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IGNORED

LKA Bayern als Waffenbeschaffungsbehörde?


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Geschrieben

Das ist doch ganz einfach, die Verfahren gegen die drei beschuldigten Beamten wird eingestellt, dass Asservatekammer-Management wird von einer sackteuren und CSU-nahen Beraterfirma überarbeitet und in Zukunft verbessert, analog zu den illegal verkauften Waffen aus der Asservatenkammer im PP Frankfurt...

Geschrieben
14 hours ago, huhnelli said:

Blöderweise hat wohl auch jemand Falsches etwas aus den Händen des LKA erhalten:

 

https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/dsds-kandidat-erschiesst-ex-im-blumenladen-neuss-nrw-mordwaffe-stammt-von-der-bayerischen-polizei-93417589.html

 

Dürfte aber wohl zu dem Eingangs erwähnten Fall gehören....

 

 

Hm...sollten da dann im Nachgang nicht die gleichen Regeln wie für WBK-Inhaber gelten....so unangekündigte Aufbewahrungskontrollen mit Abgleich der dort eingelagerten Waffen? 

Schließlich wird bei WBK Inhabern per WaffG ein riesen Terz gemacht, wenn auch nur die kleine Chance besteht, dass da eine Waffe in falsche Hände kommen kann.

 

bj68 

Geschrieben
Am 18.11.2024 um 18:02 schrieb Bulldog:

Das ist doch ganz einfach, die Verfahren gegen die drei beschuldigten Beamten wird eingestellt, dass Asservatekammer-Management wird von einer sackteuren und CSU-nahen Beraterfirma überarbeitet und in Zukunft verbessert, analog zu den illegal verkauften Waffen aus der Asservatenkammer im PP Frankfurt...

Stuttgart: Frühere Pensionierung. Sagt man.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Moin!

Bei verwaltungsrechtlichen Zuverlässigkeits-Vorgängen ist das LKA nicht zuständig. Auch nicht für die Einlagerung von beschlagnahmten Waffen. Das LKA kann aber trotzdem in Amtshilfe tätig werden.

 

Nach der Sicherstellung von Waffen muss der Betroffene peinlichst auf den Inhalt der Bescheide achten, die er von der Behörde erhält.

Eine "nette" Behörde wird die Waffen bis zum Abschluß des Verfahrens in Sicherstellung behalten und sicher verwahren.

Eine "böhse" Behörde kann einen Bescheid verschicken, in dem der Waffen-Eigentümer aufgefordert wird, einen Berechtigten zu benennen, der die tatsächliche Gewalt an den Waffen übernimmt oder im Übrigen die ersatzlose Einziehung der Waffen mit anschließender Vernichtung androht. Die Frist wird in der Regel 1 Monat sein. Bei umfangreichenderen Beständen kann man auch eine längere Frist fordern. Grundsätzlich ist in diesen Fällen höchste Eile und Vorsicht geboten. Ist der Bescheid erst einmal rechtskräftig, ist Hopfen und Malz verloren.

 

Grundsätzlich haftet die Behörde auch für eine ordnungsgemäße Lagerung der Waffen. Hierzu gibt es auch schon etliche Urteile. Viele Behörden haben das auch schon schmerzhaft gelernt.

 

Hier ein Urteil, das durch die Instanzen getrieben wurde: https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schadensersatz-fur-rost-an-pistole-178601.html

 

frogger

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb frosch:

Moin!

Bei verwaltungsrechtlichen Zuverlässigkeits-Vorgängen ist das LKA nicht zuständig. Auch nicht für die Einlagerung von beschlagnahmten Waffen. Das LKA kann aber trotzdem in Amtshilfe tätig werden.

In Berlin ist die Waffenbehörde = LKA, genau wie auch die Asservatenstelle.

Im schlimmsten Fall wird LKA KT (waffentechnische Untersuchung) feststellen dass die Waffen nicht sach- und fachgerecht nach den jetzigen Normen unbrauchbar gemacht wurden.

Somit können sie nicht zurückgegeben werden, höchstens mit einer Auflage dies nachzuholen.

Bei den meisten Fällen die ich kenne wurde aus Kostengründen davon abgesehen.

Ich denke mal es ist ein harter steiniger Weg.

Der Waffenbehörde ist es egal ob sie Recht bekommt oder nicht, denn sie wird keinen Nachteil dadurch haben.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb uwewittenburg:

Im schlimmsten Fall wird LKA KT (waffentechnische Untersuchung) feststellen dass die Waffen nicht sach- und fachgerecht nach den jetzigen Normen unbrauchbar gemacht wurden.

Kann ich jetzt irgendwie nicht mit dem thread verbinden. Denke kaum das es bei Steven um "unbrauchbar gemachte" Waffen geht.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb uwewittenburg:

Der Waffenbehörde ist es egal ob sie Recht bekommt oder nicht, denn sie wird keinen Nachteil dadurch haben.

 

Und das ist das wirklich Schlimme daran.

Daraus resultiert das schnoddrige "einfach-mal-auf-die-LWB-losgehen", das wir in neuerer Zeit leider bei etlichen Behörden (bei weitem nicht nur in Berlin) erleben müssen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb karlyman:

Daraus resultiert das schnoddrige "einfach-mal-auf-die-LWB-losgehen", das wir in neuerer Zeit leider bei etlichen Behörden (bei weitem nicht nur in Berlin) erleben müssen.

Naja Platzmangel gehört ja auch dazu.

Und wenn es schon an Putz- Reinigungs- und Reparaturkraeften mangelt wird sich auch niemand um das Putzen von fremden Waffen kümmern.

Bearbeitet von uwewittenburg

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