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IGNORED

LKA Bayern als Waffenbeschaffungsbehörde?


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Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb heinzaushh:

Du hattest doch deutlich mehr wie 80 Waffen?

Watt is datt nu wieder für eine Geschichte in der Geschichte?

 

 

Ist wohl die korrigierte Anzahl des aktuell sichergestellten Waffenbestands, da ja wie weiter oben von @steven erwähnt während der Beschlagnahme eine Kiste mit Waffen 15 Minuten unbeaufsichtigt vor seiner Tür stand.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb heinzaushh:

Du hattest doch deutlich mehr wie 80 Waffen?

Watt is datt nu wieder für eine Geschichte in der Geschichte?

 

Hallo heinzaushh

 

ich musste meinen Waffenbestand zu einem bestimmten Datum abgeben, sonst wären die, die noch in meinem Besitz sind, sichergestellt und vernichtet worden.

Da ich zufälligerweise gerade im Krankenhaus wegen zwei neuen Hüften lag, konnte ich nicht alle veräußern. Wie du weißt, hat ein Händler die verkauft. Aber die 80 Stück wollte ich als Sammlung verkaufen, was schief ging. 2 Tage vor Ultimo informierte ich die Behörde. Die bot mir an, die Waffen sicherzustellen und einzulagern.

Zwischenzeitlich hatten die eine Ansage vom Landrat bekommen, dass die evtl. Schadenersatzansprüche durch die Decke gehen würden.

 

Steven

 

 

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb steven:

Wie du weißt, hat ein Händler die verkauft.

Sollte ich woher wissen?

 

vor 3 Minuten schrieb steven:

dass die evtl. Schadenersatzansprüche durch die Decke gehen würden.

Wie das inzwischen berühmte Beispiel "Frank" zeigt : unerheblich für die Behörde.

Lass die Dinger von einem Händler abholen und verkimmeln, kommt eher was bei rum.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 27.10.2024 um 13:45 schrieb steven:

Mal sehen. Sind ja doch Werte, die da evtl. rumgammeln

https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schadensersatz-fur-rost-an-pistole-178601.html

Das könnte teuer werden...

 

Warnung: Die Behörde könnte dem Eigentümer per Bescheid aufgeben, einen Berechtigten zu benennen, der die Schusswaffen aus der Verwahrung innerhalb eines Monats abholt. Wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, droht die Vernichtung oder Verwertung der Waffen.

Inwieweit die Behörde verpflichtet ist, eine Verwertung der Vernichtung vorzuziehen, kann ich nicht beurteilen.

Gruß,

frogger

Bearbeitet von frosch
Geschrieben (bearbeitet)
Am 26.10.2024 um 22:30 schrieb P.E.P:

Der Pensionist wird damit zum Rentner/Bürgergeldempfänger.

Er wird nachversichert zum Rentner.

Der Beamte, der aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, dem das Ruhegehalt aberkannt wird oder der wegen einer schweren Straftat verurteilt wird und dadurch seine entsprechenden Rechte verliert, wird für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, nicht aber in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.
Dies ergibt sich ganz eindeutig aus § 8 SGB VI.
Die hierfür zu entrichtenden Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, werden allein vom Dienstherrn getragen.
So die eindeutige Regelung in § 181 Abs. 5 SGB VI.

 

Die schlimmste Strafe:
PKV
Der Beamte und seine mitversicherten Familienmitglieder bleiben in der PKV, in der er sich nun zu 100% (und nicht mehr zu 30%) versichern muss. Aufgrund fehlender Altersrückstellungen sind die Beiträge dann extrem teuer und existenzbedrohend. Für diese Problematik gibt es dann nur noch den Basistarif, bei dem viele Ärzte eine Behandlung verweigern.

Bei der Nachversicherung erfolgt ein Cut bei der Beitragsbemessungsgrenze. Ein Großkopferter Beamter kann also deutliche Altersruhegeldverluste verzeichnen.

 

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten schrieb frosch:

oder Verwertung

Nach meinem Kenntnisstand werden in allen Bundesländern keine Waffen oder Waffenteile (auch "frei) durch die Behörde pp. verwertet.

 

(Ohne Bezug zu Behördeneigenen Waffen)

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

In NRW ist dies durch Erlass des IM geregelt, keine Waffen wieder in den Umlauf bringen. Da geht nichts, nicht mal eine Holzgriffschale.

 

Aber auch über NRW hinaus wäre mir nicht bekannt das eine Verwertung stattfindet, müßte dann ja in ähnlicher Form wie VEBEG zugänglich bzw. ausgeschrieben sein.

Geschrieben

Eigentlich mag das nur bei eingezogenen Gegenständen möglich sein. Bei lediglich beschlagnahmte/sichergestellten Gegenständen sollte das nicht möglich sein; lediglich, wenn eine Verwertung keine Aussicht auf einen Erlös bringt.

Von wegen Eigentumsgarantie und so...

 

Geschrieben

Natürlich, da haben wir uns missverstanden. Mein Bezug war :

 

vor 1 Stunde schrieb frosch:

Die Behörde könnte dem Eigentümer per Bescheid aufgeben, einen Berechtigten zu benennen, der die Schusswaffen aus der Verwahrung innerhalb eines Monats abholt. Wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, droht die Vernichtung oder Verwertung der Waffen.

 

 

 

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Das ist doch ganz einfach, die Verfahren gegen die drei beschuldigten Beamten wird eingestellt, dass Asservatekammer-Management wird von einer sackteuren und CSU-nahen Beraterfirma überarbeitet und in Zukunft verbessert, analog zu den illegal verkauften Waffen aus der Asservatenkammer im PP Frankfurt...

Geschrieben
14 hours ago, huhnelli said:

Blöderweise hat wohl auch jemand Falsches etwas aus den Händen des LKA erhalten:

 

https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/dsds-kandidat-erschiesst-ex-im-blumenladen-neuss-nrw-mordwaffe-stammt-von-der-bayerischen-polizei-93417589.html

 

Dürfte aber wohl zu dem Eingangs erwähnten Fall gehören....

 

 

Hm...sollten da dann im Nachgang nicht die gleichen Regeln wie für WBK-Inhaber gelten....so unangekündigte Aufbewahrungskontrollen mit Abgleich der dort eingelagerten Waffen? 

Schließlich wird bei WBK Inhabern per WaffG ein riesen Terz gemacht, wenn auch nur die kleine Chance besteht, dass da eine Waffe in falsche Hände kommen kann.

 

bj68 

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