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IGNORED

Domcura Versicherung kündigt Gebäudeversicherung wegen Munitionslagerung und Wiederladen


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb gipflzipfla:

..den Verursacher kenne ich persönlich  :peinlich:


naja,
Er stopfte Schwarzpulver in Patronenhülsen und zündete - weil ihn der Geruch störte - eine Kerze an.

 

ohne Worte...

 

Wobei mich interessieren würde, ob es tatsächlich SP oder NC war und welche Menge.

Bei NC wäre ich über die Folgen soch sehr erstaunt, weil ich dort eher eine Riesen-Stichflamme erwarten würde, aber nicht eine solche Druckentwicklung, die die Decke einen halben Meter anheben kann.

 

Ich habe schon auch größere mengen NC Puver vernichtet. Da korrelliert die Größe der Stichflamme recht gut mit der Pulvermenge. Durchaus beeindruckend aber eher wie ein "Vulkan" (Pyrotechnik)

Schwarzpulver mach da schon eher ein "Wuff" und bis zum "Puff" ist es da mengenmäßig nicht weit...

 

Wenn ich wiederlade, dulde ich niemanden aus meiner Familie im Keller, damit keiner der Meinung ist, er müsste mal eben schnell an die Schleifmaschine und Co...

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb frosch:


naja,
....

 

ohne Worte...

 

Wobei mich interessieren würde, ob es tatsächlich SP oder NC war ....

 



SP, defiitiv!


Jetzt kommt so etwas vor und der Laie bei der Versicherng schließt kurz....  es folgt die Kündigung des Versicherungsverhältnisses.

Blöd gelaufen. 

Geschrieben
Am 15.2.2025 um 17:10 schrieb Lavendel:

Wohl eher nicht. Den Gebäudeversicherern laufen die Schadensquoten davon. Die nehmen z.T. jeden Grund zum kündigen von Altverträgen. Tlw. hatte ich auch schon Gebäudeversicherer, welche einfach von sich aus zum Jahresende fristgemäß gekündigt haben um die Verträge los zu werden (z.B. Nürnberger).

 

Wie oben schon geschrieben steht, wenn der Makler wirklich Makler ist, dann deckt der neu ein und gut.

Nürnberger ...da hab ich in anderer Sache ganz ganz schlechte Erfahrungen gemacht...die sehen mich als Kunden nie mehr. Als es zum Schaden kam haben die sich gewunden wie ein Aal und mussten erst per Gericht zur Begleichung gezwungen werden.

 

 

Geschrieben

Gute Neuigkeiten, die Domcura hat die Kündigung zurückgezogen:

 

IMG_9289.jpeg


Für mich hört es sich so an, als würde wirklich ein Missverständnis vorliegen und von gewerblicher Lagerung erheblicher Mengen Treibladungsmittel ausgegangen werden.

 

Ich würde meine Eltern gerne folgendes Antworten lassen:

 

„Sehr geehrte Frau …,

in ihrem Schreiben vom 18.02.2025 schrieben Sie von der Lagerung und dem Handel mit Treibladung(smittel). Mein Mann besitzt keine Erlaubnis gewerblich mit Treibladungsmittel umzugehen und hat auch keine Absicht dies zu tun, oder gewerblich Treibladungsmittel auf dem versicherten Grundstück zu lagern.

Um ein Missverständnis auszuschließen: 
Mein Mann besitzt eine Erlaubnis nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz und es ist ihm daher erlaubt Treibladungsmittel gemäß SprengLR 410 und Anlage 7 2. SprengV in kleinen Mengen aufzubewahren. Es ist ihm nicht erlaubt Treibladungsmittel gewerblich zu lagern.

Ist bei Ihnen der Eindruck entstanden, dass auf dem versicherten Grundstück Treibladungsmittel in großen Mengen gewerblich gelagert werden soll?
Falls der ganze Vorgang auf solch einem Missverständnis basieren sollte, bitte ich Sie zu der Aufbewahrung geringer Mengen Treibladungsmittel Stellung zu nehmen, ob Sie dies auch ausschließen wollen.
 

Mit freundlichen Grüßen“

 

Sollte so passen, oder?

 

Grüße

Lars

Geschrieben (bearbeitet)

Gott, ist das lange her.

Hatte ich früher auch mal in der Signatur stehen :D

 

 

ps: A propos Gott, es ist immer noch schade, dass Hermes gegangen ist.

Bearbeitet von Cuga
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Cuga:

Für mich hört es sich so an, als würde wirklich ein Missverständnis vorliegen und von gewerblicher Lagerung erheblicher Mengen Treibladungsmittel ausgegangen werden.

 

Die schreiben doch ganz klar, dass jegliche Lagerung von Treibladungsmitteln der Versicherung gemeldet werden muß, und dann eventuell eine Beitragserhöhung oder Kündigung anstehen kann.

 

Also immer schön bei der Wahrheit blieben und einfach mal ausprobieren, welche Reaktion Dein Schreiben bei der Versicherung bewirkt.

Geschrieben

Laut Gesetz lagern Wiederlader keine Treibladungsmittel, sondern bewahren sie auf. Juristisch ist das ein Unterschied. Zu behaupten man lagere nicht ist also die Wahrheit.

Geschrieben

Ich drück mal die Daumen, das die Versicherung nun wie gewünscht reagiert.

 

Ergänzend kann man evtl. die Freistellungen von Kleinmengen beim Transport für Privatpersonen nennen, der Gesetzgeber sieht hier kein Risiko, ansonsten hätte er es ja anders gehandhabt.

Ferner hat vermutl jeder Kleinmengen von anderem Gefahgut im Haushalt, könnte auch ein sinnvoller ergänzender Hinweis sein.

Ein kleiner Hinweis auf die Urteile mit dem Vermieter könnte evtl. auch noch zusätzliche Punkte bringen, wenn Kleinmengen zum Leben dazugehören, sollte die Versicherung das nicht verbieten können, nur "finanziell" bewerten - würde ich als Laie sagen.

Geschrieben

Den Heckmeck würde ich mir nicht geben.

Andere Versicherung suchen und fristgerecht kündigen. Mit denen hast du auch in Zukunft bei anderen Fragen keinen Spaß.

Dein "Versicherungsmakler" sollte das hinbekommen.

 

Grutz

Rennleitung

 

Geschrieben

Das ist einfach ein Weg um ohne Vorkündigung
an einen anderen Versicherer zu kommen.
Vermutlich hat der Makler seine Finger im Spiel.

Der ist erst mal anzusprechen. Eigene Schreiben
können auch blöd nach hinten losgehen, daher

nur den Makler schreiben lassen; der haftet im
Zweifel für seine Fehler (macht Sie in der Regel
erst gar nicht).

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