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IGNORED

WBK / Eintrag im Erziehungsregister


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Geschrieben

Hallo Zusammen,

 

ich bin neu hier und komme mit einem Thema was leider schon oft behandelt wurde. Mir ist bewusst das wir alle keine Wahrsager sind aber ich bin trotzdem gespannt auf eure Meinung und vielleicht könnt ihr mir beim Vorgehen ein wenig helfen.

 

Ich bin 26 Jahre alt und schon seit langem interessiert am Sportschießen. Derzeit bin ich auf der Suche nach einem geeigneten Verein der auch das anbietet was ich interessant finde.

 

Jetzt zu dem eigentlich Problem. Wenn ich den Weg beschreite und dieses Hobby beginne wird es ja irgendwann dazu kommen das ich mir mein eigenes Sportgerät zulege.

Ich habe keine Vorstrafen aber einen Eintrag im Erziehungsregister wegen Vertroßes gehen Paragraph 86 Strafgesetzbuch (Nicht im Zentralregister). Ich habe vor knapp 8 Jahren den dummen Fehler begangen und einen Sticker verschickt welcher nicht legal ist und ein verfassungswidriges Symbol enthielt. Das wurde zur Anzeige gebracht aber durch ein Gespräch bei der Jugendhilfe fallen gelassen. Es gab laut meinem letzten Brief nur den Eintrag im Erziehungsregister.


Was damals passiert ist war dumm und schlimm aber ich stehe in keinerlei Verbindung zu rechtem Gedankengut. Bin selber Christdemokrat und habe keine Verbindung zu illegalen Vereinigungen. Ich möchte die Tat aus meiner heutigen sicht aber auch nicht verharmlosen.


Wir leben in schwierigen Zeiten und aus Sicht der Behörde könnte ich Zweifel an der Persönlichen Eignung nachvollziehen.

 

Wie seht ihr das Thema? Und welchen Weg könnte ich nun beschreiten? Erstmal kleinen WS beantragen?

 

 

 

 

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Nick98:

(Nicht im Zentralregister)... ein verfassungswidriges Symbol...

 

schaut der verfassungsschutz "nur" ins zentralregister, oder hat der doch mehr möglichkeiten?

Geschrieben

Ich weiß, ich weiß: Wikipedia hat nicht immer Recht. Aber falls stimmt, was dort steht, hätte sich dein Problem doch schon von alleine gelöst:

 

Zitat

Sämtliche Eintragungen werden mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist.[3] Eintragungen in das Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden.[4]

 

Geschrieben

Eine Frage ist, was Formulierungen wie "Tilgung", "Löschung", "Entfernung" ... tatsächlich bedeuten?

 

Im Bundeszentralregistergesetz gibt es im Fünften Abschnitt (Rechtswirkungen der Tilgung) den § 52 (Ausnahmen):

 

https://dejure.org/gesetze/BZRG/52.html

 

...

(1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn

...

4.     die betroffene Person die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragt, falls die Zulassung, Einstellung oder Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde; das gleiche gilt, wenn die betroffene Person die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt oder

...

 

Geschrieben

Die Daten sind automatisiert aus dem Erziehungsregister gelöscht (§ 63 BZRG).

 

Die WaffBehörden dürfen die Daten bei der Erlaubniserteilung dennoch verwenden (§ 52 BZRG)!

 

Daher zuerst Auskunftsersuch: https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft
-> LKA von deinem Bundesland (alle lokalen Polizeibehörden werden damit abgefragt).

 

Wenn da keine Einträge zurück kommen, dann kannst du den Antrag bei der WaffBehörde stellen. Sollten da Einträge zurück kommen, die sofortige Löschung beantragen, notfalls vor dem Verwaltungsgericht mit Anwalt. Dann nochmal Auskunft. Falls die Auskunft dann leer ist, dann erst Antrag bei der WaffBehörde stellen. Vorher keinerlei Kontakt zur WaffBehörde!

 

Ich habe es leider in der Vergangenheit schon häufiger erlebt, dass sich die WaffBehörden aus dem Archiv noch (illegal) vorhandene Akten gezogen haben und dann statt den eigentlichen Antrag zu bearbeiten, z.B. Verfahren für Waffenverbote eingeleitet haben. Sowas kostet dann 5 Jahre und mehrere 1.000 EUR, um so etwas aus der Welt zu schaffen.

 

Mit obiger Vorgehensweise wird diese Unsitte ausgeschlossen.

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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb HangMan69:

schaut der verfassungsschutz "nur" ins zentralregister, oder hat der doch mehr möglichkeiten?

 

Natürlich schauen die verschiedenen Verfassungsschutzorganisationen nicht nur ins Zentralregister.

Um Sticker verfassungsfeindlicher Organisationen versenden zu können, benötigt man zuerst Kontakte zu verfassungsfeindlichen Organisationen, um an diese Sticker zu kommen.

Und die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Beobachtung verfassungsfeindlicher Organisationen.

 

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