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Überprüfung für WBK vorher anstoßen


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Geschrieben

Hallo zusammen :)

 

Ich stehe kurz davor, meine WBK's beantragen zu dürfen.

Mir wurde jetzt öfter gesagt, das ich jetzt schon einmal schauen sollte, ob ich die Sicherheitsüberprüfung für die WBK antriggern kann (viele sagen dann durch kleinen Waffenschein oder 4mm Flobert).

Macht das Sinn dies vorher zu machen? Meine Behörde vor Ort arbeitet noch komplett per Anträgen per Post usw, ich mache mir da auch langsam Gedanken, dass dies sehr lange dauern könnte :D

Gibt es Nachteile wenn ich so vorgehe? Habt ihr da Erfahrungen für mich?

 

 

Vielen Dank und beste Grüße,

Phyt0n

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Schmidt & Wiese:

gibt es denn einen Grund dafür, dass da etwas quer laufen könnte?

 

Nein, das definitiv nicht! Habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, keine Einträge usw :) Geht nur rein um die Verkürzung der Verwaltungsdauer, da dies hier wohl teilweise 3 Monate dauern soll

Geschrieben

Was soll das für Nachteile haben außer das die beschriebenen Weg über den KWS oder Flobert geld kosten?

Und warum nicht einfach mal die Behörde anschreiben mit der Bitte die Überprüfung anzustoßen um die Zeit zu verkürzen? Habe ich damals so gemacht da ich schon deutlich vor Erfüllung der 12 Monate eine Waffe gekauft habe und diese nur für einen gewissen Zeitraum kostenlos einlagern konnte (im Verkaufsgespräch wurde mir die Einlagerung kostenfrei ohne Zeitlimit zugesagt, in der Rechnung war dann plötzlich ein zeitliches Limit und Einlagerungsgebühr nach diesem Zeitraum zu finden, ein weiteres Telefonat mit dem Hinweis das es mir zugesichert wurde ist beantwortet worden mit der Aussage das haben wir noch nie gemacht, da ich aber unter diesem Zeitraum geblieben habe ich mich da nicht weiter mit dem Händler angelegt). Eine kurze email zu meiner Behörde und ein Telefonat später liefen die Überprüfungen und ich hatte alle notwendigen Formulare die ich schonmal ausfüllen und einreichen konnte und alles fehlende, wie z.B. die Bescheinigungen vom Verband, dann nachreichen konnte sobald ich sie habe.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Was soll das für Nachteile haben außer das die beschriebenen Weg über den KWS oder Flobert geld kosten?

Und warum nicht einfach mal die Behörde anschreiben mit der Bitte die Überprüfung anzustoßen um die Zeit zu verkürzen? Habe ich damals so gemacht da ich schon deutlich vor Erfüllung der 12 Monate eine Waffe gekauft habe und diese nur für einen gewissen Zeitraum kostenlos einlagern konnte (im Verkaufsgespräch wurde mir die Einlagerung kostenfrei ohne Zeitlimit zugesagt, in der Rechnung war dann plötzlich ein zeitliches Limit und Einlagerungsgebühr nach diesem Zeitraum zu finden, ein weiteres Telefonat mit dem Hinweis das es mir zugesichert wurde ist beantwortet worden mit der Aussage das haben wir noch nie gemacht, da ich aber unter diesem Zeitraum geblieben habe ich mich da nicht weiter mit dem Händler angelegt). Eine kurze email zu meiner Behörde und ein Telefonat später liefen die Überprüfungen und ich hatte alle notwendigen Formulare die ich schonmal ausfüllen und einreichen konnte und alles fehlende, wie z.B. die Bescheinigungen vom Verband, dann nachreichen konnte sobald ich sie habe.

Danke für deine ausführliche Antwort! :) Dann schreibe ich gleich mal eine Mail an meine zuständige Behörde, ob man den Überprüfungsprozess usw schon anstossen kann! Meine Waffen liegen auch bereits beim Händler :D

 

Was hattest du spezifisch in die Mail geschrieben?

 

Danke dir!

Geschrieben

Dieses Vorgehen gebe ich auch allen Neumitglieder bei uns an die Hand. Unsere zuständige Behörde nimmt WBK Anträge nach absprache bis zu 2 Monaten vorher entgegen und stößt die Überprüfung dann schon an. Dann muss nach ablauf der 12 Moante nur noch das Bedürfnis , Sachkunde, Tresornachweis usw nachgereicht werden. Aber trotzdem keine Garantie das nach 12 Monaten schon alle abgefragten Dienststellen geantwortet haben...............

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schmidt & Wiese:

gibt es denn einen Grund dafür, dass da etwas quer laufen könnte?

 

Weiß keiner vorher- wenn du beim

Verfassungsschutz auf dem Schirm bist weil dein Nachbar Islamist ist - steckst du nicht drin

Geschrieben

Ich habe meine Überprüfung auch lange vor dem Termin anwerfen lassen. Hat mir mein SB damals sogar empfohlen bzw. vorgeschlagen. Es gibt aber von Gemeinde zu Gemeinde erhebliche Unterschiede.

Was bei einem gut klappt, kann im Nachbarort mit einem anderem SB gar nicht funktionieren.

Am besten ist immer, mal persönlich vorbeizugehen. Wenn man sich kennt, macht es viele Dinge einfacher.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb phyt0n:

Nein, das definitiv nicht! Habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, keine Einträge usw :) Geht nur rein um die Verkürzung der Verwaltungsdauer, da dies hier wohl teilweise 3 Monate dauern soll

WENN du eine Schreckschuss führen willst, dann beantrage den kleinen Waffenschein. Aber das bringt dir nur etwas, wenn du auch innerhalb von den nächsten 6 Monaten die WBK beantragst. Effektiv hast du ein Zeitfenster von 3 Moanten, weil ja auch die WBK/KWS ihre Bearbeitungszeiten haben. Ob dir das den Preis wert ist musst du wissen. Ich finds Unfug, genauso wie sich eine Flobert Waffe eintragen zu lassen. Im Endeffekt hast du dann in beiden Fällen nur Geld für etwas bezahlt, das du niemals nutzt.

 

Ich würde in Absprache mit der Behörde (bei uns im Kreis geht das) folgendermaßen vorgehen: Du kannst schon alle Anträge auf die WBK stellen, bevor du die Nachweise (Sachkunde, Befürwortung, Aufbewahrung) zusammen hast. Dann wird auf dem Antrag eben angekreuzt, dass die nachgereicht werden. 

 

btw hängt die Bearbeitungszeit in den seltensten Fällen an der Waffenbehörde. Es sind die mittlerweile verpflichtenden Abfragen bei BKA, LKA, lokalen Polizeibehörden, Strafregister etc die das ganze so sehr verzögern.

Geschrieben

Bei meiner Behörde habe ich das früher auch so gemacht. Einfach eine Mail geschickt, dass ich demnächst einen Antrag auf EWB einreichen werde, und sie mögen doch schonmal die Abfragen bei anderen Behörden starten. 

 

Früher hat das geklappt. Von anderen Schützen habe ich gehört dass deren Behörde das nicht macht. Und bei uns geht es angeblich auch nicht mehr. Habe schon länger nichts mehr gekauft. 

 

Einfach anfragen. Im schlimmsten Fall ändert sich nichts.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb Fyodor:

Früher hat das geklappt. Von anderen Schützen habe ich gehört dass deren Behörde das nicht macht.

 

So sieht es oft aus. Wenn du verkürzen willst und Tresor, Sachkunde hast, ist Flobert beantragen der sicherste Weg. Ca 2 Monate vorher machen und nach Ablauf der vollen 12 Monate Bedürfnis für z.b. 9mm nachreichen. Dann wartest du mit Glück nur 1 Monat. Wenn du ganz braun bist, sagst das sie sich den Flobert Eintrag sparen können.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Wenn man schon vorher die Behörde anfragt, dann am besten mal nach den aktuellen Bearbeitungszeiten fragen. Für alles unter 6 Wochen würde ich mir den ganzen Quatsch sparen und ganz normal beantragen. 

Keiner garantiert Dir zudem, dass nach Deinem "kleinen Waffenschein" nicht nochmal derselbe Kram an Abfragen durchgeführt wird, wenn Du eine WBK beantragst. 

 

Und die Bearbeitungsdauer muss auch längst nicht an den Abfragen hängen, sondern kann auch ganz einfach an der Bearbeitungsdauer beim Sachbearbeiter hängen. Beispiel: Auf meinen WBK-Erstantrag habe ich vier Wochen gewartet. Auf die Eintragung der ersten Waffen exakt genauso lange...

Geschrieben
Am 18.12.2024 um 10:33 schrieb phyt0n:

 

Macht das Sinn dies vorher zu machen? Meine Behörde vor Ort arbeitet noch komplett per Anträgen per Post usw, ich mache mir da auch langsam Gedanken, dass dies sehr lange dauern könnte :D

 

 

Es ergibt Sinn, dies vorher zu machen, wenn Du Deine Waffe so schnell wie möglich haben willst. 

Mein Vorschlag: Etwa 2-3 Monate vor Erhalt der waffenrechtlichen Befürwortung reichst Du den Antrag ein mit dem Hinweis "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht". Damit läuft schon die Abfrage, die je nach Behörde so 6-8 (-12) Wochen dauern kann. Wenn alles erledigt ist, bekommst Du eine Aufforderung, die Bescheinigung vorzulegen. Hast Du nun Deine Bescheinigung kannst Du sofort zur Behörde gehen und bekommst sofort Deine WBK. So kannst Du erheblich Zeit sparen. 

 

("Macht das Sinn" ist eine Eindeutschung des englischen "to make sense", ist aber grammatikalisch falsch. (Bastian Sick - ich verfluche Dich :) ) )

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Harry Callahan:

Antrag ein mit dem Hinweis "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht". Damit läuft schon die Abfrage, 

 

........wo? In Wünsch dir was Land?

Die Behörden die ich kenne lehnen das ab. Wenn du Glück hast darf der Antrag so lange unbearbeitet da liegen bleiben bis du das Bedürfnis nachreichst. 

Geschrieben

Die Behörden die ich kenne machen das so.

Bei mir war es so das ich eine email bekommen habe das alles OK sei und sobald ich ein Bedürfnis nachweisen kann bekomme ich die WBK. Habe dann nach erhalt der Bescheinigung einen Termin für die nächste Woche gemacht und ganz vereinfacht ausgedrückt die Bescheinigung meinem SB überreicht dieser hat kurz draufgeschaut und dann eine blanko WBK in den Drucker gelegt und mir im Anschluss überreicht (direkt mit der Waffe eingetragen die ich mir schon vorher gekauft hatte und beim Händler eingelagert war).

 

Und nun?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb callahan44er:

 

........wo? In Wünsch dir was Land?

 

Mal so mal so. Meine Behörde hat das früher auch gemacht, jetzt aber nicht mehr. Möglich ist das natürlich, wenn die Behörde das möchte.

Geschrieben

Ich denke auch, dass das eher Glück ist, denn den Sachbearbeiter kostet das mehr Aufwand, insbesondere in der Organisation solcher halbfertigen Anträge und deren Nachverfolgung. 

 

Und das mit der Eintragung der Waffe noch vor dem Kauf stelle ich mir angesichts des NWRs auch schwierig vor. Die würden dann eine WBK ausstellen, ohne dass der Händler im NWR die entsprechende Transaktion eingetragen hat. Faktisch hast Du dann eine Waffe in Besitz laut WBK, die Du noch gar nicht erworben hast, also auch noch nicht in Besitz hast. 

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