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Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F


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Geschrieben

Ich frage mich gerade wie meine Waffenbehörde das mitbekommen will, dass ich evtl. an so einem Kurs teilnehmen möchte bzw teilgenommen habe.

Es sei denn ich bin so neu-doof und trete das in den Social-Media-Kanälen breit.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Minute schrieb fuzzy.77:

Ich frage mich gerade wie meine Waffenbehörde das mitbekommen will, dass ich evtl. an so einem Kurs teilnehmen möchte bzw teilgenommen habe.

Es sei denn ich bin so neu-doof und trete das in den Social-Media-Kanälen breit.

 

Bingo. Du bist doch nicht cool, wenn es nicht die halbe Welt weiss.

 

vor 5 Minuten schrieb HeavyGauss:

Woher die Paranoia dass man seine WBK verlieren könnte wenn man an so einem Kurs teilnimmt?

 

Weil es durchaus Behörden gibt, die auf sowas schauen. Und - total überraschend - nicht jede steht sowas wohlgesonnen gegenüber.

Bearbeitet von Kreppel
Geschrieben
4 minutes ago, HeavyGauss said:

Aber was mich jetzt wirklich mal interessieren würde: Woher die Paranoia dass man seine WBK verlieren könnte wenn man an so einem Kurs teilnimmt?

 

 

Liegt meine ich an dem Bedürfnis, das nur umfasst, die Waffe für die Disziplinen des Schießsports zu verwenden. Vgl. Video von TD.

Taktisches Schießen ist nicht vom Bedürfnis umfasst. Kann vermutlich zur Unzuverlässigkeit führen. Steht auch in dem Dokument, dass mindestens eine Waffenbehörde es auch so sieht.

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Geschrieben
3 minutes ago, fuzzy.77 said:

Ich frage mich gerade wie meine Waffenbehörde das mitbekommen will, dass ich evtl. an so einem Kurs teilnehmen möchte bzw teilgenommen habe.

Es sei denn ich bin so neu-doof und trete das in den Social-Media-Kanälen breit.

 

Es ist häufig so, dass etwas zuerst in dem Medien erscheint und dann erst die Innenminister "Fakten schaffen" möchten und z.B. die Waffenbehörden auffordern, solche Personen z.B. über Social Media zu suchen und dann geringschwellig (das tatsächliche Fachwort) diesen Personenkreis genauer unter die Lupe zu nehmen.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Ebert79:

 

Es ist häufig so, dass etwas zuerst in dem Medien erscheint und dann erst die Innenminister "Fakten schaffen" möchten und z.B. die Waffenbehörden auffordern, solche Personen z.B. über Social Media zu suchen und dann geringschwellig (das tatsächliche Fachwort) diesen Personenkreis genauer unter die Lupe zu nehmen.

 

...wie gesagt, wenn ich so "doof" bin und meine mich damit überall profilieren zu müssen ... selber schuld.

Könnte mir allerdings nicht vorstellen, dass ein potentieller Attentäter, der ernsthaft etwas plant so blöd wäre.

 

Mist, dann mache ich mich ja gerade wieder verdächtig wenn ich nicht auf sämtlichen Kanälen von meinem Kurs schwärme! Also Leute fleißig teilen, posten und "liken"-lassen :man_in_love:

Geschrieben

Nachtrag: Da die Waffenbehörden ja aktuell eh nix zu tun haben (sieht man an den super kurze Bearbeitungszeiten allerorten) ist  das sicher eine tolle Möglichkeit die endlich zu blockieren.

 

"Wir können ihren Antrag auf Ausstellung einer WBK/Erstellen eines Voreintrags für den Erwerb/(beliebige andere Dienstleistung hier einsetzten) im Moment leider nicht bearbeiten.

Alle unsere Beschäftigten durchsuchen gerade Instagram/Facebook/Youtube und Konsorten nach Teilnehmern an Waffentrainings im Ausland...."

 

 

Geschrieben
Zitat

Weil es durchaus Behörden gibt, die auf sowas schauen. Und - total überraschend - nicht jede steht sowas wohlgesonnen gegenüber.

 

Zitat

Liegt meine ich an dem Bedürfnis, das nur umfasst, die Waffe für die Disziplinen des Schießsports zu verwenden. Vgl. Video von TD

 

@Ebert79 @KreppelAuch wenn man sich dort die Waffen leiht und nicht die eigenen verwendet?

 

Speziell bei dem gezeigten CQB-Szenarien werden ja FX-Waffen gestellt, ich glaube nicht dass man dort eine scharfe Waffe nur in die Nähe des Gebäudes bringen darf (ausser man ist Tschechischer Staatsbürger und hat die jeweilige Erlaubnis zum führen, aber auch diejenigen müssen die "echten" Waffen aus Sicherheitsgründen entladen und ablegen). Wie soll so etwas mit Leihwaffen Einfluss auf die heimische WBK haben? Klar, wenn man sowas in Pakistan machen würde würden zu recht sämtliche Alarmglocken angehen, aber in einem EU-Land unter beachtung der dort geltenden Gesetze?

 

 

Für mich ergeben sich daraus insgesamt wieder mehr Fragen als Antworten. 

 

Wenn beispielsweise eine Schießsportliche Veranstaltung im Ausland stattfindet, muss die dann einer deutschen Sportordnung entsprechen oder kann das auch eine Sportordnung des jeweiligen Landes sein? Muss das zwingend ein Wettbewerb sein oder ist ein "Trainingslager", bspw. für Long Range, ebenfalls ein ausreichender Grund? In dem Merkblatt steht hier übrigens nur "zum Beispiel für eine Jagdreise oder einen Schießsportwettbewerb".

 

Im WaffG haben wir allerdings im §32 (3) 2. stehen: "Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen" [Sinngemäß: "...brauchen keine gesonderte Erlaubnis zur Mitnahme]

 

Laut meinem SB muss dieser Zweck des Schießsports kein Wettbewerb sein, darunter fällt auch Training (bekanntestes Beispiel Long Range in Polen). Auf meine Frage ob ich mich abgesehen von diesem sportlichen Training ansonsten auch an die deutsche Sportordnung / WaffG halten muss (Lampen an Waffe / Magazine / Schalldämpfer etc. ) sagte dieser zu mir dass das deutsche WaffG lediglich für Deutschland gilt und in dem jeweiligen Land die jeweils dort geltenden Gesetze gelten, was ich abseits des Schießsportlichen Trainings mit meiner Waffe in dem jeweiligen Land mache interessiert ihn nicht solange ich mich an die Gesetze des jeweiligen Landes halte.

 

Im Falle von Tschechien ist es so dass jeder auf einer offiziellen Schießstätte eine Waffe der Kategorie D, C, B und sogar A-I verwenden darf, letzteres kommt zum tragen wenn man bspw. dort ein Magazin >10 Schuss verwendet. Somit sind die Anforderungen aus meiner Sicht erfüllt.

 

Die Frage die sich mir hier abschliessend stellt: Ist die o.g. Aussage rechtskonform bzw. bis wohin geht der "lange Arm" des WaffG? Die Grundvoraussetzung ist natürlich dass ich die Waffe nur ins das jeweilige Europäische bzw- Schengen-Land mitnehmen darf sofern ich damit einen Schießsportlichen Zweck erfülle. Nehmen wir mal an der EFWP-Inhaber schiesst am ersten Tag einen IPSC-Wettbewerb oder eine IPSC-Trainingsveranstaltung oder von mir aus einen Longrange-Wettbewerb und nimmt dann am zweiten Tag mit derselben Waffe an so einem Kurs teil, darf er letzteres dann auf einmal nicht? Er hat die Waffe ja zum Zweck des Trainings einer sogar in D anerkannten Sportordnung ins Ausland mitgenommen.

 

Muss so ein Anbieter im Ausland nun einen Schießsportlichen Wettbewerb auf deutsche Ringscheiben mit einbauen sodass die Kunden "safe" sind?

 

Darf der IPSC-Schütze auf einem Wettbewerb im Ausland nun nicht mehr aus der Bewegung schiessen? Wiederspricht ja auch der deutschen Sportordnung...

 

 

 

Würde mir echt wünschen dass TD dazu auch mal ein Video macht.

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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Speedmark:

Echte Schießsportler brauchen diesen Käse nicht!

 

Echte Schießsportler brauchen keine Halbautomaten und wenn schon ne scharfe Waffe, dann höchstens Einzelschuss in Kleinkaliber, aber auch nur nach mindestens fünf Jahren Vereinszugehörigkeit und mindestens 290 Ringen im Training!! Die Königsdisziplin ist ja sowieso das olympische Luftgewehrschießen auf 10m, das haben die ganzen Ballerrambos mit ihren voll halbautomatischen Kriegswaffen nicht verstanden!!1elf

 

Kann Dich schon verstehen, aber ich kann mir vorstellen (*hüstel*) dass ein Kurs dort durchaus Spaß macht, auch wenn es für die Schießsportliche Leistung wenig bringt.

 

;) :s75:

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb HeavyGauss:

Würde mir echt wünschen dass TD dazu auch mal ein Video macht.

 

Und auf diesen BS eines Schwätzers willst Du Dich dann verlassen?

 

 

vor 16 Minuten schrieb HeavyGauss:

sagte dieser zu mir dass das deutsche WaffG lediglich für Deutschland gilt und in dem jeweiligen Land die jeweils dort geltenden Gesetze gelten, was ich abseits des Schießsportlichen Trainings mit meiner Waffe in dem jeweiligen Land mache interessiert ihn nicht solange ich mich an die Gesetze des jeweiligen Landes halte.

 

Das kann ja gerne seine Einzelmeinung sein.

 

Für andere sind...

 

vor 15 Minuten schrieb HeavyGauss:

CQB-Szenarien, FX-Waffen, Lampen an Waffe, Magazine, Schalldämpfer etc.

 

...Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen könnten, dass das Sportschützen- oder Jäger-Bedürfnis in Deutschland nur vorgeschobener Grund für den Waffenbesitz sein könnte und er nicht ordnungsgemäß damit umgeht. Für diese Annahme gibt es nunmal keine Landesgrenzen.

 

Aber hey, jeder wie er mag, und wenn TD oder sonstwer irgendwas sagt, dann wird das schon so seine Richtigkeit haben.

Am Ende ist jeder für seine Handlungen verantwortlich.

 

Oder man ist - natürlich - "Sicherheitsdienstinhaber" mit "Aufträgen im Irak", oder so.

 

vor 20 Minuten schrieb HeavyGauss:

darf er letzteres dann auf einmal nicht? Er hat die Waffe ja zum Zweck des Trainings einer sogar in D anerkannten Sportordnung ins Ausland mitgenommen.

 

Genau. Weil er ein ganz geschicktes Kerlchen ist und alle anderen doof wie Banane. Was war nochmal das Bedürfnis für den Waffenbesitz?

 

...aber wie gesagt: Waffenbesitzer sind alles offiziell Erwachsene, also einfach mal drüber nachdenken, Entscheidungen treffen und mit den Folgen dieser Entscheidungen im Zweifelsfall dann auch leben.

 

Schönes Beispiel (und mit Sicherheit auch schon in den entsprechenden Verbieter-Kreisen ausreichend bekannt) sind auch die ganzen öffentlich einsehbaren (Möchtegern-)Influenzer-Videos von Finnish Brutality und Konsorten, wo man dann natürlich Plattenträger und andere militärische Ausrüstung trägt und in der letzten Iteration dann sogar mit Molotov-Cocktails wirft wettkämpft.

 

Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Und dann heulen wieder alle ganz entgeistert, warum mal wieder was verboten wurde. Das ist wohl der Weg der Dinge.

Geschrieben
4 hours ago, Ebert79 said:

Bevor ich in die Diskussion einsteige, muss ich erstmal Popcorn kaufen gehen.

Wir man hier eigentlich standrechtlich er* wenn man sich selbst zitiert :headbang:

 

58 minutes ago, HeavyGauss said:

Auch wenn man sich dort die Waffen leiht und nicht die eigenen verwendet?

Volltreffer. Ich würde ähnlich argumentieren. Leihwaffen müssten unbedenklich sein.

 

Man muss hier aber etwas anders denken, als nur stur zu fragen, was ist nach deutschem WaffG legal?

 

Das ist eigentlich schon der Bereich der Nachrichtendienste (Verfassungsschutz) bzw. Gefahrenabwehr (Polizei), weil aus deren Sicht eine Person, die (a) an die Waffen rankommt (Legalwaffenbesitz), (b) damit umgehen kann (Taktische Ausbildung) und (c) eine "komische" Gesinnung (z.B. AFD) hat, eine Gefahr darstellt. Nicht darstellen kann, sondern darstellt. Einfacher (a) Legalwaffenbesitz unbedenklich, mit (b) taktischer Ausbildung bedenklich und wenn noch (c) dazu kommt, dann wird das Haus gestürmt. Die Politikerin aus dem Video (angeblich Ex-Polizei) hat bei den Videos auch entsprechend schockiert reagiert und die Teilnehmer fast schon als Terroristen bezeichnet, nach dem Motto, jeder, der sowas trainiert, ist eine Gefahr.

 

Bedeutet: Die werden sobald a+b zusammen auftreten, anfangen, niedrigschwellig die Person zu durchleuchten, Social Media, Aufbewahrungskontrolle (vgl. Verfassungsschutz/Sprave). Ob man sich dem aussetzen möchte, ist jedem selbst überlassen. Ich sag es mal so: Die Personen aus dem Video oben, die erkennbar sind, könnten demnächst z.B. eine Aufbewahrungskontrolle erhalten oder anderweitige Kontrollen. Die Behörden sind in solchen Fällen gut vernetzt.

Geschrieben
3 minutes ago, fuzzy.77 said:

... und sobald Vladimir sich doch überlegt die NATO anzugreifen kommt plötzlich potentiell jeder unter 45 Jahren in den "Genuss" eines solchen "Trainings" (Stichwort "Wehrpflicht") :crazy:

 

Wir leben in Deutschland. Diese Menschen sind auf dem Papier sicherheitsüberprüft (auch auf Gesinnung) und stellen daher keine Gefahr dar. Extremismus gibt es schließlich in den Reihen der Polizei, der Bundeswehr nicht, weil amtlich überprüft. Ist wie das Prüfsiegel vom TÜV .. Ich glaube man könnte sagen in meiner Gleichung oben hebt die Sicherheitsüberprüfung das (c) auf, weil die Sicherheitsüberprüfung auf dem Papier die "komische" Gesinnung ausschließt.

Geschrieben

Ein Problem mit sowas ist, dass ein deutscher Staatsbürger für etwas bestraft werden kann das in Deutschland verboten ist, auch wenn er es im Ausland tut wo es erlaubt ist. Die Behörden sind mittlerweile per Gesetz dazu verpflichtet, die asozialen Medien und andere Internetquellen aktiv zu durchsuchen nach möglichen Anhaltspunkten für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Wer von der Behörde gefunden wird in einem Video das ihn bei Übungen zeigt die in Deutschland zur Unzuverlässigkeit führen würden, auch wenn es im Ausland war, kann da tatsächlich Probleme bekommen wenn die Behörde das will. Zumindest theoretisch. Und selbst wenn er später vor Gericht Recht bekommen sollte, hat er den Ärger. Ganz ehrlich: so cool kann das tactical Training gar nicht sein, dass ich für sowas extra ins Ausland fahren würde, um danach Videos ins Netz stellen zu können.

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb fuzzy.77:

... und sobald Vladimir sich doch überlegt die NATO anzugreifen kommt plötzlich potentiell jeder unter 45 Jahren in den "Genuss" eines solchen "Trainings" (Stichwort "Wehrpflicht") :crazy:

Ist doch heute schon so: mit 21 Jahren die geladene MP durch die Fußgängerzone zu schleppen ist völlig in Ordnung, wenn man vorher gründlich geübt hat damit effektiv zu töten, solange man die richtige Mütze trägt. Am Abend im Schützenverein muß die selbe Person dann Luftgewehr schießen im Namen der öffentlichen Sicherheit, und wehe das Ziel könnte mit -7 Dioptrien und viel Phantasie irgendwie als eine menschliche Silhouette durchgehen, dann ist aber was los! 

 

Was ist eigentlich mit einem Polizisten der privat ein persönliches Waffenverbot auferlegt bekommen hat? Im Dienst gilt das ja nicht.

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Geschrieben (bearbeitet)

Kenne da eine Behörde, da darf man nach entsprechender Ausbildung im Dienst zwar eine Schusswaffe führen, aber in der in der Probezeit des Führerscheins kein Dienst-Kfz fahren LOL

Bearbeitet von fuzzy.77
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

Ein Problem mit sowas ist, dass ein deutscher Staatsbürger für etwas bestraft werden kann das in Deutschland verboten ist, auch wenn er es im Ausland tut wo es erlaubt ist.

 

Hinsichtlich des strafrechtlichen Aspekts gibt es dazu eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:

 

Die Verfolgbarkeit von Auslandsstraftaten eines Deutschen, der sich in Deutschland aufhält
Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 072/20
Abschluss der Arbeit: 6. August 2020 (zugleich letzter Zugriff auf Internet-Quellen)

 

https://www.bundestag.de/resource/blob/793170/d6bfb36683a2f3ee48253ff323a38a28/WD-2-072-20-pdf.pdf

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Fyodor:

Ein Problem mit sowas ist, dass ein deutscher Staatsbürger für etwas bestraft werden kann das in Deutschland verboten ist, auch wenn er es im Ausland tut wo es erlaubt ist.

 

Im Video wurde ja der Kern des (auch rechtlichen) Problems bei diesen außerhalb von D stattfindenden Trainings/Lehrgängen angesprochen:

Kann ein (dortiger) Erwerb von Wissen, ein lehrgangsmäßiges Training von Fähigkeiten, verboten sein?

 

 

Bearbeitet von karlyman
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