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IGNORED

Waffenkäufer hat keine EWB - wie weiter?


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Geschrieben (bearbeitet)

Servus,

 

da sich viel hier bei mir ändert, steht sehr viel zum Verkauf wie einige gesehen haben.

Wie dem auch sei, nun hat jemand ein Gewehr erstanden und bezahlt.

Fragt nun schon das zweite Mal nach der Paketnummer...

Ich habe leider noch keine EWB erhalten und den Kontakt zu seiner Behörde.

Jetzt kam eine Mail mit einer Jagdschein Nummer und etwas, was entfernt an eine NWR ID erinnert und dem Hinweis seine Behörde wäre unterrichtet, ich solle losschicken.

Ähm nein? So nicht.

 

Jetzt meine Fragen;

A) wie mit dem erhaltenden Geld umgehen?

B) was muss ich rechtlich noch tun, dass jemand hier versucht eine Waffe zu erstehen, obwohl vermutlich nicht berechtig? Versendet wird die absolut nicht ohne EWB und Behörden Kontakt - ergo habe ich diese weiterhin hier.

C) Was kann ich noch tun? Bei der Auktionsplattform melden - vermutlich. Sollte so jemand ein LWB werden - vermutlich nicht. 

 

Grüße

 

Bearbeitet von Herr_Merlin
Geschrieben

Du hast doch eine Adresse, an die verschickt werden soll. Bestätigt die dortige Behörde eine Erwerbsberechtigung des Käufers? 

 

Falls sie das nicht tun wollen wäre ja die Mitteilung dorthin, dass jemand versucht eventuell ohne solche etwas zu kaufen, ein Beschleuniger des Vorgangs... 

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  • Wichtig 4
Geschrieben

Melden/anzeigen nur dann, wenn die Tatsachenbehauptung (keine EWB...) belegt werden kann.

 

Hast du den Scan des Jagdscheins und eines Personaldokuments?  In diesem Fall immer die Behörde kontaktieren und zwar über die selbst herausgesuchte Kontaktmöglichkeiten zu Behörde. beim Onlineversand nie auf die "dokumente" vertauen und alles selber nachprüfen. 

 

 

 

Wäre das NWR so toll wie angepriesen, könnte man auch als Privatperson alles inklusive Versandadresse dort überprüfen. Aber neeee...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Herr_Merlin:

aber wie finde ich dazu die Behörde raus und seit wann ist das mein Job?

 

Ganz einfach: weil DU sicherstellen musst, das der Erwerber berechtigt ist. Schon mal darüber nachgedacht, das dir ein Lump eine Telefonnummer seines Bruders unterjubelt oder sich gleich selbst als "Behörde" meldet?  

Geschrieben (bearbeitet)
2 minutes ago, ASE said:

 

Ganz einfach: weil DU sicherstellen musst, das der Erwerber berechtigt ist. Schon mal darüber nachgedacht, das dir ein Lump eine Telefonnummer seines Bruders unterjubelt oder sich gleich selbst als "Behörde" meldet?  

Wenn mir jemand eine Behörde nennt, gehe ich auf die Website dieser uns prüfe das nach und Kontaktiere diese über die Kontaktdaten, welche dort genannt sind. Allerdings welches Dorf zu welchem Landkreis und ob die Polizei oder der Landkreis zuständig ist, das weiß ich erstmal nicht.

Meine Erwartungshaltung wäre hier: Meine Zuständigebehörde ist z.B. die Kreispolizei XYZ. Über die Websiten dieser konnte ich bissher verifizieren und kontakt mit der Nummer / E-Mail der Behörde aufnehmen zwecks Prüfung.

Bearbeitet von Herr_Merlin
Geschrieben

Dann ja nicht versenden. selbst wenn,  du kannst ja anhand der Nummer nicht mal überprüfen, ob der JS gültig ist... 

 

Mindestens:

 

1. ) EWB und Personaldokument als Scan u

2. ) Unabhängig von irgendwelchen Angaben des erwerbers: Behörde kontakteren und nachfragen ob die der Erwerber zum Erwerb  der Schusswaffe XY berechtigt ist.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Herr_Merlin:

Ich habe keinen Scan oder ähnliches.

Nur eine Jagdschein Nummer und etwas was wie eine NWR aussieht im Text einer E-Mail...

Dann warte bis er dir ordentliche Nachweise liefert....  Du hast die Ware + das Geld, also hast DU keinen Stress

 

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  • Wichtig 7
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Herr_Merlin:

und seit wann ist das mein Job?

Ja, es ist leider Dein Job. Es ist auch Dein Arsch den die Behörde später höher hängt wenn etwas nicht stimmt.

 

Bild des JJS aller Seiten mit aufgelegtem Perso, auch Vorder und Rückseite vom Käufer anfordern.

Adressvergleich JJS mit Perso. Versand nur an die im Perso angegebene Adresse.

Nachfrage bei der Behörde ist nicht unbedingt erforderlich.

Kann der keine EWB nachweisen, Rückabwicklung abzüglich Aufwandspauschale, Info an Deine Genehmigungsbehörde und an Egun. 

Fertig

 

Gruß Frank 

 

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Frank222:

Ja, es ist leider Dein Job.

Nein, ist es nicht. 

 

Es ist sein Job die EWB mit zumutbarem Aufwand gegenzuprüfen. Aber anhand einer Versandadresse die zuständige Behörde selbst zu ermitteln, nicht. Das ist in jedem Landkreis anders, und der Käufer weiß es. Er soll es einfach sagen.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Frank222:

 

Nachfrage bei der Behörde ist nicht unbedingt erforderlich.

 

 

 

 

Doch. Stichwort Fälschungssicherheit aus sicht des Juristen.

 

Es wurden auch schon im direkten Kontakt gefälschte EWB und Personaldokumente vorgelegt und Schusswaffen erworben. Wenn in diesem Fall nur einen Scan vorlegen kannst als einzige "Legitimierung" des Erwerbers wird man dich darauf hinweisen, das die EWB nicht nachgewiesen wurde, Überlassung an Unberechtigten.

 

EWB im Original oder beglaubigte Kopie von Perso und EWB. Ssont überprüfen. Scans sind schall und rauch.

Geschrieben (bearbeitet)
16 minutes ago, Herr_Merlin said:

Wenn mir jemand eine Behörde nennt, gehe ich auf die Website dieser uns prüfe das nach und Kontaktiere diese über die Kontaktdaten, welche dort genannt sind. Allerdings welches Dorf zu welchem Landkreis und ob die Polizei oder der Landkreis zuständig ist, das weiß ich erstmal nicht.

Meine Erwartungshaltung wäre hier: Meine Zuständigebehörde ist z.B. die Kreispolizei XYZ. Über die Websiten dieser konnte ich bissher verifizieren und kontakt mit der Nummer / E-Mail der Behörde aufnehmen zwecks Prüfung.

Nochmals meine Fragestellung oben.

Was ist schlimm daran, wenn ich nach der Zuständigen Behörde frage, damit meine ich NAMEN der Behörde. Das ich diese dann über deren öffentlich ersichtlichen Kontaktinformationen kontaktiere? 

Woher soll ich ohne viel Mühe wissen, ob die Kreispolizei, das Ordnungsamt, die untere Jagdbehörde oder was auch immer Zuständig ist? Fener, welches Dorf, welche Gemeinde wird in welchem Kreis betreut, manchmal ist dann auch der Nachbarkreis zuständig. Kann ich nicht und wenn doch nur über viel Aufwand.

Daher warum sollte ich nicht auf die Aussage eines Käufers vertrauen, wer zuständig ist. Dann suche ich diese Behörde selbst via Internet auf und Kontaktiere diese über die öffentlich einsehbaren Kontaktdaten. Sagt diese dann nein den kennen wir nicht oder ja der darf erwerben - ist doch alles klar.

Wo habe ich hier meine Complaince verletzt als LWB, wenn ich nach der zuständigen Behörde frage?

@ASE ? @Frank222 ?

 

Gut wir dirften ab - ich warte erstmal auf die Dokumente.

 

 

Bearbeitet von Herr_Merlin
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Fyodor:

Es ist sein Job die EWB mit zumutbarem Aufwand gegenzuprüfen.

Was zumutbar gewesen wäre, erfährt man dann immer erst Hinterher in der Urteilsbegründung.

 

Man schickt dir eine Telefonnummer und behauptet, das sei dir Behörde. Du rufst an, man sagt dir freundlich "ja ist berechtigt".

Nach Meldung an deine Behörde erfährst du, war nicht die Behörde des Erwerbers.  Und nun?

 

Sorry Enkeltrick variante Egun. Nachprüfen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Herr_Merlin:

Woher soll ich ohne viel Mühe wissen, ob die Kreispolizei, das Ordnungsamt, die untere Jagdbehörde oder was auch immer Zuständig ist? Fener, welches Dorf, welche Gemeinde wird in welchem Kreis betreut, manchmal ist dann auch der Nachbarkreis zuständig. Kann ich nicht und wenn doch nur über viel Aufwand.

 

In 

Zitat

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 kann vor einer Überlassung zum Zweck der Prüfung der Erwerbsberechtigung des Erwerbers die Absicht zur Überlassung der zuständigen Behörde elektronisch anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Gültigkeit des Erlaubnisdokuments und teilt dem Anzeigenden nach Satz 3 elektronisch mit, wenn das Erlaubnisdokument im Nationalen Waffenregister nicht oder als nicht gültig registriert ist; Satz 2 bleibt unberührt. Für die Sätze 3 und 4 gilt § 9 des Waffenregistergesetzes.

 

Da steht jetzt nichts darüber, das es für dich leicht sei muss. 

Maßgabe ist Satz 1 "dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden."

 

Wie oft hast du schon Waffen im Versand überlassen? Erstes mal?

 

Geschrieben (bearbeitet)

Glaube das hier kann zu.

 

8 minutes ago, Herr_Merlin said:

Nochmals meine Fragestellung oben.

[... hat @ASE bereits zitiert]

Daher warum sollte ich nicht auf die Aussage eines Käufers vertrauen, wer zuständig ist. Dann suche ich diese Behörde selbst via Internet auf und Kontaktiere diese über die öffentlich einsehbaren Kontaktdaten. Sagt diese dann nein den kennen wir nicht oder ja der darf erwerben - ist doch alles klar.

Wo habe ich hier meine Complaince verletzt als LWB, wenn ich nach der zuständigen Behörde frage?

@ASE ? @Frank222 ?

 

Gut wir dirften ab - ich warte erstmal auf die Dokumente.

 

 

 

Ich sehe immernoch nicht wo das rechtliche Problem seinen soll, nach der zuständigen Behörde zu fragen.

Meinen Prozess beschrieb ich bereits, @ASE ist nur auf Teil 1 eingegangen ohne den 2ten Teil zu berücksichtigen und somit sehe ich die Antwort als hinfällig an.

 

---------------

 

 

Danke an alle - hier kann erstmal zu.

Bearbeitet von Herr_Merlin
Geschrieben (bearbeitet)

Danke @wilmes so geht es mir hier auch.

 

Bisher hat jeder, ungefragt nach Kauf sofort alle Dokumente zugestellt und jeder mitgeteilt welche Behörde zuständig ist.

Diese habe ich mir dann im Internet rausgesucht und über die öffentlich auf der Website einsehbaren Kontaktdaten kontaktiert.

 

Bearbeitet von Herr_Merlin
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Herr_Merlin:

Nochmals meine Fragestellung oben.

Was ist schlimm daran, wenn ich nach der Zuständigen Behörde frage, damit meine ich NAMEN der Behörde. Das ich diese dann über deren öffentlich ersichtlichen Kontaktinformationen kontaktiere? 

Wo habe ich hier meine Complaince verletzt als LWB, wenn ich nach der zuständigen Behörde frage?

@ASE ? @Frank222 ?

 

Gut wir dirften ab - ich warte erstmal auf die Dokumente.

 

 

 

Nirgendwo, mach es wenn Du das so möchtest!

 

Schreibe den Käufer an und nenne die Dinge, welche Du von Ihm erwartest und bis wann er zu liefern hat. Ansonsten würde Rückabwicklung erfolgen.

Du kannst die Sache auch bei deiner Behörde vortragen und von denen prüfen lassen . Bei einem negativen Ergebniss wissen die dann direkt was zu tun ist.

 

Gruss Frank 

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben

Sry, ich verstehe das Problem nicht ganz. 

 

Er will eine Waffe kaufen

Er muss EWB vorweisen

Er muss Behörde zu Überprüfung mitteilen

 

Warum soll der Verkäufer irgendeine Mühe machen um alles selber raus zu suchen?????

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Herr_Merlin:

 

Daher warum sollte ich nicht auf die Aussage eines Käufers vertrauen, wer zuständig ist.

Bis hierher könntest du ja auch darauf vertrauen, wenn dir der Erwerber schreibt, er habe eine EWB

 

vor 11 Minuten schrieb Herr_Merlin:

Dann suche ich diese Behörde selbst via Internet auf und Kontaktiere diese über die öffentlich einsehbaren Kontaktdaten.

 

 

Exakt so.

 

vor 11 Minuten schrieb Herr_Merlin:

Sagt diese dann nein den kennen wir nicht oder ja der darf erwerben - ist doch alles klar.

Wo habe ich hier meine Complaince verletzt als LWB, wenn ich nach der zuständigen Behörde frage?

@ASE ? @Frank222 ?

 

 

Nichts anderes habe ich geschrieben.  

 

 

Wäre halt einfacher wenn es ein Bürgerportal für das NWR gäbe. wo man die EWB überprüfen könnte und die dort hinterlegte Versandadresse mitgeteilt bekäme. 

Da es aber schon Bestrebungen gab, den bösen Versandhandel von Waffen ganz zu unterbinden, muss man wohl weiter die Behörden nerven. Ideologie und Inkompetenz schlägt Pragmatismus. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb de enig echte:

Warum soll der Verkäufer irgendeine Mühe machen um alles selber raus zu suchen?????

 

Es geht um die Kontaktdaten. Wie oben erwähnt: Wollte jemand unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine Waffe illegal erwerben, läge es nahe die Kontaktdaten der "Behörde" gleich in der Mail mitzuteilen. 0190-mein-Schwager-sagt-er-ist-die-behörde. und waffenamt@darknet.de.

 

Die Überprüfung der EWB gehört eben zu den Pflichten des LWB.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb ASE:

Was zumutbar gewesen wäre, erfährt man dann immer erst Hinterher in der Urteilsbegründung.

 

Man schickt dir eine Telefonnummer und behauptet, das sei dir Behörde. Du rufst an, man sagt dir freundlich "ja ist berechtigt".

Nach Meldung an deine Behörde erfährst du, war nicht die Behörde des Erwerbers.  Und nun?

 

Sorry Enkeltrick variante Egun. Nachprüfen.

 

Und genau das ist es, was ich gesagt habe.

 

Der Käufer teilt mir mit, welche Behörde zuständig ist und den Namen des SB. Ich selbst suche mir dann über die öffentlich zugänglichen Kanäle den Kontakt heraus.

 

Aber welche Behörde überhaupt zuständig ist, das muß mir der Käufer mitteilen. Wie sonst soll ich das sonst wissen?

 

Beispiel:
Käufer Hans Bauer aus Neustadt kauft ein Jagdgewehr, und nennt Dir seine Jagdscheinnummer. So, wie prüfst Du das nach?

Nein, es ist zumutbar, den Kontakt zur Behörde selbst zu finden. Es ist nicht zumutbar die zuständige Behörde zu ermitteln.

 

Und solange keine Waffe verschickt wird, passiert mir waffernechtlich gar nichts.

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