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IGNORED

Anonyme Anzeige - Hausdurchsuchung - alle Waffen und Munition sichergestellt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb neon38:

Wird sowas aber ernst genommen, auch wenn die Vorwuerfe detailliert geschildert werden?

bei Waffen, Mun & Sprengstoff immer

 

da reicht schon: da fuchtelt einer mit ner Waffe rum......

Bearbeitet von baer42
Geschrieben (bearbeitet)
Am 16.7.2025 um 07:49 schrieb frosch:

...

Wahrscheinlicher Fehler auf Klägerseite: Es wurde kein IHK bestellter Sachverständiger mit der Feststellung der Schäden beauftragt .....

 

....

frogger

 

Muss es auch nicht, noch nicht mal HWK "bestellt"

Was du meinst sind bestallte Sachverständige (IHK oder HWK).Die Bestallung sagt nur, dass die Sachverständige Aufträge des Gerichtes annehmen müssen ( dafür haften die aber auch nicht für Ihre Gutachten).

Im Gegenzug haftet der freie unabhängige Sachverständige Inhaltlich für sein Privatrechtlich erstelltes Gutachten.

Mit dem Privat erstellen Gutachen beweisst der Geschädigte dem Schädeiger gegenüber ja seine Ansprüche (Gutachten zur Beweissicherung)

 

Zitat

Zusätzlich gibt es bei diesen Türen auch noch eine "Zeitwertproblematik

Ähm... , was hat eine Buchhalterische Größe in einem Schadensfall zu suchen ?  .... Eben: NIX !

Zeitwert ist Anschaffung Minus Abnutzung !

Im Schadensfall (§249 BGB) geht es um den Wiedererstellungsaufwand (Reparaturkosten, bzw Wiederbeschaffungswert Minus Restwert)

Maximal kann ggf eine Vorteilsausgleich (Alt für Neu) eingewand werden, aber diese Bewertung ist Aufgabe des SV (z.B. Kratzer in der Tür die in Abzug gebracht werden, aber nur im Materialeinsatz und nicht mit Lohnaufschlag)

Ansonsten soll der Schädiger offenlegen, wo und wie eine Tür einem Verschleiß unterliegt (hierzu gehören nicht Materialbedingte Alterungsprozesse) ....

 

Und wer das Klavier "Schadensabwiklung" spielen kann, macht in so einem Falle noch Geltend:

- Kosten Notreparatur (Baustellentür)

- Entsorgungskosten

- Einbaukosten incl notwendige Nebenarbeiten ( Leibung anputzen, Tapizeiren, Fliesenarbeiten usw...) bis der Vorzustand wieder Hergestellt ist

- Ausfallkosten bis zur vollständigen Wiederherstellung ( Da Ausfall nicht durchsetzbar eben Vorhaltekosten :cool3:, die ein guter SV z.B nach Sanden-Danners Küpersbusch "V" berechnen kann ...)

Und wenn man den Schädiger vorwarnt, dass man nicht in der Lage ist die Kosten vorzufinazieren, mach man nach Terminsetzung (4Wochen sind Angemessen) Verzugszinsen (5% über Basiszinssatz) als Kirsche auf der Torte geltend, bis der Schädiger Vollumfänglich geleistet hat...

- Aufwandskosten (z.Zt. Pauschal 25€)

 

 

 

Bearbeitet von Heimschrauber

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