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IGNORED

Petition zur Auflösung des FWR/BzL


BlackFly

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vor 17 Minuten schrieb Handgunner:

welche qualifikation ( die nicht anerkannt wurde )  ging es denn

 

Es ist leider kein Einzelfall, sondern ist auch anderen Mitgliedern passiert.

In erster Linie geht es um die Qualifikation zur Standaufsicht (nicht Schießleiter/Schießsportleiter), inzwischen gibt es wohl auch (Einzel-?)Fälle, bei denen die allgemeine Sachkunde in Zweifel gezogen wurde.

Letzteres schätze ich eher als eigenmächtige Interpretation auf Vereinsebene ein.

 

Es war auch schon mal so, daß die Sachkunde von Jagdscheininhabern nicht akzeptiert wurde, das entsprechende Dokument war einige Zeit im Netz zu finden.

 

Es ärgert mich insbesondere, weil wir ohnehin schon genug Aufwand durch gesetzliche und behördliche Restriktionen haben - muß man da noch in Eigeninitiative draufpacken?

Bearbeitet von Elo
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Um das mal ganz deutlich auszusprechen:

 

Allen, die in den Vereinen ehrenamtlich Basisarbeit leisten, gehört mein Respekt.

 

Das gilt nicht nur für Vorstandsämter, sondern insbesondere auch für alle, die nur (nicht abwertend gemeint) Aufsicht machen, den Kugelfang reparieren oder die Außenanlagen pflegen usw.

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Die Gegner des legalen privaten Waffenbesitzes dürfte so etwas durchaus freuen. 

Deswegen gibt es immer mehr Gesetze und Fallstricke + wird noch beklatscht.

vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Divide et impera.

Das läuft schon immer so.

 

Gib einem deutschen eine Kappe und einen Stempel....

Von den Verbänden und den Vertretern erwarte ich gar nichts mehr. Bin zu alt + mag mich sogar mit Vereinsstrukturen nicht mehr beschäftigen.

Ich gehe zu den Rundenkämpfen und das war´s. Immer mehr Erbsenzähler in Funktionen. Auf´m Amt auch nicht besser.

Da freut sich doch jeder über mehr Bürokratie und sein jeweiliges kleines Ressort, in dem er sich austoben kann.

 

 

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vor 8 Minuten schrieb Elo:

 

Es ist leider kein Einzelfall, sondern ist auch anderen Mitgliedern passiert.

In erster Linie geht es um die Qualifikation zur Standaufsicht (nicht Schießleiter/Schießsportleiter), inzwischen gibt es wohl auch (Einzel-?)Fälle, bei denen die allgemeine Sachkunde in Zweifel gezogen wurde.

Letzteres schätze ich eher als eigenmächtige Interpretation auf Vereinsebene ein.

 

Es gab auch schon den Fall, daß die Sachkunde von Jagdscheininhabern nicht akzeptiert wurde, das entsprechende Dokument war einige Zeit im Netz zu finden.

 

Es ärgert mich insbesondere, weil wir ohnehin schon genug Aufwand durch gesetzliche und behördliche Restriktionen haben - muß man da noch in Eigeninitiative draufpacken?

Was Du beschreibst ist auf Vereinsebene, in erster Linie.

das Thema Anerkennung von Qualifikationen hat in meinen Augen nichts mit dem WaffG, dem FWR oder dem VDB zu tun

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vor 25 Minuten schrieb Elo:

 

In erster Linie geht es um die Qualifikation zur Standaufsicht (nicht Schießleiter/Schießsportleiter), inzwischen gibt es wohl auch (Einzel-?)Fälle, bei denen die allgemeine Sachkunde in Zweifel gezogen wurde.

Letzteres schätze ich eher als eigenmächtige Interpretation auf Vereinsebene ein.

 

Es gab auch schon den Fall, daß die Sachkunde von Jagdscheininhabern nicht akzeptiert wurde, das entsprechende Dokument war einige Zeit im Netz zu finden.

 

die anerkennung der qualifikation zur standaufsicht ist eine angelegenheit zwischen der aufsicht und den jeweiligen betreiber einer genehmigten schiesstätte. da kann jeder betreiber / verantwortlicher seine eigenen  kriterien einbauen. liegt eine bestätigung  zur teilnahme und prüfung  als standaufsicht vor und der betreiber erkennt das nicht an, muss er enweder extreme  ( berechtigte ) zweifel haben oder ist eben stur.

DAS hat aber mit dem verband nichts zu tun - solange der verband nicht betreiber der anlage ist !

 

die prüfungsrelevanten kenntnisse von jagdscheinanwärtern sind nicht deckungsgleich mit den inhalten einer gesetzlich geregelten sachkundeschulung / prüfung . logisch gibt  jäger, die sich aus eigenen interresse hier informiert haben und sich deshalb top auskennen - absolut keine frage !!!

 

es gibt aber auch genügend punkte im bereich der sachkunde, die vom jagdschein ( bzw. der ausbildung hierzu ) NICHT erfasst werden. hier z.b. alterserfordenisse im schiessport ----- erlaubtes schiessen ------- vom schiessport ausgeschlossene waffen........

 

der jagdschein als dokument ( bzw die ausbildung hierzu ) füllt eben NICHT alle inhalte der sachkunde für sportschützen aus.  umgekehrt aber ja auch nicht: ein sportschütze mit 30 jahren erfahrung und aktueller sachkunde, muss auch alle teile der vorgeschriebenen theoretischen ausbildung absolvieren und alle theoretischen prüfungen schreiben....

Bearbeitet von Handgunner
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vor 10 Minuten schrieb Handgunner:

die prüfungsrelevanten kenntnisse von jagdscheinanwärtern sind nicht deckungsgleich mit den in halten einer gesetzlich geregelten sachkundeschulung. logisch gibt  jäger, die sich aus eigenen interreesse hier informiert haben und sich deshalb top auskennen - absolut keine frage !!!

Jetzt willst du hoffentlich nicht damit sagen, das die Handhabung / Anforderung eines Sportschützen in dem 2 Tage Sachkundelehrgang höher ist als beim Jagdschein.

Wo denkst du, das Jäger schießen lernen?

vor 10 Minuten schrieb Handgunner:

 

vor 10 Minuten schrieb Handgunner:

es gibt aber auch genügend punkte im bereich der sachkunde, die vom jagdschein ( bzw. der ausbildung hierzu ) NICHT erfasst werden.

GOTTSEIDANK 

vor 10 Minuten schrieb Handgunner:

 

hier z.b. alterserfordenisse im schiessport ----- erlaubtes schiessen ------- vom schiessport ausgeschlossene waffen........

 

Wenn ich als Jäger auf den Stand gehe, bezahle ich meinen Obolus, halte mich an die Sicherheitvorschriften und wenn die kurzläufige 7,62x39 nicht auf dem Stand ausgenommen ist, dann lass ich´s krachen.

Bearbeitet von Valdez
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vor 40 Minuten schrieb Valdez:

Jetzt willst du hoffentlich nicht damit sagen, das die Handhabung / Anforderung eines Sportschützen in dem 2 Tage Sachkundelehrgang höher ist als beim Jagdschein.

Wo denkst du, das Jäger schießen lernen?

 

valdez - wie wäre es mit lesen und verstehen, bevor man lospoltert ?  ich habe NICHTS von waffenhandhabung und jagdlichem schiessen geschrieben !

 

ich habe bei den unterschiedlichen THEORETISCHEN  inhalten  nur auf rechtliche punkte hingewiesen, die in der sachkunde bearbeitet und angesprochen werden, aber in der ausbildung zum jäger eben nicht ! ich unterstellen keinen jäger mangelnde kenntnisse und ähnliches . es geht hier nur um punkte die EBEN NICHT IN DER JAGDLICHEN AUSBILDUNG ENTHALTEN SIND !

 

die inhalte verschiedener ausbildungen und prüfungen sind halt nicht deckungsgleich:  wenn ich meinen  motorrad führerschein in der tasche habe, darf ich wohl mit 1000 kubik und 155 ps  mit 250 über die autobahn "fliegen" ich darf damit aber trotdem nicht mit einen 32 ps käfer von 1955 im 90 sachen im öffentlichen verkehr fahren ! DAFÜR brauche ich eine andere auzsbildung und prüfung- oder ? 

 

es geht hier nicht um gut oder schlecht  - es sind einfach anders gewichtete und vorgegebene inhalte  - DAS muss man einfach akzeptieren !

 

 

Bearbeitet von Handgunner
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Wie ich schon vor über 20 Jahren sagte ist es nicht das Ziel des FWR irgendwie etwas für Waffenbesitzer zu erreichen, sondern es war und ist das Ziel, sich über die Verbandsarbeit zu bereichern.

 

Nicht anders als bei den meistens LJV auch, RLP zum Bleistift.

 

Oder dem Europäischen Legalwaffen Dings, ich sage nur: SPOTKOHLE. 

 

Ansonsten sind Petitionen Frist-, Form- und Sinnlos … aber bitte. 

Bearbeitet von EkelAlfred
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Gerade eben schrieb EkelAlfred:

ist es nicht das Ziel des FWR irgendwie etwas für Waffenbesitzer zu erreichen

Da machen sie gekonnt. Respekt. Aber schöne Umverpackung, das muss man ihnen lassen.

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vor 2 Stunden schrieb Handgunner:

die anerkennung der qualifikation zur standaufsicht ist eine angelegenheit zwischen der aufsicht und den jeweiligen betreiber einer genehmigten schiesstätte. da kann jeder betreiber / verantwortlicher seine eigenen  kriterien einbauen. liegt eine bestätigung  zur teilnahme und prüfung  als standaufsicht vor und der betreiber erkennt das nicht an, muss er enweder extreme  ( berechtigte ) zweifel haben oder ist eben stur.

DAS hat aber mit dem verband nichts zu tun - solange der verband nicht betreiber der anlage ist !

 

...

 

der jagdschein als dokument ( bzw die ausbildung hierzu ) füllt eben NICHT alle inhalte der sachkunde für sportschützen aus. 

 

Es verlagert sich weit vom Thema des Fadens, ich versuche mich kurz zu fassen.

Ich wollte auf etwas anderes hinaus, da geht es um die unterschiedlichen Voraussetzungen bzw. Anerkennungen seitens der Landesverbände.

 

Beispiel:

Wenn man in den DSB-Qualifizierungsplan (kenne nur die Ausgabe vom 15.02.2019) schaut, gibt es z. B. für die Teilnahme am Lehrgang "Jugend-Basis-Lizenz" folgende

Voraussetzungen:

  • die Vollendung des 18. Lebensjahres
  • die Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
  • eine absolvierte Waffen-Sachkunde-Ausbildung
  • ein Erste-Hilfe-Nachweis, der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als zwei Jahre ist

 

Einige Landesverbände verschärfen aber diese Voraussetzungen, Sachsen-Anhalt verlangt

  • Nachweis der Waffensachkunde, eines vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverbandes

NSSV/NWDSB verlangen

  • Waffensachkunde nach DSB Konzeption

Saar verlangt

  • Sachkunde „verantwortliche Aufsicht“

RSB verlangt

  • Nachweis Waffensachkunde für Sportschützen im Sinne des § 7 WaffG nach dem 01.04.2003, absolviert bei einem vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverband
  • Nachweis Verantwortliche Aufsichtsperson, eines Landesverbandes des Deutschen Schützenbundes, nach dem 01.04.2003
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Das soll keine Wertung sein, lediglich eine Beobachtung:

 

Hab gerade gesehen, daß vor etwa einer Stunde sowohl Jörg Sprave als auch Tactical Dad Youtube-Videos veröffentlicht haben.

 

Petition hat über 800 Unterstützer.

 

 

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vor 5 Stunden schrieb Elo:

Was mir nicht klar ist ist, auf welcher Basis Ihr den VDB verantwortlich macht.

Das ist richtig, ich wollte das auch noch auf jeden Fall so kommuniziert haben, dass ich da erst einmal eine Nacht darüber schlafe und morgen weitere Erkundigungen einhole, bevor ich den VDB dafür "verurteile".

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Ich finde das alles nur noch bitter und traurig was da abläuft.

 

Wir wissen alle, dass das FWR in der Vergangenheit nicht wirklich performt hat, aber das, was hier aktuell passiert ist in meinen Augen mehr als unterirdisch und ungerechtfertigt.

Hier geht es in meinen Augen auch nicht um die Sache an sich. Hier geht es nur noch um weitere Spaltung zwischen den Guten und den Bösen.

 

Und 5000 Unterschriften als Quorum ist sehr peinlich, ganz ehrlich. 5000 Unterschriften sind kein Stimmungsbarometer für irgendetwas.

 

 

 

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vor 19 Minuten schrieb gunvlog:

Ich finde das alles nur noch bitter und traurig was da abläuft.

 

Dann soll sich das FWR doch äußern. 

Die Faxnummer von Jörg Sprave oder einen Webmaster werden sie ja in der Verwandtschaft haben.

 

Ganz ehrlich. Mitleid mit einer schlafenden juristischen Person ist m. E. nicht angezeigt.

 

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vor 9 Minuten schrieb CvonderSee:

 

Dann soll sich das FWR doch äußern. 

Die Faxnummer von Jörg Sprave oder einen Webmaster werden sie ja in der Verwandtschaft haben.

 

Ganz ehrlich. Mitleid mit einer schlafenden juristischen Person ist m. E. nicht angezeigt.

 

 

Warum, weil Sprave und TD es verlangen?

 

Wie gesagt, hier geht es nicht um die Sache an sich. Weder Sprave noch TD interessiert der Schießsport.

Gerade für Sprave geht es einzig und alleine um Umsatz für seine Firma. Und TD, keine Ahnung was ihn derart antreibt, gegen alles zu gehen, was die Verbände betrifft. Er ist unabhängig.

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Meine Telefonnummer und meine Email Adresse findet sich auf meiner Kanalseite und Homepage, so wie das Gesetz es befiehlt. Man kann mich leicht erreichen. 

 

Mir geht es in dieser Sache NICHT um Umsatz für meine Firma, im Gegenteil - die Firma lebt von scharfen, aber schlecht geschriebenen Gesetzen. Ein klares, liberales Waffengesetz würde unser Geschäftsmodell bedrohen. Ich weiß auch nicht warum ich trotzdem dafür kämpfe. Muss was mit Idealismus zu tun haben. 

 

Mir geht es um den Waffenbesitz und die Gründe, die eine Person dazu bewegt, eine Waffe besitzen zu wollen, sind mir egal. Ich finde nicht, dass es irgendjemanden - auch und insbesondere den Staat - etwas angeht, warum ich einen Gegenstand besitzen möchte. Bei gefährlichen Gegenständen, wie Fahrzeuge, Explosionsstoffen und Waffen - darf und muss der Staat natürlich sicherstellen, dass die persönliche Eignung und eine Sachkunde vorhanden ist und ganz sicher sind auch Registrierungen angebracht. Aber eine zuverlässige und sachkundige Person sollte keinen weiteren "Grund" angeben müssen, jedenfalls nicht für Waffen, die für Straftaten eher ungeeignet sind. Meine Meinung.

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vor 3 Stunden schrieb gunvlog:

 

Warum, weil Sprave und TD es verlangen?

 

Wie gesagt, hier geht es nicht um die Sache an sich. Weder Sprave noch TD interessiert der Schießsport.

Gerade für Sprave geht es einzig und alleine um Umsatz für seine Firma. Und TD, keine Ahnung was ihn derart antreibt, gegen alles zu gehen, was die Verbände betrifft. Er ist unabhängig.

 

Ich finde es auch traurig, dass sich jemand, der in seinem völlig belanglosen YouTube Kanal minutenlang darüber monologisiert, wie Chaisse Onlineforen im Allgemeinen und Waffenonline im Speziellen ist hier auf Waffenonline dann permament darüber auskotzt wie Chaisse alle Anderen sind, die eine andere Meinung  haben als er.

 

Ob ich die Meinung von Jörg teile oder nicht, weiß ich ehrlich gesagt noch nicht, wenn TacticalDad es gut findet, halte ich das erst einmal für verdächtig. Andererseits sind zumindest einige Argumente - und es gibt ja sogar Argumente - auf den ersten Blick gut. Oh, und sein YouTube Kanal hat glaube ich 1000x mehr Abonnenten als der von Gunvlog. Oder waren es 100.000x mehr ... ach, egal.

 

Es ist allerdings falsch, dem FWR eine "Untätigkeit" vorzuwerfen - die sind schon tätig, aber eben mit dem Ziel, sich Kohle einzustecken.

 

Ob man das gut finden möchte, ist wieder eine andere Frage.

 

Bearbeitet von EkelAlfred
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vor 17 Stunden schrieb Handgunner:

Auch als Sportschütze musst du in keinem Verband Mitglied werden, um den Sport auszuüben - es geht auch ohne Verband.

(Als erstes mal der Groß-Kleinschreibung angenommen - Beleidigung fürs Auge - das blutet sonst.)

 

Ja, als ewiger Gastschütze! Spätestens wenn Du eine eigene Waffe für Deinen Sport beantragen möchtest, musst Du Mitglied in einem Verein sein und eine Verbandsmitgliedschaft ist damit obligatorisch. Nach dieser richtet sich alles Weitere bis hin zur Waffe selbst. Und spätestens beim Vereinswechsel mit anderem Dachverband (durch Umzug, etc.) wird es richtig spannend, denn bei den Verbänden gibt es keine einzige Norm, die durch alle Verbände greift. Da gilt dann wieder nur Kraft souveräner Willkür. 

Warum? Darum:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.
(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 
1.
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,
2.
das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens 
a)
einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder
b)
18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat,
und
3.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

 

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vor 28 Minuten schrieb EkelAlfred:

Es ist allerdings falsch, dem FWR eine "Untätigkeit" vorzuwerfen - die sind schon tätig, aber eben mit dem Ziel, sich Kohle einzustecken.

Genau weil @Friedrich Gepperth sich ja so bereichert. Geht es noch? Was hat eigentlich der VDB bis jetzt geleistet? Nix! Da wird auch in Zukunft nichts kommen außer heißer Luft.

Bearbeitet von AAH05
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vor 9 Minuten schrieb Hypnodoc:

(Als erstes mal der Groß-Kleinschreibung angenommen - Beleidigung fürs Auge - das blutet sonst.)

 

 

1. wenn du  gesundheitliche probleme mit meiner klein - schreibung hast, dass lies es einfach nicht und ignoriere mich......

 

2. wenn du einen text zitierst, lass den gefälligst so stehen, wie du ihn auch aufgefunden hast !

in einem ZITAT eines fremden textes hat KEINER was zu ändern, und wenns nur die gross- und kleinschreibung ist !

 

3.  was willst du uns mit der wiedergabe des gesetztextes sagen bzw, was war an meiner aussage falsch ?

 

Bearbeitet von Handgunner
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vor 4 Minuten schrieb Hypnodoc:

Ich hab eher Probleme mit Deiner unübertrefflichen Unhöflichkeit. 

DU musst ja wirklich nett sein, wenn der erste teil deines kontakts das kritisieren und ausbesserrn der schreibweise deines "gegenübers" ist ...?

 

... in einem zitat ändert man nichts  ab ....... !

 

so und jetzt mal genug mit den nettigkeiten:

 

was war an meiner aussage falsch ? wenns geht mit eigenen worten und NICHT mit dem wiedergeben von texten die das eben NICHT aussagen......

 
 

 

Bearbeitet von Handgunner
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