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Wo oft im Jahr schiessen


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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Dieselfalk:

Ab 01.01.25 sollen die Verbände die Bestätigung für die Regelüberprüfung §14 WaffG ausstellen und nicht mehr der Verein.

Weis hier jemand genaueres zum Ablauf?

 

Ein Jahr länger.

 

Siehe z.B. hier.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Sal-Peter:

 

Das Zauberwort ist hier: "glaubhaft machen".

Warum schreien immer alle nach noch mehr Kontrolle???

 

Und wie das geht, kann man auf den Seiten der Verbände, die das bestätigen müssen, nachlesen. Der BDS LV4 hat das beispielsweise sehr ausführlich mit Beispielen beschrieben.

 

Kurzzusammenfassung: Im Schießbuch ist neben Waffe und Kaliber auch mit anzugeben, ob das die eigene Waffe ist. Entweder durch eine extra Spalte oder man schreibt eben bei der Waffe "eigene" oder ähnliches mit dazu.

 

Und ganz allgemein: Ich kann nur empfehlen, die Verbands-Webseiten immer mal anzuschauen. Die Leute geben sich dort in der Regel Mühe, genau diese Fragen ausführlich und verständlich zu beschreiben.

Bearbeitet von msk
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Deine Kenntnis ist lückenhaft. Nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig.

 

Du musst EINE der beiden Möglichkeiten (a) ODER (b) mit EINER oder MEHRERER deiner Kurzwaffen und dito mit mit Langwaffen, wenn du eine oder mehrere hast, erfüllen. Es zählen alle auf gelbe und auf grüne WBK erworbene Waffen in ihrer jeweiligen Kategorie mit. Es sollte sichtbar sein, dass es DEINE Waffen sind, also nur Kaliber, die du auch auf der Karte hat. Denn warum soll jemand eine Leihwaffe schießen, wenn er eine eigene im Schrank hat? (Nein, ich will jetzt kein Diskussion zum Thema  "Wenn der Topf aber nun ein Loch hat. lieber SalPeter ..."!)

 

Zur Verdeutlichung ein BEISPIEL:

KW1 - ein Revolver .357/.38

KW2 - eine Pistole .22 lr.

LW1 - ein Mosin-Nagant Repetierer 7,62x57R - auf Gelb

LW2 - ein Selbstlader in .22 lr

 

Wir sehen hier, die alleinige Angabe des Kalibers unterscheidet bei den KK-Waffen nicht zwischen "lang" und "kurz".

 

Bisher von verschiedenen mir bekannten Behörden nicht beanstandete Variante des Nachweises:

 

Im letzten 12 Monaten vor Überprüfung:

2 Einträge .22 lr - KW

4 Einträge .38 bzw. .357 - KW

0 Einträge .22 lr LW (Waffe hat vor 3 Jahren gestört und ist immer noch nicht wieder einsatzbereit)

6 Einträge Russki 7,62xBumms - LW

 

(ggf. dazu, sollte die Behörde doch Zweifel haben, ein Dreizeiler: "Hiermit versichere ich, dass ich die in meinem Schießbuch vom ... bis ... dokumentierten Trainings- und Wettkampfschießen mit eigenen auf meine Erlaubniskarten eigetragenen Waffen absolviert habe - Datum, Unterschrift. )

 

ACHTUNG: Viele Behörden verstehen unter "Termin" separate Tage. Also ich kann NICHT an einem Tag das Bedürfnis für Lang- und Kurzwaffen geltend machen - selbst wenn das nachweislich Bullshit ist, wenn ich z.B. Vormittag eine LM Kurzwaffe und Nachmittags mit der LW ein Match absolviere - aber diese Leute haben i.d.R. eh kein Problem mit den Einträgen.

 

Wer also eine Waffe 3-5 Jahre beim BüMa hat, soll sich einfach eine andere der gleichen Kategorie kaufen, damit kann er den Fortbestand seines Bedürfnisses locker nachweisen. wo ist das Problem (zumindest auf Gelbe)?

 

Alle Angaben aus meiner persönlichen Erfahrung - aber wir wissen ja, es gibt in vielen Kreisen und manchen Ämtern kleine Leute, die meinen, selber Gesetzgeber zu sein.

Hast Recht, ich hatte es lückenhaft dargestellt.

Und Dein Hinweis auf die verschiedenen Tage ist, zumindest bei einigen Behörden, gut und wichtig.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Sal-Peter:

Es sollte sichtbar sein, dass es DEINE Waffen sind, also nur Kaliber, die du auch auf der Karte hast.

 

(ggf. dazu, sollte die Behörde doch Zweifel haben, ein Dreizeiler: "Hiermit versichere ich, dass ich die in meinem Schießbuch vom ... bis ... dokumentierten Trainings- und Wettkampfschießen mit eigenen auf meine Erlaubniskarten eigetragenen Waffen absolviert habe - Datum, Unterschrift. )

 

Wer also eine Waffe 3-5 Jahre beim BüMa hat, soll sich einfach eine andere der gleichen Kategorie kaufen, damit kann er den Fortbestand seines Bedürfnisses locker nachweisen. wo ist das Problem (zumindest auf Gelbe)?

 

(Von mir gefärbt & fehlender Buchstabe eingefügt.)

"Kaliber auf der Karte"; also gelten auch Kaliber von Wechselsystemen für den Nachweis eigene Waffe ?

 

Formloser "Dreizeiler" wird wohl nicht genügen.

 

Klar mags auf gelb unproblematischer sein: für mich wäre es aber aber bereits ein Problem, überhaupt etwas erwerben zu müssen, was ich nicht möchte.

Somit wurden also Probleme / Zwänge erschaffen, die es vorher nicht gab.

 

vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

.......was in keinster Art und Weise zu kontrollieren ist!

 

vor 40 Minuten schrieb WreckingBall:

Wieso ist das nicht zu kontrollieren?

 

Gibt bestimmt Kontrollfreaks, die gern WBKs & Seriennummern vorm Schießnachweisabzeichnen checken wollen; wir sind doch in Deutschland...

Ob man dann noch zum Schießen Zeit hat...

 

vor 38 Minuten schrieb msk:

BDS LV4

 

Kurzzusammenfassung: Im Schießbuch ist neben Waffe und Kaliber auch mit anzugeben, ob das die eigene Waffe ist. Entweder durch eine extra Spalte oder man schreibt eben bei der Waffe "eigene" oder ähnliches mit dazu.

 

Und ganz allgemein: Ich kann nur empfehlen, die Verbands-Webseiten immer mal anzuschauen.

 

Habs angeschaut; wenn auch LV1-Mitglied.

 

Aus LV4-Text:

"Dieser zu berücksichtigende Überprüfungszeitraum für den Verband hat am 01.01.2024 begonnen."

 

Das gefällt mir schonmal gar nicht, da wie weiter oben angedeutet, Waffen noch gar nicht da sind (ging ja davon aus, das diese Prüfung erst ab dem 4. Besitzjahr erfolgt. Somit habe ich dann "Prüfung ab 2026 24 Mo rückwirkend" verpennt; na dann gut Nacht.).

 

Dann müßten ja auch noch neue Schießbücher her; mit besagten Zusatzspalten.

& wo bitteschön wird dort eine Leihwaffe vermerkt ?

(Das mit dem "ggf. Ergebnis" fehlt mir noch; erinnert mich an lange verblichene DSB-Zeiten...)

 

Na ja, über den LV4 hatte man ja auch schon "Sachen" gehört; aber an Gesetzen kommt auch der nicht vorbei; also allet jut.

 

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Janzfan:

Aus LV4-Text:

"Dieser zu berücksichtigende Überprüfungszeitraum für den Verband hat am 01.01.2024 begonnen."

 

Das gefällt mir schonmal gar nicht, da wie weiter oben angedeutet, Waffen noch gar nicht da sind (ging ja davon aus, das diese Prüfung erst ab dem 4. Besitzjahr erfolgt. Somit habe ich dann "Prüfung ab 2026 24 Mo rückwirkend" verpennt; na dann gut Nacht.).

 

Hä? Der Verband muss ab dem 01.01.2026 die Bedürfnisprüfungen durchführen. Und diese Prüfungen beziehen sich laut Gesetz immer auf die letzten 24 Monate. Damit ist doch absolut logisch, dass der Zeitraum damit für solche Verbandsprüfungen (frühestens) am 01.01.2024 beginnt und nicht vorher.

Das hat auch mit dem Verband rein gar nichts zu tun, das ist völlig unabhängig davon, wer die Prüfung durchführt. Die Prüfung wird auch nicht vom Verband angestoßen, sondern von der Behörde! Die kommt zu Dir und verlangt den Nachweis, der Verband ist nur ausführendes Organ.

 

vor 14 Minuten schrieb Janzfan:

Dann müßten ja auch noch neue Schießbücher her; mit besagten Zusatzspalten.

 

 

Wie kommst Du denn darauf? An die Form der Nachweise werden keine weiteren Ansprüche gestellt, weder vom Gesetz noch vom Verband. Einzig und allein die geforderten Informationen müssen auf den Nachweisen vorhanden und eindeutig sein, damit klar ist, dass mit den eigenen Waffen geschossen wurde. Ich schreibe das beispielsweise bei der Spalte "Waffe" mit rein. Da steht dann halt "Rüdiger 0815 (eigene)".

Bearbeitet von msk
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb msk:

Der Verband muss ab dem 01.01.2026 die Bedürfnisprüfungen durchführen. Und diese Prüfungen beziehen sich laut Gesetz immer auf die letzten 24 Monate. Damit ist doch absolut logisch, dass der Zeitraum damit für solche Verbandsprüfungen am 01.01.2024 beginnt und nicht vorher.

 

An die Form der Nachweise werden keine weiteren Ansprüche gestellt, weder vom Gesetz noch vom Verband. Einzig und allein die geforderten Informationen müssen auf den Nachweisen vorhanden und eindeutig sein, damit klar ist, dass mit den eigenen Waffen geschossen wurde. Ich schreibe das beispielsweise bei der Spalte "Waffe" mit rein. Da steht dann halt "Rüdiger 0815 (eigene)".

 

Hatte das mit den zweimaligen 5-Jahreszeiträumen halt falsch verstanden.

Ging davon aus, das (ab 2026) erst ab dem 4. (dann 8. & 9.) Besitzjahr geprüft wird; man also (bei Erwerb Ende 2022) noch Zeit gehabt hätte.

 

Das Nachweise formlos sein können ist klar.

Nur die Form der Kontrolle ist bisher unklar.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Janzfan:

 

Hatte das mit den zweimaligen 5-Jahreszeiträumen halt falsch verstanden.

Ging davon aus, das (ab 2026) erst ab dem 4. (dann 8. & 9.) Besitzjahr geprüft wird; man also (bei Erwerb Ende 2022) noch Zeit gehabt hätte.

 

Wann die Aufforderung der Behörde zum erneuten Bedürfnisnachweis dann wirklich kommt, weiß man nicht. Es ist halt nur so, dass die dann ab 01.01.2026 vom Verband durchzuführen ist, wenn die Behörde dich dazu auffordert. Und damit gelten dann die Richtlinien des Verbands die 24 Monate rückwirkend bis zum 01.01.2024 im Extremfall.

 

Die Behörde muss das laut Gesetz alle 5 Jahre nachprüfen und wird sich dann eben bei Bedarf bei Dir melden.

 

vor 9 Minuten schrieb Janzfan:

 

Das Nachweise formlos sein können ist klar.

Nur die Form der Kontrolle ist bisher unklar.

 

Die Form da im verlinkten Dokument ist ein Beispiel. Wie gesagt, alles, was eindeutig ist und klar, sollte da ausreichen. Ansonsten würden sie schreiben, dass nur ganz exakt so Nachweise zu führen sind und nicht anders.

 

Und ganz ehrlich:

Wenn die Verbände ganz speziell hohe Anforderungen an die Form der Anträge anlegen würden, hätten vermutlich 3/4 der Mitglieder keine Waffen. Was ich so im Vereinsumfeld mitbekomme (und dazu passen die sehr ausführlichen und wiederholten Hinweise auf der Webseite des Verbands), ist da eher traurig teilweise, wie wenig sich vorbereitet, wie wenig gelesen und nachgedacht wird, bevor man so einen Antrag stellt. Ich möchte nicht wissen, was die da beim Verband teilweise für Anträge auf den Tisch bekommen...

Bearbeitet von msk
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb msk:

Die Form da im verlinkten Dokument ist ein Beispiel. Wie gesagt, alles, was eindeutig ist und klar, sollte da ausreichen. Ansonsten würden sie schreiben, dass nur ganz exakt so Nachweise zu führen sind und nicht anders.

 

Na hoffentlich.

Unangenehm genug.

 

Danke & schöne Feietage

Geschrieben

Ich habe nicht alles gelesen, aber ich habe ein Bedürfnis, also schießen.

Da mache ich mir keine Gedanken ob ich 100 x, oder 17 x schießen war.

Ich gehe gern so oft ich kann, manchmal kommt etwas dazwischen.

Da kann es schon passieren dass man mal 1 - 2 Jahre "trocken" läuft, aber das holt man doch gerne nach, ansonsten sollte man über seine Bedürfnisse nachdenken.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Das Zauberwort ist hier: "glaubhaft machen".

Warum schreien immer alle nach noch mehr Kontrolle???

 

Das ist schlichtweg nicht zu kontrollieren! Ich will nicht mehr Kontrolle, sondern wenn man schon so einen Mist machen muss, die vernünftige Ausführung. Ich als Vorstand muss da was bestätigen was ich unmöglich bestätigen kann. Also wäre es doch 1000x sinnvoller wenn der Deliquent schießen muss. Das ist halbwegs machbar. Genau wie beim Überkontingent. 1 legt jede Behörde für sich selbst fest welche Waffe überkont. ist, 2 ist es doch völlig Latte. Wenn man insgesamt 5 KW hat, warum nicht einfach 3 Wettkampfnachweise und gut?

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb callahan44er:

Hä?

Wie willst du kontrollieren ob das Mitglied wirklich mit der eigenen Waffe geschossen hat? Willst du hinter jedem stehen?

 

Indem der Verein bzw. der Verantwortliche des Stands den entsprechenden Eintrag im Schießbuch unterschreibt. Das zu bestätigen fällt leicht, wenn man dem Mitglied keine Leihwaffen ausgeliehen hat.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb msk:

 

Indem der Verein bzw. der Verantwortliche des Stands den entsprechenden Eintrag im Schießbuch unterschreibt. Das zu bestätigen fällt leicht, wenn man dem Mitglied keine Leihwaffen ausgeliehen hat.

 

Aha und wenn das Mitglied woanders schießt? Und selbst wenn, jetzt mach ich den Kontroletti und gleiche Waffe mit WBK ab? Bei uns macht schießen Spaß und dient nicht um unwichtigen Leuten wichtige Aufgaben zu geben wo sie ihre Machtposition ausleben können. Wir sind hier nicht im DSB.........hat der eigentlich eine Handlungsanweisung rausgegeben???

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb callahan44er:

 

Aha und wenn das Mitglied woanders schießt? Und selbst wenn, jetzt mach ich den Kontroletti und gleiche Waffe mit WBK ab? Bei uns macht schießen Spaß und dient nicht um unwichtigen Leuten wichtige Aufgaben zu geben wo sie ihre Machtposition ausleben können. Wir sind hier nicht im DSB.........hat der eigentlich eine Handlungsanweisung rausgegeben???

 

Wenn das Mitglied woanders schießt, lässt es sich dort den Schießtermin mit eigener Waffe bestätigen. Und wenn er dort keine Waffe ausleiht, wird ihm der Verantwortliche dort das entsprechend unterschreiben.

 

Du musst Dein Problem damit mal irgendwie genauer erläutern. Du trägst in das Schießbuch Datum, Waffe, Kaliber usw. ein und das sind alles Sachen, die vom Verantwortlichen in der Regel nicht bis ins Detail nachgeprüft werden. Es wird auch kein Abgleich mittels Personalausweis gemacht, ob das Dein Schießbuch ist und vom Notar wird das Ganze auch nicht beglaubigt.

Worin besteht jetzt also Dein Problem, neben den ganzen anderen Angaben noch in das Buch einzutragen, ob das die eigene Waffe war oder nicht?

 

Und was hat das mit dem DSB zu tun? Die Verbände müssen den Bedürfnisnachweis für das Fortbestehen des Bedürfnisses ausstellen und das Gesetz verlangt diese Nachweise für das Schießen mit den eigenen Waffen. Wie genau stellst Du Dir denn vor, sollen die Vereine das ausstellen, wenn der Antragssteller keinerlei Angaben zu diesem wichtigen Aspekt macht?

Bearbeitet von msk
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb msk:

Worin besteht jetzt also Dein Problem, neben den ganzen anderen Angaben noch in das Buch einzutragen, ob das die eigene Waffe war oder nicht?

 

Wenn du es bis jetzt nicht verstanden hast, wirst du es auch nicht verstehen wenn ich es nochmal erkläre.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
Gerade eben schrieb callahan44er:

 

Wenn du es bis jetzt nicht verstanden hast, wirst du es auch nicht verstehen wenn ich es nochmal erkläre.

 

Das ist eine ganz faule Ausrede.

 

Nochmal: Worin besteht Dein Problem? Der Gesetzgeber verlangt von den Verbänden, dass diese den Bedürfnisnachweis für das Schießen mit der eigenen Waffe erstellen. Was sollen also die Verbände Deiner Meinung nach tun? Eine Glaskugel benutzen? Einfach die Bescheinigung ausstellen? Oder vielleicht doch den völlig naheliegenden Weg wählen und den Antragssteller dazu auffordern, diese Angabe einfach neben den anderen Angaben im Schießbuch mit zu protokollieren.

 

Mach doch einen Gegenvorschlag, wie die Verbände Deiner Meinung nach solche Bedürfnisnachweise einigermaßen rechtssicher erstellen sollen.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb msk:

 

Wenn das Mitglied woanders schießt, lässt es sich dort den Schießtermin mit eigener Waffe bestätigen. Und wenn er dort keine Waffe ausleiht, wird ihm der Verantwortliche dort das entsprechend unterschreiben.

 

Du musst Dein Problem damit mal irgendwie genauer erläutern. Du trägst in das Schießbuch Datum, Waffe, Kaliber usw. ein und das sind alles Sachen, die vom Verantwortlichen in der Regel nicht bis ins Detail nachgeprüft werden. Es wird auch kein Abgleich mittels Personalausweis gemacht, ob das Dein Schießbuch ist und vom Notar wird das Ganze auch nicht beglaubigt.

Worin besteht jetzt also Dein Problem, neben den ganzen anderen Angaben noch in das Buch einzutragen, ob das die eigene Waffe war oder nicht?

 

Und was hat das mit dem DSB zu tun? Die Verbände müssen den Bedürfnisnachweis für das Fortbestehen des Bedürfnisses ausstellen und das Gesetz verlangt diese Nachweise für das Schießen mit den eigenen Waffen. Wie genau stellst Du Dir denn vor, sollen die Vereine das ausstellen, wenn der Antragssteller keinerlei Angaben zu diesem wichtigen Aspekt macht?

Also bei uns im BDMP geht man diesem Problem gleich so aus dem Weg, dass oben deine Mitgliedsnummer eingetragen werden muss (somit ist jede Seite des Schießbuchs auf dich Personalisiert) 

Und dann bei Waffenart/Kaliber trägt man eben dann seine Waffe ein wie sie in der WBK steht.

Das Ganze wird dann vom Schießleiter geprüft und abgestempelt.

Wo ist da jetzt das Problem?

Oh Leute, ihr macht es euch selbst so kompliziert und umständlich.

 

Typisch Deutsch halt 🤦

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Wenn du es bis jetzt nicht verstanden hast, wirst du es auch nicht verstehen wenn ich es nochmal erkläre.

Du scheinst ebenso nicht verstanden zu haben, was ich erklärt habe.

 

Du prüfst das Schießbuch oder die dir vorgelegten alternativen Nachweise nach dem Schema:

- festlegen des zu überprüfenden Zeitraums (12 oder 24 Monate)

- durchzählen, ob die Mindestanzahl für KW bzw. LW in den Kalibern, die der Schütze auf seiner WBK (die mind. in Kopie vorgelegt wird!) hat, auch vorliegt

- ggf. prüfen, ob der Vermerk "eigene Waffe" irgendwo steht. Dafür braucht man keine extra Spalte.

- macht ein, zwei oder drei Kreuzelein an der richtigen Stelle im Formular

- Unterschrift und Stempel.

- Fertig.

 

Warum sollte jemand, der eine KK-Pistole besitzt, sich extra dauernd eine fremde Vereinshure ausleihen, nur um den Vereinsvorstand in die Breduille zu bringen?

Das ist doch einfach unlogisch.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb msk:

Gegenvorschlag, wie die Verbände Deiner Meinung

Junge lernenerst mal lesen und dann zu verstehen was ich geschrieben habe! Ich komme gerade vor wie eine Biene. Die hats auch aufgegeben Fliegen zu erklären das Honig besser schmeckt als Scheiße!

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Sal-Peter:

verstanden zu haben, was ich erklärt habe.

Nein du verstehst es nicht! Ich kann nicht, keiner kann kontrollieren ob diese Angaben der Wahrheit entsprechen. Aber du sollst unterschreiben. Ist das echt so schwer zu verstehen? Es ist doch auch fast unmöglich zu kontrollieren ob der jenige wirklich geschossen hat. Ihr müsst auch mal über den Tellerrand hinaus schauen. Es läuft nicht überall mit dem Training wie vielleicht bei euch! Es geht auch nicht um Verein oder Verband. Der GG verlangt da halt Scheiße!

Geschrieben (bearbeitet)

Bei mir steht EINMAL vorne im Schiessbuch " alle Termine mit eigenen Waffen, ausser wenn extra vermerkt ". Sowohl Verbände als auch Behörden müssen unterm Strich glauben was der Schütze dokumentiert. Oder es steht in Zukunft neben jedem Schützen jemand der alles kontrolliert und bezeugt. Das wird nicht passieren.................das Leben kann so einfach sein....................Wenn man einfach genug Termine hat, am besten noch dokumentierte Wettkämpfe , wird die auch keiner hinterfragen. Ich hatte selbst über Corona genug Termine und Wettkämpfe um auf Grün zu beantragen. Die Termien dafür hab ich eigentlich immer. Wobei ich auch nicht mehr soviel schiesse wie früher, da war die Terminanzahl 3 stellig. in 2024 hatte ich bis jetzt " nur " 71 Termine , kommen aber noch 2, davon ein Wettkampf, dazu. Alles auf einfachste Weise in einem Bundeswehrschiessbuch von mir selber Protokolliert. Das wurde  noch nie angezweifelt. Solange es keine gesetzliche Norm  für ein Schiessbuch gibt bzw überhaupt die Pflicht eins zu führen, kann man das machen wie man möchte. Auch selbergebastelt in einem Vokabelheft o.ä. Letztens einen getroffen , der führt im Handy eine exeldatei.................

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)

Und in meinem privaten Schiessbuch unterschriebt, ausser bei offiziellen Wettkämpfen wie KM, LM o.ä. kein Mensch. Die Termine bei mir im Verein lasse ich mir irgendwann mal abstempeln, das ist alles. Hat dem verband bis jetzt für 8 KW ausgereicht. Dann reicht es auch um mir meine Termine zu bestätigen..............

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

Wir sind hier nicht im DSB.........hat der eigentlich eine Handlungsanweisung rausgegeben???

Braucht er nicht und auch kein anderer Verband - kleine Götter sind in jedem Verein zu finden.

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