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Schlüsselaufbewahrung - Schlüsseltresor - EN1 - Grad 1


Gast

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Ja, das ist so, aber "Richard STS" hat aus dem Merkblatt, welches er ja angeblich hat, ruck-zuck und schamlos argumentativ erst mal eine angebliche Vorschrift konstruiert, ähnlich der von "FW114", wobei wir das angeblich so eindeutige Blättchen ja immer noch nicht gesehen haben und somit nicht kennen.

 

Jack

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Am 21.8.2024 um 11:09 schrieb TTG:

Belege für deine dreisten Behauptung?

"Richard STS":

 

Der Schlüssel muss in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss mit mindestens demselben Widerstandsgrad wie der bereits vorhandene Waffenschrank aufbewahrt werden.

Anzahl und Art der Waffen haben keine Relevanz bei der Bewertung.

Sind die Waffen in einem 1er-Schrank, auch wenn sie hinsichtlich der Anzahl in einem 0er untergebracht werden könnten, zählt allein der Grad des Bestandsschrankes. Steht da '1' hat der Schrank für den Schlüssel ebenfalls ein 1er zu sein ... nur mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss.

Anzahl und Art der Waffen haben keine Relevanz bei der Bewertung.

 

 

Es fehlt immer noch der Nachweis für die dreiste Behauptung von "Richard STS".

 

Jack

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Am 19.8.2024 um 18:02 schrieb Joseph1970:

Das Thema Schlüsselaufbewahrung ist in NRW ja am Laufen. In diesem Thread möchte ich nicht über Sinn/Unsinn/Durchsetzbarkeit diskutieren. Sondern ich suche nach konkreten Lösungen angesichts auch bundesweit vermutlich abehbarer Verschärfung. Was sind Eure praktischen Lösungen?

 

Im Verein haben einige SchützInnen nunmehr geradezu diffuse Probleme, nachdem sie umgezogen sind und von der Behörde natürlich Anfragen über ihre Aufbewahrungsverhältnisse erhalten haben. Das fällt mal so, mal so aus. Auch in etlichen Behörden scheint es Unsicherheiten zu geben...

 

Da wir etliche SchützInnen haben, die noch A/B-Schränke verwenden, etliche 0er und 1er allerdings ausschließlich mit Schlüssel-Öffnung steht dennoch ein Problem im Raum – und die Suche nach Lösungen. Wie macht man es jetzt praktisch?

 

Neue Schränke sind teuer. Schlüsseltresore mit 1er-Widerstand kosten auch nicht wenig.

 

Was ist Eure bisherige Lösung?

 

Extra Schlüsseltresore mit Widerstandsgrad des Waff-Schrankes? Genügten Euren Behörden einfache Hänge-Schlüsseltresore mit Zahlenschloss? Verwahrt Ihr Eure Schlüssel in einem Vereinstresor oder über Kreuz bei anderen SchützInnen? Womit gab sich die Behörde bei Euch zufrieden, und wie setzt Ihr vielleicht auch Über-Anforderungen um?

 

Grüße Euch!

 

 

Habt ihr nur Frauen im Verein oder war das der Versuch hier mit dem Genderscheiss anzufangen?

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Am 23.8.2024 um 12:12 schrieb fw114:

Danke.

 

Interessant dazu die Aussage des VDB:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07062024_neues_schluesselurteil_aus_lueneburg_rueckt_ovg-muenster-urteil_ins_rechte_licht.html

 

Die Waffenbehörden in NRW, die das Urteil für Rechtssetzung halten, handeln demnach alle rechtswidrig...

 

Gruß SBine

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vor 46 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Die Waffenbehörden in NRW, die das Urteil für Rechtssetzung halten, handeln demnach alle rechtswidrig...

 

Jein,

das ist eher die Umkehrung zu den Nichtanwendungsbeschlüssen der Finanzbehörden. So wie die Finanzbehörden beschließen, Gerichtsurteile nicht in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen, wenn diese unbequem für sie sind, da sie nur den jeweiligen Einzellfall betreffen, drehen hier die Waffenbehörden den Spieß um, und wenden ein Urteil, dass nur für den konkreten Fall gilt, allgemein an und setzen auf die Bequemlichkeit der Menschen - sowohl beim betroffenen LWB als auch ggf. vor Gericht, dass der Richter nicht wirklich selbst entscheidet, sondern einfach abschreibt.

 

Das ist nicht wirklich rechtskonform, aber für die Feststellung der Rechtswidrigkeit, bräuchte es jeweils Urteile.

 

Es ist ein Beispiel für das gesellschaftliche Problem der mehr oder weniger latenten Bürgerfeindlichkeit bei handelnden Personen in öffentlichen Verwaltungen - nicht Dienstleistung für Bürger, sondern Kontrolle und Maßregelung von Untertanen.

 

Dein

Mausebaer

 

 

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Liebe SBine, 

 

es gibt bürgerfreundliche Behörden, die bestätigen einem schriftlich das Folgende:

 

- Aufbewahrung des Notschlüssels für einen 1er Schrank entweder bei:

- einem entsprechenden Berechtigten: bspw. meiner Jagdpächterin/er

oder Aufbewahrung im unzertifizierten Schlüsseltresor.


 

als zulässig. 
Wie handhabt das Deine Behörde konkret?!

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vor 7 Minuten schrieb waldschrat:

Liebe SBine, 

 

es gibt bürgerfreundliche Behörden, die bestätigen einem schriftlich das Folgende:

.

.

.

oder Aufbewahrung im unzertifizierten Schlüsseltresor.


 

als zulässig. 
Wie handhabt das Deine Behörde konkret?!

Dazu würde mich allerdings ein Schriftstück sehr interessieren. 

Da du so tust, als wenn du über dieses Schriftstück verfügst und aus NRW kommst, würde ich dich bitten, das hier mal einzustellen!

Bearbeitet von Mozart's Ghost
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Am 28.8.2024 um 12:13 schrieb waldschrat:

Wie handhabt das Deine Behörde konkret?!

Kann ich leider nicht beantworten, da schon zu lange dort nicht mehr im Dienst. :-)

 

Wenn ich heute entscheiden müsste, würde ich einfach ganz allgemein darauf hinweisen, dass am Ende der Sicherungskette kein Schlüsseltresor stehen soll und auch der Schlüssel - wie es für Besitzer von Waffen und Munition im § 36 Abs. 1 WaffG geregelt wird - vor unbefugtem Zugriff Dritter geschützt zu verwahren ist. Diesen Gedankengang sollte jeder Waffenbesitzer schon vor dem Urteil gehabt haben.

 

Gruß SBine

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