaten wegen des dienstlich
ausgegebenen Taschenmessers verfolgt ...

Entsprach auch nicht dem Willen des Gesetzgebers!

Hat der Gesetzgeber im Rahmen der Genese des Gesetzes einen entgegenstehenden Willen geäußert?

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb tuersteher:

Hättet ihr euch beizeiten dagegen gestellt, anstatt immer nur die falschen Leute anzupissen und wenn es dann konkret wird in Duldungsstarre zu verfallen.

Wer ist denn "ihr" schon wieder? Mit halbgaren Rechtsansichten bringt es nichts sich "dagegen zu stellen", ebenso wie es nichts bringt jetzt mit dem Finger auf andere zu zeigen, während man selbst nichts macht außer zu pöbeln...

Geschrieben (bearbeitet)
8 minutes ago, ChrissVector said:

Wer ist denn "ihr" schon wieder? Mit halbgaren Rechtsansichten bringt es nichts sich "dagegen zu stellen", ebenso wie es nichts bringt jetzt mit dem Finger auf andere zu zeigen, während man selbst nichts macht außer zu pöbeln...

 

Alle, die betroffen sind und nicht sich nicht gewehrt haben (und sich immer noch nicht wehren). Beispielsweise durch persönlichen Kontakt mit Abgeordneten, Petitionen, Briefe, Demonstrationen, Unterstützung von Verbänden die sich für - anstatt gegen - die Waffenbesitzer einsetzen, ...

 

Stattdessen gehe schon wieder ich zu Abgeordneten, suche den Kontakt zum IM BW obwohl ich in diesem Fall gar nicht betroffen bin - und schon wieder werde ich von euch angepisst, anstatt dass ihr verdammt noch mal euch selbst zur Wehr setzt anstatt andere Leute anzupissen und ansonsten in Duldungsstarre zu verharren. :kotz:

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
Gerade eben schrieb tuersteher:

Alle, die betroffen sind und nicht sich nicht gewehrt haben (und sich imemr noch nicht wehren). Beispielsweise durch persönlichen Kontakt mit Abgeordneten, Petitionen, Briefe, Demonstrationen, Unterstützung von Verbänden die sich für - anstatt gegen - die Waffenbesitzer einsetzen, ...

Und woher genau weißt du, wer von "uns" wie tätig geworden ist?

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