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IGNORED

Neu hier und geerbt - mit Interesse


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Mausebaer:

Es ist nur eine weitere Maßnahme in Folge der staatlichen Annahme, dass alle Bürger kriminell sind. :closedeyes:

Da der Staat (Verwaltungsapparat der Bürger für Bürger) und seine Bediensteten (Bürger dieses Staates) der staatlichen Annahme sind, dass alle Bürger kriminell sind kann man nur zu der Schlussfolge kommen das der Staat, 

welcher sich ja aus scheinbar kriminellen Bürgern und seine Bediensteten die ja auch diesen kriminellen Bürgern angehören, kriminell ist.

 

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Geschrieben

@Erbe 91

 

Hoffentlich liest dein Onkel nicht mit.......

 

Oder er kennt einen, dem einer bekannt ist, welcher wiederum von einem gehört hat,......

 

Du glaubt nicht, wie verschlungen die Wege oft sind! :ph34r2:

 

Gruß Habakuk

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich Onkel von Erbe 91 wäre, hätte ich ihm sofort geraten, eine Erben -WBK zu beantragen.

@Erbe 91: Ist das noch möglich oder gar schon geschehen? Wenn du doch Interesse daran hast, wäre das die Lösung (gewesen).

 

Nachtrag:

Warum gehen einige Foristi die Anfänger so scharf an und machen dann auch noch das Forum gerne mal schlecht? Lest und antwortet einfach nicht; damit wäre wirklich allen geholfen.

Bearbeitet von goodoldrebel
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb goodoldrebel:

Wenn ich Onkel von Erbe 91 wäre, hätte ich ihm sofort geraten, eine Erben -WBK zu beantragen. ...

 

Nur wäre da die Frage, was der Chor der Erben tatsächlich sang.

  • Wenn das Lied "Nur schnell weg mit dem Kram!" hieß, dann ist das schnelle "Retten" weniger Stücke mit dem Verramschen des Rests der richtige Weg und es braucht dabei i.d.R. auch keine Erben-WBK, weil in Tagen, wenn nicht sogar Stunden alles erledigt sein kann.
  • Wenn das Lied "Wir wollen einen großen, finanziellen Erlös haben!" gesungen wird, dann geht kein Weg an einer Erben-WBK vobei, um Zeit zu haben, sich über die Waffen und deren erzielbaren Preise zu informieren. Wie schnell man sich mit der Identifizierung der Waffen vertun kann, kann man ja oben an der 1911er sehen.
  • Bei "Wir wollen so handeln, wie es im Sinn des Verstorbenen gewesen wäre" wird man auch eine WBK brauchen. Denn wäre der Sinn und Wunsch des Erblassers klar gewesen, dann gäbe es ein Testament - auch wenn es vielleicht fehlerhaft ist. So werden die Erben Zeit brauchen, um den möglichen Willen des Verstorbenen zu eroieren und diesen dann umzusetzen.
  • Wenn "Wir wollen die Waffen behalten." geträllert wurde, geht bei legalem Verhalten auch kein Weg an WBKs vorbei - entweder bereits bestehende oder halt als Erben.

Nicht selten wird zuerst "Nur schnell weg mit dem Kram!" gesungen und erst mit einsetzender Erkenntnis wird auf "Wir wollen einen großen, finanziellen Erlös haben!" gewechselt. Aber ebenso wenig selten ist es dann zu spät, weil die Sahnestücke bereits weg sind. 

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)

@Mausebaer

 

Sehr anschaulich dargelegt und unterstreicht letztendlich die Empfehlung zur WBK.

Da die Schwester ihr Erbe ausgeschlagen hat, gehe ich mal davon aus, dass kein "Berliner Testament" vorliegt oder die Mutter evtl. auch schon verstorben ist. In dem Fall bliebe jetzt nur noch der Bruder, mit dem man einig werden müsste.

Immerhin ist der Vater verstorben und es stürzt sehr viel auf einen ein, dass man so oder so Zeit braucht. Daher an der Stelle auch erst einmal mein Beileid an @Erbe 91.

Letztendlich ist es schade, wie es nun gelaufen ist. Ich selbst habe mit meiner Tochter darüber gesprochen und was in diesem Fall zu tun ist. Der Erwerb der Sachkunde und Schießstandbesuche sind geplant, so kann sie sich letztendlich ein Bild davon machen ob und was sie behalten will. Auf jeden Fall verbringen wir jedenfalls eine gute Zeit miteinander.

 

edit:

Rechtschreibfehler

Bearbeitet von goodoldrebel
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

Nicht selten wird zuerst "Nur schnell weg mit dem Kram!" gesungen und erst mit einsetzender Erkenntnis

Bei "diesem Lied" darf man aber nicht vergessen das manchmal auch der Sachbearbeiter in Verbindung mit einem "seriösen" Händler die Melodie vorschlägt. 

Es kann aber auch der Händler in Verbindung mit dem Sachbearbeiter die Textauswahl betrieben haben.

 

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Geschrieben

Oh, der böse Sachbearbeiter kommt nun doch noch in´s Spiel.

 

Es gibt da auch solche Ämter und SB , z.B bei mir, die da auf, ich will das jetzt hier nicht weitere klassifizieren Kunden", zukommen, und/oder den(m) hilflosen Erben "Empfehlungen" geben. Ein Anruf oder ne Mail, "Ich hab da so nen absolut Unkundigen und Hilflosen, können Sie dem bitte helfen?", kommst da durchaus vor.

 

Nein, da wird keine Gegenleistung zu Weihnachten erwartet, noch akzeptiert, das ist dort (bei uns) "Amts-Service.

 

Ja, auch das gibt es.

 

Shannon

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Shannon:

...

 

Ja, auch das gibt es.

 

Shannon

 

Es gibt immer solche und solche und oft sind die guten gar nicht so gut, schön und strahlend und die bösen gar nicht so böse, ekelig und dunkel wie es erzählt wird. Wer eine(n) SB hat der/die/das wirklich weiß was und wie er/sie/es macht und warum, derjenige kann sich heutzutage glücklich schätzen.

 

Warst Du nicht raus aus diesem Thread? :confused:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Am 14.5.2024 um 18:42 schrieb Frank222:

 

Bestimmt in Husum und das LKA hilft dann garantiert dem armen unkundigen Bürger.

 

Gruß Frank 

Ob es wohl sein könnte daß du eine gestörte Kindheit hattest, so mit Steinschleudern und Luftgewehr?, und dementsprechenden als negativ empfundenen Kontakten zum Ordnungsamt, Erfahrungen die jetzt weiterhin deine kindlichen Vorstellungen bedienen? War jetzt das Luftgewehr vom "Onkel Pädo" oder gar vom SB, oder gar sogar vom LKA??

 

Die zweifelhaften Fachkenntnisse des für Husum zuständigen OA sind in Sammlerkreisen wohl bekannt, und es stellt sich hier eher die bekannte Frage aus einem Movie "Sie auch?".

 

Den armen und vor allem unkundige Bürger gab es immer und wird es immer geben, und er ist großteils selbst schuld an seiner Unkenntnis. Wer Waffen besitzen will, der sollte (und MUSS) sich eben selbst kundig machen, oder sich eben SACHKUNDIGER (wirklich SACHKUNDIGER!) Hilfe versichern.

 

@ Hallo mein MAUSIBEAR

Warst Du nicht raus aus diesem Thread? :confused:

Dein

Mausebaer

 

Ah, ich lass mich halt in "so Momenten" immer wieder dazu hinreisen.

 

Shannon

Geschrieben (bearbeitet)

Es bedarf grundsätzlich einer Kleinigkeit an Intelligenz um Sarkasmus zu erkennen.

Manch ein Foristi hat so viel davon, dass er grundsätzlich qualifiziert wäre für die Grünen zu kandidieren. 

Gleichzeitig jedoch eine extrem kurze bis nicht vorhandene Zündschnur.

Menschen mit derart kurzen oder nicht vorhandenen Lunten sollten eigentlich noch nicht einmal eine Wasserpistole besitzen dürfen, sind folglich hier fehl am Platz.

 

Gruß Frank 

 

 

 

Bearbeitet von Frank222
Geschrieben

Nun, die Zündschnur brennt nun schon ein paar Stündchen, kurz ist die also kaum gewesen, aint it?

Das mit den Grünen ist ja auch ganz drollig, trifft aber ja wohl mehr auf die mit dem "grünen Pädo Logo" zu, aint it - und wer könnte das wohl sein?

 

Sonst noch irgendetwas, etwas auch nur im Ansatz essentielles, etwas was zum Thema auch nur entfernt beitragen könnte, nur so ein bischen, vielleicht, nur so ein bischen?

 

Shannon

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Fyodor:

"Hattest Du nicht versprochen Dich hier raus zu halten?"

 

Positiv, aber gewisse Beiträge, wie von dir oder z.B. auch von "Frank222", führen dann halt dazu, natürlich ganz allgemein, selbstverständlich nicht etwa auf euch bezogen !!, darüber nach zu denken, ob man wirklich dem Pöbel das Feld überlassen sollte.

 

Shannon

 

Geschrieben

Moin!

Noch einmal zu der Frist für die Anmeldung von Erbwaffen:

Gemäß § 20 Abs. 1 WaffG hat der Erbe binnen eines Monats nach der Annahme der Erb-
schaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen
Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu bean-
tragen.

 

Das bedeutet eine Frist von einem Monat + (falls zutreffend) 6 Wochen für die Annahme der Erbschaft.

Vorsicht: Der Monat fängt sofort mit Annahme der Erbschaft an zu laufen.

 

Entscheidung, ob die Waffen veräußert oder behalten werden sollen:

- man ist bereits Inhaber einer Waffenbesitzkarte -> Die Waffen müssen nicht blockiert werden; Erwerb relativ einfach

- man hat keine Waffenbesitzkarte -> Die Behörde soll dem Erben aufgeben, die Waffen mit einem zugelassenen Blockiersystem zu versehen. Ca 200€ pro Waffe. Hier ist zu prüfen, ob am Markt überhaupt ein Blockiersystem erhältlich ist. Bei 3 ortsansässigen Waffenhändlern ein schriftliches Angebot anfragen. Die Nichtabgabe eine Angebotes durch den Händler dokumentieren. Wenn keine zugelassenen Blockiersysteme angeboten werden, dem Amt mitteilen, dass defacto kein System am Markt verfügbar sei. In der Regel dürfte dann auf das Blockiersystem verzichtet werden können.

 

Aber Achtung: Der Bestandsschutz für die alten VDMA A / B Tresore gilt nicht für den Erben. Der muss mindestens einen neuen N / I Tresor kaufen

Für Erben kommt dann als Kostenpunkt auch noch mindestens 3-jährlich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.

 

Fazit: Das Erben von Waffen "lohnt" meist nur bei hochwertigem Bestand und für Erben, die bereits genehmigungspflichtige Waffen besitzen.

 

Das Veräußern von Waffen en Bloc an einen Händler muss zwangsläufig mit Mindererlösen verbunden sein.

Der Händler hat die Arbeit des Vertriebes und muss auch noch Gewährleistung auf die Waffe bieten.

 

Ein Abschlag von 30-40 % auf den erzielbaren egun.de Preis halte ich für realistisch. Bedeutet aber eben auch, dass man mit einer Eigenvermarktung ein besseres Ergebnis erzielen kann.

-Waffenbörse der Kreisjägerschaft

-Im Verein

-Im Hegering

 

Um den Handel rechtssicher gestalten zu können muss man sachkundig sein. Für den gewöhnlichen Erben würde ich das ausdrücklich nicht empfehlen.

 

Ich habe mehreren Witwen in meinem Bekanntenkreis deswegen empfohlen, ein vernünftiges en Bloc Angebot des Händlers zu akzeptieren.

 

 

frogger

 

 

 

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