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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Ruger Mini 14 und möchte dafür gerne ein verchromtes/vernickeltes 20/30 Schuss Magazin damit das an meiner Waffenwand schick aussieht. Das 10er sieht man kaum und entspricht nicht meiner Definition von schick.

Ihr seht, Luxusproblem.

 

Ist es möglich und legal das mir ein Händler ein neues Magazin bestellt, die Magazinlippe absägt und es mir als Deko verkauft? Ich habe bereits Magazine für andere Waffen die so unbrauchbar gemacht wurden, vermute aber das ist noch vor der Gesetzesänderung passiert.

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vor 8 Minuten schrieb CZM52:

Hat wer festgestellt? 

Büchsenmacher Niedermayer aus München. Also jemand den ich als besonders Informiert und versiert beschreiben würde wenn man sich Mal anschaut was der in der Vergangenheit umgebaut hat.

Posted (edited)

Ja. Ok

 

Mein Fehler 

 

hatte ich vergessen, steht ja auch da:

 

Waffengesetz (WaffG)
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

………
(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, entscheidet Büchsenmacher Niedermayer aus München
 
 
Warum fragst dann nicht da direkt nach dem  Magazin? 
Edited by CZM52
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Wie sagt man? Sarkasmus ist die Waffe des schwachen Geistes.

 

Warum ich da nicht Anfrage ist ganz einfach. Der gute Mann hat genug Arbeit und sowas kann mein Büchser vor der Haustür erledigen. Und den frag ich erstmal nicht weil er genau so wenig Ahnung hat wie ich und ich mich gerne selbst informiere bevor ich den Handwerkern die Zeit stehle.

Willst du noch irgendwas stänkern auf meine Recht simple Frage ob das möglich ist oder nicht?

  • Like 3
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vor 1 Minute schrieb Null8fufzehn:

sowas kann mein Büchser vor der Haustür erledigen

 

wenn er ne genehmigung zum bearbeiten von "verbotenen gegenständen" hat...

 

oder etwa nicht?

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vor 4 Minuten schrieb HangMan69:

 

wenn er ne genehmigung zum bearbeiten von "verbotenen gegenständen" hat...

 

oder etwa nicht?

Da er aber keine Ahnung hat, hat er die eher nicht.

Genauso wenig wie er wohl ne Erlaubnis zum Erwerb/Besitz von verbotenen Gegenständen hat 

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vor 4 Minuten schrieb Null8fufzehn:

Ihr beide wisst schon das 10+ Magazine nach wie vor verkauft werden. Also kann er es einkaufen. Die Frage ist aber ob er es umarbeiten und weitergeben darf.

 

Einen feuchten Dreck kann er ohne BKA Erlaubnis einkaufen 

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  • Important 1
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vor 28 Minuten schrieb Null8fufzehn:

Wie sagt man? Sarkasmus ist die Waffe des schwachen Geistes.

 

Ah hör auf, der war zum Brüllen. 

 

Mein Beileid für eure Gesetze. Ich hab nur nicht ganz verstanden weshalb Magazine verboten sein sollen, die tatsächlich ja keine Magazinfunktion mehr haben. Ich bin sicher, es gibt eine sehr deutsche Begründung dafür lmao

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vor 2 Minuten schrieb CZM52:

Einen feuchten Dreck kann er ohne BKA Erlaubnis einkaufen 

Jeder andere User hätte das sachlich drei Posts vorher geschrieben. Du stänkerst erstmal rum und kommst dann mit Infos. 

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  • Important 1
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vor 1 Minute schrieb AmericanDad:

 

Ah hör auf, der war zum Brüllen. 

 

Mein Beileid für eure Gesetze. Ich hab nur nicht ganz verstanden weshalb Magazine verboten sein sollen, die tatsächlich ja keine Magazinfunktion mehr haben. Ich bin sicher, es gibt eine sehr deutsche Begründung dafür lmao

 

In meinem Verständnis sind Magazine die bis zum Stichtag (also Einführung des Verbots) unbrauchbar gemacht wurden ganz normale Gegenstände. Wenn du jetzt aber eines unbrauchbar machen willst gibt es dafür bestimmt Regeln, die Versuche ich hier zu bekommen aber wie du selbst gelesen hast wird bisher mehr gestänkert.

Und ja, es gibt immer sehr deutsche und sehr unlogische Begründungen für unser Waffengesetz :-)

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vor 1 Stunde schrieb Null8fufzehn:

damit das an meiner Waffenwand schick aussieht.

Wenn scharfe Waffen an Deiner Wand hängen, kannst Du machen, was Du willst. Ist dann eh egal.

Wenn das aber Deko Waffen sind, die Deinen Wellnessbereich verschönern, kannst Du Dir doch ein großes Mag aus Knetgummi kneten, das fällt doch gar nicht auf und sieht nett aus.

Nur aufpassen, das der Hund nicht knurrt

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vor 3 Minuten schrieb Pikolomini:

Wenn scharfe Waffen an Deiner Wand hängen, kannst Du machen, was Du willst. Ist dann eh egal.

Wenn das aber Deko Waffen sind, die Deinen Wellnessbereich verschönern, kannst Du Dir doch ein großes Mag aus Knetgummi kneten, das fällt doch gar nicht auf und sieht nett aus.

Nur aufpassen, das der Hund nicht knurrt

Ich will dich nicht aus deiner kleinen Welt holen, aber es gibt andere Möglichkeit Waffen zu lagern wenn man die baulichen Vorgaben umsetzen kann und will.

  • Like 1
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vor 2 Minuten schrieb ScaterTom:

Sind nicht schon die Magazingehäuse (ohne Innenleben) verbotene Gegenstände…?

Ja die Aussage kenne ich, aber keine Ahnung wo das steht.

Deshalb Frage ich ja ob man das als Deko Magazin umbauen kann. Bei den Altbeständen reicht ein abtrennen der Magazinlippe scheinbar, eGun ist voll von solchen DekoMags.

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2 hours ago, Null8fufzehn said:

ich habe eine Ruger Mini 14 und möchte dafür gerne ein verchromtes/vernickeltes 20/30 Schuss Magazin damit das an meiner Waffenwand schick aussieht. Das 10er sieht man kaum und entspricht nicht meiner Definition von schick.

 

Gibt's in Deutschland nicht so etwas wie das, was sie in Kalifornien usw. als 10/20-Magazin bezeichnen, also ein Magazin mit 10 Kapazität mit einem Körper, der zum leichteren Anfassen die äußeren Dimensionen eines 20ers hat, aber innen so beschaffen ist, dass die nicht reingehen?

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vor 10 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Gibt's in Deutschland nicht so etwas wie das, was sie in Kalifornien usw. als 10/20-Magazin bezeichnen, also ein Magazin mit 10 Kapazität mit einem Körper, der zum leichteren Anfassen die äußeren Dimensionen eines 20ers hat, aber innen so beschaffen ist, dass die nicht reingehen?

Doch, es gibt Teile die man auf den Boden aufsteckt 

Aber die Mini14 ist in D ja nicht sooo weit verbreitet und ich brauch die Extrawurst eines vernickelten Magazins. Deshalb wird das nichts.

Posted (edited)
vor 18 Minuten schrieb Null8fufzehn:

 

 

 

 

 

…..aber keine Ahnung ….   

Davon aber ne Menge 🤘🏻👍🏻
 

 

Als Tip, steht….. Überraschung , Überaschung🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️….. im WaffG, Anlage 2 

 

 

Edited by CZM52
Posted
vor 8 Minuten schrieb CZM52:

Davon aber ne Menge 🤘🏻👍🏻
 

 

Als Tip, steht….. Überraschung , Überaschung🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️….. im WaffG, Anlage 2 

 

 

Glückwunsch, der fünfte Beitrag innerhalb zwei Stunden im selben Thema der absolut rein garnichts mit der Fragestellung zu tun hat 

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Gerade eben schrieb Null8fufzehn:

Glückwunsch, der fünfte Beitrag innerhalb zwei Stunden im selben Thema der absolut rein garnichts mit der Fragestellung zu tun hat 

Wenn du meinst 😂😂😂

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24 minutes ago, Null8fufzehn said:

Aber die Mini14 ist in D ja nicht sooo weit verbreitet und ich brauch die Extrawurst eines vernickelten Magazins. Deshalb wird das nichts.

 

Na ja, wer Sonderwünsche hat muss sich halt entweder Arbeit machen oder löhnen oder eine Mischung aus beidem oder die Sonderwünsche einschränken...

 

Deine Extrawurst ließe sich im Notfall, willst Du Geld in die Hand nehmen, durch Vernickeln eines andersfarbigen Magazins passender Dimensionen erreichen. Ist halt die Frage, wie wichtig Dir das ist.

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